Gefährdungsbeurteilungen - Arbeitssicherheit und ...
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<strong>Gefährdungsbeurteilungen</strong> ziehen Forderungen an das Handeln <strong>und</strong> Verhalten<br />
des Unternehmers <strong>und</strong> seiner Mitarbeiter nach sich.<br />
<strong>Gefährdungsbeurteilungen</strong> müssen regelmäßig überarbeitet bzw. ersetzt werden.<br />
Folgende Anlässe können dazu führen:<br />
Schwere oder tödliche Unfälle,<br />
grobe Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften,<br />
erhöhte Unfallzahlen,<br />
erhöhter Krankheitsstand im Betrieb,<br />
hohe Mitarbeiterfluktuation,<br />
Unzufriedenheit der Mitarbeiter,<br />
negatives Betriebsklima.<br />
Auch bei Änderungen von Produktions- oder Arbeitsverfahren bzw. bei Änderungen der<br />
Vorschriften oder des Standes der Technik müssen alte Beurteilungen überarbeitet<br />
werden.<br />
In der Folge der erstellten <strong>Gefährdungsbeurteilungen</strong> sollten aus deren<br />
Erkenntnissen Betriebsanweisungen erstellt werden, die dann wiederum für<br />
Unterweisungen genutzt werden sollten.<br />
Von der Gefährdungsbeurteilung zur Unterweisung<br />
1.<br />
Umfassende Ermittlung möglicher Unfall- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsgefahren bei Tätigkeiten<br />
2.<br />
Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur <strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>und</strong> zum<br />
Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
3.<br />
Übernahme der festgelegten Schutzmaßnahmen in eine Betriebsanweisung<br />
4.<br />
Unterweisung der Mitarbeiter anhand der Betriebsanweisung<br />
5.<br />
Wirksamkeitskontrolle<br />
6