Gefährdungsbeurteilungen - Arbeitssicherheit und ...
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Buschholzhacker samkeits-<br />
Sollzustände Ja Nein entfällt Bemerkung/Maßnahme kontrolle<br />
Buschholzhacker werden nur von unterwiesenen Personen,<br />
die mindestens 18 Jahre alt sind, bedient. Zum Erreichen des<br />
Ausbildungszieles ist das Bedienen des<br />
Buschholzhackers auch unter Aufsicht eines Fachk<strong>und</strong>igen<br />
ab 15 Jahren möglich.<br />
Bei der Arbeit mit dem Buschholzhacker wird<br />
entsprechende persönliche Schutzausrüstung verwendet,<br />
(eng anliegende Arbeitskleidung, Helm mit Gesichts- <strong>und</strong><br />
Gehörschutz, Handschuhe mit Bündchen).<br />
Die Bedienperson beugt sich niemals in den Trichter.<br />
Der Schaltbügel ist funktionstüchtig, leicht zu bedienen <strong>und</strong><br />
die Einzugswalzen laufen nicht nach.<br />
Der Schaltbügel ist auffallend (andersfarbig als der Trichter)<br />
gestaltet <strong>und</strong> befi ndet sich vor den Konturen des Trichters.<br />
Die Kennzeichnung (Gefahrenhinweise <strong>und</strong><br />
Schalterstellung) ist gut sichtbar <strong>und</strong> dauerhaft an der<br />
Maschine angebracht.<br />
Bei Gelenkwellenantrieb wird auf die max. Drehzahl<br />
geachtet.<br />
Vor dem Häckseln das Häckselgut nach Fremdkörpern<br />
durchsuchen (Draht, Eisen, Steine etc.).<br />
Das Häckselgut muss so zurechtgesägt werden, dass es<br />
sich nicht am Trichter verhaken <strong>und</strong> ohne Störungen<br />
eingezogen werden kann.<br />
Zum Nachschieben von kurzem Häckselgut wird ein<br />
Hilfsmittel aus zerspanbarem Material verwendet.<br />
Vor der Verwendung werden Buschholzhacker auf ihren<br />
ordnungsgemäßen Zustand überprüft (Sichtkontrolle).<br />
Erdbaumaschinen<br />
Wirksamkeits-<br />
Sollzustände Ja Nein entfällt Bemerkung/Maßnahme kontrolle<br />
Der Erdbaumaschinenführer ist mindestens 18 Jahre alt.<br />
Zum Erreichen des Ausbildungszieles ist das Bedienen der<br />
Erdbaumaschine unter Aufsicht eines Fachk<strong>und</strong>igen auch ab<br />
15 Jahren möglich.<br />
Im Gefahrenbereich der Erdbaumaschine halten sich keine<br />
Personen auf.<br />
Es wird nicht unter angehobene Hubarme <strong>und</strong> Lasten<br />
getreten.<br />
Arbeitseinrichtungen (z.B. Schaufeln) werden nicht als<br />
Arbeitsbühne eingesetzt.<br />
Beim Fahren mit Erdbaumaschinen wird die Arbeitseinrichtung<br />
nahe über dem Boden geführt.<br />
In starkem Gefälle <strong>und</strong> in Steigungen befi ndet sich die<br />
Last bergseits.<br />
Vorhandene Rückhaltesysteme (Anschnallgurte) werden<br />
verwendet.<br />
Bei Sichteinschränkung des Maschinenführers hilft ein<br />
Einweiser. Der Einweiser muss gut erkennbar sein <strong>und</strong> sich<br />
im Blickfeld des Maschinenführers aufhalten. Zur<br />
Verständigung sind Handzeichen zu vereinbaren.<br />
Bei Reparatur- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten am Hubarm<br />
ist gewährleistet, dass dieser nicht unbeabsichtigt absinken<br />
kann.<br />
54<br />
Wirk-