09.03.2013 Aufrufe

Rechtsformen

Rechtsformen

Rechtsformen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

04.2.2.0. Stille Gesellschaft<br />

• Nach § 230 I HGB handelt es sich um ein Gesellschaftsverhältnis, dass<br />

auf einer Vermögensbeteiligung an einem Handelsgewerbe eines<br />

anderen beruht und bei dem die Vermögensbeteiligung in das<br />

Vermögen des Handelsgeschäftsführers übergeht.<br />

• Keine Außenwirkung, bloße Innengesellschaft<br />

• Haftung des Gesellschafters nur mit der Einlage<br />

• Formen:<br />

– Typisch still<br />

– Atypisch still<br />

13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!