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Handreichung A-Z - Fakultät VI Planen Bauen Umwelt - TU Berlin

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7 Februar 2013<br />

HANDREICHUNG A-Z<br />

Alle Einstellungen müssen (mit den gesamten Restbewerbern) stets an die<br />

<strong>Fakultät</strong>sverwaltung, Sekr. A 1, geschickt werden, da die Frauenbeauftragte der<br />

<strong>Fakultät</strong> (derzeit Frau Butenschön) sich mit dem Einstellungsvorschlag einverstanden<br />

erklären muss.<br />

Desweiteren muss die zuständige Mitarbeiterin der <strong>Fakultät</strong>, Frau Handke eine<br />

Mittelfreigabe bezüglich der Haushaltsmittel erteilen.<br />

Bei Erhalt des Einstellungsvorgangs fordere ich, wenn nötig, fehlende Unterlagen an<br />

und sende die vollständigen Bewerbungsunterlagen an den Personalrat der<br />

studentischen Beschäftigten.<br />

Bei einer Einstellung aus Drittmitteln müssen zuerst Mittel von der<br />

Forschungsabteilung angefordert werden, anschließend wird der Einstellungsantrag<br />

in den studentischen Personalrat gegeben.<br />

Vermerken Sie bitte auf dem Antrag, wer für das Projekt zuständig ist.<br />

Sofern der Einstellungsbeginn "ab sofort" lautet, würde der Einstellungsvorgang<br />

beschleunigt werden, wenn das Beschäftigungsende eingetragen ist, da somit der<br />

Vorgang vorbehaltlich der Mittelfreigabe in den Personalrat gegeben werden kann.<br />

Studentische Hilfskräfte müssen mit mindestens 40 Monatsstunden eingestellt<br />

werden (siehe § 7 Abs. 1 TV Stud II). Bei Haushaltsmitteln aus dem TAP ist<br />

insbesondere darauf zu achten, dass die Einstellung für 2 Jahre erfolgt, da<br />

ansonsten der Einstellungsantrag im Personalrat der studentischen Beschäftigten<br />

abgelehnt wird.<br />

Sobald der Personalrat zugestimmt hat, wird sofort der Arbeitsvertrag erstellt und ich<br />

informiere telefonisch oder per Email den Studenten.<br />

Verlängerung<br />

Alle Anträge auf Verlängerung (Drittmittel & Haushalt) müssen über die<br />

<strong>Fakultät</strong>sverwaltung (Mittelfreigabe) an das Personalteam gesandt werden.<br />

Um eine reibungslose Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, senden Sie den<br />

Verlängerungsantrag bitte spätestens 3 Wochen vor Vertragsende ab.<br />

Verlängerungen aus Haushaltsmitteln müssen ebenfalls für 2 Jahre erfolgen. Bitte<br />

beachten Sie die Höchstbeschäftigungszeit von 4 Jahren und schreiben rechtzeitig<br />

neu aus!!<br />

Es gilt die Höchstbeschäftigungszeit von 2 Jahren, sofern ab Vertrag nach TZBfrG<br />

bzw. 4 Jahren, sofern nach WissZeitVG eingestellt wird.<br />

Aufstockung<br />

Ein formloser Zweizeiler mit Angaben zum Aufstockungszeitraum, Stundenzahl und<br />

Mitteln, sowie die Unterschriften des Vorgesetzten und des studentischen<br />

Beschäftigten wird benötigt.<br />

Aufstockungsanträge senden Sie bitte ebenfalls über das FSC an die Personalstelle<br />

(II T 713, Frau Käßner).<br />

Kündigung<br />

Möchte der/die Beschäftigte ordentlich kündigen, besteht eine Kündigungsfrist von 6<br />

Wochen zum Monatsende (siehe § 16 Abs. 3 TV Stud II). Allerdings beginnt diese<br />

Frist erst, sobald die Kündigung in der Personalstelle vorliegt. Soll die Kündigung<br />

taggenau erfolgen, muss das Einverständnis des Vorgesetzten auf das<br />

Kündigungsschreiben. Somit kann dann ein Auflösungsvertrag geschlossen werden.<br />

Da im Arbeitsvertrag festgehalten ist, dass beim Studienabschluss das Arbeitsver-<br />

10 copyright <strong>Fakultät</strong> <strong>VI</strong> (Urheber)

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