Gefährdungsbeurteilungen - Arbeitssicherheit und ...
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Gefährdungsbeurteilung Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Innerbetriebliche Arbeitschutzorganisation samkeits-<br />
Sollzustände Ja Nein entfällt Bemerkung/Maßnahme kontrolle<br />
Es ist innerbetrieblich geregelt, dass Alkohol <strong>und</strong> berauschende<br />
Mittel, während der Arbeit nicht konsumiert werden.<br />
Die Mitarbeiter sind darüber informiert, dass Unfälle die durch<br />
Alkohol, Drogen oder Medikamente verursacht wurden, den<br />
Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.<br />
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ist<br />
ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen.<br />
Der Unternehmer ermöglicht den Sicherheitsbeauftragten,<br />
unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange, sich im<br />
Bereich der <strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes<br />
regelmäßig fortzubilden.<br />
Bei mehr als 10 Beschäftigten ist vom Unternehmer eine in<br />
der Ersten Hilfe (2 x 8 St<strong>und</strong>en) ausgebildete Person zu<br />
bestellen. Bei mehr als 20 Versicherten ist zusätzlich je 10<br />
Versicherte ein weiterer Ersthelfer erforderlich.<br />
Der Unternehmer stellt sicher, dass die ausgebildeten<br />
Ersthelfer alle zwei Jahre (1-tägig) fortgebildet werden.<br />
In angemessenen Abständen werden innerbetriebliche<br />
Kennzeichnungen (Warn-, Verbots-, Gebots-, Hinweis-,<br />
Rettungs- <strong>und</strong> Brandschutzzeichen) überprüft <strong>und</strong> ggf.<br />
erneuert.<br />
Erforderliche Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkennzeichnungen<br />
entsprechen den Vorgaben des Anhangs zur<br />
Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.5.<br />
Es ist eine Prüfl iste erstellt, aus der die Prüfi ntervalle für bauliche<br />
Einrichtungen <strong>und</strong> Arbeitsmittel hervorgehen.<br />
Erste Hilfe - Allgemein samkeits-<br />
Sollzustände Ja Nein entfällt Bemerkung/Maßnahme kontrolle<br />
Jeder Arbeitsunfall wird dem Unternehmer / Vorgesetzten<br />
von den Beschäftigten gemeldet.<br />
Ein Verbandbuch ist vorhanden. Verletzungen werden dort<br />
schriftlich dokumentiert.<br />
Die Mitarbeiter werden angehalten Schutzimpfungen (z.B.<br />
Tetanus) auffrischen zu lassen.<br />
Die Mitarbeiter sind informiert, dass Stiche/Bisse o.ä. durch<br />
Zecken, Wespen, Flöhe, Milben, Prozessionsspinner usw.<br />
wie ein Arbeitsunfall zu melden (zu behandeln) sind.<br />
Mitarbeiter, bei denen allergische Reaktionen auf<br />
Insektenstiche o.ä. bekannt sind, werden nicht erhöhten<br />
Expositionen (z.B. Entfernen von Wespennestern)<br />
ausgesetzt.<br />
Orte an denen sich Rettungsmaterialien befi nden sind<br />
gekennzeichnet.<br />
Der Unternehmer stellt sicher, dass nach Umfang <strong>und</strong> Art des<br />
Unternehmens ausreichend Erste-Hilfe-Material <strong>und</strong><br />
Rettungseinrichtungen zur Verfügung stehen (VSG 1.3 § 4).<br />
Erste-Hilfe-Material <strong>und</strong> -Einrichtungen sind jederzeit schnell<br />
erreichbar, leicht zugänglich <strong>und</strong> in geeigneten Behältnissen<br />
gegen schädigende Einfl üsse geschützt vorhanden.<br />
Erste-Hilfe-Aushänge sind vorhanden. Die Eintragungen in<br />
den Erste-Hilfe-Aushängen sind vorgenommen <strong>und</strong> aktuell.<br />
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Gartenbau-Berufsgenossenschaft<br />
Wirk-<br />
Wirk-