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Gefährdungsbeurteilungen - Arbeitssicherheit und ...

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Buschholzhacker samkeits-<br />

Sollzustände Ja Nein entfällt Bemerkung/Maßnahme kontrolle<br />

Buschholzhacker werden nur von unterwiesenen Personen,<br />

die mindestens 18 Jahre alt sind, bedient. Zum Erreichen des<br />

Ausbildungszieles ist das Bedienen des<br />

Buschholzhackers auch unter Aufsicht eines Fachk<strong>und</strong>igen<br />

ab 15 Jahren möglich.<br />

Bei der Arbeit mit dem Buschholzhacker wird<br />

entsprechende persönliche Schutzausrüstung verwendet,<br />

(eng anliegende Arbeitskleidung, Helm mit Gesichts- <strong>und</strong><br />

Gehörschutz, Handschuhe mit Bündchen).<br />

Die Bedienperson beugt sich niemals in den Trichter.<br />

Der Schaltbügel ist funktionstüchtig, leicht zu bedienen <strong>und</strong><br />

die Einzugswalzen laufen nicht nach.<br />

Der Schaltbügel ist auffallend (andersfarbig als der Trichter)<br />

gestaltet <strong>und</strong> befi ndet sich vor den Konturen des Trichters.<br />

Die Kennzeichnung (Gefahrenhinweise <strong>und</strong><br />

Schalterstellung) ist gut sichtbar <strong>und</strong> dauerhaft an der<br />

Maschine angebracht.<br />

Bei Gelenkwellenantrieb wird auf die max. Drehzahl<br />

geachtet.<br />

Vor dem Häckseln das Häckselgut nach Fremdkörpern<br />

durchsuchen (Draht, Eisen, Steine etc.).<br />

Das Häckselgut muss so zurechtgesägt werden, dass es<br />

sich nicht am Trichter verhaken <strong>und</strong> ohne Störungen<br />

eingezogen werden kann.<br />

Zum Nachschieben von kurzem Häckselgut wird ein<br />

Hilfsmittel aus zerspanbarem Material verwendet.<br />

Vor der Verwendung werden Buschholzhacker auf ihren<br />

ordnungsgemäßen Zustand überprüft (Sichtkontrolle).<br />

Erdbaumaschinen<br />

Wirksamkeits-<br />

Sollzustände Ja Nein entfällt Bemerkung/Maßnahme kontrolle<br />

Der Erdbaumaschinenführer ist mindestens 18 Jahre alt.<br />

Zum Erreichen des Ausbildungszieles ist das Bedienen der<br />

Erdbaumaschine unter Aufsicht eines Fachk<strong>und</strong>igen auch ab<br />

15 Jahren möglich.<br />

Im Gefahrenbereich der Erdbaumaschine halten sich keine<br />

Personen auf.<br />

Es wird nicht unter angehobene Hubarme <strong>und</strong> Lasten<br />

getreten.<br />

Arbeitseinrichtungen (z.B. Schaufeln) werden nicht als<br />

Arbeitsbühne eingesetzt.<br />

Beim Fahren mit Erdbaumaschinen wird die Arbeitseinrichtung<br />

nahe über dem Boden geführt.<br />

In starkem Gefälle <strong>und</strong> in Steigungen befi ndet sich die<br />

Last bergseits.<br />

Vorhandene Rückhaltesysteme (Anschnallgurte) werden<br />

verwendet.<br />

Bei Sichteinschränkung des Maschinenführers hilft ein<br />

Einweiser. Der Einweiser muss gut erkennbar sein <strong>und</strong> sich<br />

im Blickfeld des Maschinenführers aufhalten. Zur<br />

Verständigung sind Handzeichen zu vereinbaren.<br />

Bei Reparatur- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten am Hubarm<br />

ist gewährleistet, dass dieser nicht unbeabsichtigt absinken<br />

kann.<br />

54<br />

Wirk-

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