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Sozialraumorientierte und arbeitsweltbezogene Teilhabe für ...

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<strong>Sozialraumorientierte</strong> <strong>und</strong> <strong>arbeitsweltbezogene</strong> <strong>Teilhabe</strong> <strong>für</strong> Menschen<br />

mit schwersten <strong>und</strong> mehrfachen Behinderungen<br />

Gedanken zur Weiterentwicklung des Angebots der ASB-Tagesförderstätte<br />

1. Tagesförderstätten müssen sich verändern. Sie müssen sich auf den Weg in den Sozialraum der Arbeitswelt machen um ihrem<br />

Auftrag unter den sich wandelnden fachlichen <strong>und</strong> (menschen)-rechtlichen Voraussetzungen gerecht zu werden.<br />

2. Die Nutzer von Tagesförderstätten haben ein großes gemeinsames Merkmal: Ihnen wird bescheinigt, nicht „werkstattfähig“ <strong>und</strong><br />

nicht in der Lage zu sein, ein „Mindestmaß“ an „wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ zu erbringen. Es sind häufig Menschen mit<br />

schwersten <strong>und</strong> mehrfachen Behinderungen. Aber es finden sich bei uns auch Menschen mit Symptomen aus dem sogenannten<br />

autistischen Spektrum, Menschen im Wachkoma, Menschen, deren Verhalten uns stark herausfordert oder die neben ihrer geistigen<br />

Behinderung psychische Störungen haben.<br />

3. Die Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen kann diesem Personenkreis nicht gerecht werden. Verschiedene Veröffentlichungen der<br />

letzten Zeit zeigen, dass dies auch nicht im Fokus der WfbM steht <strong>und</strong> stehen wird:<br />

Die Handlungsempfehlung <strong>und</strong> Geschäftsanweisung der B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit (BfA) „<strong>Teilhabe</strong> am Arbeitsleben, Fachkonzept <strong>für</strong><br />

Eingangsverfahren <strong>und</strong> Berufsbildungsbereich in Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM)“ (HEGA) [1] vom Juni 2010 schlägt<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Bildung vor, die ausschließlich auf „werkstattfähige“ Personen zutreffen.<br />

Ausdrücklich Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) nimmt das Strategiepapier der BAG:WfbM „Maßarbeit“ von 2011.<br />

Die Werkstätten sehen sich darin als die Instanz, die eine „schnelle, effiziente <strong>und</strong> kostenneutrale Inklusion“ ermöglichen kann. [2] Auch<br />

hier finden sich außer einer allgemeinen Bek<strong>und</strong>ung, auch schwerstbehinderte Menschen in WfbM aufnehmen zu wollen keine<br />

Anhaltspunkte zur Umsetzung dieses Vorhabens.<br />

4. Für den hier angesprochenen Personenkreis geht es nicht um das Erlernen eines Berufes. Trotzdem haben die Menschen einen<br />

Anspruch auf <strong>arbeitsweltbezogene</strong> <strong>Teilhabe</strong> <strong>und</strong> Bildung.<br />

[1] B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit (2010): HEGA 06/10 - 02 -<strong>Teilhabe</strong> am Arbeitsleben – Fachkonzept <strong>für</strong> Eingangsverfahren <strong>und</strong> Berufsbildungsbereich in Werkstätten <strong>für</strong><br />

behinderte Menschen (WfbM). URL: http://www.arbeitsagentur.de/nn_165870/ zentraler-Content/HEGA-Internet/A03-Berufsberatung/ Dokument/HEGA-06-2010-<br />

Fachkonzept-WfbM.html Datum des Zugriffs: 10.9.2011<br />

[2] BAG:WfbM B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen (2011): Maßarbeit. Neue Chancen mit Sozialunternehmen. Frankfurt: BAG:WfbM.<br />

S. 6<br />

Heinz Becker 8.3.12<br />

Arbeitsplätze <strong>für</strong> "nicht-werkstattfähige" Menschen<br />

h.becker@asb-sozialehilfen-bremen.de

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