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Beschluss Jaromir Czernin - Kunstrestitution.at

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Aus einem Telefonprotokoll Rechtsanwalt Ernst Eggers vom 18. Dezember 1939 ergibt sich,<br />

dass Philipp Reemtsma über die Verzögerungen des Verkaufs empört gewesen sei; Egger<br />

schrieb dies dem nicht präzise genug formulierten Telegramm von Erich Gritzbach zu.<br />

Am selben Tag distanzierte sich Josef Bürckel von dem an Hans Heinrich Lammers<br />

gerichteten Bericht von Friedrich Pl<strong>at</strong>tner und Gottfried Hohenauer und ersuchte Hans<br />

Heinrich Lammers telegrafisch diesen Bericht als „nicht erst<strong>at</strong>tet zu betrachten, da ich unter<br />

keinen umstaenden eine derartige gegenvorstellung gegen eine vom generalfeldmarschall<br />

[Anm.: Hermann Göring] getroffene maßnahme durch eine mir nachgeordnete dienststelle<br />

zulassen kann.“<br />

Herbert Seiberl erläuterte am 19. Dezember 1939 gegenüber Robert Hiecke vom Berliner<br />

Reichserziehungsministerium die Geschichte der <strong>Czernin</strong>schen Galerie und dass die<br />

Gerüchte, dass gegenständliche Gemälde solle aus Wien entfernt werden „große Entrüstung<br />

hervorgerufen“ habe, weshalb sich bereits Bundeskanzler Kurt Schuschnigg genötigt<br />

gesehen h<strong>at</strong>te, eine Verkaufs- und Ausfuhrbewilligung zu verweigern.<br />

Hans Heinrich Lammers vermerkte am 20. Dezember 1939, dass Robert Hiecke und Johann<br />

Heinrich Dähnhardt, ebenfalls vom Reichserziehungsministerium, auf dem Standpunkt<br />

stünden, dass man das (Wiener) Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten „in<br />

jeder Hinsicht unterstützen müsse“. Da Josef Bürckel jedoch Einwendungen von<br />

nachgeordneten Dienststellen gegen eine von Hermann Göring getroffene Maßnahme nicht<br />

dulde, sah Hans Heinrich Lammers von einem Vortrag der Angelegenheit an Adolf Hitler ab<br />

und teilte dies dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Bernhard<br />

Rust, und Josef Bürckel mit.<br />

In einem Aktenvermerk vom 20. Dezember 1939 hielt Friedrich Pl<strong>at</strong>tner fest, dass Josef<br />

Bürckel ihm mitteilen ließ, dass ein von Hermann Göring ausgesprochener Wunsch<br />

„Befehlscharakter“ habe und eine Verzögerung des Verkaufs nur gerechtfertigt sei, wenn<br />

Hermann Göring durch Bernhard Rust zu einem anderen Standpunkt veranlasst werde.<br />

Friedrich Pl<strong>at</strong>tner wies daher „in Bestätigung meiner bereits fernmündlich ergangenen<br />

Anordnung“ Herbert Seiberl an, das gegenständliche Gemälde gemäß §§ 3 und 6 DMSG<br />

von der „verfügten Unterschutzstellung der Graf <strong>Czernin</strong>’schen Gemäldegalerie<br />

auszunehmen“ und die Bewilligung zu seiner Verbringung nach Hamburg an Philipp<br />

Reemtsma gemäß § 4 Ausfuhrverbotsgesetz zu erteilen. Weiters seien die beim<br />

Fideikommiss-Gericht geltend gemachten Einwendungen rückgängig zu machen.<br />

Herbert Seiberl erstellte ein entsprechendes Schreiben an das Fideikommiss-Gericht.<br />

Sowohl die schriftliche Weisung an Herbert Seiberl als auch der Entwurf des Schreibens von<br />

Herbert Seiberl an das Fideikommiss-Gericht wurden jedoch durchgestrichen und aus einem<br />

Aktenvermerk vom 21. Dezember 1939 ergibt sich, dass nach einer telefonischen Weisung<br />

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