Gefährdungsbeurteilungen - Arbeitssicherheit und ...
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Glasarbeiten samkeits-<br />
Sollzustände Ja Nein entfällt Bemerkung/Maßnahme kontrolle<br />
Beschädigte Glasscheiben sind auszuwechseln oder zu<br />
entfernen.<br />
Am Arbeitsplatz wird anfallender Glasbruch umgehend<br />
beseitigt <strong>und</strong> in Behältern gesammelt.<br />
Bei der Handhabung von Glas werden griffi ge <strong>und</strong><br />
schnittfeste Handschuhe, zusätzlich ggf. Pulsschützer,<br />
dichtgeschlossene Arbeitskleidung, Augenschutz,<br />
Sicherheitsschuhe <strong>und</strong> Schutzhelme (z.B. beim<br />
Hinaufreichen von Glasscheiben) getragen.<br />
Beim Auswechseln von Glasscheiben wird die Lüftung<br />
wegen möglicher Quetschgefahr abgeschaltet.<br />
Für den Transport von Scheiben werden Saugheber<br />
eingesetzt.<br />
Für das Arbeiten auf Gewächshausdächern werden<br />
Gewächshausdachleitern eingesetzt.<br />
Werden keine Gewächshausdachleitern verwendet,<br />
müssen ausreichend breite, trittsichere <strong>und</strong> belastbare<br />
Arbeitsbohlen verwendet werden.<br />
Beim Auswechseln von Scheiben werden Sprossen <strong>und</strong><br />
Scheiben nicht betreten.<br />
Beim Auswechseln von Scheiben auf Dächern wird ggf.<br />
persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet.<br />
Glasscheiben so lagern, dass sie nicht umfallen, kippen,<br />
verrutschen oder brechen können.<br />
Werden Arbeiten an Fremdfi rmen vergeben, wird bei der<br />
Auftragserteilung schriftlich die Einhaltung von<br />
Arbeitsschutzvorschriften durch den Auftragnehmer<br />
bestätigt. (siehe Verpfl ichtungserklärung VSG 1.1 Anlage 3)<br />
46<br />
Wirk-