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Fachtagung in Brackenheim am 25.11.2004 - Ministerium für ...

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EU-Recht und Fleischhygiene. Leitl<strong>in</strong>ie <strong>für</strong> Wirtschaft, Handwerk und Überwachung <strong>in</strong> Baden-Württemberg<br />

Tagung vom 25. November 2004, <strong>Brackenheim</strong>, Bürgerzentrum<br />

___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

1. Erstmals werden Anforderungen an die Primärproduktion gestellt.<br />

2. Es wird die generelle Anwendung des HACCP-Konzeptes <strong>in</strong> allen Lebensmittelunternehmen<br />

mit Ausnahme der Primärproduktion vorgeschrieben und zwar e<strong>in</strong>schließlich der<br />

Dokumentation.<br />

3. Es wird die Registrierpflicht <strong>für</strong> alle Lebensmittelunternehmen geregelt. Lebensmittelunternehmen<br />

müssen sich nach Artikel 6 bei der Behörde zwecks E<strong>in</strong>tragung melden.<br />

4. E<strong>in</strong> wichtiges Instrument im neuen EU-Recht s<strong>in</strong>d Leitl<strong>in</strong>ien <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e gute Hygiene-<br />

Praxis und <strong>für</strong> die Anwendung der HACCP-Grundsätze.<br />

E<strong>in</strong>zelstaatliche Leitl<strong>in</strong>ien sollen von der Lebensmittelwirtschaft im Benehmen mit Vertretern<br />

von Beteiligten ausgearbeitet und verbreitet werden, deren Interessen erheblich berührt werden<br />

können, wie z. B. zuständige Behörden. Geme<strong>in</strong>schaftliche Leitl<strong>in</strong>ien sollen ebenfalls von oder<br />

im Benehmen mit der Lebensmittelwirtschaft sowie <strong>in</strong> Zus<strong>am</strong>menarbeit mit Beteiligten, deren<br />

Interessen erheblich berührt werden können e<strong>in</strong>schließlich der zuständigen Behörden<br />

ausgearbeitet werden.<br />

Neben e<strong>in</strong>zelstaatlichen Leitl<strong>in</strong>ien s<strong>in</strong>d auch geme<strong>in</strong>schaftliche Leitl<strong>in</strong>ien <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e gute<br />

Hygienepraxis oder <strong>für</strong> die Anwendung von HACCP-Grundsätzen vorgesehen.<br />

E<strong>in</strong> Beispiel <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e solche e<strong>in</strong>zelstaatliche Leitl<strong>in</strong>ie, die allerd<strong>in</strong>gs die Normierungsgremien<br />

noch nicht durchlaufen hat, ist die Baden-Württembergische Leitl<strong>in</strong>ie <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e gute Hygiene-<br />

Praxis <strong>in</strong> Schlacht-, Zerlegungs- und Fleischverarbeitungsbetrieben, die heute vorgestellt wird.<br />

Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften <strong>für</strong> Lebensmittel<br />

tierischen Ursprungs<br />

1. Alle Lebensmittelunternehmen, <strong>für</strong> die die Anforderungen <strong>in</strong> der Verordnung (EG) Nr.<br />

853/2004 geregelt s<strong>in</strong>d, unterliegen der Zulassungspflicht. Ausgenommen s<strong>in</strong>d die<br />

Primärproduktion, Transporttätigkeiten und Lagertätigkeiten, soweit ke<strong>in</strong>e Kühlanforderungen<br />

geregelt s<strong>in</strong>d.<br />

Der Zulassungspflicht unterliegen nicht Vermarktungswege, die aus dem Anwendungsbereich<br />

der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 ausgenommen s<strong>in</strong>d. Diese s<strong>in</strong>d z. B. E<strong>in</strong>zelhandelstätigkeiten.<br />

E<strong>in</strong>zelhandelstätigkeit ist <strong>in</strong> der Lebensmittel-Basisverordnung folgendermaßen def<strong>in</strong>iert:<br />

"Handhabung und/oder Be- oder Verarbeitung von Lebensmitteln und ihre Lagerung <strong>am</strong> Ort<br />

des Verkaufs oder der Abgabe an den Endverbraucher." 4<br />

Daraus ergibt sich, dass Schlachtbetriebe immer der Zulassungspflicht unterliegen. Die<br />

Unterscheidung zwischen zugelassenen und registrierten Betrieben wird es nicht mehr<br />

geben!<br />

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