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Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 08.01.2010<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Ne/Fe<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- und Umweltausschusses<br />

am 27.01.2010<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 5.2 Zentraldeponie Leppe<br />

Antrag des BAV zur Umnutzung einer Teilfläche des Deponieabschnittes<br />

DA 7 (Biomassezentrum) vom 02.12.2009<br />

Sachverhalt:<br />

Zur Umsetzung des städtebaulichen und freiraumplanerischen Siegerentwurfes im<br />

Rahmen des Projektes :metabolon der Regionale 2010 werden mehrere Genehmigungsverfahren<br />

erforderlich.<br />

Mit Schreiben vom 02.12.2009 beantragt der BAV Bergischer Abfallwirtschaftsverband<br />

bei der Bezirksregierung Köln die Genehmigung zur Umnutzung einer Teilfläche des<br />

Deponieabschnittes DA 7 (Biomassezentrum) nach § 31 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz<br />

(Anlage 1).<br />

Mit Schreiben vom 11.12.2009 bittet die Bezirksregierung Köln die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

zum oben genannten Antrag Stellung zu nehmen und, falls für erforderlich gehalten,<br />

Nebenbestimmungen zu formulieren und zu begründen (Anlage 2).<br />

Mit dem vorliegenden Antrag soll die Nutzungsdauer einer Teilfläche (Anlage 4) des<br />

Deponieabschnittes DA 7 (Anlage 3), dort wo das Biomassezentrum angesiedelt wird,<br />

bis zum Beginn einer etwaigen Ablagerung auf dem Deponieabschnitt 7, bzw. bis zum<br />

Ende der Stilllegungsphase der Deponie verlängert werden. Da das Biomassezentrum<br />

in die planfestgestellte Fläche eingreift, jedoch nicht im Planfeststellungsbeschluss der<br />

Zentraldeponie konzentriert werden kann (es handelt sich nicht um eine dienende Anlage<br />

oder Nebenanlage der Deponie), ist für den Weiterbetrieb eine Standortgenehmigung<br />

nach Abfallrecht erforderlich, mit der die deponiespezifischen Belange berücksichtigt<br />

werden.<br />

Mit der Umnutzung dieser Fläche wird die Emissionssituation (Lärm, Staub, Geruch)<br />

nicht verändert.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung hält die Errichtung und den Betrieb eines Biomassezentrums<br />

auf dem Gelände der Zentraldeponie Leppe für sinnvoll und begrüßenswert. Weiteren<br />

Ablagerungen auf dem Deponieabschnitt DA 7 sollte jedoch, auch wenn der Planfest-<br />

02. Sitzung BPUA 27.01.2010 TOP 05.2 ZD Leppe BAV Teilumnutzung DA 7.doc

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