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Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 10.01.2010<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Ka/We<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

am 27.01.2010<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 7 Innenbereichssatzung Linde-Bruch<br />

Bürgerantrag vom 03.12.2009<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben vom 12.11.2009 und 03.12.2009 (Anlage) beantragt der Grundstückseigentümer<br />

die Einbeziehung des Gebäudes Linde-Bruch 48 in die Innenbereichssatzung.<br />

Das Gebäude Linde-Bruch 48 steht in keinem baulichen Zusammenhang mit der<br />

Wohnsiedlung Linde-Bruch. Auch die Häuser Linde-Bruch 27 und 44 sind als Einzelgebäude<br />

zu bewerten, die nicht im Zusammenhang mit der Siedlung stehen. Die Einbeziehung<br />

dieser bebauten Grundstücke in die Satzung würde den Regelungen des<br />

BauGB, insbesondere § 34 Abs. 4, widersprechen.<br />

Entsprechend den Angaben des Besitzers wurde das Haus als Wochenendhaus gebaut<br />

und genehmigt. Somit kann dieses Haus auch in Zukunft in dieser Form weiter genutzt<br />

werden und wenn erforderlich, können auch Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt<br />

werden. Entsprechende Maßnahmen sind, wenn erforderlich, mit der Bauaufsicht abzustimmen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Einbeziehung des bebauten Grundstückes Linde-Bruch Nr. 48 in die Innenbereichssatzung<br />

Linde-Bruch ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Eine solche Satzung<br />

würde den Regelungen des BauGB, insbesondere § 34 Abs. 4 BauGB, widersprechen.<br />

Günther Kappe Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

02. Sitzung BPUA 27.01.2010 TOP 07 Innenbereichssatzung Linde-Bruch.doc<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister

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