Fachtagung in Brackenheim am 25.11.2004 - Ministerium für ...
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EU-Recht und Fleischhygiene. Leitl<strong>in</strong>ie <strong>für</strong> Wirtschaft, Handwerk und Überwachung <strong>in</strong> Baden-Württemberg<br />
Tagung vom 25. November 2004, <strong>Brackenheim</strong>, Bürgerzentrum<br />
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E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> das neue EU-Recht<br />
Dr. Barbara Stetter, M<strong>in</strong>isterium <strong>für</strong> Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg<br />
Gliederung:<br />
1. Grundsätzliche Neuerungen<br />
2. Das „Hygienepaket“<br />
3. Auswirkungen des neuen EG-Hygienerechts<br />
1. Grundsätzliche Neuerungen<br />
Das bisherige Richtl<strong>in</strong>ienrecht wird durch Verordnungen ersetzt. Verordnungen stellen<br />
unmittelbar anzuwendendes Geme<strong>in</strong>schaftsrecht dar. E<strong>in</strong>e Umsetzung der materiellen<br />
Regelungen <strong>in</strong> nationales Recht ist nicht mehr erforderlich.<br />
Bereits im Jahr 2002 wurde die Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die sogenannte<br />
"Basisverordnung" erlassen. Sie tritt <strong>in</strong> ihren wesentlichen Regelungen, z. B. h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit oder die Stärkung der Sorgfaltspflichten der<br />
Lebensmittelunternehmer, zum 1. Januar 2005 <strong>in</strong> Kraft.<br />
Das neue EG-Hygienerecht ist <strong>am</strong> 29. April 2004 erlassen worden und muss ab dem 1. Januar<br />
2006 angewendet werden. Wesentlich s<strong>in</strong>d<br />
• die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene<br />
• die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften <strong>für</strong><br />
Lebensmittel tierischen Ursprungs und<br />
• die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 mit spezifischen Vorschriften <strong>für</strong> die <strong>am</strong>tliche<br />
Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen<br />
Ursprungs.<br />
Mit dem neuen EG-Hygienerecht wurden die bisherigen Produktspezifischen Hygienerichtl<strong>in</strong>ien<br />
sowie d<strong>am</strong>it im Zus<strong>am</strong>menhang stehende tierseuchenrechtlichen Richtl<strong>in</strong>ien aufgehoben.<br />
Trotz dieser Aufhebung bleiben bestimmte materielle Regelungen des alten Richtl<strong>in</strong>ienrechts<br />
weiterh<strong>in</strong> anwendbar. So z. B. etwaige mikrobiologische Kriterien oder Temperaturkontrollerfordernisse.<br />
Außerdem bleiben verschiedene Durchführungsentscheidungen weiter <strong>in</strong> Kraft,<br />
wie z. B. die aufgrund der Entscheidung 95/408/EWG aufgestellten vorläufigen Verzeichnisse<br />
von Drittländern und Drittlandbetrieben. Die entsprechenden Regelungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Richtl<strong>in</strong>ie<br />
2004/41/EG enthalten.<br />
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