2012.02.07 15. Sitzung Bau-, Planungs- und ... - Gemeinde Lindlar
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Zu TOP 10<br />
Erweiterung der Innenbereichssatzung Brochhagen<br />
Bürgerantrag vom 05.12.2011<br />
Auf die Vorlage zur <strong>Sitzung</strong> wird verwiesen.<br />
Beschluss:<br />
. <strong>15.</strong> <strong>Sitzung</strong> BPUA 07.02.2012 Niederschrift.doc<br />
8<br />
Das Verfahren zur Erweiterung der Innenbereichssatzung Brochhagen wird<br />
eingeleitet. Das Gr<strong>und</strong>stück Nr. 176 soll in die Innenbereichssatzung Brochhagen<br />
einbezogen werden.<br />
Für die Nutzung des Gr<strong>und</strong>stückes Nr. 176 soll folgende textliche Festsetzung<br />
erfolgen:<br />
„Auf dem Gr<strong>und</strong>stück Nr. 176 ist die Errichtung von offenen Stellplätzen, Carports<br />
<strong>und</strong> Garagen zulässig. Die Fläche zwischen der südöstlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze<br />
zur Sülz <strong>und</strong> den bestehenden Gebäuden bzw. der Verlängerung<br />
der Gebäudekanten ist als Grünfläche zu nutzen. Hier sind bauliche Anlagen<br />
ausgeschlossen.“<br />
Vor Einleitung des Verfahrens ist mit dem Antragsteller ein städtebaulicher<br />
Vertrag zur Übernahme aller mit dem Verfahren verb<strong>und</strong>enen Kosten abzuschließen.<br />
Abstimmungsergebnis einstimmig<br />
Zu TOP 11<br />
Erweiterung der Innenbereichssatzung Horpe<br />
Bürgeranträge<br />
Auf die Vorlage zur <strong>Sitzung</strong> wird verwiesen.<br />
GV Lob nimmt gemäß § 31 GO NW an der Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu diesem<br />
Tagesordnungspunkt nicht teil.<br />
Die CDU-Fraktion, SPD-Fraktion <strong>und</strong> die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertreten<br />
die Auffassung, dass die Ausweisung von den beantragten <strong>Bau</strong>flächen im Zusammenhang<br />
mit der Entwicklung des Industrieparks Klause gesehen werden muss <strong>und</strong><br />
die Entwicklung in diesem Bereich abgewartet werden sollte. Außerdem gebe es zur<br />
Zeit noch ausgewiesene <strong>Bau</strong>flächen, die erst bebaut werden sollten. Aus diesen<br />
Gründen sollte dem Antrag zur Zeit nicht zugestimmt werden.