Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 08.01.2010<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Ne/Fe<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />
am 27.01.2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 5.2 Zentraldeponie Leppe<br />
Antrag des BAV zur Umnutzung einer Teilfläche des Deponieabschnittes<br />
DA 7 (Biomassezentrum) vom 02.12.2009<br />
Sachverhalt:<br />
Zur Umsetzung des städtebaulichen und freiraumplanerischen Siegerentwurfes im<br />
Rahmen des Projektes :metabolon der Regionale 2010 werden mehrere Genehmigungsverfahren<br />
erforderlich.<br />
Mit Schreiben vom 02.12.2009 beantragt der BAV Bergischer Abfallwirtschaftsverband<br />
bei der Bezirksregierung Köln die Genehmigung zur Umnutzung einer Teilfläche des<br />
Deponieabschnittes DA 7 (Biomassezentrum) nach § 31 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz<br />
(Anlage 1).<br />
Mit Schreiben vom 11.12.2009 bittet die Bezirksregierung Köln die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />
zum oben genannten Antrag Stellung zu nehmen und, falls für erforderlich gehalten,<br />
Nebenbestimmungen zu formulieren und zu begründen (Anlage 2).<br />
Mit dem vorliegenden Antrag soll die Nutzungsdauer einer Teilfläche (Anlage 4) des<br />
Deponieabschnittes DA 7 (Anlage 3), dort wo das Biomassezentrum angesiedelt wird,<br />
bis zum Beginn einer etwaigen Ablagerung auf dem Deponieabschnitt 7, bzw. bis zum<br />
Ende der Stilllegungsphase der Deponie verlängert werden. Da das Biomassezentrum<br />
in die planfestgestellte Fläche eingreift, jedoch nicht im Planfeststellungsbeschluss der<br />
Zentraldeponie konzentriert werden kann (es handelt sich nicht um eine dienende Anlage<br />
oder Nebenanlage der Deponie), ist für den Weiterbetrieb eine Standortgenehmigung<br />
nach Abfallrecht erforderlich, mit der die deponiespezifischen Belange berücksichtigt<br />
werden.<br />
Mit der Umnutzung dieser Fläche wird die Emissionssituation (Lärm, Staub, Geruch)<br />
nicht verändert.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung hält die Errichtung und den Betrieb eines Biomassezentrums<br />
auf dem Gelände der Zentraldeponie Leppe für sinnvoll und begrüßenswert. Weiteren<br />
Ablagerungen auf dem Deponieabschnitt DA 7 sollte jedoch, auch wenn der Planfest-<br />
02. Sitzung BPUA 27.01.2010 TOP 05.2 ZD Leppe BAV Teilumnutzung DA 7.doc