Beschluss Jaromir Czernin - Kunstrestitution.at
Beschluss Jaromir Czernin - Kunstrestitution.at
Beschluss Jaromir Czernin - Kunstrestitution.at
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Aus einem Telefonprotokoll Rechtsanwalt Ernst Eggers vom 18. Dezember 1939 ergibt sich,<br />
dass Philipp Reemtsma über die Verzögerungen des Verkaufs empört gewesen sei; Egger<br />
schrieb dies dem nicht präzise genug formulierten Telegramm von Erich Gritzbach zu.<br />
Am selben Tag distanzierte sich Josef Bürckel von dem an Hans Heinrich Lammers<br />
gerichteten Bericht von Friedrich Pl<strong>at</strong>tner und Gottfried Hohenauer und ersuchte Hans<br />
Heinrich Lammers telegrafisch diesen Bericht als „nicht erst<strong>at</strong>tet zu betrachten, da ich unter<br />
keinen umstaenden eine derartige gegenvorstellung gegen eine vom generalfeldmarschall<br />
[Anm.: Hermann Göring] getroffene maßnahme durch eine mir nachgeordnete dienststelle<br />
zulassen kann.“<br />
Herbert Seiberl erläuterte am 19. Dezember 1939 gegenüber Robert Hiecke vom Berliner<br />
Reichserziehungsministerium die Geschichte der <strong>Czernin</strong>schen Galerie und dass die<br />
Gerüchte, dass gegenständliche Gemälde solle aus Wien entfernt werden „große Entrüstung<br />
hervorgerufen“ habe, weshalb sich bereits Bundeskanzler Kurt Schuschnigg genötigt<br />
gesehen h<strong>at</strong>te, eine Verkaufs- und Ausfuhrbewilligung zu verweigern.<br />
Hans Heinrich Lammers vermerkte am 20. Dezember 1939, dass Robert Hiecke und Johann<br />
Heinrich Dähnhardt, ebenfalls vom Reichserziehungsministerium, auf dem Standpunkt<br />
stünden, dass man das (Wiener) Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten „in<br />
jeder Hinsicht unterstützen müsse“. Da Josef Bürckel jedoch Einwendungen von<br />
nachgeordneten Dienststellen gegen eine von Hermann Göring getroffene Maßnahme nicht<br />
dulde, sah Hans Heinrich Lammers von einem Vortrag der Angelegenheit an Adolf Hitler ab<br />
und teilte dies dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Bernhard<br />
Rust, und Josef Bürckel mit.<br />
In einem Aktenvermerk vom 20. Dezember 1939 hielt Friedrich Pl<strong>at</strong>tner fest, dass Josef<br />
Bürckel ihm mitteilen ließ, dass ein von Hermann Göring ausgesprochener Wunsch<br />
„Befehlscharakter“ habe und eine Verzögerung des Verkaufs nur gerechtfertigt sei, wenn<br />
Hermann Göring durch Bernhard Rust zu einem anderen Standpunkt veranlasst werde.<br />
Friedrich Pl<strong>at</strong>tner wies daher „in Bestätigung meiner bereits fernmündlich ergangenen<br />
Anordnung“ Herbert Seiberl an, das gegenständliche Gemälde gemäß §§ 3 und 6 DMSG<br />
von der „verfügten Unterschutzstellung der Graf <strong>Czernin</strong>’schen Gemäldegalerie<br />
auszunehmen“ und die Bewilligung zu seiner Verbringung nach Hamburg an Philipp<br />
Reemtsma gemäß § 4 Ausfuhrverbotsgesetz zu erteilen. Weiters seien die beim<br />
Fideikommiss-Gericht geltend gemachten Einwendungen rückgängig zu machen.<br />
Herbert Seiberl erstellte ein entsprechendes Schreiben an das Fideikommiss-Gericht.<br />
Sowohl die schriftliche Weisung an Herbert Seiberl als auch der Entwurf des Schreibens von<br />
Herbert Seiberl an das Fideikommiss-Gericht wurden jedoch durchgestrichen und aus einem<br />
Aktenvermerk vom 21. Dezember 1939 ergibt sich, dass nach einer telefonischen Weisung<br />
10