Anlage-1 - Halberstadt
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Halberstadt</strong> GRUPPE PLANWERK<br />
lasteten Flächen und sichert das Offenhalten und somit die Erhaltung der besonders wertvollen<br />
Naturflächen.<br />
2 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung<br />
Mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
zur Umsetzung des der Bebauungspläne Nr. 64 A „Klus – Wilde Weiden“ und Nr. 64<br />
B „Klus – Sondergebiet Photovoltaik“ und damit zur Errichtung eines Weideprojekts sowie<br />
eines Solarparks geschaffen werden. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zur Strukturierung und<br />
Gliederung der Gesamtfläche Berücksichtigung finden.<br />
3 Änderungsbereich<br />
Für die Stadt <strong>Halberstadt</strong> besteht ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan aus dem Jahr<br />
1999 mit bisher zwei rechtskräftigen Änderungen. Drei Änderungsverfahren laufen noch. Die<br />
8. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst Flächen östlich und süd-östlich der Klussiedlung,<br />
die begrenzt werden durch die Klusberge im Norden, die Gemeindegrenze der<br />
Stadt <strong>Halberstadt</strong> im Osten, durch die Thekenberge im Süden und durch die Friedrich-List-<br />
Straße im Westen. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist identisch mit der Abgrenzung<br />
der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 64 A und B.<br />
Der Änderungsbereich liegt vollständig im Trinkwasserschutzgebiet der Schutzzone III. Ein<br />
Großteil des Änderungsbereiches unterliegt dem Schutzstatus des Landschaftschutzgebietes<br />
„Nördliches Harzvorland“.<br />
Die nächstgelegene Bebauung der Klussiedlung befindet sich in einer Entfernung von ca. 65<br />
m in östlicher Richtung. Der Änderungsbereich ist durch Klusberge und die Spiegelsberge<br />
vom ca. 900 m Luftlinie entfernten Siedlungskörper der Stadt <strong>Halberstadt</strong> getrennt (Nordgrenze<br />
des Plangebietes bis Südgrenze des kompakten Stadtgebietes; ohne Häusergruppe<br />
Sternwartenweg).<br />
Die Darstellungen im Flächennutzungsplan außerhalb des Änderungsbereiches behalten<br />
uneingeschränkt ihre Wirksamkeit.<br />
20.10.2011 3