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Technische Anschlussbedingungen - Stadtwerke Göttingen AG

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2.5 Änderung des Wärmebedarfs<br />

Wenn sich der Wärmebedarf der Kundenanlage und dem entsprechend der Fernheiz-Wasser-Volumenstrom während der Vertragslaufzeit<br />

ändert, so sind auch die Anlagenteile den veränderten Verhältnissen unter der Beachtung von § 3 AVB Fernwärmeverordnung anzupassen.<br />

3 Wärmeträger<br />

Der Wärmeträger Wasser entspricht den Anforderungen des VdTÜV/<strong>AG</strong>FW 510 – Merkblattes TCH 1466. Fernheizwasser darf nicht verunreinigt<br />

oder aus der Anlage entnommen werden.<br />

4 Hausanschluss<br />

Um Arbeiten an von Fernheizwasser durchströmten Rohren und Anlagenteilen durchführen zu dürfen, die den Parametern und Betriebsbedingungen<br />

(Druck und Temperatur) des Fernheiznetzes unterliegen, müssen die Rohrleitungsbauunternehmen nach dem <strong>AG</strong>FW Arbeitsblatt<br />

601 zertifiziert sein.<br />

Der Qualitätsstandard der SW <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> beschränkt sich auf die qualitativen Entscheidungskriterien FW 1 und FW 2.<br />

4.1 Hausanschlussleitungen<br />

Die Hausanschlussleitung verbindet das Versorgungsnetz mit der Übergabestation. Die technische Auslegung und Ausführung der Hausanschlussleitung<br />

bestimmt der FVU. Die Leitungsführung außerhalb und innerhalb von Gebäuden bis zur Übergabestation einschließlich der<br />

Mauerdurchbrüche ist zwischen dem Anschlussnehmer bzw. Kunden und dem FVU abzustimmen. Die Montage der Hauptabsperreinrichtungen<br />

erfolgt vom FVU oder einem Beauftragten des FVU.<br />

Fernwärmeverteilleitungen und Hausanschlussleitungen außerhalb von Gebäuden dürfen innerhalb eines Schutzstreifens nicht überbaut<br />

oder mit tiefwurzelnden Gewächsen überpflanzt werden.<br />

Die Rohrleitungen des FVU dürfen innerhalb von Gebäuden weder unter Putz verlegt noch einbetoniert werden.<br />

Primärseitig sind zur Montage von Hausanschlussleitungen nur Stahlrohre mit Schweißverbindungen zugelassen.<br />

Cu-Rohre mit den entsprechenden Wandstärken sind auch zugelassen jedoch nur hart gelötet.<br />

Schraubverbindungen sind nicht zulässig.<br />

Eventuelle Verkleidungen in den Kellerräumen müssen leicht abnehmbar sein.<br />

4.2 Hausanschlussraum<br />

Im Hausanschlussraum sollen die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen eingebaut werden. Lage<br />

und Abmessungen sind mit dem FVU rechtzeitig abzustimmen.<br />

Als Planungsgrundlage gilt die DIN 18012.<br />

Der Hausanschlussraum ist erforderlich in Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten.<br />

Der Raum sollte verschließbar und muss jederzeit ohne Schwierigkeiten für Mitarbeiter des FVU und dessen Beauftragte zugänglich sein.<br />

Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Die Raumtemperatur sollte 30 Grad nicht überschreiten.<br />

Der Raum sollte nicht neben oder unter Schlafräumen und sonstigen, gegen Geräusche zu schützende Räume angeordnet sein.<br />

„Die einschlägigen Vorschriften über Wärme- und Schalldämmung sind einzuhalten.“<br />

Elektrische Installationen sind nach VDE 0100 für Nassräume auszuführen (allpolige Abschaltung).<br />

Für Wartung- und Reparaturarbeiten sind eine ausreichend Beleuchtung und eine Schutzkontaktsteckdose notwendig.<br />

Nach Bedarf ist für die Hausstation ein elektrischer Anschluss bereitzustellen. Die Stromart und die Nennströme der Sicherung sind mit dem<br />

FVU abzustimmen.<br />

Für den Raum sind eine ausreichende Entwässerung und eine Kaltwasserzapfstelle vorzusehen.<br />

Die Anordnung der Gesamtanlage im Hausanschlussraum muss den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Die<br />

erforderliche Arbeitsfläche ist jederzeit freizuhalten. Betriebsanleitungen und Hinweisschilder sind an gut sichtbarer Stelle anzubringen.<br />

4.3 Hausstation<br />

Die Hausstation besteht aus der Übergabestation und der Hauszentrale.<br />

Die Hausstation ist für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> nur im indirekten Anschluss ausgelegt. Ein indirekter Anschluss liegt vor, wenn das<br />

Heizwasser der Hausanlage durch Wärme-überträger vom Fernwärmenetz getrennt wird.<br />

Übergabestation und Hauszentrale können baulich getrennt oder in einer Einheit als Kompaktstation angeordnet sein. Ferner können mehrere<br />

Komponenten laut Anschlussschema benutzt werden.<br />

4.4 Übergabestationen<br />

Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale und ist im Hausanschlussraum angeordnet.<br />

Sie dient dazu, die Wärme vertragsgemäß, z. B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom, an die Hauszentrale zu übergeben<br />

(Übergabestelle).<br />

Die Messeinrichtung zur Verbrauchserfassung ist ebenfalls in der Übergabestation untergebracht.<br />

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