Handreichung A-Z - Fakultät VI Planen Bauen Umwelt - TU Berlin
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7 Februar 2013<br />
HANDREICHUNG A-Z<br />
Alle Einstellungen müssen (mit den gesamten Restbewerbern) stets an die<br />
<strong>Fakultät</strong>sverwaltung, Sekr. A 1, geschickt werden, da die Frauenbeauftragte der<br />
<strong>Fakultät</strong> (derzeit Frau Butenschön) sich mit dem Einstellungsvorschlag einverstanden<br />
erklären muss.<br />
Desweiteren muss die zuständige Mitarbeiterin der <strong>Fakultät</strong>, Frau Handke eine<br />
Mittelfreigabe bezüglich der Haushaltsmittel erteilen.<br />
Bei Erhalt des Einstellungsvorgangs fordere ich, wenn nötig, fehlende Unterlagen an<br />
und sende die vollständigen Bewerbungsunterlagen an den Personalrat der<br />
studentischen Beschäftigten.<br />
Bei einer Einstellung aus Drittmitteln müssen zuerst Mittel von der<br />
Forschungsabteilung angefordert werden, anschließend wird der Einstellungsantrag<br />
in den studentischen Personalrat gegeben.<br />
Vermerken Sie bitte auf dem Antrag, wer für das Projekt zuständig ist.<br />
Sofern der Einstellungsbeginn "ab sofort" lautet, würde der Einstellungsvorgang<br />
beschleunigt werden, wenn das Beschäftigungsende eingetragen ist, da somit der<br />
Vorgang vorbehaltlich der Mittelfreigabe in den Personalrat gegeben werden kann.<br />
Studentische Hilfskräfte müssen mit mindestens 40 Monatsstunden eingestellt<br />
werden (siehe § 7 Abs. 1 TV Stud II). Bei Haushaltsmitteln aus dem TAP ist<br />
insbesondere darauf zu achten, dass die Einstellung für 2 Jahre erfolgt, da<br />
ansonsten der Einstellungsantrag im Personalrat der studentischen Beschäftigten<br />
abgelehnt wird.<br />
Sobald der Personalrat zugestimmt hat, wird sofort der Arbeitsvertrag erstellt und ich<br />
informiere telefonisch oder per Email den Studenten.<br />
Verlängerung<br />
Alle Anträge auf Verlängerung (Drittmittel & Haushalt) müssen über die<br />
<strong>Fakultät</strong>sverwaltung (Mittelfreigabe) an das Personalteam gesandt werden.<br />
Um eine reibungslose Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, senden Sie den<br />
Verlängerungsantrag bitte spätestens 3 Wochen vor Vertragsende ab.<br />
Verlängerungen aus Haushaltsmitteln müssen ebenfalls für 2 Jahre erfolgen. Bitte<br />
beachten Sie die Höchstbeschäftigungszeit von 4 Jahren und schreiben rechtzeitig<br />
neu aus!!<br />
Es gilt die Höchstbeschäftigungszeit von 2 Jahren, sofern ab Vertrag nach TZBfrG<br />
bzw. 4 Jahren, sofern nach WissZeitVG eingestellt wird.<br />
Aufstockung<br />
Ein formloser Zweizeiler mit Angaben zum Aufstockungszeitraum, Stundenzahl und<br />
Mitteln, sowie die Unterschriften des Vorgesetzten und des studentischen<br />
Beschäftigten wird benötigt.<br />
Aufstockungsanträge senden Sie bitte ebenfalls über das FSC an die Personalstelle<br />
(II T 713, Frau Käßner).<br />
Kündigung<br />
Möchte der/die Beschäftigte ordentlich kündigen, besteht eine Kündigungsfrist von 6<br />
Wochen zum Monatsende (siehe § 16 Abs. 3 TV Stud II). Allerdings beginnt diese<br />
Frist erst, sobald die Kündigung in der Personalstelle vorliegt. Soll die Kündigung<br />
taggenau erfolgen, muss das Einverständnis des Vorgesetzten auf das<br />
Kündigungsschreiben. Somit kann dann ein Auflösungsvertrag geschlossen werden.<br />
Da im Arbeitsvertrag festgehalten ist, dass beim Studienabschluss das Arbeitsver-<br />
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