Beschluss Jaromir Czernin - Kunstrestitution.at
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9. Oktober die denkmalschutzrechtliche Bindung des gegenständlichen Gemäldes an die<br />
<strong>Czernin</strong>sche Galerie auf.<br />
Nach einer Besprechung mit Rechtsanwalt Ernst Egger und Rechtsanwalt Anton Gassauer<br />
fuhren Gert Adriani und Josef Zykan vom Institut für Denkmalpflege nach Vöstenhof,<br />
Niederösterreich, zur Schwiegermutter Eugen <strong>Czernin</strong>s, bei welcher das Gemälde<br />
zwischenzeitlich verwahrt war. Am 12. Oktober 1940 wurde es von Gert Adriani und Josef<br />
Zykan im Münchner „Führerbau“ ohne Rahmen an den Architekten Hans Reger übergeben,<br />
der von Bormann mit den Vorbereitungen wegen der Unterbringung des gegenständlichen<br />
Gemäldes betraut war.<br />
Der Fideikommiss-Sen<strong>at</strong> des OLG Wien bewilligte mit Vorerledigungsbeschluss vom<br />
12. Oktober 1940 unter Bezug auf ein Gutachten des Direktors der Gemäldegalerie der<br />
Akademie der bildenden Künste, Robert Eigenberger, welches die Angemessenheit des<br />
Kaufpreises bestätigte, den Verkauf zu genehmigen. Mit <strong>Beschluss</strong> vom 25. Oktober 1940<br />
wurde vom Fideikommiss-Sen<strong>at</strong> die Genehmigung zum Verkauf nachträglich erteilt, wobei<br />
auf die erfolgte Aufhebung der Beschränkung nach § 6 DMSG Bezug genommen wurde und<br />
bestimmt wurde, dass über den einlangenden Verkaufspreis ohne Genehmigung des<br />
Fideikommiss-Gerichtes nicht verfügt werden dürfe.<br />
Aus einem Vermerk der Reichskanzlei vom 17. Oktober 1940 ergibt sich, dass über den<br />
Verbleib des gegenständlichen Gemäldes, insbesondere über eine Zuwendung an das<br />
Kunsthistorische Museum, noch nicht entschieden sei. Am 19. Oktober 1940 ersuchte Hans<br />
Heinrich Lammers den Reichsst<strong>at</strong>thalter in Wien, Baldur von Schirach, dass Erforderliche<br />
möglichst beschleunigt zu veranlassen und die entstehenden Kosten „zu meinen Lasten“<br />
auszahlen zu lassen.<br />
Am 29. Oktober 1940 schrieb <strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong> an Fritz Lerche, dass der Kaufpreis „immer<br />
noch nicht“ eingelangt sei. Fritz Lerche antwortete, dass ihm dies unverständlich sei und er<br />
bei Hans Posse und Rechtsanwalt Ernst Egger bei Hermann Habermann „nachhaken“<br />
werden. Die für die Anweisung erforderlichen Veranlassungen wurden am 7. November 1940<br />
von der Reichsst<strong>at</strong>thalterei in Wien getroffen, am selben Tag telegrafierte Rechtsanwalt<br />
Ernst Egger an <strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong>, dass laut Hermann Habermann der Betrag bereits<br />
angewiesen sei und der Eingang bei der Bank in zwei Tagen zu erwarten sei. Am<br />
13. November 1940 bestätigte <strong>Jaromir</strong> <strong>Czernin</strong> gegenüber Rechtsanwalt Fritz Lerche den<br />
Eingang des Betrages und schrieb am 20. November 1940 an Adolf Hitler: „Mein Führer! Ich<br />
erhielt von der Deutschen Bank […] die Nachricht von dem Erlag des Betrages von<br />
1.650.000,- RM welche den Kaufpreis für das von Ihnen, mein Führer, angekaufte Bild, „Der<br />
Maler ...“ betrifft. Ich bitte meinen aufrichtigsten Dank entgegennehmen zu wollen. Mit dem<br />
Wunsche, das Bild möge Ihnen, mein Führer, stets Freude bereiten …“.<br />
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