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Vorschläge aus Bayern zur Verwaltungsvereinfachung bei der ...

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1. Landschaftselemente (LE)<br />

For<strong>der</strong>ungen (2):<br />

• CC- Schutz sollte nicht für bestimmte LE (Einzelsträucher/<br />

Hecken/Feldgehölze) auf Flächen mit AUM <strong>zur</strong> extensiven<br />

Beweidung o<strong>der</strong> auf natürlichen Extensivweiden allgemein<br />

(Almen, Hutungen, Sommerweiden für Wan<strong>der</strong>schafe) gelten.<br />

Im Zweifelsfall kann eine Bestätigung <strong>der</strong><br />

Naturschutzverwaltung für die gesamte Fläche erfolgen.<br />

Somit besteht auch keine Notwendigkeit <strong>zur</strong> Erfassung und<br />

Überprüfung.<br />

Folie 5 Bayerische <strong>Vorschläge</strong> <strong>zur</strong> <strong>Verwaltungsvereinfachung</strong> / Wolfgang Gradl, Dr. Alexan<strong>der</strong> Malcharek<br />

1. Landschaftselemente (LE)<br />

Begründung:<br />

Folie 6 Bayerische <strong>Vorschläge</strong> <strong>zur</strong> <strong>Verwaltungsvereinfachung</strong> / Wolfgang Gradl, Dr. Alexan<strong>der</strong> Malcharek<br />

Bayerisches Staatsministerium für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />

Vor dem Hintergrund des sog. „Greening“ (v.a. Flächen im<br />

Umweltinteresse) sollte eine großzügigere Anrechnung von LE<br />

erfolgen.<br />

Ziel <strong>der</strong> Beweidung von Extensivflächen ist die Offenhaltung <strong>der</strong><br />

Flächen.<br />

Einzelsträucher/Hecken/Feldgehölze sollen auf diesen Flächen an<br />

ihrer fortschreitenden Ausbreitung gehin<strong>der</strong>t werden, und sind<br />

daher nicht schutzwürdig.<br />

Ein CC-Schutz auf Extensivweiden ist daher i.d.R. überflüssig und<br />

verursacht nur unnötigen Verwaltungsaufwand.<br />

Bayerisches Staatsministerium für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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