Technische Anschlussbedingungen - Stadtwerke Göttingen AG
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2.5 Änderung des Wärmebedarfs<br />
Wenn sich der Wärmebedarf der Kundenanlage und dem entsprechend der Fernheiz-Wasser-Volumenstrom während der Vertragslaufzeit<br />
ändert, so sind auch die Anlagenteile den veränderten Verhältnissen unter der Beachtung von § 3 AVB Fernwärmeverordnung anzupassen.<br />
3 Wärmeträger<br />
Der Wärmeträger Wasser entspricht den Anforderungen des VdTÜV/<strong>AG</strong>FW 510 – Merkblattes TCH 1466. Fernheizwasser darf nicht verunreinigt<br />
oder aus der Anlage entnommen werden.<br />
4 Hausanschluss<br />
Um Arbeiten an von Fernheizwasser durchströmten Rohren und Anlagenteilen durchführen zu dürfen, die den Parametern und Betriebsbedingungen<br />
(Druck und Temperatur) des Fernheiznetzes unterliegen, müssen die Rohrleitungsbauunternehmen nach dem <strong>AG</strong>FW Arbeitsblatt<br />
601 zertifiziert sein.<br />
Der Qualitätsstandard der SW <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> beschränkt sich auf die qualitativen Entscheidungskriterien FW 1 und FW 2.<br />
4.1 Hausanschlussleitungen<br />
Die Hausanschlussleitung verbindet das Versorgungsnetz mit der Übergabestation. Die technische Auslegung und Ausführung der Hausanschlussleitung<br />
bestimmt der FVU. Die Leitungsführung außerhalb und innerhalb von Gebäuden bis zur Übergabestation einschließlich der<br />
Mauerdurchbrüche ist zwischen dem Anschlussnehmer bzw. Kunden und dem FVU abzustimmen. Die Montage der Hauptabsperreinrichtungen<br />
erfolgt vom FVU oder einem Beauftragten des FVU.<br />
Fernwärmeverteilleitungen und Hausanschlussleitungen außerhalb von Gebäuden dürfen innerhalb eines Schutzstreifens nicht überbaut<br />
oder mit tiefwurzelnden Gewächsen überpflanzt werden.<br />
Die Rohrleitungen des FVU dürfen innerhalb von Gebäuden weder unter Putz verlegt noch einbetoniert werden.<br />
Primärseitig sind zur Montage von Hausanschlussleitungen nur Stahlrohre mit Schweißverbindungen zugelassen.<br />
Cu-Rohre mit den entsprechenden Wandstärken sind auch zugelassen jedoch nur hart gelötet.<br />
Schraubverbindungen sind nicht zulässig.<br />
Eventuelle Verkleidungen in den Kellerräumen müssen leicht abnehmbar sein.<br />
4.2 Hausanschlussraum<br />
Im Hausanschlussraum sollen die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen eingebaut werden. Lage<br />
und Abmessungen sind mit dem FVU rechtzeitig abzustimmen.<br />
Als Planungsgrundlage gilt die DIN 18012.<br />
Der Hausanschlussraum ist erforderlich in Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten.<br />
Der Raum sollte verschließbar und muss jederzeit ohne Schwierigkeiten für Mitarbeiter des FVU und dessen Beauftragte zugänglich sein.<br />
Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Die Raumtemperatur sollte 30 Grad nicht überschreiten.<br />
Der Raum sollte nicht neben oder unter Schlafräumen und sonstigen, gegen Geräusche zu schützende Räume angeordnet sein.<br />
„Die einschlägigen Vorschriften über Wärme- und Schalldämmung sind einzuhalten.“<br />
Elektrische Installationen sind nach VDE 0100 für Nassräume auszuführen (allpolige Abschaltung).<br />
Für Wartung- und Reparaturarbeiten sind eine ausreichend Beleuchtung und eine Schutzkontaktsteckdose notwendig.<br />
Nach Bedarf ist für die Hausstation ein elektrischer Anschluss bereitzustellen. Die Stromart und die Nennströme der Sicherung sind mit dem<br />
FVU abzustimmen.<br />
Für den Raum sind eine ausreichende Entwässerung und eine Kaltwasserzapfstelle vorzusehen.<br />
Die Anordnung der Gesamtanlage im Hausanschlussraum muss den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Die<br />
erforderliche Arbeitsfläche ist jederzeit freizuhalten. Betriebsanleitungen und Hinweisschilder sind an gut sichtbarer Stelle anzubringen.<br />
4.3 Hausstation<br />
Die Hausstation besteht aus der Übergabestation und der Hauszentrale.<br />
Die Hausstation ist für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Göttingen</strong> <strong>AG</strong> nur im indirekten Anschluss ausgelegt. Ein indirekter Anschluss liegt vor, wenn das<br />
Heizwasser der Hausanlage durch Wärme-überträger vom Fernwärmenetz getrennt wird.<br />
Übergabestation und Hauszentrale können baulich getrennt oder in einer Einheit als Kompaktstation angeordnet sein. Ferner können mehrere<br />
Komponenten laut Anschlussschema benutzt werden.<br />
4.4 Übergabestationen<br />
Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale und ist im Hausanschlussraum angeordnet.<br />
Sie dient dazu, die Wärme vertragsgemäß, z. B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom, an die Hauszentrale zu übergeben<br />
(Übergabestelle).<br />
Die Messeinrichtung zur Verbrauchserfassung ist ebenfalls in der Übergabestation untergebracht.<br />
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