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Anlage-1 - Halberstadt

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8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Halberstadt</strong> GRUPPE PLANWERK<br />

befindet sich im Planungsraum VI Sandsteingebiet (LANDKREIS HALBERSTADT 1997). Auf dieser<br />

Einteilung basierend werden in tabellarischer Form Leitbilder zum Erhalt, zur Verbesserung<br />

sowie zur Wiederherstellung und Sanierung der Schutzgüter nach BNatSchG dargestellt.<br />

Demnach sind folgende Leitbilder im Bereich der 8. Flächennutzungsplanänderung zu beachten:<br />

Erhalt:<br />

• Sicherung des Zustands von seltenen Bodenformen auf Trockenstandorten,<br />

• Voraussetzungen für die natürliche Grundwasserneubildung,<br />

• Abwechslungsreiche Wälder mit reich strukturierten Waldrändern vielfältiger Kraut- und<br />

Strauchschicht sowie bemerkenswerten Altholzbeständen und exponierten Einzelbäumen,<br />

• Raumgliederung durch Gehölzformation wie Hecken, Feldgehölze, Obstbaumpflanzungen<br />

und Einzelbäume, auch an Straßen und Wegen einschließlich der Alleen.<br />

• Laub- und Laubmischwälder standortheimischer Arten überwiegend als Dauerwald mit<br />

naturnahen Waldrandstrukturen,<br />

• gebietsspezifische Sonderwaldformen,<br />

• gebietsspezifische naturnahe Nadelwälder.<br />

Verbesserung:<br />

• Duldung von Sukzessionen auf unterschiedlichen Standorten im Offenlandbereich,<br />

• Lebensraumfunktionen für Tierarten der Siedlungen (u.a. Fledermäuse, Eulen, Igel),<br />

• Minimierung des anthropogenen Stoffeintrags in Grundwasserlandschaften,<br />

• Vergrößerung der Arten- und Individuenzahlen bei Pflanzen und Tieren (Förderung des<br />

Landschaftserlebens).<br />

• der langfristigen Waldumwandlung zu naturnahen Beständen aus standortgerechten<br />

Laub- und Nadelbaumarten.<br />

Sanierung:<br />

• Rückbau oder naturnahe Konversion militärischer Liegenschaften.<br />

Die Sachgebietskarte 13 „Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft“ macht für den<br />

Änderungsbereich folgende Aussagen:<br />

• Erhalt von Sukzessionsflächen (Staudenfluren, Gebüsche) durch Nutzungsaufgabe bzw.<br />

Pflege,<br />

• Duldung von Sukzession zu thermophilen Wäldern auf nicht bzw. nicht mehr pflegefähigen<br />

Magerrasenstandorten.<br />

20.10.2011 9

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