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„Wer sich noch nicht mit der Maschinen- richtlinie ... - SIFATipp

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6 Schwerpunkt <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

Die Umstellung auf die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

2006/42/EG steht bevor.<br />

Da keine Übergangsfrist vorgesehen ist,<br />

müssen die Vorbereitungen frühzeitig in<br />

Angriff genommen werden. Wann welcher<br />

Schritt gemacht werden soll, erklären<br />

wir Ihnen im folgenden Beitrag.<br />

Bis zum 29. Dezember 2009 haben<br />

viele <strong>Maschinen</strong>hersteller <strong>noch</strong> einiges<br />

zu tun, um die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> (MRL)<br />

2006/42/EG fristgerecht zu erfüllen.<br />

Um das Umstellungsprojekt richtig<br />

angehen zu können, müssen die anstehenden<br />

Aufgaben aber auch <strong>mit</strong><br />

Terminen versehen werden. Lei<strong>der</strong><br />

reicht da die gerne genutzte interne<br />

Vorgabe „so früh wie möglich“ <strong>nicht</strong><br />

aus. Es könnte nämlich durchaus passieren,<br />

dass dann ein Umstellungsschritt<br />

zu früh erledigt wird.<br />

Verwirrung durch<br />

Umstellungstermin<br />

Die Terminfrage für den Umstieg auf<br />

die neue MRL war gleich nach <strong>der</strong>en<br />

Veröffentlichung Anlass für einige Verwirrung.<br />

So musste <strong>der</strong> am 9.6.2006 im<br />

EU-Amtsblatt veröffentlichte Text <strong>der</strong><br />

neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 2006/42/<br />

EG einer Berichtigung unterzogen<br />

werden. Hieß es dort anfangs auf<br />

Seite 34, Artikel 25, Absatz 1 „Die<br />

Richtlinie 98/37/EG wird aufgehoben“,<br />

heißt es seit einer Berichtigung<br />

im EU-Amtsblatt vom 16.3.2007, dass<br />

„die Richtlinie 98/37/EG zum 29. Dezember<br />

2009 aufgehoben wird“.<br />

So<strong>mit</strong> war und ist keine sofortige<br />

Umstellung erfor<strong>der</strong>lich. Doch auch<br />

nach <strong>der</strong> Berichtigung gibt es Unklar-<br />

„Als ein Unternehmen, das Systemlösungen<br />

für die Antriebs- und<br />

Automatisierungstechnik herstellt,<br />

setzen wir uns bereits heute <strong>mit</strong><br />

den Än<strong>der</strong>ungen auseinan<strong>der</strong>, die<br />

die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> (MRL)<br />

2006/42/EG zum 29.12.2009 <strong>mit</strong> <strong>sich</strong><br />

bringt. Ihr in Kraft treten ergibt für<br />

uns keine signifikant wachsenden<br />

Aufgaben. Ihre Neuerungen sehen<br />

wir u.a. in dem klarer gefassten<br />

Anwendungsbereich, den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an Teilmaschinen, auch „unvollständige<br />

<strong>Maschinen</strong>“ genannt,<br />

sowie in den Än<strong>der</strong>ungen, die das<br />

Nicht zu früh und <strong>nicht</strong> zu spät<br />

Bereit sein ist alles: die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>. Wie man <strong>sich</strong> am besten auf sie vorbereitet<br />

heiten über die zeitliche Gestaltung<br />

<strong>der</strong> Umsetzung.<br />

Neue MRL bereits<br />

in Kraft getreten<br />

Ein weiterer Grund für Unklarheiten<br />

auf Seiten <strong>der</strong> Hersteller, aber auch<br />

<strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> von <strong>Maschinen</strong> steckt<br />

in dem Begriff „in Kraft getreten“.<br />

Tatsächlich ist die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

bereits in Kraft getreten<br />

und zwar am 29.06.2006. Für so manchen<br />

Hersteller und Nutzer erschien<br />

dieses Datum als Stichtag, ab dem<br />

Wird das eine Maschine? Falls ja, greift<br />

ab Dezember die neue Richtlinie.<br />

Bild: Fotolia/Franz Pfluegl<br />

die Umsetzung erfolgt sein müsse<br />

und ab dem man als Käufer einer<br />

neuen <strong>Maschinen</strong> auch Anspruch<br />

darauf habe, dass die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> neuen MRL bereits erfüllt sind.<br />

Dem ist allerdings <strong>nicht</strong> so. Vielmehr<br />

regelt Artikel 26 (Umsetzung)<br />

<strong>der</strong> neuen MRL, dass die Mitgliedsstaaten<br />

<strong>der</strong> EU die neuen Rechtsvorschriften<br />

<strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> ab<br />

Neue Richtlinie längst Thema<br />

Bei Lenze bringt die neue MRL kaum Verän<strong>der</strong>ungen<br />

Konfor<strong>mit</strong>ätsbewertungsverfahren<br />

betreffen. Innerhalb <strong>der</strong> Verbände<br />

VDMA und ZVEI arbeiten wir aktiv<br />

bei <strong>der</strong> Umsetzung und Interpretation<br />

<strong>der</strong> Richtlinie <strong>mit</strong>. Beson<strong>der</strong>s an<br />

<strong>der</strong> Diskussion über die Einordnung<br />

von Getrieben in die Anwendungsbereiche<br />

„Komponenten/Baugruppen“<br />

o<strong>der</strong> „unvollständige <strong>Maschinen</strong>“,<br />

sind wir beteiligt und können so <strong>sich</strong>erstellen,<br />

dass wir auf dem neusten<br />

Stand sind.“ ■<br />

Martin Grosser<br />

Sicherheitstechnik Lenze, Hameln<br />

dem 29.12.2009 anwenden sollen.<br />

Zwischen <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong><br />

neuen MRL und <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong><br />

entsprechenden Rechtsvorschriften<br />

liegt also eine Vorlaufzeit, die sowohl<br />

die Mitgliedsstaaten als auch<br />

die betroffenen Unternehmen für<br />

die Vorbereitungen nutzen können<br />

und sollten.<br />

Vorlauf ja, aber keine<br />

Übergangsfrist<br />

Was bedeutet es aber dann, wenn im<br />

Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>der</strong> neuen MRL<br />

davon gesprochen wird, dass es keine<br />

Übergangsfrist gibt? Da<strong>mit</strong> ist gemeint,<br />

dass es keine Zeitspanne geben wird,<br />

in <strong>der</strong> beide <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>n<br />

gleichzeitig gelten werden. Mit dem<br />

Tag <strong>der</strong> ersten Anwendung <strong>der</strong> neuen<br />

MRL, also dem 29.12.09, hat die alte<br />

<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 98/37/EG ihre<br />

Gültigkeit verloren. Diese taggenaue<br />

Umstellung macht die Vorbereitungen<br />

etwas komplizierter. Generell lässt<br />

<strong>sich</strong> sagen, dass Sie Vorbereitungen<br />

bis zum 29.12.09 treffen sollten, diese<br />

aber <strong>noch</strong> <strong>nicht</strong> vor dem Stichtag zur<br />

Anwendung bringen dürfen. Schließlich<br />

gilt bis zum 29.12.09 <strong>noch</strong> die alte<br />

<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>.<br />

Umsetzung ja, Anwendung<br />

<strong>noch</strong> <strong>nicht</strong><br />

Wenn Sie <strong>sich</strong> also auf die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

in den nächsten<br />

Wochen und Monaten technisch und<br />

organisatorisch vorbereiten und Ihre<br />

Produkte auf Konfor<strong>mit</strong>ät überprüfen,<br />

nutzen Sie zwar die Vorlaufzeit sinnvoll<br />

und richtig, im rechtlichen Sinne anwenden<br />

dürfen Sie die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

aber <strong>nicht</strong>:<br />

<strong>Maschinen</strong>, die vor dem 29. Dezember<br />

2009 auf den Markt gebracht<br />

werden, müssen weiterhin den An-<br />

<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />

for<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

98/37/EG entsprechen.<br />

Eine Bezugnahme auf die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

2006/42/EG ist nur für<br />

<strong>Maschinen</strong> rechtlich gesehen erlaubt,<br />

die ab dem 29. Dezember 2009 auf den<br />

Markt gebracht werden.<br />

Was tun, wenn Termin <strong>der</strong> Markteinführung<br />

<strong>noch</strong> unklar ist?<br />

Bei aller Produktionsplanung könnte<br />

<strong>der</strong> genaue Termin <strong>der</strong> Markteinführung<br />

für eine neue Maschine unklar<br />

sein. Wie sollte dann die Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung<br />

aussehen? Entsprechen<br />

die neuen <strong>Maschinen</strong> sowohl <strong>der</strong> bestehenden<br />

als auch <strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>,<br />

können Sie zur Sicherheit<br />

in <strong>der</strong> Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung einen<br />

Bezug zu beiden MRL herstellen.<br />

Allerdings sollte ein Hersteller<br />

darauf verweisen, dass ab dem 29.12.09<br />

nur <strong>noch</strong> <strong>der</strong> Bezug auf die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

2006/42/EG gilt und<br />

nach dem 29.12.09 den Bezug auf<br />

die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 98/37/EG<br />

entfernen.<br />

Än<strong>der</strong>ungen bei Bescheinigungen<br />

und Zertifikaten beachten<br />

Bestehende EG-Baumusterprüfbescheinigungen<br />

auf Basis <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

98/37/EG werden <strong>nicht</strong><br />

ohne weiteres nach dem 29.12.09 ihre<br />

Gültigkeit behalten. Dies liegt <strong>nicht</strong><br />

nur daran, dass <strong>sich</strong> entsprechende<br />

Zertifikate rechtlich gesehen auf die<br />

neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 2006/42/<br />

EG beziehen müssen. Vielmehr haben<br />

<strong>sich</strong> Än<strong>der</strong>ungen zu den in Anhang I<br />

<strong>der</strong> MRL aufgeführten grundlegenden<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzanfor<strong>der</strong>ungen<br />

ergeben, die berück<strong>sich</strong>tigt<br />

werden müssen.<br />

SeminarTipp<br />

Am 27.11.2008 findet in Heidelberg<br />

das Seminar „Fit für die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

2006/42/EG“ statt.<br />

Mehr dazu unter www.weka.de.<br />

An den Vorbereitungen<br />

dranbleiben<br />

Die verbleibende Zeit wird also ohne<br />

Frage <strong>mit</strong> zahlreichen Än<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

bei den <strong>Maschinen</strong>herstellern<br />

gefüllt sein, wobei <strong>sich</strong> die Maßnahmen<br />

immer nur auf die technischen<br />

und organisatorischen Vorbereitungen<br />

beziehen dürfen, <strong>nicht</strong> aber auf eine<br />

formale rechtliche Anwendung <strong>der</strong><br />

neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>. ■<br />

Oliver Schonschek

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