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III. Projekte - Gemeinde Lindlar

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7. Sitzung HFA 29.09.2010 Niederschrift.doc<br />

7<br />

Der Bürgermeister begrüßt zunächst Herrn Marenbach vom Ingenieurbüro Donner<br />

und Marenbach. Ergänzend trägt er vor, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

einen Ergänzungsantrag gestellt haben, in dem gefordert wird, keine Vergabe zu<br />

erteilen, wenn der Kostenanteil den Betrag von 144.742 € überschreitet.<br />

Herr Marenbach erläutert anhand eines Vortrages (Anlage 4) die geplante Baumaßnahme<br />

und beantwortet gemeinsam mit dem Bürgermeister und Herrn Urspruch die<br />

Fragen der Ausschussmitglieder.<br />

Alle Fraktionen und der Bürgermeister bedanken sich für das lobenswerte bürgerschaftliche<br />

Engagement. Der Bürgermeister berichtet aus Gesprächen mit dem Landesbetrieb<br />

Straßen NRW, wonach der kleine Kreisverkehr auf kurze Sicht wohl ausreiche,<br />

langfristig aber Probleme bereiten werde und dann mit erheblichem Aufwand<br />

nachgebessert werden müsse. Jedoch habe der Landesbetrieb für einen großen<br />

Kreisverkehr zur Zeit keine finanziellen Mittel.<br />

1. Beschluss:<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird empfohlen, für die Planung und den Bau eines<br />

Kreisverkehrsplatzes in Frielingsdorf mit einem Durchmesser von 30 m<br />

im Knotenpunkt L 97 Ommerbornstraße / L 302 Montanusstaße / Corneliusstraße<br />

außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 445.640 T€ zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt über die Investitionsnr.<br />

5000069 „Allgemeiner Grunderwerb“ in Höhe von 140.000 T€,<br />

über die Kostenstelle 15401 „<strong>Gemeinde</strong>straßen“, Sachkonto 523200<br />

„Unterhaltung Infrastrukturvermögen“ in Höhe von 4.742 T€ und über<br />

Zuschüsse „Dritter“ in Höhe von 255.400 T€ sowie durch Sachleistungen<br />

des „Fördervereins Kreisverkehrsplatz Frielingsdorf“ mit einem Gegenwert<br />

in Höhe von 45.498 T€.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Nein-Stimmen 2<br />

Enthaltungen 0<br />

Ja-Stimmen 17<br />

2. Beschluss:<br />

Der Kostenanteil, der nicht durch Zuschüsse Dritter finanziert wird (d.h.<br />

der Teil, der über den <strong>Gemeinde</strong>haushalt getragen wird), darf den Betrag<br />

von 144.742 T€ NICHT überschreiten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Nein-Stimmen 5<br />

Enthaltungen 0<br />

Ja-Stimmen 14

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