Beschluss Jaromir Czernin - Kunstrestitution.at
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erforderlichen Betrag erhöht werde.“ Aus einem pro domo-Vermerk der Zentralstelle für<br />
Denkmalschutz vom selben Tag ergibt sich, dass die Möglichkeit des Erwerbs mit Hans<br />
Posse (der seit 1939 beauftragt war, Gemälde für das in Linz geplante „Führermuseum“ zu<br />
erwerben) besprochen werde; aus einer späteren Notiz vom 23. Mai 1940 ergibt sich, dass<br />
hiezu vorläufig nichts Weiteres zu veranlassen sei.<br />
Friedrich Pl<strong>at</strong>tner leitete am 19. April 1940 das Schreiben von Rechtsanwalt Ernst Egger<br />
vom 12. April 1940 an die Reichskanzlei weiter und wiederholte die Bitte, ihn mit den<br />
Ankaufsverhandlungen zu betrauen. Auch berichtete er, dass er vom Oberfinanzpräsidenten<br />
die Zusicherung erhalten hätte, dass die Nachbesteuerung im Falle eines Verkaufs des<br />
gegenständlichen Gemäldes nicht höher als mit RM 550.000,-- bemessen werde. Aus einem<br />
Vermerk der Reichskanzlei vom 25. April 1940 ergibt sich, dass Adolf Hitler nach einem<br />
entsprechenden Vortrag von Hans Heinrich Lammers weder zu einem Erlass der<br />
Erbgebühren noch zu einer Abfindung von <strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong> mit Landbesitz neige, sodass der<br />
Erwerb des Bildes durch jene RM 1 Mio. finanziert werden sollte, die durch die Entziehung<br />
der Kunstsammlung Oskar Bondys frei geworden waren, und der noch fehlende Betrag aus<br />
anderen Mitteln zu bedecken sei.<br />
Am 3. Juli 1940 nahm Friedrich Pl<strong>at</strong>tner in einem Schreiben an die Reichskanzlei auf seinen<br />
Bericht vom 19. April 1940 Bezug und wiederholte, dass das (Wiener) Ministerium für innere<br />
und kulturelle Angelegenheiten den für einen Ankauf erforderlichen Betrag in der Höhe von<br />
RM 1,75 Mio. nicht finanzieren könne und daher zur Gänze aus den Adolf Hitler zur<br />
Verfügung stehenden Mitteln bewilligt werden müsste, wobei er nochmals auf den durch die<br />
Beschlagnahme der Sammlung Oskar Bondys frei gewordenen Betrag von RM 1 Mio. Bezug<br />
nahm.<br />
Am 4. September 1940 übersandte das (Wiener) Ministerium für innere und kulturelle<br />
Angelegenheiten seinen Akt sowie eine Abschrift des Angebotes von Rechtsanwalt Ernst<br />
Egger vom 12. April 1940 an den Ersten Direktor des Kunsthistorischen Museums, Fritz<br />
Dworschak, der sich in der Folge an den Kulturreferenten in der Reichsst<strong>at</strong>thalterei,<br />
Hermann Habermann, wandte. Dieser b<strong>at</strong> <strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong> am 5. September 1940 um eine<br />
Rücksprache und traf ihn am 13. September 1940 im Regina Palast Hotel in München, wo<br />
<strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong> eine schriftliche Erklärung unterschrieb, das gegenständliche Gemälde um<br />
RM 1,5 Mio. zuzüglich der Erbgebühren an Adolf Hitler bzw. das Deutsche Reich verkaufen<br />
zu wollen. Diese Kaufoption war bis 15. März 1941 gültig und mit der Anmerkung versehen,<br />
dass <strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong> durch keine wie immer gearteten Vermittlungsgebühren belastet wird<br />
und dass sich der Kaufpreis um RM 100.000,-- verringert, wenn Adolf Hitler das<br />
gegenständliche Gemälde erwirbt.<br />
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