ICF Kurzversion zu Ausbildungszwecken - pantucek.com
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Vorwort <strong>zu</strong>r deutschsprachigen Fassung der <strong>ICF</strong><br />
Die „International Classification of Functioning, Disabilty and Health (<strong>ICF</strong>)“ ist die Nachfolgerin der<br />
„International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps (ICIDH)“ von 1980. Sie wurde<br />
nach einem mehrjährigen Entwicklungsprozess von der 54. Vollversammlung der WHO, an der auch<br />
Vertreter der deutschen und schweizerischen Bundesregierung teilgenommen haben, im Mai 2001<br />
verabschiedet. Das bio-psycho-soziale Modell, das in Ansätzen der ICIDH unterlag, wurde mit der <strong>ICF</strong><br />
erheblich erweitert und damit der Lebenswirklichkeit Betroffener besser angepasst. Insbesondere wird<br />
nun der gesamte Lebenshintergrund der Betroffenen berücksichtigt. In Deutschland wurden mit dem<br />
Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Men-<br />
schen – wesentliche Aspekte der <strong>ICF</strong> unter Berücksichtigung der historisch gewachsenen und aner-<br />
kannten Besonderheiten aufgenommen. Bis etwa 2004 will die Schweiz in der praktischen Anwen-<br />
dung, der Entwicklung von Instrumenten und durch konzeptuelle Vergleiche mit bisherigen Systemen<br />
Erfahrungen sammeln. Diese Erfahrungen sollen dann die Entscheidung ermöglichen, ob die <strong>ICF</strong> in<br />
den Bereichen Sozialversicherungen, Sozialplanung und Statistik der Behinderungen als obligatorisch<br />
<strong>zu</strong> erklären ist.<br />
Die deutschsprachige Fassung der <strong>ICF</strong> lautet „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit,<br />
Behinderung und Gesundheit“. Sie wurde von Fachleuten aus Deutschland, Österreich und der<br />
Schweiz erarbeitet. Zu einer öffentlichen Korrektur wurde der Überset<strong>zu</strong>ngsentwurf ins Internet ge-<br />
stellt. Alle Änderungsvorschläge gingen in die abschließende Erörterung des Entwurfs auf der Kon-<br />
sensus-Konferenz am 27. Februar 2002 in Frankfurt am Main ein. An ihr nahmen neben Mitgliedern<br />
der Übersetzergruppe auch Vertreter des deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialord-<br />
nung, der Sozialversicherung, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, der Deutschen Ver-<br />
einigung für die Rehabilitation Behinderter und des DIMDI teil.<br />
Anmerkungen <strong>zu</strong>r Überset<strong>zu</strong>ng: Für den englischen Begriff „functioning“ gibt es im Deutschen keine<br />
Entsprechung. In Abstimmung mit Österreich und der Schweiz wird er mit „Funktionsfähigkeit“ über-<br />
setzt. Dieser Begriff sollte nur als klassifikationstechnischer Begriff verwendet werden. Die Überset-<br />
<strong>zu</strong>ng des englischen Begriff „participation“ ist „Teilhabe“. Da „Teilhabe“ in der Schweiz jedoch eine<br />
engere Bedeutung hat als in Deutschland, dieser Begriff in Deutschland jedoch im Sozialrecht eine<br />
zentrale Bedeutung hat, ist der englische Originalbegriff mit „Partizipation [Teilhabe]“ wiedergegeben.<br />
Der englische Begriff „health condition“ ist mit dem etwas engeren Begriff „Gesundheitsproblem“ über-<br />
setzt.<br />
Der Begriff der Funktionsfähigkeit eines Menschen umfasst alle Aspekte der funktionalen Gesundheit.<br />
Eine Person ist funktional gesund, wenn – vor dem Hintergrund ihrer Kontextfaktoren -<br />
1. ihre körperlichen Funktionen (einschließlich des mentalen Bereichs) und Körperstrukturen denen<br />
eines gesunden Menschen entsprechen (Konzepte der Körperfunktionen und -strukturen),<br />
2. sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem (ICD) erwartet<br />
wird (Konzept der Aktivitäten),<br />
3. sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise und dem Umfang entfal-<br />
ten kann, wie es von einem Menschen ohne gesundheitsbedingte Beeinträchtigung der Körper-<br />
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