Beschluss Jaromir Czernin - Kunstrestitution.at
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überragenden Bedeutung des gegenständlichen Gemäldes gegenüber allen übrigen<br />
Gemälden der <strong>Czernin</strong>’schen Galerie auf die Vergleichsvorschläge nicht eingegangen<br />
werden könne.<br />
Ende März 1936 traf Eugen <strong>Czernin</strong> mit Bundeskanzler Kurt Schuschnigg zusammen,<br />
worüber er seinem Rechtsanwalt Anton Gassauer berichtete, dass Kurt Schuschnigg es als<br />
„höchst fraglich“ beurteilte, ob die Bewilligung zur Ausfuhr gegeben werden könne.<br />
Aus Tagebucheinträgen von Eugen <strong>Czernin</strong> vom 28. und 29. Jänner 1937 ergibt sich, dass<br />
er die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für das gegenständliche Gemälde für<br />
ausgeschlossen hielt.<br />
Bei einer Besprechung im Bundesministerium für Justiz am 12. Mai 1937 hielt der Präsident<br />
des Bundesdenkmalamtes, Leodegar Petrin, seinen ablehnenden Standpunkt gegenüber<br />
einer Ausfuhrbewilligung aufrecht und stellte fest, dass auch eine zwischensta<strong>at</strong>liche Lösung<br />
der erb- und fideikommissrechtlichen Fragen „nicht an das österreichische<br />
Denkmalschutzgesetz rühren“ könne. Er empfahl daher Eugen <strong>Czernin</strong> und <strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong>,<br />
neue Vorschläge vorzulegen.<br />
Am 25. Juni 1937 boten die Rechtsanwälte von <strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong> und Eugen <strong>Czernin</strong> an, im<br />
Gegenzug zur Erteilung einer Ausfuhrbewilligung das damals als Werk von Rembrandt<br />
geltende Gemälde „Der betende Greis“ aus der Harrachschen Gemäldegalerie für das<br />
Kunsthistorische Museum zu erwerben. Nach Befassung des Direktors der Gemäldegalerie<br />
des Kunsthistorischen Museums, Alfred Stix, kam Leodegar Petrin zum Ergebnis, dass diese<br />
Widmung nicht angemessen wäre, sodass entweder weiterhin die Ausfuhrerlaubnis zu<br />
verweigern wäre oder die Widmung eines anderen Werkes bzw. eines Geldbetrages für<br />
Ankäufe und die Denkmalpflege zu verlangen wäre. Die Rechtsanwälte von <strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong><br />
und Eugen <strong>Czernin</strong> ersuchten um eine Verlängerung der Frist für neue Vorschläge bis<br />
15. Jänner 1938.<br />
Am 9. November 1937 berichtete Alfred Stix jedoch Leodegar Petrin, dass er beabsichtige,<br />
den sogenannten „Wiltener Kelch“ für das Kunsthistorische Museum zu erwerben. Der<br />
Kaufpreis sei mit ATS 550.000,-- sehr hoch angesetzt, es handle sich jedoch um eines der<br />
„ältesten und vorzüglichsten österreichischen Kunstwerke“, dem gegenüber er die<br />
Bedeutung des gegenständlichen Gemäldes als überschätzt beurteilte. Für die Erteilung<br />
einer Ausfuhrbewilligung erwarte er sich eine Ausfuhrgebühr in der Höhe von ATS 500.000,-,<br />
welche für den Erwerb des Wiltener Kelchs zu verwenden wäre.<br />
Nach den vorliegenden Unterlagen folgten diesem Vorschlag keine weiteren Schritte, der<br />
Wiltener Kelch wurde im Februar 1938 vom Kunsthistorischen Museum erworben, ohne dass<br />
zuvor die Ausfuhr des gegenständlichen Gemäldes bewilligt worden wäre.<br />
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