Technische Anschlussbedingungen - Stadtwerke Göttingen AG
Technische Anschlussbedingungen - Stadtwerke Göttingen AG
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Stand 01/2012<br />
<strong>Technische</strong> <strong>Anschlussbedingungen</strong><br />
für den Anschluss an die Fernwärmenetze<br />
der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong><br />
(für Stadtgebiet, Südliche Feldmark und Zietenterrassen)<br />
<strong>Technische</strong> <strong>Anschlussbedingungen</strong>
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Allgemeines 4<br />
1.1 Geltungsbereich 4<br />
1.2 Anschluss an die Fernwärmeversorgung 4<br />
1.3 Vom Kunden einzureichende Unterlagen 5<br />
2 Wärmebedarf/Wärmeleistung 5<br />
2.1 Wärmebedarf für Raumheizung 5<br />
2.2 Wärmebedarf für raumlufttechnische Anlagen 5<br />
2.3 Wärmebedarf für Wassererwärmung 5<br />
2.4 Wärmeleistung 5<br />
2.5 Änderung des Wärmebedarfs 5<br />
3 Wärmeträger 6<br />
4 Hausanschluss 6<br />
4.1 Hausanschlussleitungen 6<br />
4.2 Hausanschlussraum 6<br />
4.3 Hausstation 7<br />
4.4 Übergabestationen 7<br />
4.5 Hauszentrale 8<br />
5 Raumheizung - indirekter Anschluss 8<br />
5.1 Temperaturregelung 8<br />
5.2 Temperaturabsicherung 9<br />
5.3 Rücklauftemperaturbegrenzung 9<br />
5.4 Volumenstrom 9<br />
5.5 Druckabsicherung 10<br />
5.6 Werkstoffe und Verbindungselemente 10<br />
5.7 Wärmeübertrager 10<br />
5.8 Sonstiges 11<br />
6 Raumheizung – direkter Anschluss 11<br />
6.1 Hauszentrale 11<br />
6.2 Temperaturreglung 11<br />
6.3 Temperaturabsicherung 12<br />
6.4 Rücklauftemperaturbegrenzung 12<br />
6.5 Volumenstrom 12<br />
6.6 Druckabsicherung 13<br />
6.7 Werkstoffe und Verbindungselemente 13<br />
6.8 Sonstiges 13<br />
7 Wassererwärmung 13<br />
7.1 Bestimmungen und Richtlinien 14<br />
7.2 Systeme der Wassererwärmung 14<br />
7.3 Auslegung Wassererwärmer 14<br />
7.4 Indirekter Anschluss 14<br />
7.5 Temperaturregelung 14<br />
7.6 Temperaturabsicherung 15<br />
7.7 Rücklauftemperaturbegrenzung 15<br />
7.8 Volumenstrom 15<br />
7.9 Druckabsicherung 16<br />
7.10 Werkstoffe und Verbindungselemente 16<br />
7.11 Wärmeübertrager 16<br />
7.12 Sonstiges 16<br />
8 Hausanlage 17<br />
8.1 Temperaturregelung 17<br />
8.2 Hydraulischer Abgleich 17<br />
8.3 Rohrleitungssysteme und Verlegungsverfahren 17<br />
8.4 Heizflächen 18<br />
8.5 Armaturen 18<br />
8.6 Werkstoffe und Verbindungselemente 18<br />
8.7 Inbetriebnahme 18<br />
9 Einrichtungen zur Temperaturabsicherung 18<br />
9.1 Heiztechnische Anlagen nach DIN 4747 18<br />
9.2 Wassererwärmungsanlagen 19<br />
10 Werkstoffe 19<br />
11 Informationen <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> 21<br />
11.1 Allgemeines 21<br />
11.2 <strong>Technische</strong> Inbetriebnahme Übergabestation 21<br />
11.3 <strong>Technische</strong> Vorraussetzungen zur Inbetriebnahme einer Übergabestation 21<br />
11.4 Praktische Inbetriebnahme Übergabestation 22<br />
11.5 Einweisung des Kunden 22<br />
11.6 Auslegungsvorgaben Fernwärmegebiete 23<br />
11.7 Übersicht über die Fernwärmegebiete der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> 24<br />
11.8 Vorlauftemperaturkurve Stadtgebiet 25<br />
11.9 Vorlauftemperaturkurve Südliche Feldmark/Zietenterrassen/Zietenterrassen oberer Ring 26<br />
11.10 Vorlauftemperaturkurve Zietenterrassen unterer Ring 27<br />
11.11 Schaltschema Hausstationen Raumheizung und Warmwasserbereitung im<br />
Speicher-Ladesystem für die Fernwärmeversorgung Südliche Feldmark und Zietenterrassen Gesamt 28<br />
11.12 Schaltschema Hausstationen Raumheizung und Warmwasserbereitung im<br />
Durchlaufsystem für die Fernwärmeversorgung Südliche Feldmark und Zietenterrassen Gesamt 29<br />
11.13 Schaltschema Hausstationen Stadtgebiet 30<br />
11.14 Fernwärmehausanschluss-Schacht ohne Keller 31<br />
11.15 Fernwärmehausanschluss-Schacht ohne Keller nicht an der Außenwand 32<br />
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1 Allgemeines<br />
Diese <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> wurden aufgrund des § 4 Abs. 3 und 17 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die<br />
Versorgung mit Fernwärme (AVB Fernwärme V) festgelegt und sind vom Kunden zu beachten.<br />
1.1 Geltungsbereich<br />
Diese <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> Fernwärme einschließlich der dazugehörigen Datenblätter gelten für die Planung, den Anschluss<br />
und den Betrieb neuer Anlagen, die an die mit Heizwasser betriebenen Fernwärmenetze des Fernwärmeversorgungsunternehmen<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> (nachstehend FVU genannt) angeschlossen werden. Sie sind Bestandteil des zwischen Kunden und dem FVU<br />
abgeschlossenen Anschluss- und Versorgungsvertrages.<br />
Für bereits in Betrieb befindliche Anlagen gilt diese Fassung der TAB nur bei wesentlichen Änderungen in den Grenzen des § 4 Abs. 3 Satz<br />
5 AVB Fernwärme V.<br />
Änderungen und Ergänzungen der TAB-FW (<strong>AG</strong>FW Regelwerk FW 515) gibt das FVU in geeigneter Weise bekannt. Sie werden damit Bestandteil<br />
des Vertrages zwischen dem Anschlussnehmer bzw. Kunden und dem FVU.<br />
1.2 Anschluss an die Fernwärmeversorgung<br />
Die Herstellung eines Anschlusses an ein Fernwärmenetz und die spätere Inbetriebnahme der Anlage sind vom Anschlussnehmer bzw.<br />
Kunden unter Verwendung der dafür vorgesehenen Vordrucke etwa 6 - 8 Wochen vor der Ausführung zu beantragen. Das FVU kann für<br />
die einzelnen Versorgungsgebiete spezielle Arbeits- und Datenblätter herausgeben.<br />
Der Anschlussnehmer bzw. Kunde ist verpflichtet, die anfallenden Arbeiten von einem qualifizierten Fachbetrieb ausführen zu lassen,<br />
welcher der Industrie- und Handelskammer zugehörig oder in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen ist. Er veranlasst<br />
den Fachbetrieb, entsprechend den jeweiligen gültigen TAB-FW zu arbeiten und diese voll inhaltlich zu beachten. Das gleiche gilt auch bei<br />
Reparaturen, Ergänzungen und Veränderungen an der Anlage oder an Anlagenteilen.<br />
Zweifel über Auslegung und Anwendung sowie Ausnahmen von TAB-FW sind vor Beginn der Arbeiten mit dem FVU zu klären.<br />
Hausstationen dürfen erst in Betrieb genommen werden, nachdem ein Sachkundiger des Erstellers der Hauszentrale den ordnungsgemäßen<br />
Zustand der Hauszentrale geprüft und dem FVU bestätigt hat.<br />
Erstinbetriebnahmen von Übergabestationen dürfen grundsätzlich nur mit dem Sach-kundigen des FVU erfolgen.<br />
Der FVU nimmt auf Wunsch des Kunden eine Sichtkontrolle der fertig montierten Heizungszentrale vor. Die Sichtkontrolle ist für das FVU<br />
unverbindlich.<br />
Seitens des FVU wird keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage übernommen.<br />
Bei der Sichtkontrolle muss die Heizungsfirma und der Kunde bzw. dessen Vertreter anwesend sein.<br />
1.3 Vom Kunden einzureichende Unterlagen<br />
• Anmeldung auf Anschluss an das Fernwärmenetz<br />
• Daten der Übergabestation<br />
• Antrag zur Inbetriebnahme<br />
• Heizlastberechnung<br />
Auch bei Anlagenänderungen bzw. Erweiterungen müssen vorgenannte Unterlagen rechtzeitig und unaufgefordert dem FVU eingereicht<br />
werden.<br />
2 Wärmebedarf / Wärmeleistung<br />
Die Ermittlung der Wärmeleistung (Heizlastberechnung nach DIN EN 12831) ist dem FVU vorzulegen.<br />
2.1 Wärmebedarf für Raumheizung<br />
Die Berechnung erfolgt nach DIN 4701/EnEV/DIN EN 12831 in der jeweils gültigen Fassung.<br />
2.2 Wärmebedarf für raumlufttechnische Anlagen<br />
Der Wärmebedarf für raumlufttechnische Anlagen ist nach DIN 1946 zu ermitteln.<br />
2.3 Wärmebedarf für Wassererwärmung<br />
Der Wärmebedarf für die Wassererwärmung in Wohngebäuden wird nach DIN 4708 ermittelt.<br />
2.4 Wärmeleistung<br />
Aus den Wärmebedarfswerten der vorstehenden Punkte (2.1-2.3) wird die vom Anschlussnehmer bzw. Kunden zu bestellende und vom<br />
FVU vorzuhaltende Wärmeleistung abgeleitet.<br />
Die vorzuhaltende Wärmeleistung wird bei einer Außentemperatur von -16 Grad (<strong>Göttingen</strong>) ermittelt.<br />
Aus der vorzuhaltenden Wärmeleistung wird in Abhängigkeit von der Differenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur an der Übergabestation<br />
der Fernheizwasser – Volumenstrom ermittelt und vom FVU begrenzt.<br />
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2.5 Änderung des Wärmebedarfs<br />
Wenn sich der Wärmebedarf der Kundenanlage und dem entsprechend der Fernheiz-Wasser-Volumenstrom während der Vertragslaufzeit<br />
ändert, so sind auch die Anlagenteile den veränderten Verhältnissen unter der Beachtung von § 3 AVB Fernwärmeverordnung anzupassen.<br />
3 Wärmeträger<br />
Der Wärmeträger Wasser entspricht den Anforderungen des VdTÜV/<strong>AG</strong>FW 510 – Merkblattes TCH 1466. Fernheizwasser darf nicht verunreinigt<br />
oder aus der Anlage entnommen werden.<br />
4 Hausanschluss<br />
Um Arbeiten an von Fernheizwasser durchströmten Rohren und Anlagenteilen durchführen zu dürfen, die den Parametern und Betriebsbedingungen<br />
(Druck und Temperatur) des Fernheiznetzes unterliegen, müssen die Rohrleitungsbauunternehmen nach dem <strong>AG</strong>FW Arbeitsblatt<br />
601 zertifiziert sein.<br />
Der Qualitätsstandard der SW <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> beschränkt sich auf die qualitativen Entscheidungskriterien FW 1 und FW 2.<br />
4.1 Hausanschlussleitungen<br />
Die Hausanschlussleitung verbindet das Versorgungsnetz mit der Übergabestation. Die technische Auslegung und Ausführung der Hausanschlussleitung<br />
bestimmt der FVU. Die Leitungsführung außerhalb und innerhalb von Gebäuden bis zur Übergabestation einschließlich der<br />
Mauerdurchbrüche ist zwischen dem Anschlussnehmer bzw. Kunden und dem FVU abzustimmen. Die Montage der Hauptabsperreinrichtungen<br />
erfolgt vom FVU oder einem Beauftragten des FVU.<br />
Fernwärmeverteilleitungen und Hausanschlussleitungen außerhalb von Gebäuden dürfen innerhalb eines Schutzstreifens nicht überbaut<br />
oder mit tiefwurzelnden Gewächsen überpflanzt werden.<br />
Die Rohrleitungen des FVU dürfen innerhalb von Gebäuden weder unter Putz verlegt noch einbetoniert werden.<br />
Primärseitig sind zur Montage von Hausanschlussleitungen nur Stahlrohre mit Schweißverbindungen zugelassen.<br />
Cu-Rohre mit den entsprechenden Wandstärken sind auch zugelassen jedoch nur hart gelötet.<br />
Schraubverbindungen sind nicht zulässig.<br />
Eventuelle Verkleidungen in den Kellerräumen müssen leicht abnehmbar sein.<br />
4.2 Hausanschlussraum<br />
Im Hausanschlussraum sollen die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen eingebaut werden. Lage<br />
und Abmessungen sind mit dem FVU rechtzeitig abzustimmen.<br />
Als Planungsgrundlage gilt die DIN 18012.<br />
Der Hausanschlussraum ist erforderlich in Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten.<br />
Der Raum sollte verschließbar und muss jederzeit ohne Schwierigkeiten für Mitarbeiter des FVU und dessen Beauftragte zugänglich sein.<br />
Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Die Raumtemperatur sollte 30 Grad nicht überschreiten.<br />
Der Raum sollte nicht neben oder unter Schlafräumen und sonstigen, gegen Geräusche zu schützende Räume angeordnet sein.<br />
„Die einschlägigen Vorschriften über Wärme- und Schalldämmung sind einzuhalten.“<br />
Elektrische Installationen sind nach VDE 0100 für Nassräume auszuführen (allpolige Abschaltung).<br />
Für Wartung- und Reparaturarbeiten sind eine ausreichend Beleuchtung und eine Schutzkontaktsteckdose notwendig.<br />
Nach Bedarf ist für die Hausstation ein elektrischer Anschluss bereitzustellen. Die Stromart und die Nennströme der Sicherung sind mit dem<br />
FVU abzustimmen.<br />
Für den Raum sind eine ausreichende Entwässerung und eine Kaltwasserzapfstelle vorzusehen.<br />
Die Anordnung der Gesamtanlage im Hausanschlussraum muss den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Die<br />
erforderliche Arbeitsfläche ist jederzeit freizuhalten. Betriebsanleitungen und Hinweisschilder sind an gut sichtbarer Stelle anzubringen.<br />
4.3 Hausstation<br />
Die Hausstation besteht aus der Übergabestation und der Hauszentrale.<br />
Die Hausstation ist für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> nur im indirekten Anschluss ausgelegt. Ein indirekter Anschluss liegt vor, wenn das<br />
Heizwasser der Hausanlage durch Wärme-überträger vom Fernwärmenetz getrennt wird.<br />
Übergabestation und Hauszentrale können baulich getrennt oder in einer Einheit als Kompaktstation angeordnet sein. Ferner können mehrere<br />
Komponenten laut Anschlussschema benutzt werden.<br />
4.4 Übergabestationen<br />
Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale und ist im Hausanschlussraum angeordnet.<br />
Sie dient dazu, die Wärme vertragsgemäß, z. B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom, an die Hauszentrale zu übergeben<br />
(Übergabestelle).<br />
Die Messeinrichtung zur Verbrauchserfassung ist ebenfalls in der Übergabestation untergebracht.<br />
Seite 4
Durch das FVU erfolgt die Festlegung der Stationsbauteile unter Berücksichtigung der vorzuhaltenden Wärmeleistung, des max. Volumenstromes,<br />
der erforderlichen Anschlussart indirekt oder direkt und der technischen Netzdaten gemäß Datenblätter.<br />
Für die Auslegung der Armaturen und Anlagenteile gelten DIN 4747 und die entsprechenden <strong>AG</strong>FW- Arbeitsblätter. Falls Druck- und/oder<br />
Temperaturabsicherungen in der Übergabestation vorzusehen sind, so müssen diese gemäß DIN 4747 ausgeführt werden.<br />
Die Anordnung der Anlagenteile ist in den Schaltschemen dargestellt. Über Herstellung, Montage, Ergänzung oder Änderung der Übergabestation<br />
bestimmt das FVU.<br />
Es sind die jeweils gültigen Vorschriften über Schall- und Wärmedämmung sowie Brandschutz zu berücksichtigen.<br />
Potentialausgleich und ggf. erforderliche Elektroinstallationen sind nach VDE 0100 auszuführen.<br />
Das FVU stellt Angaben für die notwendige Aufstellungsfläche der Übergabestation zur Verfügung. Für die Instandhaltung der Übergabestation<br />
gelten die vertraglichen Vereinbarungen.<br />
4.5 Hauszentrale<br />
Die Hauszentrale ist das Bindeglied zwischen der Übergabestation und der Hausanlage. Sie dient der Anpassung der Wärmelieferung an<br />
die Hausanlage hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom.<br />
5 Raumheizung - indirekter Anschluss<br />
Nachfolgende Erklärungen gelten für Hauszentralen, welche Heizflächen versorgen, die ihre Wärme durch Strahlung und/oder freie Konvektion<br />
abgeben.<br />
Ein indirekter Anschluss liegt vor, wenn das Heizwasser der Heizanlage durch Wärmeübertrager vom Fernwärmenetz getrennt ist. Der<br />
Betriebsdruck in der Hausanlage ist dann vom Fernwärmenetz unabhängig. Alle Neuanschlüsse an das Fernheiznetz sind grundsätzlich<br />
indirekt auszuführen.<br />
5.1 Temperaturregelung<br />
Geregelt wird die Vorlauftemperatur des Heizmittels. Als Führungsgröße dient die momentane Außentemperatur.<br />
Verbrauchsgruppen mit unterschiedlichen Anforderungen an einem Wärmeüberträger müssen einzeln mit einer nachgeschalteten Regelung<br />
versehen werden. Eine Bedarfsschaltung auf das primärseitig angeordnete Stellgerät der Heizmitteltemperaturreglung wird empfohlen.<br />
Für primärseitig angeordnete Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Die Anordnung der Stellgeräte ist von den örtlichen<br />
Netzverhältnissen abhängig. Verbindlich sind dieser TAB-FW anhängenden Schaltschemata. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit dem FVU zu<br />
nehmen.<br />
Für sekundärseitig angeordnete Stellgeräte können Durchgangs- oder Dreiwegeventile verwendet werden.<br />
Zur Dimensionierung der Stellgeräte (primär und sekundär) sind der jeweilige max. erforderliche Volumenstrom und der jeweilige am Einbauort<br />
zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend.<br />
Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes mindestens 50 % des jeweiligen min. Differenzdruckes betragen.<br />
Für das primärseitige Stellgerät ist der min. Netz- Differenzdruck maßgebend. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig.<br />
Die Stellantriebe (nach DIN 4747, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den max. auftretenden<br />
Netz-Differenzdruck schließen können.<br />
5.2 Temperaturabsicherung<br />
Eine Temperaturabsicherung nach DIN 4747 ist erforderlich, wenn die max. Netzvorlauftemperatur größer ist als die max. zulässige Vorlauftemperatur<br />
in der Hausanlage. In diesem Fall müssen die Stellgeräte eine Sicherheitsfunktion (Notstellfunktion) nach DIN 32730 aufweisen.<br />
Bei Netzvorlauftemperaturen bis 120 Grad ist ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW) vorzusehen. Der STW betätigt die<br />
Sicherheitsfunktion des Stellgerätes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Fremdenergie (Strom, Luft) ausgelöst.<br />
Bei Netzvorlauftemperaturen über 120 Grad ist zusätzlich ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) zu installieren. Der TR greift in die Regelfunktion<br />
der Vorlauftemperatur ein.<br />
Auch Doppelthermostate (STW und TR) sind zugelassen.<br />
5.3 Rücklauftemperaturbegrenzung<br />
Die im Datenblatt angegebene maximale bzw. vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur darf nicht überschritten werden.<br />
Die Einhaltung der Rücklauftemperaturen ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzustellen. Gegebenenfalls ist<br />
eine gleitende, der Außentemperatur angepasste Rücklauftemperaturbegrenzung vorzusehen. Das FVU entscheidet, ob eine Begrenzungseinrichtung<br />
notwendig ist.<br />
Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Vorlauftemperaturregelung wirken als auch durch ein separates<br />
Stellgerät erfolgen.<br />
Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist so anzuordnen, dass er ständig vom Umlaufwasser des jeweiligen Heizkreises umspült<br />
wird.<br />
Seite 5
5.4 Volumenstrom<br />
In der Heizzentrale werden sowohl der Fernheiz- als auch der Heizmittel- Volumenstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst.<br />
Der Fernheizwasser-Volumenstrom ist abhängig von der erforderlichen Leistung der Raumheizung und dem nutzbaren Wärmeinhalt des<br />
Fernheizwassers.<br />
Der Heizmittel-Volumenstrom muss einstellbar und möglichst ablesbar sein. Hierzu sind Durchflussanzeiger mit Einstelldrossel oder Regulierventile<br />
mit Differenzdruckmessstutzen geeignet.<br />
Die Umwälzpumpe je Regelkreis ist entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen.<br />
Der Einsatz von drehzahlgeregelten Pumpen wird empfohlen.<br />
Sind Überströmventile zum Abbau überhöhter Differenzdrücke erforderlich, so dürfen diese nur zwischen Druck- und Saugseite der Umwälzpumpen<br />
eingebaut werden.<br />
5.5 Druckabsicherung<br />
Die Druckabsicherung der Sekundärseite des Wärmeübertragers hat nach DIN 4747 zu erfolgen.<br />
Die zur Anwendung kommenden Sicherheitsventile müssen bauteilgeprüft sein und der TRD 421 bzw. TRD 721 entsprechen.<br />
5.6 Werkstoffe und Verbindungselemente<br />
Die Auswahl der Werkstoffe für die vom Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteile ist gemäß DIN 4747 vorzunehmen.<br />
Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bzgl. Druck, Temperatur<br />
und Fernheizwasserqualität geeignet sein.<br />
Es sind flachdichtende Verbindungen einzusetzen.<br />
Nicht zugelassen sind:<br />
Seite 6<br />
• Konische Verschraubungen,<br />
• Hanfdichtungen<br />
• Gummikompensatoren<br />
• Weichlötverbindungen<br />
• Kunststoffrohre und Kunststoffarmaturen.<br />
Änderungen hierzu sind mit dem FVU abzustimmen<br />
5.7 Wärmeübertrager<br />
Primärseitig müssen die Wärmeübertrager für die maximalen Drücke und Temperaturen des Fernwärmenetzes (gemäß Datenblatt) geeignet<br />
sein.<br />
Sekundärseitig sind die maximalen Druck- und Temperaturverhältnisse der Hausanlage maßgebend. Bei mehr als einem Wärmeübertrager<br />
sind zur Verteilung der Heizwasserströme auf der Sekundärseite Trimmklappen vorzusehen.<br />
Die thermische Auslegung hat so zu erfolgen, dass die maximale Wärmeleistung bei den vereinbarten Netztemperaturen gemäß Datenblatt<br />
erreicht wird.<br />
Im Auslegungsfall sollte die Differenz zwischen der primärseitigen und der sekundärseitigen Rücklauftemperatur nicht mehr als 3 K betragen<br />
(maximal erlaubt sind 5 K).<br />
Bei kombinierten Anlagen (RTL-Anlagen, Raumheizung, Wassererwärmung) ist die Wärmeleistung aller Verbraucher bei der Dimensionierung<br />
des Wärmeübertragers anteilmäßig zu berücksichtigen.<br />
5.8 Sonstiges<br />
Die Heizungsanlagenverordnung und die Druckbehälterverordnung sind zu beachten.<br />
Auf den Einbauort der Temperaturfühler ist zu achten, einschließlich des Außentemperaturfühlers.<br />
Nicht zugelassen sind:<br />
• hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf weder primär- noch sekundärseitig.<br />
• automatische Be- und Entlüftungen sowie Pumpen im Primärteil der Hauszentrale.<br />
6 Raumheizung – direkter Anschluss<br />
Nachfolgende Erklärungen gelten für Hauszentralen, welche Heizflächen versorgen, die ihre Wärme durch Strahlung und/oder freie Konvektion<br />
abgeben.<br />
Der direkte Anschluss liegt vor, wenn die Hausanlage vom Heizwasser aus dem Fernwärmenetz durchströmt wird. Er ist nur noch zulässig<br />
bei vorhandenen Anlagen.
6.1 Hauszentrale<br />
Die Hauszentrale ist das Bindeglied zwischen der Übergabestation und der Hausanlage.<br />
6.2 Temperaturreglung<br />
Bei einem direkten Anschluss mit Beimischregelung wird die Vorlauftemperatur der Hausanlage in Abhängigkeit von der Außentemperatur<br />
geregelt. Als Führungsgröße dient die momentane Außentemperatur.<br />
Verbrauchergruppen mit unterschiedlichen Anforderungen sind jeweils einzeln zu regeln. Als Stellgerät müssen Durchgangsventile verwendet<br />
werden. Die Stellgeräte müssen im Fernheizrücklauf angeordnet werden.<br />
Zur Dimensionierung des Stellgerätes für die Beimischregelung sind der max. erforderliche Fernheizwasser-Volumenstrom und der am<br />
Einbauort zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend.<br />
Die Stellantriebe(nach DIN 4747, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den max. auftretenden<br />
Netz. Differenzdruck schließen können.<br />
Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig. (Mindest- Schließzeit von Auf nach Zu in Abhängigkeit von V zwischen 6 und 30 Sek. bis<br />
DN 50)<br />
6.3 Temperaturabsicherung<br />
Die Temperaturabsicherung der Hausanlage erfolgt nach DIN 4747.<br />
Eine Temperaturabsicherung ist erforderlich, wenn die maximale Netzvorlauftemperatur bzw. Heizmitteltemperatur größer ist als die maximal<br />
zulässige Vorlauftemperatur der Hausanlage.<br />
In diesem Fall müssen die Stellgeräte eine Sicherheitsfunktion (Notstellfunktion) nach DIN 32730 aufweisen und ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter<br />
(STW) ist vorzusehen.<br />
Der STW bestätigt die Sicherheitsfunktion des Stellgerätes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Hilfsenergie (Strom, Luft)<br />
ausgelöst.<br />
Bei Netzvorlauftemperaturen über 120 Grad ist zusätzlich ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) zu installieren. Der TR greift in die Regelfunktion<br />
der Vorlauftemperatur ein. Auch Doppelthermostate (STW, STB und TR) sind zugelassen.<br />
6.4 Rücklauftemperaturbegrenzung<br />
Die im Datenblatt angegebene, maximale bzw. vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur darf nicht überschritten werden.<br />
Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzustellen. Gegebenenfalls ist eine<br />
gleitende, der Außentemperatur angepasste Rücklauftemperaturbegrenzung vorzusehen.<br />
Das FVU entscheidet, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist.<br />
Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellglied der Vorlauftemperaturreglung wirken, als auch durch ein separates<br />
Stellglied erfolgen.<br />
Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist so anzuordnen, dass er ständig vom Umlaufwasser des jeweiligen Heizkreises umspült<br />
wird.<br />
6.5 Volumenstrom<br />
In der Hauszentrale wird der Heizmittel- Volumenstrom je Regelkreis der Hausanlage vom Fachmann dem Bedarf angepasst.<br />
Die Umwälzpumpe je Regelkreis ist entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen.<br />
Der Heizmittel-Volumenstrom muss bei mehreren Regelkreisen einstellbar und möglichst ablesbar sein. Hierzu sind Durchflussanzeiger mit<br />
Einstelldrossel oder Regulierventile mit Differenzdruckmessstutzen geeignet.<br />
Die Umwälzpumpe je Regelkreis ist entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen und einzustellen.<br />
Sind Überströmventile zum Abbau überhöhter Differenzdrücke erforderlich, so dürfen diese nur von der Druck- zur Saugseite der Umwälzpumpe<br />
eingebaut werden.<br />
6.6 Druckabsicherung<br />
Eine Druckabsicherung nach DIN 4747 ist erforderlich, wenn der maximale Netzdruck größer ist als der maximale zulässige Betriebsüberdruck<br />
der Hausanlage.<br />
Sofern eine Druckabsicherung nicht in der Übergabestation erfolgt, ist diese in der Haus-zentrale vorzunehmen.<br />
Seite 7
6.7 Werkstoffe und Verbindungselemente<br />
Die Auswahl der Werkstoffe für die vom Fernheizwasser durchströmten Anlagenteile, ist gemäß DIN 4747 vorzunehmen.<br />
Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bzgl. Druck, Temperatur<br />
und Fernheizwasserqualität geeignet sein.<br />
Es sind flachdichtende Verbindungen einzusetzen.<br />
Nicht zugelassen sind:<br />
Seite 8<br />
• Konische Verbindungen<br />
• Hanfdichtungen<br />
• Gummikompensatoren<br />
• Weichlötverbindungen<br />
• Kunststoffrohre und Kunststoffarmaturen<br />
Änderungen hierzu sind mit dem FVU abzustimmen.<br />
6.8 Sonstiges<br />
Die Heizungsanlagenverordnung ist zu beachten. Auf den richtigen Einbauort der Temperaturfühler ist zu achten.<br />
Nicht zugelassen sind:<br />
• hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf<br />
• automatische Be- und Entlüftungen<br />
7 Wassererwärmung<br />
Die Wassererwärmungsanlage besteht aus dem Plattenwärmetauscher, Speicherbehälter sowie den dazugehörigen Regel- und Steuereinrichtungen.<br />
Die Wassererwärmung kann nur im Vorrangbetrieb erfolgen.<br />
Bei Vorrangbetrieb wird der Wärmebedarf für die Wassererwärmung zu 100% abgedeckt, die Leistung für die Raumheizung dafür ganz<br />
oder teilweise reduziert.<br />
7.1 Bestimmungen und Richtlinien<br />
• DIN 4747, Teil 1: Fernwärmeanlage, Sicherheitstechnische Ausführungen von Hausstationen.<br />
• DIN 1988, <strong>Technische</strong> Regeln für Trinkwasserinstallationen.<br />
• DIN 4753, Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Betriebswasser.<br />
• Besondere Vorschriften der örtlichen Trinkwasserversorgungsunternehmen.<br />
7.2 Systeme der Wassererwärmung<br />
Grundsätzlich kann unter verschiedenen Arten von Wassererwärmung gewählt werden.<br />
• Durchlaufsystem<br />
• Speicherladesysteme<br />
Welchem der Systeme der Vorrang gegeben wird, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab und ist deshalb von Fall zu Fall zu prüfen.<br />
7.3 Auslegung Wassererwärmer<br />
Die Temperatur des Warmwassers im Wassererwärmer sollte max. 55 Grad nicht überschreiten.<br />
Die maximal mögliche Leistung für die Wassererwärmung errechnet sich aus dem eingestellten Fernheizwasser-Volumenstrom und der<br />
erreichbaren Auskühlung.<br />
Bei der gleitenden Fahrweise des FVU ist die niedrigste Vorlauftemperatur im Fernwärmenetz zu beachten.<br />
Zeitpunkt und Dauer des Ladevorganges sollten so gelegt werden, dass die Raumwärmeversorgung möglichst wenig beeinträchtigt wird.<br />
7.4 Indirekter Anschluss<br />
Bei indirektem Anschluss von Wassererwärmern können sowohl Speicherdurchlaufsysteme oder Speicherladesysteme zum Einsatz kommen.<br />
7.5 Temperaturregelung<br />
Geregelt wird die Warmwassertemperatur und / oder die Vorlauftemperatur des Heizmittels auf einen konstanten Wert.<br />
Bei Regelung der Heizmitteltemperatur wird die Warmwassertemperatur durch Einstellen der Heizmittel- und des Ladevolumenstromes<br />
erreicht.<br />
Als primärseitig angeordnete Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Die Stellventile müssen im Fernheizungsvorlauf angeordnet<br />
sein.<br />
Verbindlich sind die in dieser TAB anhängigen Schaltbilder. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit dem FVU zu nehmen.<br />
Zur Dimensionierung der Stellgeräte sind der jeweilige maximale Volumenstrom und der jeweilige am Einbauort zur Verfügung stehende<br />
Differenzdruck maßgebend.<br />
Für das primärseitige Stellgerät ist der minimale Netzdifferenzdruck maßgebend. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig.<br />
Die Stellantriebe müssen so bemessen sein, dass sie gegen den jeweils maximal auftretenden Differenzdruck schließen und arbeiten können.
7.6 Temperaturabsicherung<br />
Die Temperaturabsicherung erfolgt nach DIN 4747.<br />
7.7 Rücklauftemperaturbegrenzung<br />
Die im Datenblatt angegebene, maximale bzw. vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur darf nicht überschritten werden.<br />
Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Wassererwärmungsanlage sicherzustellen. Gegebenenfalls<br />
ist eine Rücklauftemperaturbegrenzung vorzusehen. Das FVU entscheidet, ob eine Begrenzung notwendig ist.<br />
Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Temperaturregelung wirken als auch durch ein separates Stellgerät<br />
erfolgen.<br />
Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist im oder möglichst dicht am Wämeübertrager anzuordnen, um Temperaturänderungen<br />
zu erfassen.<br />
7.8 Volumenstrom<br />
In der Heizzentrale werden sowohl der Fernheizwasser- als auch der Heizmittel- und Warmwasservolumenstrom je Regelkreis der Hausanlage<br />
dem Bedarf angepasst.<br />
Der Fernheizwasser-Volumenstrom ist abhängig von der erforderlichen Leistung der Wassererwärmer und dem nutzbaren Wärmeinhalt des<br />
Fernheizwassers bei der niedrigsten Netzvorlauftemperatur gemäß Datenblatt.<br />
Die Volumenströme müssen einstellbar und möglichst ablesbar sein. Hierzu sind Durchflussanzeiger mit Einstelldrossel oder Regulierventile<br />
mit Differenzdruckmessstutzen geeignet.<br />
Beim Durchlaufsystem und Speicherladesystem ist der Ladevolumenstrom auf die Auslegungsleistung des Wärmeübertragers bei der niedrigsten<br />
Heizmitteltemperatur unter Berücksichtigung der Ladezeit einzustellen.<br />
Die Umwälzpumpe für das Heizmittel sowie die ggf. vorhandene Speicherladepumpe sind entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen.<br />
7.9 Druckabsicherung<br />
Durch die hydraulische Verbindung der Wassererwärmungsanlage mit der Hausanlage-Raumheizung sind beide Anlagen für den gleichen<br />
Druck auszulegen und nach DIN 4747 abzusichern.<br />
Die Warmwasserseite ist gemäß DIN 4753 bzw. DIN 1988 abzusichern.<br />
7.10 Werkstoffe und Verbindungselemente<br />
Die Werkstoffe für die vom Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteile ist gemäß DIN 4747 vorzunehmen. Die zur Verwendung kommenden<br />
Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bzgl. Druck, Temperatur und Fernheizwasserqualität<br />
geeignet sein.<br />
Es sind flachdichtende Verbindungen einzusetzen.<br />
Nicht zugelassen sind:<br />
• Hanfdichtungen<br />
• Gummikompensatoren<br />
• Weichlötverbindungen<br />
• Kunststoffrohre und Kunststoffarmaturen<br />
Änderungen hierzu sind mit dem FVU abzustimmen.<br />
Die Auswahl der Werkstoffe für die Wassererwärmungsanlage ist gemäß DIN 4753 und DIN 1988 sowie den einschlägigen DVGW- Vorschriften<br />
vorzunehmen. Zur Vermeidung von Korrosionsschäden ist bei Mischinstallationen auf geeignete Werkstoffpaarungen zu achten.<br />
7.11 Wärmeübertrager<br />
Primärseitig müssen die Wärmeübertrager für die maximalen Drücke und Temperaturen des Fernwärmenetzes geeignet sein.<br />
Sekundärseitig sind die maximalen Druck- und Temperaturverhältnisse der Hausanlage maßgebend.<br />
Die thermische Auslegung hat so zu erfolgen, dass bei der niedrigsten Vorlauftemperatur des Heizmittels sowie der höchstzulässigen Rücklauftemperatur<br />
gemäß Datenblatt die gewünschte Warmwassertemperatur und die erforderliche Leistung erreicht werden.<br />
Bei kombinierten Anlagen ist die Wärmeleistung aller Verbraucher bei der Dimensionierung des Wärmeübertragers anteilmäßig zu berücksichtigen.<br />
Seite 9
7.12 Sonstiges<br />
Die Heizungsanlagenverordnung und die Druckbehälterverordnung sind zu beachten.<br />
Auf den Einbauort der Temperaturfühler ist zu achten.<br />
Nicht zugelassen sind:<br />
Seite 10<br />
• Hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf<br />
8 Hausanlage<br />
Die Hausanlage besteht aus dem Rohrleitungssystem ab der Hauszentrale, den Heizflächen sowie den dazugehörigen Absperr- und Regelarmaturen.<br />
Bei indirektem Anschluss unterliegen alle Anlagenteile den Betriebsbedingungen der Hausanlage. Sie müssen für die gewählten Druck- und<br />
Temperaturwerte geeignet sein.<br />
8.1 Temperaturregelung<br />
Alle Heizflächen sind gemäß Heizungsanlagenverordnung mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen bestehend aus Stellantrieb und Stellgerät<br />
zur raumweisen Temperaturregelung auszurüsten.<br />
8.2 Hydraulischer Abgleich<br />
Damit die Auslegungs-Rücklauftemperatur der Heizflächen nicht überschritten wird, ist ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.<br />
Es ist sicherzustellen, dass der Differenzdruck am Stellgerät den vom Hersteller für einen geräuschfreien Betrieb zugelassenen Wert nicht<br />
übersteigt.<br />
Die Stellantriebe der Stellgeräte müssen gegen den anstehenden Differenzdruck schließen können.<br />
Je nach anstehendem Differenzdruck kann eine abschnittsweise Differenzdruckbegrenzung erforderlich werden.<br />
8.3 Rohrleitungssysteme und Verlegungsverfahren<br />
Neuanlagen sind grundsätzlich als Zweirohrsysteme auszuführen.<br />
Kurzschluss- oder Überströmleitungen zwischen Vor- und Rücklauf sind nicht zugelassen.<br />
Wärmedehnungskompensation und ggf. erforderliche Festpunktkonstruktionen sind unter Beachtung der Temperaturen in der Hausanlage<br />
auszulegen und auszuführen.<br />
Für die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen gilt die Heizungsanlagenverordnung.<br />
8.4 Heizflächen<br />
Die Wärmeleistung der Heizflächen ist gemäß DIN 4703 in Abhängigkeit von den gewählten Heizmittel- und Raumtemperaturen zu bestimmen.<br />
Bei Anlagen mit indirektem Anschluss ist zu beachten, dass die maximale Heizflächenrücklauftemperatur um die Grädigkeit des<br />
Wärmeübertragers kleiner gewählt werden muss, als die maximale zulässige Rücklauftemperatur gemäß Datenblatt.<br />
Konvektoren sollten wegen der niedrigen Auslegungsrücklauftemperaturen möglichst nicht eingesetzt werden.<br />
Die Entlüftung der Hausanlage sollte an den Heizflächen vorgenommen werden.<br />
8.5 Armaturen<br />
Die Armaturen und insbesondere deren Dichtungssysteme müssen für die Betriebsbedingungen der Hausanlage hinsichtlich Druck, Temperatur<br />
und Wasserqualität geeignet sein.<br />
Nicht zugelassen sind:<br />
• Überströmventile zwischen Vor- und Rücklauf.<br />
• Umschalt-, Bypass- oder Mischventile, die Vorlaufwasser ungenutzt in den Rücklauf abströmen lassen.<br />
8.6 Werkstoffe und Verbindungselemente<br />
Für die Auswahl der Werkstoffe, Verbindungselemente und Bauteile sind die Druck- und Temperaturverhältnisse sowie die Wasserqualität<br />
der Hausanlage maßgebend.<br />
8.7 Inbetriebnahme<br />
Die erste Inbetriebnahme der Anlage darf nur in Anwesenheit des FVU erfolgen.
9 Einrichtungen zur Temperaturabsicherung<br />
9.1 Heiztechnische Anlagen nach DIN 4747<br />
Eine Temperaturabsicherung in der Hauszentrale ist nicht erforderlich, wenn die maximal zulässige Hausanlagentemperatur größer oder<br />
gleich der maximalen Netzvorlauftemperatur ist.<br />
Bei Netzvorlauftemperaturen bis 120 Grad ist eine Temperaturabsicherung in der Hauszentrale mit einem typgeprüften Sicherheitstemperaturwächter<br />
(STW) erforderlich, wenn die zulässige Hausanlagentemperatur kleiner als die maximale Netzvorlauftemperatur ist.<br />
9.2 Wassererwärmungsanlagen<br />
Bei Heizmitteltemperaturen < 110 Grad muss die Warmwassertemperatur mit einem typ-geprüften Temperaturregler (TRW) abgesichert<br />
werden.<br />
Bei Heizmitteltemperaturen > 110 Grad muss die Warmwassertemperatur mit einem typgeprüften Temperaturregler (TRW) und mit einem<br />
typgeprüften (STB) auf maximal 95 Grad abgesichert werden.<br />
Für die Einhaltung der Trinkwassergüte ist DIN 1988, Teil 2 zu beachten.<br />
10 Werkstoffe<br />
Für die in Fernwärmeanlagen einzusetzenden Rohrleitungen, Gehäuse von Armaturen und Pumpen sowie Schrauben und Muttern sind<br />
gemäß DIN 4747 die in der nachfolgenden Tabelle entsprechend den Einsatzbedingungen angegebenen Werkstoffen zu verwenden.<br />
Aus den Einsatzbedingungen und den Werkstoffdaten ist eine hinreichende Wanddicke der genannten Anlagenteile zu berechnen oder auf<br />
andere Weise nachzuweisen.<br />
Für Rohrleitungen ist ein Gütenachweis erforderlich und zwar:<br />
• für Stahlrohre ein Werkzeugnis:<br />
• Bescheinigung DIN 50049.2,2 und<br />
• CU- Rohre nach DIN 1787<br />
außerdem gelten für den Bereich der Kunststoff- und Stahlmantelrohre die Güte- und Prüfbestimmungen / Gütesicherung des Bundesverbandes<br />
der Fernwärmleitung e.V.<br />
Andere Werkstoffe als die in der nachfolgenden Tabelle genannten Werkstoffe dürfen in Abstimmung mit dem FVU verwendet werden,<br />
sofern das Gutachten eines Sachverständigen die Eignung für den Verwendungszweck nachweist.<br />
Für Wärmeübertrager und Druckausdehnungsgefäße gelten die Bestimmungen der Druckbehälterverordnung und die <strong>Technische</strong>n Regeln<br />
Druckbehälter (TRD) sowie die einschlägigen AD-Merkblätter.<br />
Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen die Betriebsbedingungen bezüglich Druck, Temperatur<br />
und Wasserqualität geeignet sein. Es wird auf die Alkalibeständigkeit hingewiesen.<br />
Mindestanforderungen an Werkstoffe entsprechend den Einsatzbedingungen siehe Tabelle.<br />
Tabelle – Werkstoffe<br />
Nenndruck<br />
PN<br />
Zulässiger Betriebsüberdruck<br />
in bar bei<br />
Vorlauftemperatur 6)<br />
≤ 120 °C<br />
> 120 °C<br />
≤ 200 °C 5)<br />
nahtlose<br />
Rohre<br />
nach DIN<br />
1629<br />
Rohrleitungen aus Stahl<br />
geschweißte<br />
Rohre<br />
nach DIN<br />
1626<br />
Flansche<br />
nach DIN<br />
2528 4)<br />
Gehäuse von Armaturen und Pumpen, Formstücke<br />
Guss mit<br />
Lamellen-<br />
Graphit<br />
nach DIN<br />
1691<br />
Guss mit<br />
Kugel-<br />
Graphit<br />
nach<br />
DIN 1693<br />
Teil 1<br />
Stahlguss Stahl<br />
6 max. 6 max. 5<br />
– St 37-2<br />
10 max. 10 max. 8 GS-45 nach DIN<br />
USt. 37-2<br />
GGG- nach DIN 17100<br />
St. 37.0 St. 37.0<br />
GG-25 ³)<br />
RSt. 37-2 40 ³) 1681<br />
C 22.8<br />
16 max. 16 max. 13<br />
GS-C25<br />
nach DIN nach DIN<br />
17245 17243<br />
3) nur zulässig bei ≤ 120 °C; über 120 °C bei ≤ DN 50<br />
4) z.Z. Entwurf<br />
5) Für Zwischentemperaturen kann der zulässige Betriebsdruck durch lineares Interpolieren ermittelt werden.<br />
6) Siehe hierzu Rechnungsnachprüfung (siehe Abschnitt 4, DIN 4747, Teil 1)<br />
Schrauben und Muttern<br />
Festigkeitsklasse<br />
Schrauben<br />
4.6-2, 5.6<br />
und 8.8<br />
nach DIN<br />
2507<br />
Muttern<br />
5.2 und<br />
8 nach<br />
DIN 267<br />
Teil 13<br />
Seite 11
11 Informationen <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong><br />
11.1 Allgemeines<br />
Ihren Ansprechpartner bei der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> finden Sie auf unserer Homepage unter www.stadtwerke-goettingen.de/fernwaerme/fernwaerme.php<br />
Dort finden Sie auch das Formular für die Anmeldung zum Fernwärmehausanschluss und Wasserhausanschluss, sowie den Wartungsvertrag.<br />
Die komplett ausgefüllte Anmeldung zum Fernwärmehausanschluss ist ca. 6-8 Wochen vor der gewünschten Realisierung bei der <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> einzureichen.<br />
Die Anmeldung zur Inbetriebsetzung ist ca. 1 Woche vor der gewünschten Inbetriebnahme abzugeben.<br />
11.2 <strong>Technische</strong> Inbetriebnahme Übergabestation<br />
Seite 12<br />
a) Mit dem Formular Antrag auf Herstellung eines Netzanschlusses – Anschluss an das Fernwärmenetz – wird der Hausanschluss<br />
angemeldet. Dies geschieht in der Regel durch den Architekten, Heizungsbauer oder den Bauherren.<br />
b) Die Anmeldung zur Inbetriebnahme bzw. Zählersetzung ist mit dem Formular Anmeldung einer Fernwärmeanlage aus dem Fernwärmenetz<br />
vorzunehmen.<br />
Dieses geschieht durch den auszuführenden Heizungsbauer. Die Anmeldung ist in der Installationsmappe unter Nr. 3 beschrieben.<br />
Die Inbetriebnahme/ Zählersetzung durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>AG</strong> erfolgt nur, wenn dieses Formular vollständig ausgefüllt (einschl.<br />
Stempel, Unterschrift des verantwortlichen Fachmannes, Unterschrift des Kunden) vorher vorliegt. Diese Anmeldung ist die Grund<br />
lage für den Fernwärmeliefer-Vertrag.<br />
Der Anschluss muss vor der Inbetriebnahme bezahlt sein.<br />
Bei abweichender Leistungsangabe (KW) zwischen a) und b) erfolgt eine Nachberechnung bzw. Rückvergütung des Baukostenzuschusses<br />
an den Kunden. Daher ist eine genaue Berechnung der Leistung notwendig.<br />
11.3 <strong>Technische</strong> Vorraussetzungen zur Inbetriebnahme einer Übergabestation<br />
Zur Inbetriebnahme muss die Anlage fertig gestellt sein.<br />
Hierzu gehören:<br />
• Montage der Fernwärmestation<br />
• Erstellung des Primärkreises, mit Entlüftungsventilen an den Hochpunkten<br />
• Montage und Befestigung der erforderlichen Fühler<br />
• Elektroinstallation, einschl. der Fühleranschlüsse<br />
• allpolige elektrische Trennung (Heizungsnotschalter oder dreipolige Steckverbindung)<br />
• Sekundärkreis, einschl. Warmwasserbereitung muss gespült, mit Wasser gefüllt und entlüftet sein<br />
• Station befindet sich in einem verschließbaren, winterfesten Raum<br />
• die Anschlussleitungen sind von den Hausanschlussarmaturen bis zur Übergabestation durch den Heizungsbauer mit einer<br />
Wärmedämmung (gem. Heizungsanlagenverordnung) zu versehen.<br />
Fremdgelieferte Fernwärmestationen müssen die Anforderung lt. AVB Fernwärme V erfüllen, sowie von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> vor<br />
der Bestellung bzw. Montage freigegeben sein.<br />
11.4 Praktische Inbetriebnahme Übergabestation<br />
Die Inbetriebnahme wird vom Heizungsbauer im Beisein der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> und ggf. des Kunden durchgeführt.<br />
Das unterschriebene Einweisungsprotokoll, das der Kunde vom Heizungsbauer in die Anlage sowie Regelung eingewiesen ist, ist bei der<br />
Inbetriebnahme vorzulegen .<br />
Von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> werden folgende Arbeiten vorgenommen:<br />
• Prüfung der Anlage auf vollständige Installation (siehe Punkt 11.2)<br />
• geschlossene Hausanschlussarmatur öffnen<br />
• Primärkreis gespült und Wärmezähler gesetzt<br />
• Primärkreis füllen und entlüften<br />
• alle Flansch und Rohrverbindungen im Primärkreis auf Dichtheit überprüfen<br />
• Druck, Temperatur und Volumenstrom auf Plausibilität prüfen<br />
• angemeldete Leistung prüfen, ggf. einregulieren und am Volumenstrombegrenzer verplomben.<br />
• Differenzdruck auf 0,4 bar einstellen<br />
• Wärmezähler auf Funktion prüfen<br />
• ist die vorhandene Fernwärmestation durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> geliefert, sind wir auch gerne bei der<br />
Reglerbedienung behilflich<br />
11.5 Einweisung des Kunden<br />
Der Heizungsbauer hat dem Kunden eine Gesamtdokumentation zu übergeben und in die Bedienung der Anlage einzuweisen.
11.6 Auslegungsvorgaben Fernwärmegebiete<br />
Für Anschluss und Auslegung der Hausstation gelten die <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> / Schaltschema der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong><br />
und folgende Anlagenparameter:<br />
FW-Netz (primär)<br />
Südliche Feldmark Zietenterrassen Zietenterrassen Stadtgebiet<br />
Zietenterrassen unterer Ring oberer Ring<br />
tv = 90/70°C 95/75°C 90/70°C 130/80 °C<br />
tr = 50/35°C 50/35°C 50/35°C 50/35° C<br />
PN = 6 bar 10 bar 10 bar 16 bar<br />
∆ p = 0,4 bar 0,4 bar 0,4 bar 0,4 bar<br />
Auslegung sekundär Kreis (Hausheizung) 70 / 45°C<br />
Die jeweilige Gebietszuordnung kann bei der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> erfragt werden.<br />
Bei einem Trinkwasserdruck > 4,8 bar (Ü) ist grundsätzlich ein Druckminderer zu installieren.<br />
Im Trinkwasseranschluss vor dem Speicher-Ladekreis ist grundsätzlich die Sicherheitsgruppe gemäß DIN 1988 einzubauen.<br />
Bei nachträglichem Einbau der Hausstation in einen Wandschrank ist für ausreichende Belüftung zu sorgen. Die Temperatur im Wandschrank<br />
darf 30 °C nicht überschreiten.<br />
Zum Eigentum der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> gehört der Hausanschluss von der Versorgungsleitung bis zur Hauptabsperreinrichtung (HAE)<br />
einschl. des Wärmemengenzählers mit Fühler (ohne Fühlertaschen) und des Differenzdruckreglers. Der Differenzdruckregler wird bauseits<br />
nach den Vorgaben der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> geliefert. Die Übergabe- und Hausstation ist gemäß den technischen <strong>Anschlussbedingungen</strong><br />
der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> zu bestellen.<br />
Bei bauseitiger Lieferung der Hausstation ist der Auslegungsstandard bei der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> abzufragen und zu genehmigen.<br />
Lieferfirmen und Ansprechpartner für Fernwärmeübergabestationen die zurzeit den Standard erfüllen sind auf unserer Internetseite<br />
genannt.<br />
www.stadtwerke-goettingen.de/fernwaerme/fernwaerme.php<br />
Die Installationsarbeiten dürfen nur von einem von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmen ausgeführt<br />
werden.<br />
Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt werden:<br />
• Vertragsinstallateur der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong><br />
• Teilnahme an einem Informationsgespräch mit der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong>, bei dem die „<strong>Technische</strong>n<br />
<strong>Anschlussbedingungen</strong>“, mit schriftlicher Bestätigung übergeben werden.<br />
Seite 13
11.7 Übersicht über die Fernwärmegebiete der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong><br />
Seite 14<br />
Vorlauf; bei -16 ° Außentemperatur<br />
Vorlauf im Sommer<br />
Rücklauf, mit Rücklaufbegrenzer<br />
Max. zul. Betriebsdruck<br />
Der für die Anlage zur<br />
Verfügung gestellte<br />
Differenzdruck<br />
Stadtgebiet ca. 130 °C Min. 80 °C < 50 ° C 16 bar 0,4 bar indirekt indirekt 0,70<br />
Südliche Feldmark (Kiessee-<br />
Karree)<br />
Anschluss Warmwasserbereitung<br />
Anschluss Warmwasserbereitung<br />
Primärenergiefaktor<br />
nach EnEV<br />
ca. 90 °C Min. 70 °C < 50 °C 6 bar 0,4 bar direkt direkt 0,00<br />
Zietenterrassen ca. 90 °C Min. 70 °C < 50 °C 6 bar 0,4 bar direkt direkt 0,00<br />
Zietenterrassen, oberer Ring ca. 90 °C Min. 70 °C < 50 °C 10 bar 0,4 bar direkt direkt 0,00<br />
Zietenterrassen, unterer<br />
Ring<br />
ca. 95 °C Min. 75 °C < 50 °C 10 bar 0,4 bar direkt direkt 0,00<br />
Wärmeträger Warmwasser indirekt<br />
11.8 Vorlauftemperaturkurve Stadtgebiet<br />
Vorlauftemperatur [°C]<br />
130<br />
120<br />
110<br />
100<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
Tageskurve<br />
Nachtabsenkung<br />
-25 -20 -15 -10 -5 0 5 10 15 20 25<br />
Außentemperatur [°C]<br />
Außentemperatur<br />
HKW<br />
Stadtgebiet<br />
Kunde<br />
Stadtgebiet<br />
Kunde<br />
Nachtabsenkung<br />
-25 130,0 125,0 117,0<br />
-20 130,0 125,0 117,0<br />
-15 122,5 117,5 109,5<br />
-10 115,0 110,0 102,0<br />
-5 107,5 102,5 94,5<br />
0 100,0 95,0 87,0<br />
5 95,0 90,0 82,0<br />
10 90,0 85,0 77,0<br />
15 85,0 80,0 72,0<br />
20 80,0 75,0 67,0<br />
25 80,0 75,0 67,0<br />
Nachtabsenkung 23:00 bis 4:30 Uhr 8
11.9 Vorlauftemperaturkurve Südliche Feldmark/Zietenterrassen/Zietenterrassen oberer Ring<br />
Vorlauftemperatur [°C]<br />
90<br />
85<br />
80<br />
75<br />
70<br />
65<br />
60<br />
-25 -20 -15 -10 -5 0 5 10 15 20 25<br />
Außentemperatur [°C]<br />
Außentemperatur<br />
SF &<br />
Zietenterrassen<br />
Kunde<br />
SF & Zietenterrassen<br />
Tageskurve<br />
Nachtabsenkung<br />
Kunde<br />
Nachtabsenkung<br />
-25 90,00 88,00 83,00<br />
-20 90,00 88,00 83,00<br />
-15 88,13 86,13 81,13<br />
-10 86,25 84,25 79,25<br />
-5 84,38 82,38 77,38<br />
0 82,50 80,50 75,50<br />
5 80,63 78,63 73,63<br />
10 78,75 76,75 71,75<br />
15 76,88 74,88 69,88<br />
20 75,00 73,00 68,00<br />
25 75,00 73,00 68,00<br />
Nachtabsenkung 23:00 bis 4:30 Uhr 5<br />
Seite 15
11.10 Vorlauftemperaturkurve Zietenterrassen unterer Ring<br />
Vorlauftemperatur [°C]<br />
110<br />
105<br />
100<br />
95<br />
90<br />
85<br />
80<br />
75<br />
70<br />
65<br />
60<br />
Seite 16<br />
Tageskurve<br />
Nachtabsenkung<br />
-25 -20 -15 -10 -5 0 5 10 15 20 25<br />
Außentemperatur [°C]<br />
Außentemperatur<br />
Zietenterrassen<br />
unterer Ring<br />
Kunde Zietenterrassen<br />
unterer Rig<br />
Kunde<br />
Nachtabsenkung<br />
-25 105,00 103,00 98,00<br />
-20 105,00 103,00 98,00<br />
-15 102,50 100,50 95,50<br />
-10 100,00 98,00 93,00<br />
-5 97,50 95,50 90,50<br />
0 95,00 93,00 88,00<br />
5 92,50 90,50 85,50<br />
10 90,00 88,00 83,00<br />
15 87,50 85,50 80,50<br />
20 85,00 83,00 78,00<br />
25 85,00 83,00 78,00<br />
Nachtabsenkung 23:00 bis 4:30 Uhr 5
11.11 Schaltschema Hausstationen Raumheizung und Warmwasserbereitung im Speicher- Ladesystem für die Fernwärmeversorgung<br />
Südliche Feldmark und Zietenterrassen Gesamt<br />
Seite 17
11.12 Schaltschema Hausstationen Raumheizung und Warmwasserbereitung im Durchlaufsystem für die Fernwärmeversorgung<br />
Südliche Feldmark und Zietenterrassen Gesamt<br />
Seite 18
11.13 Schaltschema Hausstationen Stadtgebiet<br />
Seite 19
11.14 Fernwärmehausanschluss-Schacht ohne Keller<br />
Seite 20
11.15 Fernwärmehausanschluss-Schacht ohne Keller nicht an der Außenwand<br />
Seite 21
Seite 22
Seite 23