Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />
EINLADUNG<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
02. Sitzung BPUA 27.01.2010 Anschreiben Einladung.doc<br />
Auskunft erteilt: Herr Newrzella<br />
Geschäftszeichen:<br />
Zimmer Nr.: 210<br />
Telefondurchwahl: (02266) 96 305<br />
Telefax: (02266) 96 7 305<br />
Telefonzentrale (02266) 960<br />
E-Mail: petric.newrzella@gemeindelindlar.de<br />
Homepage: http://www.lindlar.de<br />
<strong>Lindlar</strong>, den 13.01.2010<br />
zu der unten näher bezeichneten Sitzung lade ich Sie herzlich ein. Die Tagesordnung<br />
ist beigefügt.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez. Hans Schmitz<br />
Vorsitzender<br />
Hinweis:<br />
Um Ortsbesichtigungen vorzunehmen, trifft sich der Arbeitskreis Bau-, Planungs- und<br />
Umweltausschuss um 16.00 Uhr am Parkplatz, Am Fronhofsgarten.<br />
Gremium<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss<br />
Wochentag<br />
Mittwoch<br />
Sitzungsort<br />
Datum<br />
27.01.2010<br />
Ratssaal „Alte Schule“, Eichenhofstr. 6, 51789 <strong>Lindlar</strong><br />
Sitzungs-Nr.<br />
2<br />
Uhrzeit<br />
17.30 Uhr
Ordentliche Mitglieder des Bau-, Planungs-<br />
und Umweltausschusses sind:<br />
CDU:<br />
1. Brückmann, Armin<br />
2. Fischer, Achim<br />
3. Heller, Guidor<br />
4. Krieger, Dr. Klemens J.<br />
5. Löhr, Manfred<br />
6. Orbach, Harald<br />
7. Schmitz, Hans (Vorsitzender)<br />
8. Stadler, Wolfgang<br />
9. Werner, Gerd (stellv. Vorsitzender)<br />
10. Willmer, Thomas<br />
SPD:<br />
1. Dreiner-Wirz, Jürgen<br />
2. Freiberg, Lutz<br />
3. Tym, Karl - skB -<br />
4. Peffekoven, Frank - skB -<br />
Bündnis 90/Die Grünen:<br />
1. Siegfried, Christian<br />
2. Bobrowski, Tobias<br />
FDP:<br />
1. Burczyk, Dieter<br />
2. Lob, Werner - skB -<br />
Ordentliche Vertreter des Bau-, Planungs-<br />
und Umweltausschusses sind:<br />
Schmitz, Willi<br />
Broich, Elisabeth<br />
Hochscherf, Brigitte<br />
Hotopp, Petra<br />
Kümper, Manfred<br />
Orbach, Wilfried<br />
Puschatzki, Eckhard<br />
Sauerbier, Ingo<br />
Walter, Ortwin<br />
Dinsing, Karl Heinz<br />
Heller, Manfred<br />
Kremer, Karl-Egon<br />
Scherer, Hans Ludwig<br />
Thiem, Heinrich<br />
Voß, Heribert<br />
Quabach, Heinz - skB -<br />
Lob, Dieter - skB –<br />
Becker-Schöllnhammer, Ursula<br />
Heuwes, Patrick<br />
Schlichtmann, Jörg<br />
Lob, Erika<br />
Friese, Harald<br />
Klein, Dietmar<br />
Brück, Marco - skB -<br />
Hartmann, Tobias - skB -<br />
Hufenstuhl, Jan - skB -<br />
Kruse, Klaus-Peter - skB -<br />
Pröpper, Ursula - skB -<br />
Pröpper, Harold - skB -<br />
Süßmuth, Sebastian - skB -<br />
Stephan, Marco - skB -<br />
Waitz, Markus - skB –<br />
Für den Fall Ihrer Verhinderung bitte ich, einen der o.g. vom Rat gewählten Vertreter<br />
Ihrer Fraktion um Teilnahme an der Sitzung zu bitten.
Tagesordnung<br />
zur 2. Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> am 27.01.2010<br />
TOP Beratungsgegenstand<br />
- Öffentlicher Teil -<br />
1. Feststellung der form- und fristgerechten Einberufung und Beschlussfähigkeit<br />
des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
2. Ernennung eines Schriftführers / einer Schriftführerin<br />
3. Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Bau-, Planungs-<br />
und Umweltausschusses vom 15.12.2009<br />
– öffentliche Sitzung –<br />
4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bau-, Planungs- und<br />
Umweltausschusses vom 15.12.2009<br />
– öffentliche Sitzung –<br />
5. Zentraldeponie Leppe<br />
5.1 Antrag des BAV zur Errichtung und zum Betrieb von Retentionsbodenfilter<br />
und Regenrückhaltebecken vom 21.12.2009<br />
5.2 Antrag des BAV zur Umnutzung einer Teilfläche des Deponieabschnitte DA<br />
7 (Biomassezentrum) vom 02.12.2009<br />
6. Erlass einer Außenbereichssatzung für die Ortslage Voßbruch<br />
Antrag vom 11.11.2009<br />
7. Innenbereichssatzung Linde-Bruch<br />
Bürgerantrag vom 03.12.2009<br />
8. Bebauungsplan Nr. 20 H, Teil II – Ortskern <strong>Lindlar</strong> –<br />
Antrag auf Änderung vom 23.11.2009<br />
Vorlage wird nachgereicht<br />
9. Bebauungsplan Nr. 30 – Linde –<br />
hier: Bürgerantrag vom 15.12.2009<br />
10. Bebauungsplan Nr. 54 A – In den Süngen – I. Änderung<br />
11. Informationen der Verwaltung<br />
12. Verschiedenes
02. Sitzung BPUA 27.01.2010 Tagesordnung.doc<br />
2<br />
- Nichtöffentliche Sitzung -<br />
13. Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Bau-, Planungs-<br />
und Umweltausschusses vom 15.12.2009<br />
– nichtöffentliche Sitzung –<br />
14. Beanstandung der Niederschrift über die Sitzung des Bau-, Planungs- und<br />
Umweltausschuss vom 15.12.2009 – nichtöffentliche Sitzung –durch RM<br />
Bobrowski per E-Mail vom 21.12.2009<br />
14a. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bau-, Planungs- und<br />
Umweltausschusses vom 15.12.2009 – nichtöffentliche Sitzung –<br />
15. Verschiedenes
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 11.01.2010<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Fe<br />
02. Sitzung BPUA 27.01.2010 TOP 03 Berichterstattung ös.doc<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 27.01.2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 3 Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Bau-,<br />
Planungs- und Umweltausschusses vom 15.12.2009<br />
– öffentliche Sitzung –<br />
Zu 1 - 6: Regularien<br />
entfällt eine Berichterstattung.<br />
Zu 6.: Bildung eines Arbeitskreises Bau-, Planungs- und Umweltausschuss<br />
entfällt eine Berichterstattung.<br />
Zu 7.: Wegeeinziehung in <strong>Lindlar</strong>-Unterbreidenbach<br />
Die Veröffentlichung der beabsichtigten Wegeeinziehung erfolgte am<br />
31.12.2009 in der Bergischen Landeszeitung. Die Einspruchsfrist gegen die<br />
Wegeeinziehung beträgt 3 Monate.<br />
Zu 8.: Zentraldeponie Leppe<br />
Zu 8.1: Antrag des BAV zur Errichtung des Sukzessionsbandes auf den Deponieabschnitten<br />
DA 1 und DA 2 vom 16.10.2009<br />
Beschlussgemäß wurde die Stellungnahme zum Antrag mit der Bitte um Aufnahme<br />
der vom Ausschuss beschlossenen Nebenbestimmungen in den Genehmigungsbescheid<br />
an die Bezirksregierung weitergeleitet.
2<br />
Zu 8.2: Antrag des BAV zur Errichtung des östlichen Abschnittes der Recyclingachse<br />
vom 19.10.2009<br />
Beschlussgemäß wurde die Stellungnahme zum Antrag mit der Bitte um Aufnahme<br />
der vom Ausschuss beschlossenen Nebenbestimmungen in den Genehmigungsbescheid<br />
an die Bezirksregierung weitergeleitet.<br />
Zu 8.3: Antrag des BAV zur Umgestaltung der temporären Oberflächenzwischenabdeckung<br />
des Deponieabschnittes DA 3 vom 22.10.2009<br />
Beschlussgemäß wurde die Stellungnahme zum Antrag mit der Bitte um Aufnahme<br />
der vom Ausschuss beschlossenen Nebenbestimmungen in den Genehmigungsbescheid<br />
an die Bezirksregierung weitergeleitet.<br />
Zu 8.4: Antrag des BAV zur Errichtung und Betrieb eines Sonderabfallzwischenlagers<br />
mit Sammelstelle für Elektro- und Elektroaltgeräte und eines<br />
Kleinanlieferplatzes nach § 4 BImSchG vom 26.10.2009<br />
Beschlussgemäß wurde die Stellungnahme zum Antrag mit der Bitte um Aufnahme<br />
der vom Ausschuss beschlossenen Nebenbestimmungen in den Genehmigungsbescheid<br />
an die Bezirksregierung weitergeleitet.<br />
Zu 8.5: Antrag des BAV auf Errichtung eines Multifunktionsgebäudes im Eingangsbereich<br />
vom 20.10.2009<br />
Im Änderungsbescheid der Bezirksregierung vom 23.12.2009 wurde die Stellungnahme<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> bei der Formulierung der konkreten Nebenbestimmungen<br />
berücksichtigt und in entsprechende Festlegungen zur Errichtung<br />
und zum Betrieb umgesetzt.<br />
Zu 8.6: Antrag des BAV auf Errichtung einer Halle mit Werkstatt, Sozial- und<br />
Verwaltungsbereich vom 20.10.2009<br />
Beschlussgemäß wurde die Stellungnahme zum Antrag mit der Bitte um Aufnahme<br />
der vom Ausschuss beschlossenen Nebenbestimmungen in den Genehmigungsbescheid<br />
an die Bezirksregierung weitergeleitet.<br />
Zu 8.7: Antrag des BAV auf Abbruch von 8 Garagen vom 21.09.2009<br />
Auch hier wurde beschlussgemäß die Stellungnahme zum Antrag mit der Bitte<br />
um Aufnahme der vom Ausschuss beschlossenen Nebenbestimmungen in<br />
den Genehmigungsbescheid an die Bezirksregierung weitergeleitet.
Zu 8.8: Antrag der AVEA zur Änderung der Sortieranlage vom 23.10.2009<br />
Dokument: 02. Sitzung BPUA 27.01.2010 TOP 03 Berichterstattung ös.doc<br />
3<br />
Beschlussgemäß wurde die Stellungnahme zum Antrag mit der Bitte um Aufnahme<br />
der vom Ausschuss beschlossenen Nebenbestimmungen in den Genehmigungsbescheid<br />
an die Bezirksregierung weitergeleitet.<br />
Zu 8.9: Antrag der AVEA zum Teilrückbau des Sonderabfallzwischenlagers vom<br />
17.11.2009<br />
Der Bauaufsicht beim Oberbergischen Kreis wurde mitgeteilt, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />
das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Teilrückbau des Sonderabfallzwischenlagers<br />
erteilt.<br />
Zu 8.10: Antrag der AVEA auf Änderungsgenehmigung (Verlängerung der Befristung<br />
für das Biomassezentrum Leppe (Grünabfallkompostplatz) nach<br />
§ 16 BImSchG vom 19.11.2009<br />
Beschlussgemäß wurde die Stellungnahme zum Antrag mit der Bitte um Aufnahme<br />
der vom Ausschuss beschlossenen Nebenbestimmungen in den Genehmigungsbescheid<br />
an die Bezirksregierung weitergeleitet.<br />
Zu 8.11: Antrag des BAV auf Errichtung und Betrieb eines Biomassedistributionszentrums<br />
auf dem Gelände der Zentraldeponie Leppe<br />
Beschlussgemäß wurde die Stellungnahme zum Antrag mit der Bitte um Aufnahme<br />
der vom Ausschuss beschlossenen Nebenbestimmungen in den Genehmigungsbescheid<br />
an die Bezirksregierung weitergeleitet.<br />
Zu 9.: Bebauungsplan Nr. 20 G – Ortskern <strong>Lindlar</strong> –<br />
Zu 9.1: Bürgerantrag vom 19.11.2009 auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.<br />
20 G – Ortskern <strong>Lindlar</strong> – Grundstück Kamper Straße<br />
Der Antragstellerin wurde der Vertrag zur Übernahme der Planungskosten<br />
zur Unterzeichnung übersandt.<br />
Zu 9.2: Bürgerantrag vom 21.10.2009 auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.<br />
20 G – Ortskern <strong>Lindlar</strong> –, Bereich Eichenhofstraße<br />
Dem Antragsteller wurde der Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zur<br />
Unterzeichnung übersandt.
4<br />
Zu 10.: Bebauungsplan Nr. 48 – <strong>Lindlar</strong>-West – IX. Änderung, westlich des<br />
Siegweges<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist in seiner Sitzung am 16.12.2009 dem Beschlussvorschlag<br />
des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses gefolgt und hat die IX.<br />
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 – <strong>Lindlar</strong>-West – als Satzung beschlossen.<br />
Die öffentliche Bekanntmachung und damit die Inkraftsetzung der<br />
I. Änderung soll im Januar 2010 erfolgen.<br />
Zu 11.: Geplanter Kindergarten an der Alsbacher Straße<br />
Bebauungsplan Nr. 15, Teil II – Kölner Straße/Bolzenbacher Weg –,<br />
XI. Änderung<br />
Die beschlossene Bürgerinformationsveranstaltung soll noch im Januar 2010<br />
durchgeführt werden. Der genaue Termin wird öffentlich bekanntgemacht.<br />
Zu 12.: Planung eines Mehrgenerationenhauses mit angegliederter barrierefreier<br />
Wohnbebauung auf dem Kirchengrundstück an der Jubilate-Kirche in<br />
<strong>Lindlar</strong>, Auf dem Korb<br />
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist in seiner Sitzung am 16.12.2009 dem Beschlussvorschlag<br />
des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses gefolgt und hat den<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 als Satzung beschlossen.<br />
Der Bebauungsplan wird in Kraft gesetzt, sobald die erforderliche Bankbürgschaft<br />
vorliegt.<br />
Zu 12.1: Bebauungsplan Nr. 16 A – Frielingsdorf –, I. Änderung<br />
(Ortsentlastungsstraße)<br />
Am 13.01.2010, 19.00 Uhr, wird, wie beschlossen, eine Bürgerinformationsveranstaltung<br />
in der Scheelbachhalle durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom 15.01. bis einschließlich<br />
15.02.2010. Über den Bebauungsplan soll in der zusätzlichen Sitzung<br />
des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 18.02.2010 beraten<br />
werden.<br />
Zu 12.2: Neubau des Altenzentrums „Pfarrer-Braun-Haus“ auf dem Kirchengrundstück<br />
„Ponywiese“<br />
Sachstandsbericht<br />
Sobald aktuelle Entwurfsplanungen seitens des Investors vorliegen, werden<br />
diese in einer nachfolgenden Sitzung dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss<br />
vorgelegt.
Zu 13.: Informationen der Verwaltung<br />
entfällt eine Berichterstattung.<br />
Zu 14.: Verschiedenes<br />
entfällt eine Berichterstattung.<br />
Dokument: 02. Sitzung BPUA 27.01.2010 TOP 03 Berichterstattung ös.doc<br />
5
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 07.01.2010<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Ne/Fe<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 27.01.2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 5.1 Zentraldeponie Leppe<br />
Antrag des BAV zur Errichtung und zum Betrieb von Retentionsbodenfilter<br />
und Regenrückhaltebecken vom 21.12.2009<br />
Sachverhalt:<br />
Zur Umsetzung des städtebaulichen und freiraumplanerischen Siegerentwurfes im<br />
Rahmen des Projektes :metabolon der Regionale 2010 werden mehrere Genehmigungsverfahren<br />
erforderlich.<br />
Mit Schreiben vom 21.12.2009 beantragt der BAV Bergischer Abfallwirtschaftsverband<br />
bei der Bezirksregierung Köln die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von<br />
Retentionsbodenfilter und Regenrückhaltebecken nach § 31 Kreislaufwirtschafts- und<br />
Abfallgesetz (Anlage 1).<br />
Mit Schreiben vom 23.12.2009 bittet die Bezirksregierung Köln die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />
zum oben genannten Antrag Stellung zu nehmen und, falls für erforderlich gehalten,<br />
Nebenbestimmungen zu formulieren und zu begründen (Anlage 2).<br />
Für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich der Zentraldeponie Leppe<br />
liegt der Erlaubnisbescheid gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG), ausgestellt durch<br />
die Bezirksregierung Köln vor. Hiernach darf, befristet bis zum 31.12.2021, eine Niederschlagsmenge<br />
von 581,54 l/s in den Vorfluter „Berkebach“ eingeleitet werden.<br />
Da für den Gesamtstandort durch die vorgesehenen Maßnahmen nunmehr in vielen<br />
Bereichen eine andere Nutzung als in dem Erlaubnisbescheid von 2001 genehmigt,<br />
vorgesehen ist, wurde durch den Bergischen Abfallwirtschaftverband BAV der „Antrag<br />
auf Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers gemäß §§ 2, 3 und 7<br />
WHG für die Zentraldeponie Leppe“ bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.<br />
Hierin wird die Erlaubnis zur Einleitung von unverschmutztem und gereinigtem Niederschlagswasser<br />
in den Vorfluter „Berkebach“ über drei Einleitstellen mit einer Gesamtmenge<br />
von 174 l/s beantragt.<br />
02. Sitzung BPUA 27.01.2010 TOP 05.1 ZD Leppe BAV Retentionsbodenfilter.doc
02. Sitzung BPUA 27.01.2010 TOP 05.1 ZD Leppe BAV Retentionsbodenfilter.doc<br />
2<br />
In dem neuen Generalentwässerungsplan werden sowohl die vorgesehenen Maßnahmen<br />
aus dem Projekt :metabolon als auch die Belange der vorhandenen Aufbereitungsanlagen<br />
und die des neuen eingeschränkten Gewerbegebietes berücksichtigt.<br />
Mit dem hier vorliegenden Antrag beantragt der BAV die Errichtung und den Betrieb der<br />
Retentionsbodenfilter RBF 1 und RBF 2 mit vorgeschalteten Regenklärbecken zur Reinigung<br />
des verschmutzten Verkehrsflächenwassers sowie die Errichtung und den Betrieb<br />
von zwei Regenrückhaltebecken RHB 2 und RHB 3 zur Rückhaltung des unverschmutzten<br />
Niederschlagwassers. Mit dem Antrag wird auch die Genehmigung zum<br />
Bau und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 58 Abs. 2 LWG gestellt.<br />
Der Gesamtlageplan zum Antrag ist der Vorlage beigefügt (Anlage 3).<br />
Die vollständigen Antragsunterlagen können nach Absprache bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />
PB Bauen – Planen – Umwelt gerne eingesehen werden.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Stellungnahme zu dem vorgenannten Antrag<br />
bei der Bezirksregierung Köln abzugeben:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> nimmt den Antrag zur Errichtung und zum Betrieb von Retentionsbodenfilter<br />
und Regenrückhaltebecken zustimmend zur Kenntnis.<br />
Folgende Nebenbestimmungen sollen in den Genehmigungsbescheid aufgenommen<br />
werden:<br />
Der Betrieb der Retentionsfilter und der Regenrückhaltebecken ist regelmäßig zu kontrollieren.<br />
Die einzelnen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sind von der zuständigen<br />
Genehmigungsbehörde festzulegen. Die Kontrollergebnisse sind im Rahmen des<br />
Deponiekontrollberichtes zu dokumentieren und der Genehmigungsbehörde vorzulegen.<br />
Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 08.01.2010<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Ne/Fe<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 27.01.2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 5.2 Zentraldeponie Leppe<br />
Antrag des BAV zur Umnutzung einer Teilfläche des Deponieabschnittes<br />
DA 7 (Biomassezentrum) vom 02.12.2009<br />
Sachverhalt:<br />
Zur Umsetzung des städtebaulichen und freiraumplanerischen Siegerentwurfes im<br />
Rahmen des Projektes :metabolon der Regionale 2010 werden mehrere Genehmigungsverfahren<br />
erforderlich.<br />
Mit Schreiben vom 02.12.2009 beantragt der BAV Bergischer Abfallwirtschaftsverband<br />
bei der Bezirksregierung Köln die Genehmigung zur Umnutzung einer Teilfläche des<br />
Deponieabschnittes DA 7 (Biomassezentrum) nach § 31 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz<br />
(Anlage 1).<br />
Mit Schreiben vom 11.12.2009 bittet die Bezirksregierung Köln die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />
zum oben genannten Antrag Stellung zu nehmen und, falls für erforderlich gehalten,<br />
Nebenbestimmungen zu formulieren und zu begründen (Anlage 2).<br />
Mit dem vorliegenden Antrag soll die Nutzungsdauer einer Teilfläche (Anlage 4) des<br />
Deponieabschnittes DA 7 (Anlage 3), dort wo das Biomassezentrum angesiedelt wird,<br />
bis zum Beginn einer etwaigen Ablagerung auf dem Deponieabschnitt 7, bzw. bis zum<br />
Ende der Stilllegungsphase der Deponie verlängert werden. Da das Biomassezentrum<br />
in die planfestgestellte Fläche eingreift, jedoch nicht im Planfeststellungsbeschluss der<br />
Zentraldeponie konzentriert werden kann (es handelt sich nicht um eine dienende Anlage<br />
oder Nebenanlage der Deponie), ist für den Weiterbetrieb eine Standortgenehmigung<br />
nach Abfallrecht erforderlich, mit der die deponiespezifischen Belange berücksichtigt<br />
werden.<br />
Mit der Umnutzung dieser Fläche wird die Emissionssituation (Lärm, Staub, Geruch)<br />
nicht verändert.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung hält die Errichtung und den Betrieb eines Biomassezentrums<br />
auf dem Gelände der Zentraldeponie Leppe für sinnvoll und begrüßenswert. Weiteren<br />
Ablagerungen auf dem Deponieabschnitt DA 7 sollte jedoch, auch wenn der Planfest-<br />
02. Sitzung BPUA 27.01.2010 TOP 05.2 ZD Leppe BAV Teilumnutzung DA 7.doc
02. Sitzung BPUA 27.01.2010 TOP 05.2 ZD Leppe BAV Teilumnutzung DA 7.doc<br />
2<br />
stellungsbeschluss dies vorsieht, zurzeit nicht zugestimmt werden. Im Falle weiterer<br />
Ablagerungen im Bereich des Deponieabschnittes DA 7 müssten zunächst die hier installierten<br />
Anlagen wie Müllumschlaganlage, Biomassezentrum, Vergärungsanlage, etc.<br />
rückgebaut werden. Eine solche Entwicklung steht nach Ansicht der Verwaltung dem<br />
Projekt :metabolon – Gärten der Technik entgegen.<br />
Die vollständigen Antragsunterlagen können nach Absprache bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />
PB Bauen – Planen – Umwelt gerne eingesehen werden.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Stellungnahme zu dem vorgenannten Antrag<br />
bei der Bezirksregierung Köln abzugeben:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> nimmt den Antrag zur Umnutzung einer Teilfläche des Deponieabschnittes<br />
DA 7 bezüglich der Errichtung und des Betriebes des Biomassezentrums<br />
zustimmend zur Kenntnis. Einer weiteren Ablagerung im Bereich des Deponieabschnittes<br />
DA 7 wird zurzeit nicht zugestimmt.<br />
Da mit der Umnutzung der Fläche die Emissionssituation (Lärm, Staub, Geruch) nicht<br />
verändert wird, hält die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> die Aufnahme von Nebenbestimmungen in<br />
den Genehmigungsbescheid für nicht erforderlich.<br />
Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 11.01.2010<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Ne/Fe<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 27.01.2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 6 Erlass einer Außenbereichssatzung für die Ortslage Voßbruch<br />
Antrag vom 11.11.2009<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben vom 11.11.2009 stellen die Antragsteller den Antrag auf Erlass einer Außenbereichssatzung<br />
für die Ortslage Voßbruch mit Einbeziehung der Gaststätte „Die<br />
Tenne“ (Anlage 1).<br />
Ein Auszug aus der Flurkarte ist der Vorlage zur Übersicht beigefügt (Anlage 2).<br />
Bereits im Jahr 1997 hatte der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> die Grenzen für eine Außenbereichssatzung<br />
für die Ortslage Voßbruch beschlossen. Der Antrag auf Genehmigung<br />
der Satzung wurde seinerzeit der Bezirksregierung vorgelegt. Eine Genehmigung wurde<br />
nicht erteilt.<br />
Mittlerweile ist die Ortslage Voßbruch an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.<br />
Nach Angaben der Antragsteller sind dringend bauliche Veränderungen an der Gaststätte<br />
erforderlich. Es werden Flächen erforderlich für Spülküche, Vorbereitungsküche,<br />
Vorratslager, Kühlräume für Grillfleisch und übrige Speisen sowie für die Getränkekühlung.<br />
Die baulichen Veränderungen für die vorgenannten Nutzungen sind im unbeplanten<br />
Außenbereich nicht zulässig. Durch den Erlass einer Außenbereichssatzung unter Einbeziehung<br />
der Gaststätte „Zur Tenne“ besteht die Möglichkeit, die baulichen Anlagen<br />
genehmigen zu lassen (Anlage 3).<br />
02. Sitzung BPUA 27.01.2010 TOP 06 Erlass Außenbereichssatzung Voßbruch.doc
Beschlussvorschlag:<br />
02. Sitzung BPUA 27.01.2010 TOP 06 Erlass Außenbereichssatzung Voßbruch.doc<br />
2<br />
Das Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung für die Ortslage Voßbruch wird<br />
auf der Grundlage des der Vorlage beigefügten Vorschlags (Anlage 3) eingeleitet.<br />
Vor Einleitung des Verfahrens ist mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen,<br />
der die Übernahme aller mit dem Bauleitplanverfahren verbundenen Kosten<br />
sicherstellt.<br />
Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 10.01.2010<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Ka/We<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 27.01.2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 7 Innenbereichssatzung Linde-Bruch<br />
Bürgerantrag vom 03.12.2009<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben vom 12.11.2009 und 03.12.2009 (Anlage) beantragt der Grundstückseigentümer<br />
die Einbeziehung des Gebäudes Linde-Bruch 48 in die Innenbereichssatzung.<br />
Das Gebäude Linde-Bruch 48 steht in keinem baulichen Zusammenhang mit der<br />
Wohnsiedlung Linde-Bruch. Auch die Häuser Linde-Bruch 27 und 44 sind als Einzelgebäude<br />
zu bewerten, die nicht im Zusammenhang mit der Siedlung stehen. Die Einbeziehung<br />
dieser bebauten Grundstücke in die Satzung würde den Regelungen des<br />
BauGB, insbesondere § 34 Abs. 4, widersprechen.<br />
Entsprechend den Angaben des Besitzers wurde das Haus als Wochenendhaus gebaut<br />
und genehmigt. Somit kann dieses Haus auch in Zukunft in dieser Form weiter genutzt<br />
werden und wenn erforderlich, können auch Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt<br />
werden. Entsprechende Maßnahmen sind, wenn erforderlich, mit der Bauaufsicht abzustimmen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Einbeziehung des bebauten Grundstückes Linde-Bruch Nr. 48 in die Innenbereichssatzung<br />
Linde-Bruch ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Eine solche Satzung<br />
würde den Regelungen des BauGB, insbesondere § 34 Abs. 4 BauGB, widersprechen.<br />
Günther Kappe Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
02. Sitzung BPUA 27.01.2010 TOP 07 Innenbereichssatzung Linde-Bruch.doc<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 10.01.2010<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Ka/We<br />
02. Sitzung BPUA 27.01.2010 TOP 09 BP Nr. 30 - Linde -.doc<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 27.01.2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 9 Bebauungsplan Nr. 30 – Linde -<br />
hier: Bürgerantrag vom 15.12.2009<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Antrag vom 15.12.2009 (Anlage) beantragt der Grundstückseigentümer des Grundstückes<br />
Gemarkung Breidenbach, Flur 3, Nr. 3021 das Baufeld im Bebauungsplan Nr.<br />
30 – Linde – südlich des Wohnhauses Linder Str. 25 zu erweitern.<br />
Gegen eine Erweiterung des Baufeldes nach Süden ist nichts einzuwenden.<br />
Eine Erweiterung des Baufeldes in Richtung Talweg sollte jedoch unterbleiben, da der<br />
Talweg bisher nicht ausgebaut ist und bei einem späteren Ausbau evtl. von dem Baugrundstück<br />
geringfügig Flächen in Anspruch genommen werden müssen.<br />
Entsprechend den Festsetzungen soll zu einem späteren Zeitpunkt der Talweg eine<br />
Breite von 5,00 m erhalten. In einem Abstand von 4,00 m können Wohnhäuser gebaut<br />
werden. Über diesen Sachverhalt wurde der Antragsteller telefonisch unterrichtet.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 – Linde – wird eingeleitet.<br />
Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Baufeld westlich des Talweges auf<br />
dem Grundstück Nr. 3021 in südlicher Richtung erweitert. Die westliche Baugrenze wird<br />
beibehalten. Das Verfahren dient der städtebaulichen Verdichtung des Innenbereichs<br />
Linde. Daher wird das Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.<br />
Vor Durchführung des Verfahrens ist mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag<br />
zur Übernahme aller mit der Planänderung verbundenen Kosten abzuschließen.<br />
Günther Kappe Petric Newrzella Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 10.01.2009<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Ka/We<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 27.01.2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 10 Bebauungsplan Nr. 54 A - In den Süngen -, I. Änderung<br />
Vorberaten im am TOP<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss 08.09.2009 10<br />
Sachverhalt:<br />
Die Bürger wurden an der Planung beteiligt durch Auslegung der Planung in der Zeit<br />
vom 17.12.2009 bis 18.01.2010. Bis zur Erarbeitung der Vorlage wurden keine Stellungnahmen<br />
eingereicht, die zu einer Änderung der Planung führen könnten.<br />
Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die Träger öffentlicher Belange<br />
beteiligt. Auch hier wurden keine Stellungnahmen vorgetragen, die zu einer Änderung<br />
der Planung führen könnten.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 und des § 10 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004<br />
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des ErbStRG vom 24.12.2008 (BGBI.<br />
I S. 3018 ff) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land<br />
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994. (GV NRW<br />
S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der regionalen und<br />
interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, <strong>Gemeinde</strong>n und Kreise in Nordrhein-<br />
Westfalen vom 03.02.2004 (GV NRW S. 96) wird der Bebauungsplan Nr. 54 A – In den<br />
Süngen, I. Änderung, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als<br />
Satzung beschlossen.<br />
Günther Kappe Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
02. Sitzung BPUA 27.01.2010 TOP 10 BP Nr. 54 A - In den Süngen -, I. Änd..doc<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister