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Jahresbericht 2003 - TSV Hüttlingen 1892 eV

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Auszug zur Sportversicherung des Württ. Landessportbundes<br />

Jedes Mitglied des <strong>TSV</strong> <strong>Hüttlingen</strong><strong>1892</strong> e.V. ist über den WLSB versichert.<br />

Versicherungsumfang:<br />

Der Sportversicherungsvertrag des WLSB umfasst folgendes:<br />

* Unfallversicherung, * Haftpflichtversicherung, * Vertrauensschadenversicherung,<br />

* Reisegepäckversicherung (gilt nur bei Auslandsreisen) , * Krankenversicherung, *<br />

Rechtsschutzversicherung.<br />

Der Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe für den Verein oder das Mitglied verstanden werden.<br />

Er kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen.<br />

Versicherte Veranstaltungen:<br />

Der Sportversicherungsvertrag gilt für den Verein, seine Funktionäre, Trainer sowie für jedes Mitglied und<br />

deckt Schadenfälle und Unfälle der Versicherten bei allen Veranstaltungen und Unternehmungen. Das heißt,<br />

der gesamte Sportbetrieb (Training, Wettkämpfe etc.) sowie alle vereinsinternen und öffentlichen Feste, die<br />

vom Verein veranstaltet werden, sind gemäß Sportversicherungsvertrag versichert. Auch Ausflüge und<br />

Reisen sind, mit Ausnahme der Insolvenzversicherung, für den Verein und seine Mitglieder ebenfalls<br />

mitversichert. Für mitreisende Nichtmitglieder empfiehlt sich der Abschluß einer ergänzenden<br />

Reiseversicherung, Unterlagen dazu sind erhältlich beim Versicherungsbüro des WLSB.<br />

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind die Ausrichtung nationaler oder internationaler<br />

Meisterschaften für einen Spitzenfachverband (z.B. Deutsche Meisterschaften) sowie gewerbliche<br />

Unternehmungen oder gewerbliche Nebenbetriebe .<br />

Mietsachschäden bei der Durchführung von Festveranstaltungen in gemieteten/gepachteten oder<br />

überlassenen fremden Räumen (Festsäle, Festzelte, Limeshalle) können auf Anfrage zusätzlich versichert<br />

werden.<br />

Nichtmitglieder:<br />

Seit dem 01.01.2002 besteht für am Sportangebot teilnehmende Nichtmitglieder – mit Ausnahme der<br />

Vorbereitung und Abnahme des Deutschen Sportabzeichens – kein Versicherungsschutz mehr.<br />

Das vorstehende ist ein kleiner Auszug aus dem Sportversicherungsvertrag des WLSB vom 01.01.02.<br />

Des weiteren hat der <strong>TSV</strong> <strong>Hüttlingen</strong> eine Kfz-Zusatzversicherung einschl. Rechtsschutz, bei Einsatz<br />

mitgliedseigener PKW/Kombi anlässlich auswärtiger Veranstaltungen, abgeschlossen. Die Kfz-<br />

Zusatzversicherung befaßt sich mit selbstverschuldeten, unfallbedingten Eigenschäden; jedoch ist eine<br />

private Teil- und Vollkaskoversicherung vorleistungspflichtig.<br />

Jeder Schadensfall ist unverzüglich der <strong>TSV</strong> Geschäftsstelle (07361-79380) oder unserem<br />

Versicherungsbeauftragten Hansi Teufel (07366-7239) zu melden.<br />

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