06.03.2013 Aufrufe

Friedhofssatzung - Stadt Meckenheim

Friedhofssatzung - Stadt Meckenheim

Friedhofssatzung - Stadt Meckenheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

17<br />

3.10<br />

den, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art<br />

der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden.<br />

(11) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grab-<br />

stätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe<br />

ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.<br />

(12) Das Ausmauern von Wahlgrabstätten ist nicht zulässig.<br />

(13) Bei der Rückgabe einer Wahlgrabstätte wird dem Nutzungsberechtigten die für die<br />

Wahlgrabstätte gezahlte, unverzinste Gebühr unter Berücksichtigung der verblei-<br />

benden, auf volle Jahre abgerundeten Nutzungszeit anteilig zurückerstattet.<br />

(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in<br />

a) Urnenwahlgrabstätten<br />

b) Wahlgrabstätten<br />

c) Reihengrabstätten<br />

d) anonymen Wahlgrabstätten.<br />

§ 17<br />

Aschenbeisetzungen<br />

(2) Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen<br />

auf Antrag ein Nutzungsrecht auf Zeit verliehen werden kann und deren Lage gleich-<br />

zeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird.<br />

Die Dauer des Nutzungsrechts beträgt:<br />

a) Alter Friedhof, Bonner Straße 25 Jahre<br />

b) Waldfriedhof, Wachtbergstraße 25 Jahre<br />

c) Friedhof, Kottenforstraße, Lüftelberg 25 Jahre

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!