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Technische Anschlussbedingungen - Stadtwerke Göttingen AG

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Stand 01/2012<br />

<strong>Technische</strong> <strong>Anschlussbedingungen</strong><br />

für den Anschluss an die Fernwärmenetze<br />

der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong><br />

(für Stadtgebiet, Südliche Feldmark und Zietenterrassen)<br />

<strong>Technische</strong> <strong>Anschlussbedingungen</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Allgemeines 4<br />

1.1 Geltungsbereich 4<br />

1.2 Anschluss an die Fernwärmeversorgung 4<br />

1.3 Vom Kunden einzureichende Unterlagen 5<br />

2 Wärmebedarf/Wärmeleistung 5<br />

2.1 Wärmebedarf für Raumheizung 5<br />

2.2 Wärmebedarf für raumlufttechnische Anlagen 5<br />

2.3 Wärmebedarf für Wassererwärmung 5<br />

2.4 Wärmeleistung 5<br />

2.5 Änderung des Wärmebedarfs 5<br />

3 Wärmeträger 6<br />

4 Hausanschluss 6<br />

4.1 Hausanschlussleitungen 6<br />

4.2 Hausanschlussraum 6<br />

4.3 Hausstation 7<br />

4.4 Übergabestationen 7<br />

4.5 Hauszentrale 8<br />

5 Raumheizung - indirekter Anschluss 8<br />

5.1 Temperaturregelung 8<br />

5.2 Temperaturabsicherung 9<br />

5.3 Rücklauftemperaturbegrenzung 9<br />

5.4 Volumenstrom 9<br />

5.5 Druckabsicherung 10<br />

5.6 Werkstoffe und Verbindungselemente 10<br />

5.7 Wärmeübertrager 10<br />

5.8 Sonstiges 11<br />

6 Raumheizung – direkter Anschluss 11<br />

6.1 Hauszentrale 11<br />

6.2 Temperaturreglung 11<br />

6.3 Temperaturabsicherung 12<br />

6.4 Rücklauftemperaturbegrenzung 12<br />

6.5 Volumenstrom 12<br />

6.6 Druckabsicherung 13<br />

6.7 Werkstoffe und Verbindungselemente 13<br />

6.8 Sonstiges 13<br />

7 Wassererwärmung 13<br />

7.1 Bestimmungen und Richtlinien 14<br />

7.2 Systeme der Wassererwärmung 14<br />

7.3 Auslegung Wassererwärmer 14<br />

7.4 Indirekter Anschluss 14<br />

7.5 Temperaturregelung 14<br />

7.6 Temperaturabsicherung 15<br />

7.7 Rücklauftemperaturbegrenzung 15<br />

7.8 Volumenstrom 15<br />

7.9 Druckabsicherung 16<br />

7.10 Werkstoffe und Verbindungselemente 16<br />

7.11 Wärmeübertrager 16<br />

7.12 Sonstiges 16<br />

8 Hausanlage 17<br />

8.1 Temperaturregelung 17<br />

8.2 Hydraulischer Abgleich 17<br />

8.3 Rohrleitungssysteme und Verlegungsverfahren 17<br />

8.4 Heizflächen 18<br />

8.5 Armaturen 18<br />

8.6 Werkstoffe und Verbindungselemente 18<br />

8.7 Inbetriebnahme 18<br />

9 Einrichtungen zur Temperaturabsicherung 18<br />

9.1 Heiztechnische Anlagen nach DIN 4747 18<br />

9.2 Wassererwärmungsanlagen 19<br />

10 Werkstoffe 19<br />

11 Informationen <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> 21<br />

11.1 Allgemeines 21<br />

11.2 <strong>Technische</strong> Inbetriebnahme Übergabestation 21<br />

11.3 <strong>Technische</strong> Vorraussetzungen zur Inbetriebnahme einer Übergabestation 21<br />

11.4 Praktische Inbetriebnahme Übergabestation 22<br />

11.5 Einweisung des Kunden 22<br />

11.6 Auslegungsvorgaben Fernwärmegebiete 23<br />

11.7 Übersicht über die Fernwärmegebiete der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> 24<br />

11.8 Vorlauftemperaturkurve Stadtgebiet 25<br />

11.9 Vorlauftemperaturkurve Südliche Feldmark/Zietenterrassen/Zietenterrassen oberer Ring 26<br />

11.10 Vorlauftemperaturkurve Zietenterrassen unterer Ring 27<br />

11.11 Schaltschema Hausstationen Raumheizung und Warmwasserbereitung im<br />

Speicher-Ladesystem für die Fernwärmeversorgung Südliche Feldmark und Zietenterrassen Gesamt 28<br />

11.12 Schaltschema Hausstationen Raumheizung und Warmwasserbereitung im<br />

Durchlaufsystem für die Fernwärmeversorgung Südliche Feldmark und Zietenterrassen Gesamt 29<br />

11.13 Schaltschema Hausstationen Stadtgebiet 30<br />

11.14 Fernwärmehausanschluss-Schacht ohne Keller 31<br />

11.15 Fernwärmehausanschluss-Schacht ohne Keller nicht an der Außenwand 32<br />

Seite 2


1 Allgemeines<br />

Diese <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> wurden aufgrund des § 4 Abs. 3 und 17 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die<br />

Versorgung mit Fernwärme (AVB Fernwärme V) festgelegt und sind vom Kunden zu beachten.<br />

1.1 Geltungsbereich<br />

Diese <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> Fernwärme einschließlich der dazugehörigen Datenblätter gelten für die Planung, den Anschluss<br />

und den Betrieb neuer Anlagen, die an die mit Heizwasser betriebenen Fernwärmenetze des Fernwärmeversorgungsunternehmen<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> (nachstehend FVU genannt) angeschlossen werden. Sie sind Bestandteil des zwischen Kunden und dem FVU<br />

abgeschlossenen Anschluss- und Versorgungsvertrages.<br />

Für bereits in Betrieb befindliche Anlagen gilt diese Fassung der TAB nur bei wesentlichen Änderungen in den Grenzen des § 4 Abs. 3 Satz<br />

5 AVB Fernwärme V.<br />

Änderungen und Ergänzungen der TAB-FW (<strong>AG</strong>FW Regelwerk FW 515) gibt das FVU in geeigneter Weise bekannt. Sie werden damit Bestandteil<br />

des Vertrages zwischen dem Anschlussnehmer bzw. Kunden und dem FVU.<br />

1.2 Anschluss an die Fernwärmeversorgung<br />

Die Herstellung eines Anschlusses an ein Fernwärmenetz und die spätere Inbetriebnahme der Anlage sind vom Anschlussnehmer bzw.<br />

Kunden unter Verwendung der dafür vorgesehenen Vordrucke etwa 6 - 8 Wochen vor der Ausführung zu beantragen. Das FVU kann für<br />

die einzelnen Versorgungsgebiete spezielle Arbeits- und Datenblätter herausgeben.<br />

Der Anschlussnehmer bzw. Kunde ist verpflichtet, die anfallenden Arbeiten von einem qualifizierten Fachbetrieb ausführen zu lassen,<br />

welcher der Industrie- und Handelskammer zugehörig oder in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen ist. Er veranlasst<br />

den Fachbetrieb, entsprechend den jeweiligen gültigen TAB-FW zu arbeiten und diese voll inhaltlich zu beachten. Das gleiche gilt auch bei<br />

Reparaturen, Ergänzungen und Veränderungen an der Anlage oder an Anlagenteilen.<br />

Zweifel über Auslegung und Anwendung sowie Ausnahmen von TAB-FW sind vor Beginn der Arbeiten mit dem FVU zu klären.<br />

Hausstationen dürfen erst in Betrieb genommen werden, nachdem ein Sachkundiger des Erstellers der Hauszentrale den ordnungsgemäßen<br />

Zustand der Hauszentrale geprüft und dem FVU bestätigt hat.<br />

Erstinbetriebnahmen von Übergabestationen dürfen grundsätzlich nur mit dem Sach-kundigen des FVU erfolgen.<br />

Der FVU nimmt auf Wunsch des Kunden eine Sichtkontrolle der fertig montierten Heizungszentrale vor. Die Sichtkontrolle ist für das FVU<br />

unverbindlich.<br />

Seitens des FVU wird keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage übernommen.<br />

Bei der Sichtkontrolle muss die Heizungsfirma und der Kunde bzw. dessen Vertreter anwesend sein.<br />

1.3 Vom Kunden einzureichende Unterlagen<br />

• Anmeldung auf Anschluss an das Fernwärmenetz<br />

• Daten der Übergabestation<br />

• Antrag zur Inbetriebnahme<br />

• Heizlastberechnung<br />

Auch bei Anlagenänderungen bzw. Erweiterungen müssen vorgenannte Unterlagen rechtzeitig und unaufgefordert dem FVU eingereicht<br />

werden.<br />

2 Wärmebedarf / Wärmeleistung<br />

Die Ermittlung der Wärmeleistung (Heizlastberechnung nach DIN EN 12831) ist dem FVU vorzulegen.<br />

2.1 Wärmebedarf für Raumheizung<br />

Die Berechnung erfolgt nach DIN 4701/EnEV/DIN EN 12831 in der jeweils gültigen Fassung.<br />

2.2 Wärmebedarf für raumlufttechnische Anlagen<br />

Der Wärmebedarf für raumlufttechnische Anlagen ist nach DIN 1946 zu ermitteln.<br />

2.3 Wärmebedarf für Wassererwärmung<br />

Der Wärmebedarf für die Wassererwärmung in Wohngebäuden wird nach DIN 4708 ermittelt.<br />

2.4 Wärmeleistung<br />

Aus den Wärmebedarfswerten der vorstehenden Punkte (2.1-2.3) wird die vom Anschlussnehmer bzw. Kunden zu bestellende und vom<br />

FVU vorzuhaltende Wärmeleistung abgeleitet.<br />

Die vorzuhaltende Wärmeleistung wird bei einer Außentemperatur von -16 Grad (<strong>Göttingen</strong>) ermittelt.<br />

Aus der vorzuhaltenden Wärmeleistung wird in Abhängigkeit von der Differenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur an der Übergabestation<br />

der Fernheizwasser – Volumenstrom ermittelt und vom FVU begrenzt.<br />

Seite 3


2.5 Änderung des Wärmebedarfs<br />

Wenn sich der Wärmebedarf der Kundenanlage und dem entsprechend der Fernheiz-Wasser-Volumenstrom während der Vertragslaufzeit<br />

ändert, so sind auch die Anlagenteile den veränderten Verhältnissen unter der Beachtung von § 3 AVB Fernwärmeverordnung anzupassen.<br />

3 Wärmeträger<br />

Der Wärmeträger Wasser entspricht den Anforderungen des VdTÜV/<strong>AG</strong>FW 510 – Merkblattes TCH 1466. Fernheizwasser darf nicht verunreinigt<br />

oder aus der Anlage entnommen werden.<br />

4 Hausanschluss<br />

Um Arbeiten an von Fernheizwasser durchströmten Rohren und Anlagenteilen durchführen zu dürfen, die den Parametern und Betriebsbedingungen<br />

(Druck und Temperatur) des Fernheiznetzes unterliegen, müssen die Rohrleitungsbauunternehmen nach dem <strong>AG</strong>FW Arbeitsblatt<br />

601 zertifiziert sein.<br />

Der Qualitätsstandard der SW <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> beschränkt sich auf die qualitativen Entscheidungskriterien FW 1 und FW 2.<br />

4.1 Hausanschlussleitungen<br />

Die Hausanschlussleitung verbindet das Versorgungsnetz mit der Übergabestation. Die technische Auslegung und Ausführung der Hausanschlussleitung<br />

bestimmt der FVU. Die Leitungsführung außerhalb und innerhalb von Gebäuden bis zur Übergabestation einschließlich der<br />

Mauerdurchbrüche ist zwischen dem Anschlussnehmer bzw. Kunden und dem FVU abzustimmen. Die Montage der Hauptabsperreinrichtungen<br />

erfolgt vom FVU oder einem Beauftragten des FVU.<br />

Fernwärmeverteilleitungen und Hausanschlussleitungen außerhalb von Gebäuden dürfen innerhalb eines Schutzstreifens nicht überbaut<br />

oder mit tiefwurzelnden Gewächsen überpflanzt werden.<br />

Die Rohrleitungen des FVU dürfen innerhalb von Gebäuden weder unter Putz verlegt noch einbetoniert werden.<br />

Primärseitig sind zur Montage von Hausanschlussleitungen nur Stahlrohre mit Schweißverbindungen zugelassen.<br />

Cu-Rohre mit den entsprechenden Wandstärken sind auch zugelassen jedoch nur hart gelötet.<br />

Schraubverbindungen sind nicht zulässig.<br />

Eventuelle Verkleidungen in den Kellerräumen müssen leicht abnehmbar sein.<br />

4.2 Hausanschlussraum<br />

Im Hausanschlussraum sollen die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen eingebaut werden. Lage<br />

und Abmessungen sind mit dem FVU rechtzeitig abzustimmen.<br />

Als Planungsgrundlage gilt die DIN 18012.<br />

Der Hausanschlussraum ist erforderlich in Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten.<br />

Der Raum sollte verschließbar und muss jederzeit ohne Schwierigkeiten für Mitarbeiter des FVU und dessen Beauftragte zugänglich sein.<br />

Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Die Raumtemperatur sollte 30 Grad nicht überschreiten.<br />

Der Raum sollte nicht neben oder unter Schlafräumen und sonstigen, gegen Geräusche zu schützende Räume angeordnet sein.<br />

„Die einschlägigen Vorschriften über Wärme- und Schalldämmung sind einzuhalten.“<br />

Elektrische Installationen sind nach VDE 0100 für Nassräume auszuführen (allpolige Abschaltung).<br />

Für Wartung- und Reparaturarbeiten sind eine ausreichend Beleuchtung und eine Schutzkontaktsteckdose notwendig.<br />

Nach Bedarf ist für die Hausstation ein elektrischer Anschluss bereitzustellen. Die Stromart und die Nennströme der Sicherung sind mit dem<br />

FVU abzustimmen.<br />

Für den Raum sind eine ausreichende Entwässerung und eine Kaltwasserzapfstelle vorzusehen.<br />

Die Anordnung der Gesamtanlage im Hausanschlussraum muss den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Die<br />

erforderliche Arbeitsfläche ist jederzeit freizuhalten. Betriebsanleitungen und Hinweisschilder sind an gut sichtbarer Stelle anzubringen.<br />

4.3 Hausstation<br />

Die Hausstation besteht aus der Übergabestation und der Hauszentrale.<br />

Die Hausstation ist für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> nur im indirekten Anschluss ausgelegt. Ein indirekter Anschluss liegt vor, wenn das<br />

Heizwasser der Hausanlage durch Wärme-überträger vom Fernwärmenetz getrennt wird.<br />

Übergabestation und Hauszentrale können baulich getrennt oder in einer Einheit als Kompaktstation angeordnet sein. Ferner können mehrere<br />

Komponenten laut Anschlussschema benutzt werden.<br />

4.4 Übergabestationen<br />

Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale und ist im Hausanschlussraum angeordnet.<br />

Sie dient dazu, die Wärme vertragsgemäß, z. B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom, an die Hauszentrale zu übergeben<br />

(Übergabestelle).<br />

Die Messeinrichtung zur Verbrauchserfassung ist ebenfalls in der Übergabestation untergebracht.<br />

Seite 4


Durch das FVU erfolgt die Festlegung der Stationsbauteile unter Berücksichtigung der vorzuhaltenden Wärmeleistung, des max. Volumenstromes,<br />

der erforderlichen Anschlussart indirekt oder direkt und der technischen Netzdaten gemäß Datenblätter.<br />

Für die Auslegung der Armaturen und Anlagenteile gelten DIN 4747 und die entsprechenden <strong>AG</strong>FW- Arbeitsblätter. Falls Druck- und/oder<br />

Temperaturabsicherungen in der Übergabestation vorzusehen sind, so müssen diese gemäß DIN 4747 ausgeführt werden.<br />

Die Anordnung der Anlagenteile ist in den Schaltschemen dargestellt. Über Herstellung, Montage, Ergänzung oder Änderung der Übergabestation<br />

bestimmt das FVU.<br />

Es sind die jeweils gültigen Vorschriften über Schall- und Wärmedämmung sowie Brandschutz zu berücksichtigen.<br />

Potentialausgleich und ggf. erforderliche Elektroinstallationen sind nach VDE 0100 auszuführen.<br />

Das FVU stellt Angaben für die notwendige Aufstellungsfläche der Übergabestation zur Verfügung. Für die Instandhaltung der Übergabestation<br />

gelten die vertraglichen Vereinbarungen.<br />

4.5 Hauszentrale<br />

Die Hauszentrale ist das Bindeglied zwischen der Übergabestation und der Hausanlage. Sie dient der Anpassung der Wärmelieferung an<br />

die Hausanlage hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom.<br />

5 Raumheizung - indirekter Anschluss<br />

Nachfolgende Erklärungen gelten für Hauszentralen, welche Heizflächen versorgen, die ihre Wärme durch Strahlung und/oder freie Konvektion<br />

abgeben.<br />

Ein indirekter Anschluss liegt vor, wenn das Heizwasser der Heizanlage durch Wärmeübertrager vom Fernwärmenetz getrennt ist. Der<br />

Betriebsdruck in der Hausanlage ist dann vom Fernwärmenetz unabhängig. Alle Neuanschlüsse an das Fernheiznetz sind grundsätzlich<br />

indirekt auszuführen.<br />

5.1 Temperaturregelung<br />

Geregelt wird die Vorlauftemperatur des Heizmittels. Als Führungsgröße dient die momentane Außentemperatur.<br />

Verbrauchsgruppen mit unterschiedlichen Anforderungen an einem Wärmeüberträger müssen einzeln mit einer nachgeschalteten Regelung<br />

versehen werden. Eine Bedarfsschaltung auf das primärseitig angeordnete Stellgerät der Heizmitteltemperaturreglung wird empfohlen.<br />

Für primärseitig angeordnete Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Die Anordnung der Stellgeräte ist von den örtlichen<br />

Netzverhältnissen abhängig. Verbindlich sind dieser TAB-FW anhängenden Schaltschemata. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit dem FVU zu<br />

nehmen.<br />

Für sekundärseitig angeordnete Stellgeräte können Durchgangs- oder Dreiwegeventile verwendet werden.<br />

Zur Dimensionierung der Stellgeräte (primär und sekundär) sind der jeweilige max. erforderliche Volumenstrom und der jeweilige am Einbauort<br />

zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend.<br />

Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes mindestens 50 % des jeweiligen min. Differenzdruckes betragen.<br />

Für das primärseitige Stellgerät ist der min. Netz- Differenzdruck maßgebend. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig.<br />

Die Stellantriebe (nach DIN 4747, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den max. auftretenden<br />

Netz-Differenzdruck schließen können.<br />

5.2 Temperaturabsicherung<br />

Eine Temperaturabsicherung nach DIN 4747 ist erforderlich, wenn die max. Netzvorlauftemperatur größer ist als die max. zulässige Vorlauftemperatur<br />

in der Hausanlage. In diesem Fall müssen die Stellgeräte eine Sicherheitsfunktion (Notstellfunktion) nach DIN 32730 aufweisen.<br />

Bei Netzvorlauftemperaturen bis 120 Grad ist ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW) vorzusehen. Der STW betätigt die<br />

Sicherheitsfunktion des Stellgerätes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Fremdenergie (Strom, Luft) ausgelöst.<br />

Bei Netzvorlauftemperaturen über 120 Grad ist zusätzlich ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) zu installieren. Der TR greift in die Regelfunktion<br />

der Vorlauftemperatur ein.<br />

Auch Doppelthermostate (STW und TR) sind zugelassen.<br />

5.3 Rücklauftemperaturbegrenzung<br />

Die im Datenblatt angegebene maximale bzw. vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur darf nicht überschritten werden.<br />

Die Einhaltung der Rücklauftemperaturen ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzustellen. Gegebenenfalls ist<br />

eine gleitende, der Außentemperatur angepasste Rücklauftemperaturbegrenzung vorzusehen. Das FVU entscheidet, ob eine Begrenzungseinrichtung<br />

notwendig ist.<br />

Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Vorlauftemperaturregelung wirken als auch durch ein separates<br />

Stellgerät erfolgen.<br />

Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist so anzuordnen, dass er ständig vom Umlaufwasser des jeweiligen Heizkreises umspült<br />

wird.<br />

Seite 5


5.4 Volumenstrom<br />

In der Heizzentrale werden sowohl der Fernheiz- als auch der Heizmittel- Volumenstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst.<br />

Der Fernheizwasser-Volumenstrom ist abhängig von der erforderlichen Leistung der Raumheizung und dem nutzbaren Wärmeinhalt des<br />

Fernheizwassers.<br />

Der Heizmittel-Volumenstrom muss einstellbar und möglichst ablesbar sein. Hierzu sind Durchflussanzeiger mit Einstelldrossel oder Regulierventile<br />

mit Differenzdruckmessstutzen geeignet.<br />

Die Umwälzpumpe je Regelkreis ist entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen.<br />

Der Einsatz von drehzahlgeregelten Pumpen wird empfohlen.<br />

Sind Überströmventile zum Abbau überhöhter Differenzdrücke erforderlich, so dürfen diese nur zwischen Druck- und Saugseite der Umwälzpumpen<br />

eingebaut werden.<br />

5.5 Druckabsicherung<br />

Die Druckabsicherung der Sekundärseite des Wärmeübertragers hat nach DIN 4747 zu erfolgen.<br />

Die zur Anwendung kommenden Sicherheitsventile müssen bauteilgeprüft sein und der TRD 421 bzw. TRD 721 entsprechen.<br />

5.6 Werkstoffe und Verbindungselemente<br />

Die Auswahl der Werkstoffe für die vom Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteile ist gemäß DIN 4747 vorzunehmen.<br />

Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bzgl. Druck, Temperatur<br />

und Fernheizwasserqualität geeignet sein.<br />

Es sind flachdichtende Verbindungen einzusetzen.<br />

Nicht zugelassen sind:<br />

Seite 6<br />

• Konische Verschraubungen,<br />

• Hanfdichtungen<br />

• Gummikompensatoren<br />

• Weichlötverbindungen<br />

• Kunststoffrohre und Kunststoffarmaturen.<br />

Änderungen hierzu sind mit dem FVU abzustimmen<br />

5.7 Wärmeübertrager<br />

Primärseitig müssen die Wärmeübertrager für die maximalen Drücke und Temperaturen des Fernwärmenetzes (gemäß Datenblatt) geeignet<br />

sein.<br />

Sekundärseitig sind die maximalen Druck- und Temperaturverhältnisse der Hausanlage maßgebend. Bei mehr als einem Wärmeübertrager<br />

sind zur Verteilung der Heizwasserströme auf der Sekundärseite Trimmklappen vorzusehen.<br />

Die thermische Auslegung hat so zu erfolgen, dass die maximale Wärmeleistung bei den vereinbarten Netztemperaturen gemäß Datenblatt<br />

erreicht wird.<br />

Im Auslegungsfall sollte die Differenz zwischen der primärseitigen und der sekundärseitigen Rücklauftemperatur nicht mehr als 3 K betragen<br />

(maximal erlaubt sind 5 K).<br />

Bei kombinierten Anlagen (RTL-Anlagen, Raumheizung, Wassererwärmung) ist die Wärmeleistung aller Verbraucher bei der Dimensionierung<br />

des Wärmeübertragers anteilmäßig zu berücksichtigen.<br />

5.8 Sonstiges<br />

Die Heizungsanlagenverordnung und die Druckbehälterverordnung sind zu beachten.<br />

Auf den Einbauort der Temperaturfühler ist zu achten, einschließlich des Außentemperaturfühlers.<br />

Nicht zugelassen sind:<br />

• hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf weder primär- noch sekundärseitig.<br />

• automatische Be- und Entlüftungen sowie Pumpen im Primärteil der Hauszentrale.<br />

6 Raumheizung – direkter Anschluss<br />

Nachfolgende Erklärungen gelten für Hauszentralen, welche Heizflächen versorgen, die ihre Wärme durch Strahlung und/oder freie Konvektion<br />

abgeben.<br />

Der direkte Anschluss liegt vor, wenn die Hausanlage vom Heizwasser aus dem Fernwärmenetz durchströmt wird. Er ist nur noch zulässig<br />

bei vorhandenen Anlagen.


6.1 Hauszentrale<br />

Die Hauszentrale ist das Bindeglied zwischen der Übergabestation und der Hausanlage.<br />

6.2 Temperaturreglung<br />

Bei einem direkten Anschluss mit Beimischregelung wird die Vorlauftemperatur der Hausanlage in Abhängigkeit von der Außentemperatur<br />

geregelt. Als Führungsgröße dient die momentane Außentemperatur.<br />

Verbrauchergruppen mit unterschiedlichen Anforderungen sind jeweils einzeln zu regeln. Als Stellgerät müssen Durchgangsventile verwendet<br />

werden. Die Stellgeräte müssen im Fernheizrücklauf angeordnet werden.<br />

Zur Dimensionierung des Stellgerätes für die Beimischregelung sind der max. erforderliche Fernheizwasser-Volumenstrom und der am<br />

Einbauort zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend.<br />

Die Stellantriebe(nach DIN 4747, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den max. auftretenden<br />

Netz. Differenzdruck schließen können.<br />

Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig. (Mindest- Schließzeit von Auf nach Zu in Abhängigkeit von V zwischen 6 und 30 Sek. bis<br />

DN 50)<br />

6.3 Temperaturabsicherung<br />

Die Temperaturabsicherung der Hausanlage erfolgt nach DIN 4747.<br />

Eine Temperaturabsicherung ist erforderlich, wenn die maximale Netzvorlauftemperatur bzw. Heizmitteltemperatur größer ist als die maximal<br />

zulässige Vorlauftemperatur der Hausanlage.<br />

In diesem Fall müssen die Stellgeräte eine Sicherheitsfunktion (Notstellfunktion) nach DIN 32730 aufweisen und ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter<br />

(STW) ist vorzusehen.<br />

Der STW bestätigt die Sicherheitsfunktion des Stellgerätes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Hilfsenergie (Strom, Luft)<br />

ausgelöst.<br />

Bei Netzvorlauftemperaturen über 120 Grad ist zusätzlich ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) zu installieren. Der TR greift in die Regelfunktion<br />

der Vorlauftemperatur ein. Auch Doppelthermostate (STW, STB und TR) sind zugelassen.<br />

6.4 Rücklauftemperaturbegrenzung<br />

Die im Datenblatt angegebene, maximale bzw. vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur darf nicht überschritten werden.<br />

Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzustellen. Gegebenenfalls ist eine<br />

gleitende, der Außentemperatur angepasste Rücklauftemperaturbegrenzung vorzusehen.<br />

Das FVU entscheidet, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist.<br />

Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellglied der Vorlauftemperaturreglung wirken, als auch durch ein separates<br />

Stellglied erfolgen.<br />

Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist so anzuordnen, dass er ständig vom Umlaufwasser des jeweiligen Heizkreises umspült<br />

wird.<br />

6.5 Volumenstrom<br />

In der Hauszentrale wird der Heizmittel- Volumenstrom je Regelkreis der Hausanlage vom Fachmann dem Bedarf angepasst.<br />

Die Umwälzpumpe je Regelkreis ist entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen.<br />

Der Heizmittel-Volumenstrom muss bei mehreren Regelkreisen einstellbar und möglichst ablesbar sein. Hierzu sind Durchflussanzeiger mit<br />

Einstelldrossel oder Regulierventile mit Differenzdruckmessstutzen geeignet.<br />

Die Umwälzpumpe je Regelkreis ist entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen und einzustellen.<br />

Sind Überströmventile zum Abbau überhöhter Differenzdrücke erforderlich, so dürfen diese nur von der Druck- zur Saugseite der Umwälzpumpe<br />

eingebaut werden.<br />

6.6 Druckabsicherung<br />

Eine Druckabsicherung nach DIN 4747 ist erforderlich, wenn der maximale Netzdruck größer ist als der maximale zulässige Betriebsüberdruck<br />

der Hausanlage.<br />

Sofern eine Druckabsicherung nicht in der Übergabestation erfolgt, ist diese in der Haus-zentrale vorzunehmen.<br />

Seite 7


6.7 Werkstoffe und Verbindungselemente<br />

Die Auswahl der Werkstoffe für die vom Fernheizwasser durchströmten Anlagenteile, ist gemäß DIN 4747 vorzunehmen.<br />

Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bzgl. Druck, Temperatur<br />

und Fernheizwasserqualität geeignet sein.<br />

Es sind flachdichtende Verbindungen einzusetzen.<br />

Nicht zugelassen sind:<br />

Seite 8<br />

• Konische Verbindungen<br />

• Hanfdichtungen<br />

• Gummikompensatoren<br />

• Weichlötverbindungen<br />

• Kunststoffrohre und Kunststoffarmaturen<br />

Änderungen hierzu sind mit dem FVU abzustimmen.<br />

6.8 Sonstiges<br />

Die Heizungsanlagenverordnung ist zu beachten. Auf den richtigen Einbauort der Temperaturfühler ist zu achten.<br />

Nicht zugelassen sind:<br />

• hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf<br />

• automatische Be- und Entlüftungen<br />

7 Wassererwärmung<br />

Die Wassererwärmungsanlage besteht aus dem Plattenwärmetauscher, Speicherbehälter sowie den dazugehörigen Regel- und Steuereinrichtungen.<br />

Die Wassererwärmung kann nur im Vorrangbetrieb erfolgen.<br />

Bei Vorrangbetrieb wird der Wärmebedarf für die Wassererwärmung zu 100% abgedeckt, die Leistung für die Raumheizung dafür ganz<br />

oder teilweise reduziert.<br />

7.1 Bestimmungen und Richtlinien<br />

• DIN 4747, Teil 1: Fernwärmeanlage, Sicherheitstechnische Ausführungen von Hausstationen.<br />

• DIN 1988, <strong>Technische</strong> Regeln für Trinkwasserinstallationen.<br />

• DIN 4753, Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Betriebswasser.<br />

• Besondere Vorschriften der örtlichen Trinkwasserversorgungsunternehmen.<br />

7.2 Systeme der Wassererwärmung<br />

Grundsätzlich kann unter verschiedenen Arten von Wassererwärmung gewählt werden.<br />

• Durchlaufsystem<br />

• Speicherladesysteme<br />

Welchem der Systeme der Vorrang gegeben wird, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab und ist deshalb von Fall zu Fall zu prüfen.<br />

7.3 Auslegung Wassererwärmer<br />

Die Temperatur des Warmwassers im Wassererwärmer sollte max. 55 Grad nicht überschreiten.<br />

Die maximal mögliche Leistung für die Wassererwärmung errechnet sich aus dem eingestellten Fernheizwasser-Volumenstrom und der<br />

erreichbaren Auskühlung.<br />

Bei der gleitenden Fahrweise des FVU ist die niedrigste Vorlauftemperatur im Fernwärmenetz zu beachten.<br />

Zeitpunkt und Dauer des Ladevorganges sollten so gelegt werden, dass die Raumwärmeversorgung möglichst wenig beeinträchtigt wird.<br />

7.4 Indirekter Anschluss<br />

Bei indirektem Anschluss von Wassererwärmern können sowohl Speicherdurchlaufsysteme oder Speicherladesysteme zum Einsatz kommen.<br />

7.5 Temperaturregelung<br />

Geregelt wird die Warmwassertemperatur und / oder die Vorlauftemperatur des Heizmittels auf einen konstanten Wert.<br />

Bei Regelung der Heizmitteltemperatur wird die Warmwassertemperatur durch Einstellen der Heizmittel- und des Ladevolumenstromes<br />

erreicht.<br />

Als primärseitig angeordnete Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Die Stellventile müssen im Fernheizungsvorlauf angeordnet<br />

sein.<br />

Verbindlich sind die in dieser TAB anhängigen Schaltbilder. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit dem FVU zu nehmen.<br />

Zur Dimensionierung der Stellgeräte sind der jeweilige maximale Volumenstrom und der jeweilige am Einbauort zur Verfügung stehende<br />

Differenzdruck maßgebend.<br />

Für das primärseitige Stellgerät ist der minimale Netzdifferenzdruck maßgebend. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig.<br />

Die Stellantriebe müssen so bemessen sein, dass sie gegen den jeweils maximal auftretenden Differenzdruck schließen und arbeiten können.


7.6 Temperaturabsicherung<br />

Die Temperaturabsicherung erfolgt nach DIN 4747.<br />

7.7 Rücklauftemperaturbegrenzung<br />

Die im Datenblatt angegebene, maximale bzw. vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur darf nicht überschritten werden.<br />

Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Wassererwärmungsanlage sicherzustellen. Gegebenenfalls<br />

ist eine Rücklauftemperaturbegrenzung vorzusehen. Das FVU entscheidet, ob eine Begrenzung notwendig ist.<br />

Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Temperaturregelung wirken als auch durch ein separates Stellgerät<br />

erfolgen.<br />

Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist im oder möglichst dicht am Wämeübertrager anzuordnen, um Temperaturänderungen<br />

zu erfassen.<br />

7.8 Volumenstrom<br />

In der Heizzentrale werden sowohl der Fernheizwasser- als auch der Heizmittel- und Warmwasservolumenstrom je Regelkreis der Hausanlage<br />

dem Bedarf angepasst.<br />

Der Fernheizwasser-Volumenstrom ist abhängig von der erforderlichen Leistung der Wassererwärmer und dem nutzbaren Wärmeinhalt des<br />

Fernheizwassers bei der niedrigsten Netzvorlauftemperatur gemäß Datenblatt.<br />

Die Volumenströme müssen einstellbar und möglichst ablesbar sein. Hierzu sind Durchflussanzeiger mit Einstelldrossel oder Regulierventile<br />

mit Differenzdruckmessstutzen geeignet.<br />

Beim Durchlaufsystem und Speicherladesystem ist der Ladevolumenstrom auf die Auslegungsleistung des Wärmeübertragers bei der niedrigsten<br />

Heizmitteltemperatur unter Berücksichtigung der Ladezeit einzustellen.<br />

Die Umwälzpumpe für das Heizmittel sowie die ggf. vorhandene Speicherladepumpe sind entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen.<br />

7.9 Druckabsicherung<br />

Durch die hydraulische Verbindung der Wassererwärmungsanlage mit der Hausanlage-Raumheizung sind beide Anlagen für den gleichen<br />

Druck auszulegen und nach DIN 4747 abzusichern.<br />

Die Warmwasserseite ist gemäß DIN 4753 bzw. DIN 1988 abzusichern.<br />

7.10 Werkstoffe und Verbindungselemente<br />

Die Werkstoffe für die vom Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteile ist gemäß DIN 4747 vorzunehmen. Die zur Verwendung kommenden<br />

Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bzgl. Druck, Temperatur und Fernheizwasserqualität<br />

geeignet sein.<br />

Es sind flachdichtende Verbindungen einzusetzen.<br />

Nicht zugelassen sind:<br />

• Hanfdichtungen<br />

• Gummikompensatoren<br />

• Weichlötverbindungen<br />

• Kunststoffrohre und Kunststoffarmaturen<br />

Änderungen hierzu sind mit dem FVU abzustimmen.<br />

Die Auswahl der Werkstoffe für die Wassererwärmungsanlage ist gemäß DIN 4753 und DIN 1988 sowie den einschlägigen DVGW- Vorschriften<br />

vorzunehmen. Zur Vermeidung von Korrosionsschäden ist bei Mischinstallationen auf geeignete Werkstoffpaarungen zu achten.<br />

7.11 Wärmeübertrager<br />

Primärseitig müssen die Wärmeübertrager für die maximalen Drücke und Temperaturen des Fernwärmenetzes geeignet sein.<br />

Sekundärseitig sind die maximalen Druck- und Temperaturverhältnisse der Hausanlage maßgebend.<br />

Die thermische Auslegung hat so zu erfolgen, dass bei der niedrigsten Vorlauftemperatur des Heizmittels sowie der höchstzulässigen Rücklauftemperatur<br />

gemäß Datenblatt die gewünschte Warmwassertemperatur und die erforderliche Leistung erreicht werden.<br />

Bei kombinierten Anlagen ist die Wärmeleistung aller Verbraucher bei der Dimensionierung des Wärmeübertragers anteilmäßig zu berücksichtigen.<br />

Seite 9


7.12 Sonstiges<br />

Die Heizungsanlagenverordnung und die Druckbehälterverordnung sind zu beachten.<br />

Auf den Einbauort der Temperaturfühler ist zu achten.<br />

Nicht zugelassen sind:<br />

Seite 10<br />

• Hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf<br />

8 Hausanlage<br />

Die Hausanlage besteht aus dem Rohrleitungssystem ab der Hauszentrale, den Heizflächen sowie den dazugehörigen Absperr- und Regelarmaturen.<br />

Bei indirektem Anschluss unterliegen alle Anlagenteile den Betriebsbedingungen der Hausanlage. Sie müssen für die gewählten Druck- und<br />

Temperaturwerte geeignet sein.<br />

8.1 Temperaturregelung<br />

Alle Heizflächen sind gemäß Heizungsanlagenverordnung mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen bestehend aus Stellantrieb und Stellgerät<br />

zur raumweisen Temperaturregelung auszurüsten.<br />

8.2 Hydraulischer Abgleich<br />

Damit die Auslegungs-Rücklauftemperatur der Heizflächen nicht überschritten wird, ist ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.<br />

Es ist sicherzustellen, dass der Differenzdruck am Stellgerät den vom Hersteller für einen geräuschfreien Betrieb zugelassenen Wert nicht<br />

übersteigt.<br />

Die Stellantriebe der Stellgeräte müssen gegen den anstehenden Differenzdruck schließen können.<br />

Je nach anstehendem Differenzdruck kann eine abschnittsweise Differenzdruckbegrenzung erforderlich werden.<br />

8.3 Rohrleitungssysteme und Verlegungsverfahren<br />

Neuanlagen sind grundsätzlich als Zweirohrsysteme auszuführen.<br />

Kurzschluss- oder Überströmleitungen zwischen Vor- und Rücklauf sind nicht zugelassen.<br />

Wärmedehnungskompensation und ggf. erforderliche Festpunktkonstruktionen sind unter Beachtung der Temperaturen in der Hausanlage<br />

auszulegen und auszuführen.<br />

Für die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen gilt die Heizungsanlagenverordnung.<br />

8.4 Heizflächen<br />

Die Wärmeleistung der Heizflächen ist gemäß DIN 4703 in Abhängigkeit von den gewählten Heizmittel- und Raumtemperaturen zu bestimmen.<br />

Bei Anlagen mit indirektem Anschluss ist zu beachten, dass die maximale Heizflächenrücklauftemperatur um die Grädigkeit des<br />

Wärmeübertragers kleiner gewählt werden muss, als die maximale zulässige Rücklauftemperatur gemäß Datenblatt.<br />

Konvektoren sollten wegen der niedrigen Auslegungsrücklauftemperaturen möglichst nicht eingesetzt werden.<br />

Die Entlüftung der Hausanlage sollte an den Heizflächen vorgenommen werden.<br />

8.5 Armaturen<br />

Die Armaturen und insbesondere deren Dichtungssysteme müssen für die Betriebsbedingungen der Hausanlage hinsichtlich Druck, Temperatur<br />

und Wasserqualität geeignet sein.<br />

Nicht zugelassen sind:<br />

• Überströmventile zwischen Vor- und Rücklauf.<br />

• Umschalt-, Bypass- oder Mischventile, die Vorlaufwasser ungenutzt in den Rücklauf abströmen lassen.<br />

8.6 Werkstoffe und Verbindungselemente<br />

Für die Auswahl der Werkstoffe, Verbindungselemente und Bauteile sind die Druck- und Temperaturverhältnisse sowie die Wasserqualität<br />

der Hausanlage maßgebend.<br />

8.7 Inbetriebnahme<br />

Die erste Inbetriebnahme der Anlage darf nur in Anwesenheit des FVU erfolgen.


9 Einrichtungen zur Temperaturabsicherung<br />

9.1 Heiztechnische Anlagen nach DIN 4747<br />

Eine Temperaturabsicherung in der Hauszentrale ist nicht erforderlich, wenn die maximal zulässige Hausanlagentemperatur größer oder<br />

gleich der maximalen Netzvorlauftemperatur ist.<br />

Bei Netzvorlauftemperaturen bis 120 Grad ist eine Temperaturabsicherung in der Hauszentrale mit einem typgeprüften Sicherheitstemperaturwächter<br />

(STW) erforderlich, wenn die zulässige Hausanlagentemperatur kleiner als die maximale Netzvorlauftemperatur ist.<br />

9.2 Wassererwärmungsanlagen<br />

Bei Heizmitteltemperaturen < 110 Grad muss die Warmwassertemperatur mit einem typ-geprüften Temperaturregler (TRW) abgesichert<br />

werden.<br />

Bei Heizmitteltemperaturen > 110 Grad muss die Warmwassertemperatur mit einem typgeprüften Temperaturregler (TRW) und mit einem<br />

typgeprüften (STB) auf maximal 95 Grad abgesichert werden.<br />

Für die Einhaltung der Trinkwassergüte ist DIN 1988, Teil 2 zu beachten.<br />

10 Werkstoffe<br />

Für die in Fernwärmeanlagen einzusetzenden Rohrleitungen, Gehäuse von Armaturen und Pumpen sowie Schrauben und Muttern sind<br />

gemäß DIN 4747 die in der nachfolgenden Tabelle entsprechend den Einsatzbedingungen angegebenen Werkstoffen zu verwenden.<br />

Aus den Einsatzbedingungen und den Werkstoffdaten ist eine hinreichende Wanddicke der genannten Anlagenteile zu berechnen oder auf<br />

andere Weise nachzuweisen.<br />

Für Rohrleitungen ist ein Gütenachweis erforderlich und zwar:<br />

• für Stahlrohre ein Werkzeugnis:<br />

• Bescheinigung DIN 50049.2,2 und<br />

• CU- Rohre nach DIN 1787<br />

außerdem gelten für den Bereich der Kunststoff- und Stahlmantelrohre die Güte- und Prüfbestimmungen / Gütesicherung des Bundesverbandes<br />

der Fernwärmleitung e.V.<br />

Andere Werkstoffe als die in der nachfolgenden Tabelle genannten Werkstoffe dürfen in Abstimmung mit dem FVU verwendet werden,<br />

sofern das Gutachten eines Sachverständigen die Eignung für den Verwendungszweck nachweist.<br />

Für Wärmeübertrager und Druckausdehnungsgefäße gelten die Bestimmungen der Druckbehälterverordnung und die <strong>Technische</strong>n Regeln<br />

Druckbehälter (TRD) sowie die einschlägigen AD-Merkblätter.<br />

Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen die Betriebsbedingungen bezüglich Druck, Temperatur<br />

und Wasserqualität geeignet sein. Es wird auf die Alkalibeständigkeit hingewiesen.<br />

Mindestanforderungen an Werkstoffe entsprechend den Einsatzbedingungen siehe Tabelle.<br />

Tabelle – Werkstoffe<br />

Nenndruck<br />

PN<br />

Zulässiger Betriebsüberdruck<br />

in bar bei<br />

Vorlauftemperatur 6)<br />

≤ 120 °C<br />

> 120 °C<br />

≤ 200 °C 5)<br />

nahtlose<br />

Rohre<br />

nach DIN<br />

1629<br />

Rohrleitungen aus Stahl<br />

geschweißte<br />

Rohre<br />

nach DIN<br />

1626<br />

Flansche<br />

nach DIN<br />

2528 4)<br />

Gehäuse von Armaturen und Pumpen, Formstücke<br />

Guss mit<br />

Lamellen-<br />

Graphit<br />

nach DIN<br />

1691<br />

Guss mit<br />

Kugel-<br />

Graphit<br />

nach<br />

DIN 1693<br />

Teil 1<br />

Stahlguss Stahl<br />

6 max. 6 max. 5<br />

– St 37-2<br />

10 max. 10 max. 8 GS-45 nach DIN<br />

USt. 37-2<br />

GGG- nach DIN 17100<br />

St. 37.0 St. 37.0<br />

GG-25 ³)<br />

RSt. 37-2 40 ³) 1681<br />

C 22.8<br />

16 max. 16 max. 13<br />

GS-C25<br />

nach DIN nach DIN<br />

17245 17243<br />

3) nur zulässig bei ≤ 120 °C; über 120 °C bei ≤ DN 50<br />

4) z.Z. Entwurf<br />

5) Für Zwischentemperaturen kann der zulässige Betriebsdruck durch lineares Interpolieren ermittelt werden.<br />

6) Siehe hierzu Rechnungsnachprüfung (siehe Abschnitt 4, DIN 4747, Teil 1)<br />

Schrauben und Muttern<br />

Festigkeitsklasse<br />

Schrauben<br />

4.6-2, 5.6<br />

und 8.8<br />

nach DIN<br />

2507<br />

Muttern<br />

5.2 und<br />

8 nach<br />

DIN 267<br />

Teil 13<br />

Seite 11


11 Informationen <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong><br />

11.1 Allgemeines<br />

Ihren Ansprechpartner bei der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> finden Sie auf unserer Homepage unter www.stadtwerke-goettingen.de/fernwaerme/fernwaerme.php<br />

Dort finden Sie auch das Formular für die Anmeldung zum Fernwärmehausanschluss und Wasserhausanschluss, sowie den Wartungsvertrag.<br />

Die komplett ausgefüllte Anmeldung zum Fernwärmehausanschluss ist ca. 6-8 Wochen vor der gewünschten Realisierung bei der <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> einzureichen.<br />

Die Anmeldung zur Inbetriebsetzung ist ca. 1 Woche vor der gewünschten Inbetriebnahme abzugeben.<br />

11.2 <strong>Technische</strong> Inbetriebnahme Übergabestation<br />

Seite 12<br />

a) Mit dem Formular Antrag auf Herstellung eines Netzanschlusses – Anschluss an das Fernwärmenetz – wird der Hausanschluss<br />

angemeldet. Dies geschieht in der Regel durch den Architekten, Heizungsbauer oder den Bauherren.<br />

b) Die Anmeldung zur Inbetriebnahme bzw. Zählersetzung ist mit dem Formular Anmeldung einer Fernwärmeanlage aus dem Fernwärmenetz<br />

vorzunehmen.<br />

Dieses geschieht durch den auszuführenden Heizungsbauer. Die Anmeldung ist in der Installationsmappe unter Nr. 3 beschrieben.<br />

Die Inbetriebnahme/ Zählersetzung durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>AG</strong> erfolgt nur, wenn dieses Formular vollständig ausgefüllt (einschl.<br />

Stempel, Unterschrift des verantwortlichen Fachmannes, Unterschrift des Kunden) vorher vorliegt. Diese Anmeldung ist die Grund<br />

lage für den Fernwärmeliefer-Vertrag.<br />

Der Anschluss muss vor der Inbetriebnahme bezahlt sein.<br />

Bei abweichender Leistungsangabe (KW) zwischen a) und b) erfolgt eine Nachberechnung bzw. Rückvergütung des Baukostenzuschusses<br />

an den Kunden. Daher ist eine genaue Berechnung der Leistung notwendig.<br />

11.3 <strong>Technische</strong> Vorraussetzungen zur Inbetriebnahme einer Übergabestation<br />

Zur Inbetriebnahme muss die Anlage fertig gestellt sein.<br />

Hierzu gehören:<br />

• Montage der Fernwärmestation<br />

• Erstellung des Primärkreises, mit Entlüftungsventilen an den Hochpunkten<br />

• Montage und Befestigung der erforderlichen Fühler<br />

• Elektroinstallation, einschl. der Fühleranschlüsse<br />

• allpolige elektrische Trennung (Heizungsnotschalter oder dreipolige Steckverbindung)<br />

• Sekundärkreis, einschl. Warmwasserbereitung muss gespült, mit Wasser gefüllt und entlüftet sein<br />

• Station befindet sich in einem verschließbaren, winterfesten Raum<br />

• die Anschlussleitungen sind von den Hausanschlussarmaturen bis zur Übergabestation durch den Heizungsbauer mit einer<br />

Wärmedämmung (gem. Heizungsanlagenverordnung) zu versehen.<br />

Fremdgelieferte Fernwärmestationen müssen die Anforderung lt. AVB Fernwärme V erfüllen, sowie von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> vor<br />

der Bestellung bzw. Montage freigegeben sein.<br />

11.4 Praktische Inbetriebnahme Übergabestation<br />

Die Inbetriebnahme wird vom Heizungsbauer im Beisein der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> und ggf. des Kunden durchgeführt.<br />

Das unterschriebene Einweisungsprotokoll, das der Kunde vom Heizungsbauer in die Anlage sowie Regelung eingewiesen ist, ist bei der<br />

Inbetriebnahme vorzulegen .<br />

Von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> werden folgende Arbeiten vorgenommen:<br />

• Prüfung der Anlage auf vollständige Installation (siehe Punkt 11.2)<br />

• geschlossene Hausanschlussarmatur öffnen<br />

• Primärkreis gespült und Wärmezähler gesetzt<br />

• Primärkreis füllen und entlüften<br />

• alle Flansch und Rohrverbindungen im Primärkreis auf Dichtheit überprüfen<br />

• Druck, Temperatur und Volumenstrom auf Plausibilität prüfen<br />

• angemeldete Leistung prüfen, ggf. einregulieren und am Volumenstrombegrenzer verplomben.<br />

• Differenzdruck auf 0,4 bar einstellen<br />

• Wärmezähler auf Funktion prüfen<br />

• ist die vorhandene Fernwärmestation durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> geliefert, sind wir auch gerne bei der<br />

Reglerbedienung behilflich<br />

11.5 Einweisung des Kunden<br />

Der Heizungsbauer hat dem Kunden eine Gesamtdokumentation zu übergeben und in die Bedienung der Anlage einzuweisen.


11.6 Auslegungsvorgaben Fernwärmegebiete<br />

Für Anschluss und Auslegung der Hausstation gelten die <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> / Schaltschema der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong><br />

und folgende Anlagenparameter:<br />

FW-Netz (primär)<br />

Südliche Feldmark Zietenterrassen Zietenterrassen Stadtgebiet<br />

Zietenterrassen unterer Ring oberer Ring<br />

tv = 90/70°C 95/75°C 90/70°C 130/80 °C<br />

tr = 50/35°C 50/35°C 50/35°C 50/35° C<br />

PN = 6 bar 10 bar 10 bar 16 bar<br />

∆ p = 0,4 bar 0,4 bar 0,4 bar 0,4 bar<br />

Auslegung sekundär Kreis (Hausheizung) 70 / 45°C<br />

Die jeweilige Gebietszuordnung kann bei der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> erfragt werden.<br />

Bei einem Trinkwasserdruck > 4,8 bar (Ü) ist grundsätzlich ein Druckminderer zu installieren.<br />

Im Trinkwasseranschluss vor dem Speicher-Ladekreis ist grundsätzlich die Sicherheitsgruppe gemäß DIN 1988 einzubauen.<br />

Bei nachträglichem Einbau der Hausstation in einen Wandschrank ist für ausreichende Belüftung zu sorgen. Die Temperatur im Wandschrank<br />

darf 30 °C nicht überschreiten.<br />

Zum Eigentum der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> gehört der Hausanschluss von der Versorgungsleitung bis zur Hauptabsperreinrichtung (HAE)<br />

einschl. des Wärmemengenzählers mit Fühler (ohne Fühlertaschen) und des Differenzdruckreglers. Der Differenzdruckregler wird bauseits<br />

nach den Vorgaben der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> geliefert. Die Übergabe- und Hausstation ist gemäß den technischen <strong>Anschlussbedingungen</strong><br />

der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> zu bestellen.<br />

Bei bauseitiger Lieferung der Hausstation ist der Auslegungsstandard bei der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> abzufragen und zu genehmigen.<br />

Lieferfirmen und Ansprechpartner für Fernwärmeübergabestationen die zurzeit den Standard erfüllen sind auf unserer Internetseite<br />

genannt.<br />

www.stadtwerke-goettingen.de/fernwaerme/fernwaerme.php<br />

Die Installationsarbeiten dürfen nur von einem von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmen ausgeführt<br />

werden.<br />

Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt werden:<br />

• Vertragsinstallateur der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong><br />

• Teilnahme an einem Informationsgespräch mit der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong>, bei dem die „<strong>Technische</strong>n<br />

<strong>Anschlussbedingungen</strong>“, mit schriftlicher Bestätigung übergeben werden.<br />

Seite 13


11.7 Übersicht über die Fernwärmegebiete der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong><br />

Seite 14<br />

Vorlauf; bei -16 ° Außentemperatur<br />

Vorlauf im Sommer<br />

Rücklauf, mit Rücklaufbegrenzer<br />

Max. zul. Betriebsdruck<br />

Der für die Anlage zur<br />

Verfügung gestellte<br />

Differenzdruck<br />

Stadtgebiet ca. 130 °C Min. 80 °C < 50 ° C 16 bar 0,4 bar indirekt indirekt 0,70<br />

Südliche Feldmark (Kiessee-<br />

Karree)<br />

Anschluss Warmwasserbereitung<br />

Anschluss Warmwasserbereitung<br />

Primärenergiefaktor<br />

nach EnEV<br />

ca. 90 °C Min. 70 °C < 50 °C 6 bar 0,4 bar direkt direkt 0,00<br />

Zietenterrassen ca. 90 °C Min. 70 °C < 50 °C 6 bar 0,4 bar direkt direkt 0,00<br />

Zietenterrassen, oberer Ring ca. 90 °C Min. 70 °C < 50 °C 10 bar 0,4 bar direkt direkt 0,00<br />

Zietenterrassen, unterer<br />

Ring<br />

ca. 95 °C Min. 75 °C < 50 °C 10 bar 0,4 bar direkt direkt 0,00<br />

Wärmeträger Warmwasser indirekt<br />

11.8 Vorlauftemperaturkurve Stadtgebiet<br />

Vorlauftemperatur [°C]<br />

130<br />

120<br />

110<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

Tageskurve<br />

Nachtabsenkung<br />

-25 -20 -15 -10 -5 0 5 10 15 20 25<br />

Außentemperatur [°C]<br />

Außentemperatur<br />

HKW<br />

Stadtgebiet<br />

Kunde<br />

Stadtgebiet<br />

Kunde<br />

Nachtabsenkung<br />

-25 130,0 125,0 117,0<br />

-20 130,0 125,0 117,0<br />

-15 122,5 117,5 109,5<br />

-10 115,0 110,0 102,0<br />

-5 107,5 102,5 94,5<br />

0 100,0 95,0 87,0<br />

5 95,0 90,0 82,0<br />

10 90,0 85,0 77,0<br />

15 85,0 80,0 72,0<br />

20 80,0 75,0 67,0<br />

25 80,0 75,0 67,0<br />

Nachtabsenkung 23:00 bis 4:30 Uhr 8


11.9 Vorlauftemperaturkurve Südliche Feldmark/Zietenterrassen/Zietenterrassen oberer Ring<br />

Vorlauftemperatur [°C]<br />

90<br />

85<br />

80<br />

75<br />

70<br />

65<br />

60<br />

-25 -20 -15 -10 -5 0 5 10 15 20 25<br />

Außentemperatur [°C]<br />

Außentemperatur<br />

SF &<br />

Zietenterrassen<br />

Kunde<br />

SF & Zietenterrassen<br />

Tageskurve<br />

Nachtabsenkung<br />

Kunde<br />

Nachtabsenkung<br />

-25 90,00 88,00 83,00<br />

-20 90,00 88,00 83,00<br />

-15 88,13 86,13 81,13<br />

-10 86,25 84,25 79,25<br />

-5 84,38 82,38 77,38<br />

0 82,50 80,50 75,50<br />

5 80,63 78,63 73,63<br />

10 78,75 76,75 71,75<br />

15 76,88 74,88 69,88<br />

20 75,00 73,00 68,00<br />

25 75,00 73,00 68,00<br />

Nachtabsenkung 23:00 bis 4:30 Uhr 5<br />

Seite 15


11.10 Vorlauftemperaturkurve Zietenterrassen unterer Ring<br />

Vorlauftemperatur [°C]<br />

110<br />

105<br />

100<br />

95<br />

90<br />

85<br />

80<br />

75<br />

70<br />

65<br />

60<br />

Seite 16<br />

Tageskurve<br />

Nachtabsenkung<br />

-25 -20 -15 -10 -5 0 5 10 15 20 25<br />

Außentemperatur [°C]<br />

Außentemperatur<br />

Zietenterrassen<br />

unterer Ring<br />

Kunde Zietenterrassen<br />

unterer Rig<br />

Kunde<br />

Nachtabsenkung<br />

-25 105,00 103,00 98,00<br />

-20 105,00 103,00 98,00<br />

-15 102,50 100,50 95,50<br />

-10 100,00 98,00 93,00<br />

-5 97,50 95,50 90,50<br />

0 95,00 93,00 88,00<br />

5 92,50 90,50 85,50<br />

10 90,00 88,00 83,00<br />

15 87,50 85,50 80,50<br />

20 85,00 83,00 78,00<br />

25 85,00 83,00 78,00<br />

Nachtabsenkung 23:00 bis 4:30 Uhr 5


11.11 Schaltschema Hausstationen Raumheizung und Warmwasserbereitung im Speicher- Ladesystem für die Fernwärmeversorgung<br />

Südliche Feldmark und Zietenterrassen Gesamt<br />

Seite 17


11.12 Schaltschema Hausstationen Raumheizung und Warmwasserbereitung im Durchlaufsystem für die Fernwärmeversorgung<br />

Südliche Feldmark und Zietenterrassen Gesamt<br />

Seite 18


11.13 Schaltschema Hausstationen Stadtgebiet<br />

Seite 19


11.14 Fernwärmehausanschluss-Schacht ohne Keller<br />

Seite 20


11.15 Fernwärmehausanschluss-Schacht ohne Keller nicht an der Außenwand<br />

Seite 21


Seite 22


Seite 23

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