Gefährdungsbeurteilungen - Arbeitssicherheit und ...
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<strong>Gefährdungsbeurteilungen</strong> im Gartenbau<br />
Nicht nur das Arbeitsschutzgesetz (seit 1996) sondern auch die Biostoffverordnung,<br />
die Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, die Mutterschutzrichtlinienverordnung,<br />
Jugendarbeitsschutzverordnung, Lastenhandhabungsverordnung,<br />
Bildschirmarbeitsverordnung, VSG 1.1 <strong>und</strong> VSG 1.2 sehen als zentrales<br />
Instrument des Arbeitsschutzes die Gefährdungsbeurteilung.<br />
Ein Umstand, dem jeder Betrieb, gleich welcher Branche, Rechnung tragen muss.<br />
Gr<strong>und</strong>lagen dieser Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen sind europäische Richtlinien, die in allen<br />
europäischen Mitgliedsstaaten gelten.<br />
Zu den Aufgaben des Arbeitgebers gehört es, seine Betriebsstruktur zu<br />
beschreiben, Gefährdungen zu ermitteln <strong>und</strong> zu beurteilen,<br />
Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen <strong>und</strong> zu beschreiben, die durchgeführten<br />
Maßnahmen <strong>und</strong> die Ergebnisse der Wirksamkeitskontrolle zu dokumentieren.<br />
Zu den Maßnahmen gehören auch z.B. Gewährleistung der Ersten Hilfe, Erstellung von<br />
Betriebsanweisungen <strong>und</strong> die Pflicht, die Beschäftigten zu unterweisen. Alle<br />
Gefährdungen am Arbeitsplatz <strong>und</strong> Maßnahmen des Arbeitsschutzes sollen<br />
nachvollziehbar in einer Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst sein.<br />
Diese Zusammenstellung soll den Gartenbaubetrieben eine sinnvolle Handlungshilfe<br />
sein, die hilft, Arbeitsorganisation, Arbeitsvorgänge, Arbeitsstätten <strong>und</strong> Arbeitsmittel in<br />
Hinsicht auf Gefährdungen <strong>und</strong> Maßnahmen zu deren Beseitigung zu durchleuchten.<br />
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung ?<br />
Wo gearbeitet wird, geschehen auch Unfälle.<br />
Unfälle verursachen menschliches Leid, Kosten <strong>und</strong> schaden dem Ansehen des<br />
Betriebes.<br />
Diese Unfälle zu vermeiden, war <strong>und</strong> ist das Ziel aller gesetzlichen, privaten <strong>und</strong><br />
betrieblichen Bemühungen. Um Gefahren zu erkennen <strong>und</strong> die daraus resultierenden<br />
Unfälle zu vermeiden, muss man die Gefährdungen kennen <strong>und</strong> genau das ist das<br />
Ziel der Gefährdungsbeurteilung.<br />
Generell verbirgt sich hinter diesem Begriff nichts anderes als das, was bisher durch<br />
den Unternehmer, die Sicherheitsfachkraft oder den Sicherheitsbeauftragten im<br />
Rahmen seines Verantwortungsbereiches ohnehin geleistet wurde; nämlich den Betrieb<br />
<strong>und</strong> Arbeitsprozesse auf Sicherheit <strong>und</strong> Gefährdungen zu untersuchen.<br />
Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft stellt hierfür diese Handlungshilfe <strong>und</strong> einen<br />
Katalog von <strong>Gefährdungsbeurteilungen</strong> zur Verfügung.<br />
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