03.03.2013 Aufrufe

Beschluss Jaromir Czernin - Kunstrestitution.at

Beschluss Jaromir Czernin - Kunstrestitution.at

Beschluss Jaromir Czernin - Kunstrestitution.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

erforderlichen Betrag erhöht werde.“ Aus einem pro domo-Vermerk der Zentralstelle für<br />

Denkmalschutz vom selben Tag ergibt sich, dass die Möglichkeit des Erwerbs mit Hans<br />

Posse (der seit 1939 beauftragt war, Gemälde für das in Linz geplante „Führermuseum“ zu<br />

erwerben) besprochen werde; aus einer späteren Notiz vom 23. Mai 1940 ergibt sich, dass<br />

hiezu vorläufig nichts Weiteres zu veranlassen sei.<br />

Friedrich Pl<strong>at</strong>tner leitete am 19. April 1940 das Schreiben von Rechtsanwalt Ernst Egger<br />

vom 12. April 1940 an die Reichskanzlei weiter und wiederholte die Bitte, ihn mit den<br />

Ankaufsverhandlungen zu betrauen. Auch berichtete er, dass er vom Oberfinanzpräsidenten<br />

die Zusicherung erhalten hätte, dass die Nachbesteuerung im Falle eines Verkaufs des<br />

gegenständlichen Gemäldes nicht höher als mit RM 550.000,-- bemessen werde. Aus einem<br />

Vermerk der Reichskanzlei vom 25. April 1940 ergibt sich, dass Adolf Hitler nach einem<br />

entsprechenden Vortrag von Hans Heinrich Lammers weder zu einem Erlass der<br />

Erbgebühren noch zu einer Abfindung von <strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong> mit Landbesitz neige, sodass der<br />

Erwerb des Bildes durch jene RM 1 Mio. finanziert werden sollte, die durch die Entziehung<br />

der Kunstsammlung Oskar Bondys frei geworden waren, und der noch fehlende Betrag aus<br />

anderen Mitteln zu bedecken sei.<br />

Am 3. Juli 1940 nahm Friedrich Pl<strong>at</strong>tner in einem Schreiben an die Reichskanzlei auf seinen<br />

Bericht vom 19. April 1940 Bezug und wiederholte, dass das (Wiener) Ministerium für innere<br />

und kulturelle Angelegenheiten den für einen Ankauf erforderlichen Betrag in der Höhe von<br />

RM 1,75 Mio. nicht finanzieren könne und daher zur Gänze aus den Adolf Hitler zur<br />

Verfügung stehenden Mitteln bewilligt werden müsste, wobei er nochmals auf den durch die<br />

Beschlagnahme der Sammlung Oskar Bondys frei gewordenen Betrag von RM 1 Mio. Bezug<br />

nahm.<br />

Am 4. September 1940 übersandte das (Wiener) Ministerium für innere und kulturelle<br />

Angelegenheiten seinen Akt sowie eine Abschrift des Angebotes von Rechtsanwalt Ernst<br />

Egger vom 12. April 1940 an den Ersten Direktor des Kunsthistorischen Museums, Fritz<br />

Dworschak, der sich in der Folge an den Kulturreferenten in der Reichsst<strong>at</strong>thalterei,<br />

Hermann Habermann, wandte. Dieser b<strong>at</strong> <strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong> am 5. September 1940 um eine<br />

Rücksprache und traf ihn am 13. September 1940 im Regina Palast Hotel in München, wo<br />

<strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong> eine schriftliche Erklärung unterschrieb, das gegenständliche Gemälde um<br />

RM 1,5 Mio. zuzüglich der Erbgebühren an Adolf Hitler bzw. das Deutsche Reich verkaufen<br />

zu wollen. Diese Kaufoption war bis 15. März 1941 gültig und mit der Anmerkung versehen,<br />

dass <strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong> durch keine wie immer gearteten Vermittlungsgebühren belastet wird<br />

und dass sich der Kaufpreis um RM 100.000,-- verringert, wenn Adolf Hitler das<br />

gegenständliche Gemälde erwirbt.<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!