III. Projekte - Gemeinde Lindlar
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7. Sitzung HFA 29.09.2010 Niederschrift.doc<br />
7<br />
Der Bürgermeister begrüßt zunächst Herrn Marenbach vom Ingenieurbüro Donner<br />
und Marenbach. Ergänzend trägt er vor, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
einen Ergänzungsantrag gestellt haben, in dem gefordert wird, keine Vergabe zu<br />
erteilen, wenn der Kostenanteil den Betrag von 144.742 € überschreitet.<br />
Herr Marenbach erläutert anhand eines Vortrages (Anlage 4) die geplante Baumaßnahme<br />
und beantwortet gemeinsam mit dem Bürgermeister und Herrn Urspruch die<br />
Fragen der Ausschussmitglieder.<br />
Alle Fraktionen und der Bürgermeister bedanken sich für das lobenswerte bürgerschaftliche<br />
Engagement. Der Bürgermeister berichtet aus Gesprächen mit dem Landesbetrieb<br />
Straßen NRW, wonach der kleine Kreisverkehr auf kurze Sicht wohl ausreiche,<br />
langfristig aber Probleme bereiten werde und dann mit erheblichem Aufwand<br />
nachgebessert werden müsse. Jedoch habe der Landesbetrieb für einen großen<br />
Kreisverkehr zur Zeit keine finanziellen Mittel.<br />
1. Beschluss:<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird empfohlen, für die Planung und den Bau eines<br />
Kreisverkehrsplatzes in Frielingsdorf mit einem Durchmesser von 30 m<br />
im Knotenpunkt L 97 Ommerbornstraße / L 302 Montanusstaße / Corneliusstraße<br />
außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 445.640 T€ zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt über die Investitionsnr.<br />
5000069 „Allgemeiner Grunderwerb“ in Höhe von 140.000 T€,<br />
über die Kostenstelle 15401 „<strong>Gemeinde</strong>straßen“, Sachkonto 523200<br />
„Unterhaltung Infrastrukturvermögen“ in Höhe von 4.742 T€ und über<br />
Zuschüsse „Dritter“ in Höhe von 255.400 T€ sowie durch Sachleistungen<br />
des „Fördervereins Kreisverkehrsplatz Frielingsdorf“ mit einem Gegenwert<br />
in Höhe von 45.498 T€.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Nein-Stimmen 2<br />
Enthaltungen 0<br />
Ja-Stimmen 17<br />
2. Beschluss:<br />
Der Kostenanteil, der nicht durch Zuschüsse Dritter finanziert wird (d.h.<br />
der Teil, der über den <strong>Gemeinde</strong>haushalt getragen wird), darf den Betrag<br />
von 144.742 T€ NICHT überschreiten.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Nein-Stimmen 5<br />
Enthaltungen 0<br />
Ja-Stimmen 14