Zahnärzte-Vademekum (PDF, 158 kB)
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Die neue Zürcher Schulzahnuntersuchung<br />
Befunde, Befundblatt und Checkliste<br />
<strong>Vademekum</strong> für Zahnärztinnen und <strong>Zahnärzte</strong>
Inhalt<br />
1. Einleitung<br />
2. Die jährliche zahnärztliche Untersuchung, gesetzliche Vorgaben<br />
3. Befundblatt, Aufzeichnungen in der Krankengeschichte<br />
4. Checkliste, praktisches Vorgehen<br />
5. Behandlungsentscheidung, Elterninformation<br />
6. Kariesrisikobestimmung<br />
7. Fuoridlack-Applikation auf durchbrechende bleibende Zähne<br />
8. Administration<br />
9. Adressen und Bezugsquellen<br />
Anhang: - Befundblatt<br />
- Plastifizierte Checkliste zum Herausnehmen<br />
<strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong> 1
1. Einleitung<br />
Die jährliche obligatorische zahnärztliche Schuluntersuchung wird methodisch<br />
sehr unterschiedlich durchgeführt. Zwischen einem Screening im Schulzimmer<br />
mit einem Zeitbedarf von 2 Minuten und einer gründlichen viertelstündlichen<br />
Einzeluntersuchung in der Praxis bzw. der Schulzahnklinik gibt es alle denkbaren<br />
Zwischenstufen. Naturgemäss ist die Aussagekraft und die Qualität von solchermassen<br />
erhobenen Befunden sehr unterschiedlich und zwischen zwei Untersuchern<br />
kaum vergleichbar.<br />
Eine Arbeitsgruppe des Kantons Zürich hat deshalb die Anforderungen an eine<br />
jährliche Untersuchung in mehrjähriger Arbeit definiert und in verschiedenen Pilotgemeinden<br />
erprobt. Das Resultat ist ein strukturiertes Befundblatt im A4-Format<br />
samt den vorliegenden Erläuterungen in Form eines <strong>Vademekum</strong>s. Wir empfehlen<br />
Ihnen, künftig bei jeder schulzahnärztlichen Jahresuntersuchung dieses Befundblatt<br />
zu benützen oder die diesem Befundblatt entsprechenden Befunde und Entscheide<br />
in der Krankengeschichte zu dokumentieren.<br />
Mit dem Ziel, die Abläufe bei der jährlichen Schulzahnuntersuchung administrativ<br />
zu vereinfachen und bestehende Mängel bei der freien Zahnarztwahl und beim<br />
Datenschutz zu beheben, hat die erwähnte Arbeitsgruppe (als Alternative zu den<br />
bestehenden Klinik- bzw. Vertragszahnarztmodellen) zusätzlich ein Gutschein-<br />
System für die obligatorische jährliche Schulzahnuntersuchung entwickelt. Die<br />
Spielregeln des neuen Gutschein-Systems mit der Bezeichnung Zürcher Schulzahnuntersuchung<br />
sind zur Zeit noch in Verhandlung und werden später in einem<br />
eigenen <strong>Vademekum</strong> für Behörden und <strong>Zahnärzte</strong>schaft publiziert.<br />
Zürich, im Sommer 2004<br />
Dr. Werner Fischer Dr. Giorgio Menghini<br />
Kantonszahnarzt Leiter Kantonale Beratungsstelle<br />
für Schul- und Jugendzahnmedizin<br />
2 <strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong>
2. Die jährliche zahnärztliche Untersuchung, gesetzliche Vorgaben<br />
Obligatorische jährliche Schuluntersuchung<br />
• Die Gemeinden sorgen für die Aufklärung der Eltern und Schüler über die Gesunderhaltung<br />
der Zähne und die Ursachen des Zahnzerfalls. Sie sorgen ferner<br />
für die regelmässige zahnärztliche Untersuchung und Behandlung der Schulkinder<br />
und können sie auf die vor- und nachschupflichtige Jugend ausdehnen. (...)<br />
Die Kosten der Untersuchung werden durch die Gemeinden getragen.<br />
(§58 Gesundheitsgesetz vom 4. November 1962)<br />
• Die Zähne der Schüler sind mindestens einmal jährlich durch einen Zahnarzt zu<br />
untersuchen. Die Untersuchung ist obligatorisch. Die Gemeinden tragen die<br />
Kosten. (§7 Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege vom 15. November<br />
1965)<br />
Aufzeichnungen<br />
• Über die beruflichen Verrichtungen und die dabei verwendeten Materialien und<br />
Medikamente sind Aufzeichnungen zu machen und während zehn Jahren aufzubewahren.<br />
(§17 <strong>Zahnärzte</strong>verordnung vom 10. Juni 1998)<br />
Arztgeheimnis<br />
• <strong>Zahnärzte</strong> und ihre Hilfspersonen unterstehen der beruflichen Schweigepflicht.<br />
(Art. 312 Strafgesetzbuch)<br />
• Die Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht wird in §18 der <strong>Zahnärzte</strong>verordnung<br />
geregelt.<br />
Praxishygiene<br />
• Die Räume, Einrichtungen und Ausrüstungen (einer zahnärztlichen Praxis) haben<br />
den Anforderungen an eine sorgfältige Berufsausübung zu entsprechen.<br />
(§16 <strong>Zahnärzte</strong>verordnung vom 10. Juni 1998)<br />
<strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong> 3
3. Befundblatt, Aufzeichnungen in der Krankengeschichte<br />
Die Befunde gemäss kantonalem Befundblatt müssen jährlich einmal erhoben<br />
und dokumentiert werden. Dies kann in einer normalen Krankengeschichte, auf<br />
elektronische Weise im PC oder auf dem vorgedruckten Befundblatt geschehen.<br />
Dieses Befundblatt gliedert sich neben den administrativen Angaben in je einen<br />
Teil «Befunde» (breite Spalte links, weisse Felder in der Checkliste), «Zahnärztliche<br />
Entscheide» (rechte Spalte, gelbe Felder in der Checkliste) sowie «Weitere Diagnostik<br />
und Massnahmen».<br />
Die Befunde (KG, PC oder Befundblatt) sind während zehn Jahren in der Praxis<br />
aufzubewahren. Auf Verlangen ist den Eltern kostenfrei ein vollständig ausgefülltes<br />
Befundblatt zur Dokumentation bzw. zu Handen eines zweiten (behandelnden)<br />
Zahnarztes auszuhändigen.<br />
4. Checkliste, praktisches Vorgehen<br />
Es hat sich folgendes Vorgehen bewährt:<br />
1. Patientendaten erheben (DA, ZMA, Praxissekretariat)<br />
Bei Neuaufnahme in die Praxis wird empfohlen, einen praxisspezifischen Personenund<br />
Gesundheitsfragebogen auszufüllen und diesen alle 3–5 Jahre aufzudatieren.<br />
Bei Verwendung des vorgedruckten Befundblattes sind Name, Vorname und Adresse<br />
in den obersten Teil des Formulars zu übertragen. Ergänzen Sie das Befundblatt<br />
mit Untersuchungsdatum, Praxisstempel und Namen der untersuchenden Zahnärztin/des<br />
untersuchenden Zahnarztes.<br />
2. Befunde erheben, evtl. Beläge entfernen, evtl. Bitewing-Röntgenbilder<br />
Auf Grund Ihrer Untersuchung und der vorgegebenen Reihenfolge diktieren Sie die<br />
Befunde Ihrer Helferin zur Eintragung ins Befundblatt (bzw. in die KG). In einer<br />
späteren Phase wird das Befundblatt bei verschiedenen EDV-Providern auch digital<br />
verfügbar sein.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Ihre Befunde sollten durch Fachexperten nachvollziehbar sein.<br />
4 <strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong>
• Gesicht, Lippen, Mundschleimhaut, Zunge<br />
Extraorale Hautbefunde und Pathologien bzw. intraorale Schleimhautbefunde notieren;<br />
liegen keine Befunde vor, bitte rechts das Feld «gesunde Verhältnisse» markieren.<br />
Bitte beachten Sie auch: Häusliche Gewalt ist heute kein Tabuthema mehr, sondern<br />
erfordert allenfalls ein Eingreifen von Drittpersonen. Stellen Sie abnorme<br />
und nicht erklärbare Verletzungen und Veränderungen fest, so empfehlen wir eine<br />
Kontaktnahme mit dem schulärztlichen Dienst, der Kinderschutzgruppe am Kinderspital<br />
oder den Kinderschutzabteilungen bei Jugendbehörden und Polizei.<br />
• Mundhygiene, Zahnfleischzustand, Parodont<br />
Harte/weiche Beläge: bitte notieren «keine», «wenig» «viel» und Lokalisation.<br />
Zustand der Gingiva und des Parodonts beschreiben «gesund», «Gingivitis UK-<br />
Front», «Rezessionen Eckzähne», u.ä.<br />
Eine kleine Belagsentfernung im Umfang von maximal 2–3 Minuten (am besten<br />
durch das Kind selber unter Anleitung durch DA, PA oder DH) zur Feststellung der<br />
weiteren Befunde ist beim Gutscheinsystem (siehe unten) im Leistungspaket<br />
inbegriffen. Eine professionelle und vollständige Belagsentfernung ist allenfalls<br />
in zweiter Sitzung zu Lasten der Eltern durchzuführen.<br />
Ab dem 12. Altersjahr sind im Speziellen die Einer und Sechser bezüglich juveniler<br />
Parodontitis zu untersuchen (Taschensondierung, im Verdachtsfall Röntgenbild).<br />
Fragliche Fälle sind allenfalls einer Fachzahnärztin/einem Fachzahnarzt für Parodontologie<br />
zu überweisen.<br />
• Karies, Hartsubstanzdefekte, Zahnunfall<br />
Karies in Zahnschema eintragen; Hinweis auf Dringlichkeit allenfalls mit «!» oder<br />
Pfeil oder Text markieren; fragliche Karies allenfalls mit «?» oder «D1», «D2» markieren;<br />
aufgeschobene Behandlungen allenfalls mit nächstem Kontrollzeitpunkt<br />
kennzeichnen. Zahnbildungsstörungen frühzeitig erkennen und notieren.<br />
Vor allem in der Oberstufe sind zunehmend Substanzdefekte aufgrund von Erosionen,<br />
Zahnbürstentrauma und Knirschen zu beobachten. Cave: Bulimie in der Pubertät.<br />
Aktive Erosionen erscheinen nach Trocknung kreidig-matt.<br />
Bei Verdacht auf Zahnunfälle nachfragen und Befund kurz notieren, z.B. «Kantenfraktur<br />
21 bei Skiunfall Februar 2000, bei Krankenkasse angemeldet».<br />
<strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong> 5
• Zahnwechsel, Zahnstellung<br />
Sind alle Zähne vorhanden? Läuft der Zahnwechsel symmetrisch und alterskonform<br />
ab? Besteht eine Mittellinienverschiebung zum Gesicht/zum Gegenkiefer?<br />
Zwangsbissführung/Offener Biss/Zungenpressen?<br />
Verzahnung der ersten Molaren, Eckzahnposition?<br />
Platzmangel, Crowding, Lücken?<br />
Bestehen transversale, sagittale, vertikale Abweichungen?<br />
Von der Norm abweichende Befunde kurz notieren. Behandlungsentscheidung in<br />
rechter Spalte notieren, allenfalls Notiz «in 6 Monaten nochmals kontrollieren» o.ä.<br />
5. Behandlungsentscheidung, Elterninformation<br />
Auf Grund der Befunde und allenfalls der Röntgenbilder treffen Sie in der rechten<br />
Spalte für jede Befundkategorie jeweils eine Behandlungsentscheidung (Zutreffendes<br />
ankreuzen, allenfalls Zusatzbemerkung machen).<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Ihre Behandlungsentscheidung ist durch Ihre berufliche Erfahrung subjektiv<br />
geprägt, sie kann von Zahnarzt zu Zahnarzt variieren und ist im Einzelfall<br />
zwischen Kollegen durchaus diskutabel. Ihre Entscheidung sollte aber<br />
begründbar, mit Evidenz hinterlegt und professionell nachvollziehbar sein.<br />
Diese Behandlungsentscheidung teilen Sie den Eltern in geeigneter Form mit und<br />
machen eine entsprechende Eintragung in Ihren Aufzeichnungen. Auf Wunsch der<br />
Eltern erstellen Sie einen Behandlungsplan und einen Kostenvoranschlag.<br />
Beim Gutscheinsystem Zürcher Schulzahnuntersuchung erfolgt diese Elterninformation<br />
schriftlich mittels spezieller Meldekarte:<br />
❏ Zur Zeit ist keine Behandlung notwendig<br />
❏ Es sind zusätzliche Abklärungen notwendig<br />
❏ Eine Behandlung ist notwendig<br />
6 <strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong>
6. Kariesrisikobestimmung<br />
In der 1. Primarklasse ist eine Kariesrisikobestimmung sinnvoll, im Gutscheinsystem<br />
der neuen Zürcher Schulzahnuntersuchung ist eine solche Kariesrisikobestimmung<br />
eingeschlossen. Geübte Untersucher können «von Auge» feststellen,<br />
ob ein hohes oder ein geringes Kariesrisiko vorliegt, dies direkt unter den Behandlungsentscheiden<br />
notieren und den Eltern die entsprechenden Massnahmen<br />
vorschlagen.<br />
Eine individuelle Kariesrisikobestimmung kann (teurer) auf mikrobiologischem Weg<br />
oder (kostengünstiger) rechnerisch aus bereits vorhandenen Werten bestimmt<br />
werden. Im Folgenden wird auf diese zweite Version eingegangen:<br />
Kurzanleitung zur Bestimmung des Kariesrisikos mit der Dentoprog-S ® -Methode<br />
Dank der Dentoprog-S ® -Methode ist es möglich, ausgehend von zwei einfachen<br />
klinischen Parametern (Prädiktoren), das individuelle Kariesrisiko von Schulanfängern<br />
mit minimalem Zeitaufwand und im Rahmen der obligatorischen<br />
schulzahnärztlichen Jahresuntersuchung zuverlässig zu schätzen. Die Befunderhebung<br />
erfolgt bei guter Beleuchtung klinisch-visuell mit Hilfe eines Spiegels,<br />
aber ohne die Verwendung einer Sonde und ohne das Einbeziehen von Röntgenbildern.<br />
Drei Schritte sind dazu notwendig:<br />
(A) Daten erheben<br />
(1) Anzahl klinisch gesunde Milchmolaren.<br />
Als solche gelten Milchmolaren, die weder Füllungen noch offene kariöse<br />
Läsionen aufweisen. (möglicher Bereich: 0 bis 8)<br />
(2) Anzahl verfärbte Fissuren und Grübchen an ersten bleibenden Molaren<br />
Als solche gelten kreidig-weisse, gelbe, braune bis schwarze Fissuren und<br />
Grübchen. (möglicher Bereich: 0 bis 8; 4 okklusale Fissuren sowie je 2<br />
Grübchen palatinal im OK und bukkal im UK)<br />
(B) Berechnung des Dentoprog-S ® -Wertes (DPW-S ® )<br />
DPW-S ® = 2 x (.....................) –1 x (...........................) = ..............<br />
Anzahl gesunder Anzahl verfärbten Fissuren<br />
Milchmolaren und Grübchen an 1. Molaren<br />
<strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong> 7
(C) Risikobestimmung<br />
Kinder mit DPW-S ® unter 8 gelten als kariesgefährdet und benötigen<br />
zusätzlich zu den Zahnbürstübungen mit fluoridhaltigen Präparaten in der<br />
Schule (6mal jährlich) weitere Vorbeugungsmassnahmen.<br />
Dieser Grenzwert berücksichtigt die aktuellen Verhältnisse im Kt. Zürich<br />
(niedrige Kariesprävalenz) und ist so ausgelegt, dass die Risikogruppe<br />
rund 30–40% der untersuchten Schüler umfasst. Je niedriger der DPW-S ® ,<br />
desto höher die Kariesgefährdung!<br />
Kinder mit hoher Kariesgefährdung sollten prioritär betreut werden.<br />
Bei Kindern, die bereits mehr als zwei Versiegelungen an ersten Molaren aufweisen,<br />
erübrigt sich die Risikobestimmung.<br />
8 <strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong>
7. Fluoridlack-Applikation auf durchbrechende bleibende Zähne<br />
Das Auftragen von Fluoridlack auf durchbrechende bleibende Zähne ist ein äusserst<br />
effektive und kostengünstige Massnahme zur Kariesprävention. Im Gutscheinsystem<br />
der neuen Zürcher Schulzahnuntersuchung ist eine solche Kariesrisikobestimmung<br />
eingeschlossen. Beinahe 80% des gesamten Kariesbefalles (DFS)<br />
konzentrierte sich bei den 14jährigen Zürchern im Jahre 2000 auf den Fissuren<br />
und Grübchen der bleibenden Molaren. Eine weitere Verbesserung der oralen<br />
Gesundheit bei den Jugendlichen kann deswegen nur erreicht werden, wenn selektive<br />
Vorbeugungsmassnahmen für diese wichtigsten Kariesprädilektionsstellen<br />
verwirklicht werden.<br />
Zu diesem Zweck besonders geeignet sind die seit Jahren bekannten, aber bis<br />
heute eher wenig gebrauchten Lacke mit bis zu 2,3% Fluoridgehalt. Dank einer<br />
zweimaligen Applikation von Fluoridlack pro Jahr wird eine durchschnittliche Kariesreduktion<br />
von 40% erreicht (Helfenstein und Steiner 1994).<br />
Während der Durchbruchsphase ist der noch unreife Zahnschmelz besonders auf<br />
Säureangriffe empfindlich und die Plaqueentfernung mit herkömmlichen Zahnbürstmethoden<br />
ist bei durchbrechenden Molaren wegen der Okklusionsstufe ungenügend.<br />
Die Fluoridlacke bieten den grossen Vorteil, dass sie schon während dem<br />
Zahndurchbruch (und bevor eine Versiegelung überhaupt technisch machbar ist)<br />
appliziert werden können.<br />
Kurzanleitung zur Fluoridlackapplikation<br />
Fluoridlack-Produkte<br />
Duraphat ® 2,3% F (als NaF) 5 Karpullen à 1,6 ml<br />
1 Tube à 10 ml<br />
5 Tuben à 30 ml (Klinikpackung)<br />
Fluorprotector 0,1% F (als Silanfluorid) 25 oder 50 Ampullen à 1 ml<br />
20 oder 40 Fläschchen à 0,4 ml<br />
<strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong> 9
Anwendung & Applikation<br />
1. Zahnreinigung<br />
Aus der Literatur ist zu entnehmen, dass Fluoridlacke ihre kariesprotektive<br />
Wirkung entfalten, auch wenn auf eine professionelle Zahnreinigung vor der<br />
Applikation verzichtet wird. Im Falle von im Durchbruch stehenden Molaren<br />
empfiehlt es sich aber die Fissuren und Grübchen einer kurzen professionellen<br />
Zahnreinigung mit rotierenden Bürstchen und Bimsstein mit anschliessendem<br />
ausgiebigen Sprayen zu unterziehen.<br />
2. Trockenlegung<br />
Eine partielle Trockenlegung mit Watterollen oder mit einem Zellstoffspatel und<br />
die Benützung von Druckluft genügen. Gingivalappen, welche die Okklusalflächen<br />
teilweise noch überdecken, können mit einem Spatel aufgehoben werden<br />
und stellen kein Hindernis zur Lackierung dar.<br />
3. Lackapplikation<br />
Für die Lackapplikation stehen Pinsel, Pellets oder Karpullenspritzen zur Verfügung.<br />
Eine gezielte, auf die Kariesprädilektionsstellen beschränkte Applikation<br />
von Fluoridlack ist empfehlenswert (vernünftigerweise je nach Zahnwechselstatus<br />
auch auf die Approximalflächen der Milchmolaren oder nach Verlust der<br />
Milchfünfer auf die Mesialflächen der 6er) .<br />
4. Wartezeit<br />
Nach der Applikation von Fluoridlack empfiehlt es sich, rund 2 Stunden weder<br />
zu essen noch die Zähne zu putzen. Diese Ratschläge sind für die Kinder, die<br />
an den vorgeschriebenen Zahnbürstübungen in der Schule mit Fluoridgelée<br />
(6mal jährlich) teilnehmen bestens bekannt. Seitens des Zahnarztes ist diesbezüglich<br />
keine besondere Anstrengung nötig.<br />
(Literatur: Helfenstein U, Steiner M.: Fluoride varnishes (Duraphat): A meta-analysis)<br />
10 <strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong>
8. Adressen und Bezugsquellen<br />
Internet, Download von Formularen<br />
www.kantonszahnarzt.zh.ch<br />
Koordination und Auskunftstelle<br />
Dr. Giorgio Menghini<br />
Kantonale Beratungsstelle für Schul- und Jugendzahnmedizin<br />
Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ZZMK<br />
Plattenstrasse 11 / Postfach, 8028 Zürich<br />
Telefon 01 634 34 88, Telefax 01 634 43 01<br />
E-Mail: menghini@zzmk.unizh.ch<br />
<strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong> 11
12 <strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong>
Kantonale Beratungsstelle für<br />
Schul- und Jugendzahnmedizin ZZMK<br />
Postfach<br />
8028 Zürich