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Sitzungsprotokoll Gemeinderatssitzung - .PDF - Gaspoltshofen

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2) Kinderbegräbnisse (Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) die Hälfte<br />

der Gebühren nach Abs. 1 lit. a) bis c)<br />

3) Benützung der Aufbahrungshalle<br />

a) je Obduktion ............................................................................................€ 48<br />

b) Einstellung einer Leiche bis 24 Stunden .....................................................€ 48<br />

c) Reinigung ................................................................................................€ 22<br />

4) Trauermusik vom Band je Begräbnis ........................................................€ 8<br />

Im Voranschlagserlass der Gemeindeabteilung des Landes vom 24. Oktober 2005<br />

AZ: Gem-511001/180-2005-Ji/Bü sind folgende für die Abgaben der Gemeinde<br />

<strong>Gaspoltshofen</strong> relevanten Änderungen enthalten:<br />

Mindestgebühr für Abwasserbeseitigung:<br />

Anschlussgebühr € 2.635,00 exkl. MwSt.<br />

Benützungsgebühr je m³ € 2,80 exkl. MwSt.<br />

Bei einer entsprechenden prozentuellen Angleichung ergeben sich für die<br />

Marktgemeinde <strong>Gaspoltshofen</strong> folgende Kanalgebühren:<br />

Kanalanschlussgebühr<br />

Mindestanschlussgebühr...................................... € 2.635,00 exkl. MwSt.<br />

Grundgebühr für angeschlossene, bebaute<br />

und angeschlossene, unbebaute Grundstücke ....... € 828,60 exkl. MwSt.<br />

Kanalanschlussgebühr je m³ Verrechnungsfläche .. € 12,10 exkl. MwSt.<br />

Benützungsgebühr<br />

Grundgebühr ...................................................... € 74,00 exkl. MwSt.<br />

Benützungsgebühr je m³ ..................................... € 2,53 exkl. MwSt.<br />

Sowohl im bereits zitierten Voranschlagserlass der Gemeindeabteilung des Landes OÖ,<br />

als auch in einem Schreiben der Gemeindeabteilung vom 11.07.2005 AZ: Gem-<br />

300037/11-2005-Sec wird auf die unbedingte Notwendigkeit der Einhaltung dieser<br />

Mindestgebühren verwiesen.<br />

Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung nachstehend<br />

angeführter Hebesätze für das Finanzjahr 2006 (Gültigkeit ab 1.1.2006):<br />

GRUNDSTEUER für land- und forst-<br />

wirtschaftliche Betriebe (A) .........................500 v. H.des Steuermessbetrages<br />

GRUNDSTEUER für Grundstücke (B) .........500 v. H.des Steuermessbetrages

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