Feierabendpost Ausgabe Nr. 4 / 2008 - ev. Feierabendhaus Schwelm
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Wohn- und Teilhabegesetz<br />
Das neue Heimrecht tritt zum 1.1.2009 in Kraft. Es heißt nicht<br />
nur Wohn-, sondern auch Teilhabegesetz. Denn es will<br />
konsequent die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner<br />
stärken. Das neue Landesheimrecht nennt daher konkret<br />
deren Rechte. Hierzu zählen<br />
das Recht auf eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete,<br />
gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung,<br />
das Recht umfassend über Angebote der Beratung, der<br />
Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert zu werden und<br />
ein wirksames Mitbestimmungsrecht. Das umfasst<br />
Grundsätze der Speiseplanung sowie die Freizeitgestaltung<br />
und Hausordnung.<br />
Zudem wird auch die Funktion von Angehörigen- und<br />
Elternbeiräten gestärkt – immer dann, wenn kein<br />
Bewohnerbeirat gebildet werden kann.<br />
Die jährlich vorgeschriebenen Kontrollen der<br />
Aufsichtsbehörden werden künftig grundsätzlich unangemeldet<br />
erfolgen. Auch sollen die Prüfberichte künftig veröffentlicht<br />
werden. Der Gesetzesentwurf gibt zudem verbindlich vor, wie<br />
Beschwerden bearbeitet werden müssen.<br />
Das neue Gesetz erweitert den bisherigen Begriff der<br />
„Fachkaft“ für die heute schon vorhandenen, unterschiedlichen<br />
Berufsgruppen in Betreuungseinrichtungen (wie Therapeuten<br />
oder der Koch). Denn ein gut funktionierendes Mitarbeiterteam<br />
muss nicht zwingend nur aus Pflegefachkräften bestehen. Wie<br />
bisher sollen aber mindestens 50 % der Beschäftigten in einer<br />
Betreuungseinrichtung Fachkräfte sein.<br />
Quelle: http://www.mags.nrw.de.<br />
Wir beabsichtigten mit allen Bewohnern neue Heimverträge<br />
gemäß dem Wohn- und Teilhabegesetz abzuschließen.<br />
Joachim Riedel,<br />
Heimleiter<br />
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