Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 10.01.2010<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Ka/We<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 27.01.2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 7 Innenbereichssatzung Linde-Bruch<br />
Bürgerantrag vom 03.12.2009<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben vom 12.11.2009 und 03.12.2009 (Anlage) beantragt der Grundstückseigentümer<br />
die Einbeziehung des Gebäudes Linde-Bruch 48 in die Innenbereichssatzung.<br />
Das Gebäude Linde-Bruch 48 steht in keinem baulichen Zusammenhang mit der<br />
Wohnsiedlung Linde-Bruch. Auch die Häuser Linde-Bruch 27 und 44 sind als Einzelgebäude<br />
zu bewerten, die nicht im Zusammenhang mit der Siedlung stehen. Die Einbeziehung<br />
dieser bebauten Grundstücke in die Satzung würde den Regelungen des<br />
BauGB, insbesondere § 34 Abs. 4, widersprechen.<br />
Entsprechend den Angaben des Besitzers wurde das Haus als Wochenendhaus gebaut<br />
und genehmigt. Somit kann dieses Haus auch in Zukunft in dieser Form weiter genutzt<br />
werden und wenn erforderlich, können auch Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt<br />
werden. Entsprechende Maßnahmen sind, wenn erforderlich, mit der Bauaufsicht abzustimmen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Einbeziehung des bebauten Grundstückes Linde-Bruch Nr. 48 in die Innenbereichssatzung<br />
Linde-Bruch ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Eine solche Satzung<br />
würde den Regelungen des BauGB, insbesondere § 34 Abs. 4 BauGB, widersprechen.<br />
Günther Kappe Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
02. Sitzung BPUA 27.01.2010 TOP 07 Innenbereichssatzung Linde-Bruch.doc<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister