„Wer sich noch nicht mit der Maschinen- richtlinie ... - SIFATipp
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6 Schwerpunkt <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
Die Umstellung auf die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
2006/42/EG steht bevor.<br />
Da keine Übergangsfrist vorgesehen ist,<br />
müssen die Vorbereitungen frühzeitig in<br />
Angriff genommen werden. Wann welcher<br />
Schritt gemacht werden soll, erklären<br />
wir Ihnen im folgenden Beitrag.<br />
Bis zum 29. Dezember 2009 haben<br />
viele <strong>Maschinen</strong>hersteller <strong>noch</strong> einiges<br />
zu tun, um die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> (MRL)<br />
2006/42/EG fristgerecht zu erfüllen.<br />
Um das Umstellungsprojekt richtig<br />
angehen zu können, müssen die anstehenden<br />
Aufgaben aber auch <strong>mit</strong><br />
Terminen versehen werden. Lei<strong>der</strong><br />
reicht da die gerne genutzte interne<br />
Vorgabe „so früh wie möglich“ <strong>nicht</strong><br />
aus. Es könnte nämlich durchaus passieren,<br />
dass dann ein Umstellungsschritt<br />
zu früh erledigt wird.<br />
Verwirrung durch<br />
Umstellungstermin<br />
Die Terminfrage für den Umstieg auf<br />
die neue MRL war gleich nach <strong>der</strong>en<br />
Veröffentlichung Anlass für einige Verwirrung.<br />
So musste <strong>der</strong> am 9.6.2006 im<br />
EU-Amtsblatt veröffentlichte Text <strong>der</strong><br />
neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 2006/42/<br />
EG einer Berichtigung unterzogen<br />
werden. Hieß es dort anfangs auf<br />
Seite 34, Artikel 25, Absatz 1 „Die<br />
Richtlinie 98/37/EG wird aufgehoben“,<br />
heißt es seit einer Berichtigung<br />
im EU-Amtsblatt vom 16.3.2007, dass<br />
„die Richtlinie 98/37/EG zum 29. Dezember<br />
2009 aufgehoben wird“.<br />
So<strong>mit</strong> war und ist keine sofortige<br />
Umstellung erfor<strong>der</strong>lich. Doch auch<br />
nach <strong>der</strong> Berichtigung gibt es Unklar-<br />
„Als ein Unternehmen, das Systemlösungen<br />
für die Antriebs- und<br />
Automatisierungstechnik herstellt,<br />
setzen wir uns bereits heute <strong>mit</strong><br />
den Än<strong>der</strong>ungen auseinan<strong>der</strong>, die<br />
die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> (MRL)<br />
2006/42/EG zum 29.12.2009 <strong>mit</strong> <strong>sich</strong><br />
bringt. Ihr in Kraft treten ergibt für<br />
uns keine signifikant wachsenden<br />
Aufgaben. Ihre Neuerungen sehen<br />
wir u.a. in dem klarer gefassten<br />
Anwendungsbereich, den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an Teilmaschinen, auch „unvollständige<br />
<strong>Maschinen</strong>“ genannt,<br />
sowie in den Än<strong>der</strong>ungen, die das<br />
Nicht zu früh und <strong>nicht</strong> zu spät<br />
Bereit sein ist alles: die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>. Wie man <strong>sich</strong> am besten auf sie vorbereitet<br />
heiten über die zeitliche Gestaltung<br />
<strong>der</strong> Umsetzung.<br />
Neue MRL bereits<br />
in Kraft getreten<br />
Ein weiterer Grund für Unklarheiten<br />
auf Seiten <strong>der</strong> Hersteller, aber auch<br />
<strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> von <strong>Maschinen</strong> steckt<br />
in dem Begriff „in Kraft getreten“.<br />
Tatsächlich ist die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
bereits in Kraft getreten<br />
und zwar am 29.06.2006. Für so manchen<br />
Hersteller und Nutzer erschien<br />
dieses Datum als Stichtag, ab dem<br />
Wird das eine Maschine? Falls ja, greift<br />
ab Dezember die neue Richtlinie.<br />
Bild: Fotolia/Franz Pfluegl<br />
die Umsetzung erfolgt sein müsse<br />
und ab dem man als Käufer einer<br />
neuen <strong>Maschinen</strong> auch Anspruch<br />
darauf habe, dass die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> neuen MRL bereits erfüllt sind.<br />
Dem ist allerdings <strong>nicht</strong> so. Vielmehr<br />
regelt Artikel 26 (Umsetzung)<br />
<strong>der</strong> neuen MRL, dass die Mitgliedsstaaten<br />
<strong>der</strong> EU die neuen Rechtsvorschriften<br />
<strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> ab<br />
Neue Richtlinie längst Thema<br />
Bei Lenze bringt die neue MRL kaum Verän<strong>der</strong>ungen<br />
Konfor<strong>mit</strong>ätsbewertungsverfahren<br />
betreffen. Innerhalb <strong>der</strong> Verbände<br />
VDMA und ZVEI arbeiten wir aktiv<br />
bei <strong>der</strong> Umsetzung und Interpretation<br />
<strong>der</strong> Richtlinie <strong>mit</strong>. Beson<strong>der</strong>s an<br />
<strong>der</strong> Diskussion über die Einordnung<br />
von Getrieben in die Anwendungsbereiche<br />
„Komponenten/Baugruppen“<br />
o<strong>der</strong> „unvollständige <strong>Maschinen</strong>“,<br />
sind wir beteiligt und können so <strong>sich</strong>erstellen,<br />
dass wir auf dem neusten<br />
Stand sind.“ ■<br />
Martin Grosser<br />
Sicherheitstechnik Lenze, Hameln<br />
dem 29.12.2009 anwenden sollen.<br />
Zwischen <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong><br />
neuen MRL und <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong><br />
entsprechenden Rechtsvorschriften<br />
liegt also eine Vorlaufzeit, die sowohl<br />
die Mitgliedsstaaten als auch<br />
die betroffenen Unternehmen für<br />
die Vorbereitungen nutzen können<br />
und sollten.<br />
Vorlauf ja, aber keine<br />
Übergangsfrist<br />
Was bedeutet es aber dann, wenn im<br />
Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>der</strong> neuen MRL<br />
davon gesprochen wird, dass es keine<br />
Übergangsfrist gibt? Da<strong>mit</strong> ist gemeint,<br />
dass es keine Zeitspanne geben wird,<br />
in <strong>der</strong> beide <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>n<br />
gleichzeitig gelten werden. Mit dem<br />
Tag <strong>der</strong> ersten Anwendung <strong>der</strong> neuen<br />
MRL, also dem 29.12.09, hat die alte<br />
<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 98/37/EG ihre<br />
Gültigkeit verloren. Diese taggenaue<br />
Umstellung macht die Vorbereitungen<br />
etwas komplizierter. Generell lässt<br />
<strong>sich</strong> sagen, dass Sie Vorbereitungen<br />
bis zum 29.12.09 treffen sollten, diese<br />
aber <strong>noch</strong> <strong>nicht</strong> vor dem Stichtag zur<br />
Anwendung bringen dürfen. Schließlich<br />
gilt bis zum 29.12.09 <strong>noch</strong> die alte<br />
<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>.<br />
Umsetzung ja, Anwendung<br />
<strong>noch</strong> <strong>nicht</strong><br />
Wenn Sie <strong>sich</strong> also auf die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
in den nächsten<br />
Wochen und Monaten technisch und<br />
organisatorisch vorbereiten und Ihre<br />
Produkte auf Konfor<strong>mit</strong>ät überprüfen,<br />
nutzen Sie zwar die Vorlaufzeit sinnvoll<br />
und richtig, im rechtlichen Sinne anwenden<br />
dürfen Sie die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
aber <strong>nicht</strong>:<br />
<strong>Maschinen</strong>, die vor dem 29. Dezember<br />
2009 auf den Markt gebracht<br />
werden, müssen weiterhin den An-<br />
<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />
for<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
98/37/EG entsprechen.<br />
Eine Bezugnahme auf die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
2006/42/EG ist nur für<br />
<strong>Maschinen</strong> rechtlich gesehen erlaubt,<br />
die ab dem 29. Dezember 2009 auf den<br />
Markt gebracht werden.<br />
Was tun, wenn Termin <strong>der</strong> Markteinführung<br />
<strong>noch</strong> unklar ist?<br />
Bei aller Produktionsplanung könnte<br />
<strong>der</strong> genaue Termin <strong>der</strong> Markteinführung<br />
für eine neue Maschine unklar<br />
sein. Wie sollte dann die Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung<br />
aussehen? Entsprechen<br />
die neuen <strong>Maschinen</strong> sowohl <strong>der</strong> bestehenden<br />
als auch <strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>,<br />
können Sie zur Sicherheit<br />
in <strong>der</strong> Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung einen<br />
Bezug zu beiden MRL herstellen.<br />
Allerdings sollte ein Hersteller<br />
darauf verweisen, dass ab dem 29.12.09<br />
nur <strong>noch</strong> <strong>der</strong> Bezug auf die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
2006/42/EG gilt und<br />
nach dem 29.12.09 den Bezug auf<br />
die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 98/37/EG<br />
entfernen.<br />
Än<strong>der</strong>ungen bei Bescheinigungen<br />
und Zertifikaten beachten<br />
Bestehende EG-Baumusterprüfbescheinigungen<br />
auf Basis <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
98/37/EG werden <strong>nicht</strong><br />
ohne weiteres nach dem 29.12.09 ihre<br />
Gültigkeit behalten. Dies liegt <strong>nicht</strong><br />
nur daran, dass <strong>sich</strong> entsprechende<br />
Zertifikate rechtlich gesehen auf die<br />
neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 2006/42/<br />
EG beziehen müssen. Vielmehr haben<br />
<strong>sich</strong> Än<strong>der</strong>ungen zu den in Anhang I<br />
<strong>der</strong> MRL aufgeführten grundlegenden<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutzanfor<strong>der</strong>ungen<br />
ergeben, die berück<strong>sich</strong>tigt<br />
werden müssen.<br />
SeminarTipp<br />
Am 27.11.2008 findet in Heidelberg<br />
das Seminar „Fit für die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
2006/42/EG“ statt.<br />
Mehr dazu unter www.weka.de.<br />
An den Vorbereitungen<br />
dranbleiben<br />
Die verbleibende Zeit wird also ohne<br />
Frage <strong>mit</strong> zahlreichen Än<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />
bei den <strong>Maschinen</strong>herstellern<br />
gefüllt sein, wobei <strong>sich</strong> die Maßnahmen<br />
immer nur auf die technischen<br />
und organisatorischen Vorbereitungen<br />
beziehen dürfen, <strong>nicht</strong> aber auf eine<br />
formale rechtliche Anwendung <strong>der</strong><br />
neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>. ■<br />
Oliver Schonschek