Anlage-1 - Halberstadt
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Halberstadt</strong> GRUPPE PLANWERK<br />
befindet sich im Planungsraum VI Sandsteingebiet (LANDKREIS HALBERSTADT 1997). Auf dieser<br />
Einteilung basierend werden in tabellarischer Form Leitbilder zum Erhalt, zur Verbesserung<br />
sowie zur Wiederherstellung und Sanierung der Schutzgüter nach BNatSchG dargestellt.<br />
Demnach sind folgende Leitbilder im Bereich der 8. Flächennutzungsplanänderung zu beachten:<br />
Erhalt:<br />
• Sicherung des Zustands von seltenen Bodenformen auf Trockenstandorten,<br />
• Voraussetzungen für die natürliche Grundwasserneubildung,<br />
• Abwechslungsreiche Wälder mit reich strukturierten Waldrändern vielfältiger Kraut- und<br />
Strauchschicht sowie bemerkenswerten Altholzbeständen und exponierten Einzelbäumen,<br />
• Raumgliederung durch Gehölzformation wie Hecken, Feldgehölze, Obstbaumpflanzungen<br />
und Einzelbäume, auch an Straßen und Wegen einschließlich der Alleen.<br />
• Laub- und Laubmischwälder standortheimischer Arten überwiegend als Dauerwald mit<br />
naturnahen Waldrandstrukturen,<br />
• gebietsspezifische Sonderwaldformen,<br />
• gebietsspezifische naturnahe Nadelwälder.<br />
Verbesserung:<br />
• Duldung von Sukzessionen auf unterschiedlichen Standorten im Offenlandbereich,<br />
• Lebensraumfunktionen für Tierarten der Siedlungen (u.a. Fledermäuse, Eulen, Igel),<br />
• Minimierung des anthropogenen Stoffeintrags in Grundwasserlandschaften,<br />
• Vergrößerung der Arten- und Individuenzahlen bei Pflanzen und Tieren (Förderung des<br />
Landschaftserlebens).<br />
• der langfristigen Waldumwandlung zu naturnahen Beständen aus standortgerechten<br />
Laub- und Nadelbaumarten.<br />
Sanierung:<br />
• Rückbau oder naturnahe Konversion militärischer Liegenschaften.<br />
Die Sachgebietskarte 13 „Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft“ macht für den<br />
Änderungsbereich folgende Aussagen:<br />
• Erhalt von Sukzessionsflächen (Staudenfluren, Gebüsche) durch Nutzungsaufgabe bzw.<br />
Pflege,<br />
• Duldung von Sukzession zu thermophilen Wäldern auf nicht bzw. nicht mehr pflegefähigen<br />
Magerrasenstandorten.<br />
20.10.2011 9