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Feierabendpost Ausgabe Nr. 4 / 2008 - ev. Feierabendhaus Schwelm

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Wohn- und Teilhabegesetz<br />

Das neue Heimrecht tritt zum 1.1.2009 in Kraft. Es heißt nicht<br />

nur Wohn-, sondern auch Teilhabegesetz. Denn es will<br />

konsequent die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner<br />

stärken. Das neue Landesheimrecht nennt daher konkret<br />

deren Rechte. Hierzu zählen<br />

das Recht auf eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete,<br />

gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung,<br />

das Recht umfassend über Angebote der Beratung, der<br />

Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert zu werden und<br />

ein wirksames Mitbestimmungsrecht. Das umfasst<br />

Grundsätze der Speiseplanung sowie die Freizeitgestaltung<br />

und Hausordnung.<br />

Zudem wird auch die Funktion von Angehörigen- und<br />

Elternbeiräten gestärkt – immer dann, wenn kein<br />

Bewohnerbeirat gebildet werden kann.<br />

Die jährlich vorgeschriebenen Kontrollen der<br />

Aufsichtsbehörden werden künftig grundsätzlich unangemeldet<br />

erfolgen. Auch sollen die Prüfberichte künftig veröffentlicht<br />

werden. Der Gesetzesentwurf gibt zudem verbindlich vor, wie<br />

Beschwerden bearbeitet werden müssen.<br />

Das neue Gesetz erweitert den bisherigen Begriff der<br />

„Fachkaft“ für die heute schon vorhandenen, unterschiedlichen<br />

Berufsgruppen in Betreuungseinrichtungen (wie Therapeuten<br />

oder der Koch). Denn ein gut funktionierendes Mitarbeiterteam<br />

muss nicht zwingend nur aus Pflegefachkräften bestehen. Wie<br />

bisher sollen aber mindestens 50 % der Beschäftigten in einer<br />

Betreuungseinrichtung Fachkräfte sein.<br />

Quelle: http://www.mags.nrw.de.<br />

Wir beabsichtigten mit allen Bewohnern neue Heimverträge<br />

gemäß dem Wohn- und Teilhabegesetz abzuschließen.<br />

Joachim Riedel,<br />

Heimleiter<br />

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