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Beschluss Jaromir Czernin - Kunstrestitution.at

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überragenden Bedeutung des gegenständlichen Gemäldes gegenüber allen übrigen<br />

Gemälden der <strong>Czernin</strong>’schen Galerie auf die Vergleichsvorschläge nicht eingegangen<br />

werden könne.<br />

Ende März 1936 traf Eugen <strong>Czernin</strong> mit Bundeskanzler Kurt Schuschnigg zusammen,<br />

worüber er seinem Rechtsanwalt Anton Gassauer berichtete, dass Kurt Schuschnigg es als<br />

„höchst fraglich“ beurteilte, ob die Bewilligung zur Ausfuhr gegeben werden könne.<br />

Aus Tagebucheinträgen von Eugen <strong>Czernin</strong> vom 28. und 29. Jänner 1937 ergibt sich, dass<br />

er die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für das gegenständliche Gemälde für<br />

ausgeschlossen hielt.<br />

Bei einer Besprechung im Bundesministerium für Justiz am 12. Mai 1937 hielt der Präsident<br />

des Bundesdenkmalamtes, Leodegar Petrin, seinen ablehnenden Standpunkt gegenüber<br />

einer Ausfuhrbewilligung aufrecht und stellte fest, dass auch eine zwischensta<strong>at</strong>liche Lösung<br />

der erb- und fideikommissrechtlichen Fragen „nicht an das österreichische<br />

Denkmalschutzgesetz rühren“ könne. Er empfahl daher Eugen <strong>Czernin</strong> und <strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong>,<br />

neue Vorschläge vorzulegen.<br />

Am 25. Juni 1937 boten die Rechtsanwälte von <strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong> und Eugen <strong>Czernin</strong> an, im<br />

Gegenzug zur Erteilung einer Ausfuhrbewilligung das damals als Werk von Rembrandt<br />

geltende Gemälde „Der betende Greis“ aus der Harrachschen Gemäldegalerie für das<br />

Kunsthistorische Museum zu erwerben. Nach Befassung des Direktors der Gemäldegalerie<br />

des Kunsthistorischen Museums, Alfred Stix, kam Leodegar Petrin zum Ergebnis, dass diese<br />

Widmung nicht angemessen wäre, sodass entweder weiterhin die Ausfuhrerlaubnis zu<br />

verweigern wäre oder die Widmung eines anderen Werkes bzw. eines Geldbetrages für<br />

Ankäufe und die Denkmalpflege zu verlangen wäre. Die Rechtsanwälte von <strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong><br />

und Eugen <strong>Czernin</strong> ersuchten um eine Verlängerung der Frist für neue Vorschläge bis<br />

15. Jänner 1938.<br />

Am 9. November 1937 berichtete Alfred Stix jedoch Leodegar Petrin, dass er beabsichtige,<br />

den sogenannten „Wiltener Kelch“ für das Kunsthistorische Museum zu erwerben. Der<br />

Kaufpreis sei mit ATS 550.000,-- sehr hoch angesetzt, es handle sich jedoch um eines der<br />

„ältesten und vorzüglichsten österreichischen Kunstwerke“, dem gegenüber er die<br />

Bedeutung des gegenständlichen Gemäldes als überschätzt beurteilte. Für die Erteilung<br />

einer Ausfuhrbewilligung erwarte er sich eine Ausfuhrgebühr in der Höhe von ATS 500.000,-,<br />

welche für den Erwerb des Wiltener Kelchs zu verwenden wäre.<br />

Nach den vorliegenden Unterlagen folgten diesem Vorschlag keine weiteren Schritte, der<br />

Wiltener Kelch wurde im Februar 1938 vom Kunsthistorischen Museum erworben, ohne dass<br />

zuvor die Ausfuhr des gegenständlichen Gemäldes bewilligt worden wäre.<br />

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