Fachtagung in Brackenheim am 25.11.2004 - Ministerium für ...
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EU-Recht und Fleischhygiene. Leitl<strong>in</strong>ie <strong>für</strong> Wirtschaft, Handwerk und Überwachung <strong>in</strong> Baden-Württemberg<br />
Tagung vom 25. November 2004, <strong>Brackenheim</strong>, Bürgerzentrum<br />
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2. Betriebe, die ke<strong>in</strong>e sofortige Zulassung anstreben.<br />
Diesen Betrieben sollte es nach Auffassung der Projektgruppe zum<strong>in</strong>dest <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Übergangszeit<br />
möglich se<strong>in</strong>, Lebensmittel mit nationaler Kennzeichnung (rundem Stempel) nach den<br />
rechtlichen Bed<strong>in</strong>gungen, die vor dem 1. Januar 2006 gegolten haben, <strong>in</strong> Verkehr zu br<strong>in</strong>gen.<br />
Im H<strong>in</strong>blick auf die Vorstellung der Baden-Württembergischen Leitl<strong>in</strong>ie <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e gute Hygiene-<br />
Praxis <strong>in</strong> Schlacht-, Zerlegungs- und Fleischverarbeitungsbetrieben wird auf folgendes<br />
h<strong>in</strong>gewiesen:<br />
Die Bund-Länder-Projektgruppe hat festgestellt, dass handwerklich strukturierte Betriebe, die die<br />
Dokumentation der Anwendung der Grundsätze des HACCP-Konzeptes gemäß der Baden-<br />
Württembergischen Leitl<strong>in</strong>ie vorlegen, den Nachweis <strong>in</strong> der <strong>für</strong> die Zulassung erforderlichen<br />
Form erbr<strong>in</strong>gen. Für <strong>in</strong>dustriell strukturierte Betriebe s<strong>in</strong>d natürlich nach den Umständen des<br />
E<strong>in</strong>zelfalls weitergehende Anforderungen an die Nachweispflicht zu stellen.<br />
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