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Zahnärzte-Vademekum (PDF, 158 kB)

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Die neue Zürcher Schulzahnuntersuchung<br />

Befunde, Befundblatt und Checkliste<br />

<strong>Vademekum</strong> für Zahnärztinnen und <strong>Zahnärzte</strong>


Inhalt<br />

1. Einleitung<br />

2. Die jährliche zahnärztliche Untersuchung, gesetzliche Vorgaben<br />

3. Befundblatt, Aufzeichnungen in der Krankengeschichte<br />

4. Checkliste, praktisches Vorgehen<br />

5. Behandlungsentscheidung, Elterninformation<br />

6. Kariesrisikobestimmung<br />

7. Fuoridlack-Applikation auf durchbrechende bleibende Zähne<br />

8. Administration<br />

9. Adressen und Bezugsquellen<br />

Anhang: - Befundblatt<br />

- Plastifizierte Checkliste zum Herausnehmen<br />

<strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong> 1


1. Einleitung<br />

Die jährliche obligatorische zahnärztliche Schuluntersuchung wird methodisch<br />

sehr unterschiedlich durchgeführt. Zwischen einem Screening im Schulzimmer<br />

mit einem Zeitbedarf von 2 Minuten und einer gründlichen viertelstündlichen<br />

Einzeluntersuchung in der Praxis bzw. der Schulzahnklinik gibt es alle denkbaren<br />

Zwischenstufen. Naturgemäss ist die Aussagekraft und die Qualität von solchermassen<br />

erhobenen Befunden sehr unterschiedlich und zwischen zwei Untersuchern<br />

kaum vergleichbar.<br />

Eine Arbeitsgruppe des Kantons Zürich hat deshalb die Anforderungen an eine<br />

jährliche Untersuchung in mehrjähriger Arbeit definiert und in verschiedenen Pilotgemeinden<br />

erprobt. Das Resultat ist ein strukturiertes Befundblatt im A4-Format<br />

samt den vorliegenden Erläuterungen in Form eines <strong>Vademekum</strong>s. Wir empfehlen<br />

Ihnen, künftig bei jeder schulzahnärztlichen Jahresuntersuchung dieses Befundblatt<br />

zu benützen oder die diesem Befundblatt entsprechenden Befunde und Entscheide<br />

in der Krankengeschichte zu dokumentieren.<br />

Mit dem Ziel, die Abläufe bei der jährlichen Schulzahnuntersuchung administrativ<br />

zu vereinfachen und bestehende Mängel bei der freien Zahnarztwahl und beim<br />

Datenschutz zu beheben, hat die erwähnte Arbeitsgruppe (als Alternative zu den<br />

bestehenden Klinik- bzw. Vertragszahnarztmodellen) zusätzlich ein Gutschein-<br />

System für die obligatorische jährliche Schulzahnuntersuchung entwickelt. Die<br />

Spielregeln des neuen Gutschein-Systems mit der Bezeichnung Zürcher Schulzahnuntersuchung<br />

sind zur Zeit noch in Verhandlung und werden später in einem<br />

eigenen <strong>Vademekum</strong> für Behörden und <strong>Zahnärzte</strong>schaft publiziert.<br />

Zürich, im Sommer 2004<br />

Dr. Werner Fischer Dr. Giorgio Menghini<br />

Kantonszahnarzt Leiter Kantonale Beratungsstelle<br />

für Schul- und Jugendzahnmedizin<br />

2 <strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong>


2. Die jährliche zahnärztliche Untersuchung, gesetzliche Vorgaben<br />

Obligatorische jährliche Schuluntersuchung<br />

• Die Gemeinden sorgen für die Aufklärung der Eltern und Schüler über die Gesunderhaltung<br />

der Zähne und die Ursachen des Zahnzerfalls. Sie sorgen ferner<br />

für die regelmässige zahnärztliche Untersuchung und Behandlung der Schulkinder<br />

und können sie auf die vor- und nachschupflichtige Jugend ausdehnen. (...)<br />

Die Kosten der Untersuchung werden durch die Gemeinden getragen.<br />

(§58 Gesundheitsgesetz vom 4. November 1962)<br />

• Die Zähne der Schüler sind mindestens einmal jährlich durch einen Zahnarzt zu<br />

untersuchen. Die Untersuchung ist obligatorisch. Die Gemeinden tragen die<br />

Kosten. (§7 Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege vom 15. November<br />

1965)<br />

Aufzeichnungen<br />

• Über die beruflichen Verrichtungen und die dabei verwendeten Materialien und<br />

Medikamente sind Aufzeichnungen zu machen und während zehn Jahren aufzubewahren.<br />

(§17 <strong>Zahnärzte</strong>verordnung vom 10. Juni 1998)<br />

Arztgeheimnis<br />

• <strong>Zahnärzte</strong> und ihre Hilfspersonen unterstehen der beruflichen Schweigepflicht.<br />

(Art. 312 Strafgesetzbuch)<br />

• Die Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht wird in §18 der <strong>Zahnärzte</strong>verordnung<br />

geregelt.<br />

Praxishygiene<br />

• Die Räume, Einrichtungen und Ausrüstungen (einer zahnärztlichen Praxis) haben<br />

den Anforderungen an eine sorgfältige Berufsausübung zu entsprechen.<br />

(§16 <strong>Zahnärzte</strong>verordnung vom 10. Juni 1998)<br />

<strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong> 3


3. Befundblatt, Aufzeichnungen in der Krankengeschichte<br />

Die Befunde gemäss kantonalem Befundblatt müssen jährlich einmal erhoben<br />

und dokumentiert werden. Dies kann in einer normalen Krankengeschichte, auf<br />

elektronische Weise im PC oder auf dem vorgedruckten Befundblatt geschehen.<br />

Dieses Befundblatt gliedert sich neben den administrativen Angaben in je einen<br />

Teil «Befunde» (breite Spalte links, weisse Felder in der Checkliste), «Zahnärztliche<br />

Entscheide» (rechte Spalte, gelbe Felder in der Checkliste) sowie «Weitere Diagnostik<br />

und Massnahmen».<br />

Die Befunde (KG, PC oder Befundblatt) sind während zehn Jahren in der Praxis<br />

aufzubewahren. Auf Verlangen ist den Eltern kostenfrei ein vollständig ausgefülltes<br />

Befundblatt zur Dokumentation bzw. zu Handen eines zweiten (behandelnden)<br />

Zahnarztes auszuhändigen.<br />

4. Checkliste, praktisches Vorgehen<br />

Es hat sich folgendes Vorgehen bewährt:<br />

1. Patientendaten erheben (DA, ZMA, Praxissekretariat)<br />

Bei Neuaufnahme in die Praxis wird empfohlen, einen praxisspezifischen Personenund<br />

Gesundheitsfragebogen auszufüllen und diesen alle 3–5 Jahre aufzudatieren.<br />

Bei Verwendung des vorgedruckten Befundblattes sind Name, Vorname und Adresse<br />

in den obersten Teil des Formulars zu übertragen. Ergänzen Sie das Befundblatt<br />

mit Untersuchungsdatum, Praxisstempel und Namen der untersuchenden Zahnärztin/des<br />

untersuchenden Zahnarztes.<br />

2. Befunde erheben, evtl. Beläge entfernen, evtl. Bitewing-Röntgenbilder<br />

Auf Grund Ihrer Untersuchung und der vorgegebenen Reihenfolge diktieren Sie die<br />

Befunde Ihrer Helferin zur Eintragung ins Befundblatt (bzw. in die KG). In einer<br />

späteren Phase wird das Befundblatt bei verschiedenen EDV-Providern auch digital<br />

verfügbar sein.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Ihre Befunde sollten durch Fachexperten nachvollziehbar sein.<br />

4 <strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong>


• Gesicht, Lippen, Mundschleimhaut, Zunge<br />

Extraorale Hautbefunde und Pathologien bzw. intraorale Schleimhautbefunde notieren;<br />

liegen keine Befunde vor, bitte rechts das Feld «gesunde Verhältnisse» markieren.<br />

Bitte beachten Sie auch: Häusliche Gewalt ist heute kein Tabuthema mehr, sondern<br />

erfordert allenfalls ein Eingreifen von Drittpersonen. Stellen Sie abnorme<br />

und nicht erklärbare Verletzungen und Veränderungen fest, so empfehlen wir eine<br />

Kontaktnahme mit dem schulärztlichen Dienst, der Kinderschutzgruppe am Kinderspital<br />

oder den Kinderschutzabteilungen bei Jugendbehörden und Polizei.<br />

• Mundhygiene, Zahnfleischzustand, Parodont<br />

Harte/weiche Beläge: bitte notieren «keine», «wenig» «viel» und Lokalisation.<br />

Zustand der Gingiva und des Parodonts beschreiben «gesund», «Gingivitis UK-<br />

Front», «Rezessionen Eckzähne», u.ä.<br />

Eine kleine Belagsentfernung im Umfang von maximal 2–3 Minuten (am besten<br />

durch das Kind selber unter Anleitung durch DA, PA oder DH) zur Feststellung der<br />

weiteren Befunde ist beim Gutscheinsystem (siehe unten) im Leistungspaket<br />

inbegriffen. Eine professionelle und vollständige Belagsentfernung ist allenfalls<br />

in zweiter Sitzung zu Lasten der Eltern durchzuführen.<br />

Ab dem 12. Altersjahr sind im Speziellen die Einer und Sechser bezüglich juveniler<br />

Parodontitis zu untersuchen (Taschensondierung, im Verdachtsfall Röntgenbild).<br />

Fragliche Fälle sind allenfalls einer Fachzahnärztin/einem Fachzahnarzt für Parodontologie<br />

zu überweisen.<br />

• Karies, Hartsubstanzdefekte, Zahnunfall<br />

Karies in Zahnschema eintragen; Hinweis auf Dringlichkeit allenfalls mit «!» oder<br />

Pfeil oder Text markieren; fragliche Karies allenfalls mit «?» oder «D1», «D2» markieren;<br />

aufgeschobene Behandlungen allenfalls mit nächstem Kontrollzeitpunkt<br />

kennzeichnen. Zahnbildungsstörungen frühzeitig erkennen und notieren.<br />

Vor allem in der Oberstufe sind zunehmend Substanzdefekte aufgrund von Erosionen,<br />

Zahnbürstentrauma und Knirschen zu beobachten. Cave: Bulimie in der Pubertät.<br />

Aktive Erosionen erscheinen nach Trocknung kreidig-matt.<br />

Bei Verdacht auf Zahnunfälle nachfragen und Befund kurz notieren, z.B. «Kantenfraktur<br />

21 bei Skiunfall Februar 2000, bei Krankenkasse angemeldet».<br />

<strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong> 5


• Zahnwechsel, Zahnstellung<br />

Sind alle Zähne vorhanden? Läuft der Zahnwechsel symmetrisch und alterskonform<br />

ab? Besteht eine Mittellinienverschiebung zum Gesicht/zum Gegenkiefer?<br />

Zwangsbissführung/Offener Biss/Zungenpressen?<br />

Verzahnung der ersten Molaren, Eckzahnposition?<br />

Platzmangel, Crowding, Lücken?<br />

Bestehen transversale, sagittale, vertikale Abweichungen?<br />

Von der Norm abweichende Befunde kurz notieren. Behandlungsentscheidung in<br />

rechter Spalte notieren, allenfalls Notiz «in 6 Monaten nochmals kontrollieren» o.ä.<br />

5. Behandlungsentscheidung, Elterninformation<br />

Auf Grund der Befunde und allenfalls der Röntgenbilder treffen Sie in der rechten<br />

Spalte für jede Befundkategorie jeweils eine Behandlungsentscheidung (Zutreffendes<br />

ankreuzen, allenfalls Zusatzbemerkung machen).<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Ihre Behandlungsentscheidung ist durch Ihre berufliche Erfahrung subjektiv<br />

geprägt, sie kann von Zahnarzt zu Zahnarzt variieren und ist im Einzelfall<br />

zwischen Kollegen durchaus diskutabel. Ihre Entscheidung sollte aber<br />

begründbar, mit Evidenz hinterlegt und professionell nachvollziehbar sein.<br />

Diese Behandlungsentscheidung teilen Sie den Eltern in geeigneter Form mit und<br />

machen eine entsprechende Eintragung in Ihren Aufzeichnungen. Auf Wunsch der<br />

Eltern erstellen Sie einen Behandlungsplan und einen Kostenvoranschlag.<br />

Beim Gutscheinsystem Zürcher Schulzahnuntersuchung erfolgt diese Elterninformation<br />

schriftlich mittels spezieller Meldekarte:<br />

❏ Zur Zeit ist keine Behandlung notwendig<br />

❏ Es sind zusätzliche Abklärungen notwendig<br />

❏ Eine Behandlung ist notwendig<br />

6 <strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong>


6. Kariesrisikobestimmung<br />

In der 1. Primarklasse ist eine Kariesrisikobestimmung sinnvoll, im Gutscheinsystem<br />

der neuen Zürcher Schulzahnuntersuchung ist eine solche Kariesrisikobestimmung<br />

eingeschlossen. Geübte Untersucher können «von Auge» feststellen,<br />

ob ein hohes oder ein geringes Kariesrisiko vorliegt, dies direkt unter den Behandlungsentscheiden<br />

notieren und den Eltern die entsprechenden Massnahmen<br />

vorschlagen.<br />

Eine individuelle Kariesrisikobestimmung kann (teurer) auf mikrobiologischem Weg<br />

oder (kostengünstiger) rechnerisch aus bereits vorhandenen Werten bestimmt<br />

werden. Im Folgenden wird auf diese zweite Version eingegangen:<br />

Kurzanleitung zur Bestimmung des Kariesrisikos mit der Dentoprog-S ® -Methode<br />

Dank der Dentoprog-S ® -Methode ist es möglich, ausgehend von zwei einfachen<br />

klinischen Parametern (Prädiktoren), das individuelle Kariesrisiko von Schulanfängern<br />

mit minimalem Zeitaufwand und im Rahmen der obligatorischen<br />

schulzahnärztlichen Jahresuntersuchung zuverlässig zu schätzen. Die Befunderhebung<br />

erfolgt bei guter Beleuchtung klinisch-visuell mit Hilfe eines Spiegels,<br />

aber ohne die Verwendung einer Sonde und ohne das Einbeziehen von Röntgenbildern.<br />

Drei Schritte sind dazu notwendig:<br />

(A) Daten erheben<br />

(1) Anzahl klinisch gesunde Milchmolaren.<br />

Als solche gelten Milchmolaren, die weder Füllungen noch offene kariöse<br />

Läsionen aufweisen. (möglicher Bereich: 0 bis 8)<br />

(2) Anzahl verfärbte Fissuren und Grübchen an ersten bleibenden Molaren<br />

Als solche gelten kreidig-weisse, gelbe, braune bis schwarze Fissuren und<br />

Grübchen. (möglicher Bereich: 0 bis 8; 4 okklusale Fissuren sowie je 2<br />

Grübchen palatinal im OK und bukkal im UK)<br />

(B) Berechnung des Dentoprog-S ® -Wertes (DPW-S ® )<br />

DPW-S ® = 2 x (.....................) –1 x (...........................) = ..............<br />

Anzahl gesunder Anzahl verfärbten Fissuren<br />

Milchmolaren und Grübchen an 1. Molaren<br />

<strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong> 7


(C) Risikobestimmung<br />

Kinder mit DPW-S ® unter 8 gelten als kariesgefährdet und benötigen<br />

zusätzlich zu den Zahnbürstübungen mit fluoridhaltigen Präparaten in der<br />

Schule (6mal jährlich) weitere Vorbeugungsmassnahmen.<br />

Dieser Grenzwert berücksichtigt die aktuellen Verhältnisse im Kt. Zürich<br />

(niedrige Kariesprävalenz) und ist so ausgelegt, dass die Risikogruppe<br />

rund 30–40% der untersuchten Schüler umfasst. Je niedriger der DPW-S ® ,<br />

desto höher die Kariesgefährdung!<br />

Kinder mit hoher Kariesgefährdung sollten prioritär betreut werden.<br />

Bei Kindern, die bereits mehr als zwei Versiegelungen an ersten Molaren aufweisen,<br />

erübrigt sich die Risikobestimmung.<br />

8 <strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong>


7. Fluoridlack-Applikation auf durchbrechende bleibende Zähne<br />

Das Auftragen von Fluoridlack auf durchbrechende bleibende Zähne ist ein äusserst<br />

effektive und kostengünstige Massnahme zur Kariesprävention. Im Gutscheinsystem<br />

der neuen Zürcher Schulzahnuntersuchung ist eine solche Kariesrisikobestimmung<br />

eingeschlossen. Beinahe 80% des gesamten Kariesbefalles (DFS)<br />

konzentrierte sich bei den 14jährigen Zürchern im Jahre 2000 auf den Fissuren<br />

und Grübchen der bleibenden Molaren. Eine weitere Verbesserung der oralen<br />

Gesundheit bei den Jugendlichen kann deswegen nur erreicht werden, wenn selektive<br />

Vorbeugungsmassnahmen für diese wichtigsten Kariesprädilektionsstellen<br />

verwirklicht werden.<br />

Zu diesem Zweck besonders geeignet sind die seit Jahren bekannten, aber bis<br />

heute eher wenig gebrauchten Lacke mit bis zu 2,3% Fluoridgehalt. Dank einer<br />

zweimaligen Applikation von Fluoridlack pro Jahr wird eine durchschnittliche Kariesreduktion<br />

von 40% erreicht (Helfenstein und Steiner 1994).<br />

Während der Durchbruchsphase ist der noch unreife Zahnschmelz besonders auf<br />

Säureangriffe empfindlich und die Plaqueentfernung mit herkömmlichen Zahnbürstmethoden<br />

ist bei durchbrechenden Molaren wegen der Okklusionsstufe ungenügend.<br />

Die Fluoridlacke bieten den grossen Vorteil, dass sie schon während dem<br />

Zahndurchbruch (und bevor eine Versiegelung überhaupt technisch machbar ist)<br />

appliziert werden können.<br />

Kurzanleitung zur Fluoridlackapplikation<br />

Fluoridlack-Produkte<br />

Duraphat ® 2,3% F (als NaF) 5 Karpullen à 1,6 ml<br />

1 Tube à 10 ml<br />

5 Tuben à 30 ml (Klinikpackung)<br />

Fluorprotector 0,1% F (als Silanfluorid) 25 oder 50 Ampullen à 1 ml<br />

20 oder 40 Fläschchen à 0,4 ml<br />

<strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong> 9


Anwendung & Applikation<br />

1. Zahnreinigung<br />

Aus der Literatur ist zu entnehmen, dass Fluoridlacke ihre kariesprotektive<br />

Wirkung entfalten, auch wenn auf eine professionelle Zahnreinigung vor der<br />

Applikation verzichtet wird. Im Falle von im Durchbruch stehenden Molaren<br />

empfiehlt es sich aber die Fissuren und Grübchen einer kurzen professionellen<br />

Zahnreinigung mit rotierenden Bürstchen und Bimsstein mit anschliessendem<br />

ausgiebigen Sprayen zu unterziehen.<br />

2. Trockenlegung<br />

Eine partielle Trockenlegung mit Watterollen oder mit einem Zellstoffspatel und<br />

die Benützung von Druckluft genügen. Gingivalappen, welche die Okklusalflächen<br />

teilweise noch überdecken, können mit einem Spatel aufgehoben werden<br />

und stellen kein Hindernis zur Lackierung dar.<br />

3. Lackapplikation<br />

Für die Lackapplikation stehen Pinsel, Pellets oder Karpullenspritzen zur Verfügung.<br />

Eine gezielte, auf die Kariesprädilektionsstellen beschränkte Applikation<br />

von Fluoridlack ist empfehlenswert (vernünftigerweise je nach Zahnwechselstatus<br />

auch auf die Approximalflächen der Milchmolaren oder nach Verlust der<br />

Milchfünfer auf die Mesialflächen der 6er) .<br />

4. Wartezeit<br />

Nach der Applikation von Fluoridlack empfiehlt es sich, rund 2 Stunden weder<br />

zu essen noch die Zähne zu putzen. Diese Ratschläge sind für die Kinder, die<br />

an den vorgeschriebenen Zahnbürstübungen in der Schule mit Fluoridgelée<br />

(6mal jährlich) teilnehmen bestens bekannt. Seitens des Zahnarztes ist diesbezüglich<br />

keine besondere Anstrengung nötig.<br />

(Literatur: Helfenstein U, Steiner M.: Fluoride varnishes (Duraphat): A meta-analysis)<br />

10 <strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong>


8. Adressen und Bezugsquellen<br />

Internet, Download von Formularen<br />

www.kantonszahnarzt.zh.ch<br />

Koordination und Auskunftstelle<br />

Dr. Giorgio Menghini<br />

Kantonale Beratungsstelle für Schul- und Jugendzahnmedizin<br />

Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ZZMK<br />

Plattenstrasse 11 / Postfach, 8028 Zürich<br />

Telefon 01 634 34 88, Telefax 01 634 43 01<br />

E-Mail: menghini@zzmk.unizh.ch<br />

<strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong> 11


12 <strong>Vademekum</strong> für <strong>Zahnärzte</strong>


Kantonale Beratungsstelle für<br />

Schul- und Jugendzahnmedizin ZZMK<br />

Postfach<br />

8028 Zürich

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