Sitzungsprotokoll Gemeinderatssitzung - .PDF - Gaspoltshofen
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2) Kinderbegräbnisse (Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) die Hälfte<br />
der Gebühren nach Abs. 1 lit. a) bis c)<br />
3) Benützung der Aufbahrungshalle<br />
a) je Obduktion ............................................................................................€ 48<br />
b) Einstellung einer Leiche bis 24 Stunden .....................................................€ 48<br />
c) Reinigung ................................................................................................€ 22<br />
4) Trauermusik vom Band je Begräbnis ........................................................€ 8<br />
Im Voranschlagserlass der Gemeindeabteilung des Landes vom 24. Oktober 2005<br />
AZ: Gem-511001/180-2005-Ji/Bü sind folgende für die Abgaben der Gemeinde<br />
<strong>Gaspoltshofen</strong> relevanten Änderungen enthalten:<br />
Mindestgebühr für Abwasserbeseitigung:<br />
Anschlussgebühr € 2.635,00 exkl. MwSt.<br />
Benützungsgebühr je m³ € 2,80 exkl. MwSt.<br />
Bei einer entsprechenden prozentuellen Angleichung ergeben sich für die<br />
Marktgemeinde <strong>Gaspoltshofen</strong> folgende Kanalgebühren:<br />
Kanalanschlussgebühr<br />
Mindestanschlussgebühr...................................... € 2.635,00 exkl. MwSt.<br />
Grundgebühr für angeschlossene, bebaute<br />
und angeschlossene, unbebaute Grundstücke ....... € 828,60 exkl. MwSt.<br />
Kanalanschlussgebühr je m³ Verrechnungsfläche .. € 12,10 exkl. MwSt.<br />
Benützungsgebühr<br />
Grundgebühr ...................................................... € 74,00 exkl. MwSt.<br />
Benützungsgebühr je m³ ..................................... € 2,53 exkl. MwSt.<br />
Sowohl im bereits zitierten Voranschlagserlass der Gemeindeabteilung des Landes OÖ,<br />
als auch in einem Schreiben der Gemeindeabteilung vom 11.07.2005 AZ: Gem-<br />
300037/11-2005-Sec wird auf die unbedingte Notwendigkeit der Einhaltung dieser<br />
Mindestgebühren verwiesen.<br />
Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung nachstehend<br />
angeführter Hebesätze für das Finanzjahr 2006 (Gültigkeit ab 1.1.2006):<br />
GRUNDSTEUER für land- und forst-<br />
wirtschaftliche Betriebe (A) .........................500 v. H.des Steuermessbetrages<br />
GRUNDSTEUER für Grundstücke (B) .........500 v. H.des Steuermessbetrages