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Rechtsformen

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04.6.2.0. Europäische Aktiengesellschaft I (SE)<br />

• Rechtsgrundlage:<br />

– EG-Verordnung Nr. 2157/2001 des Rates vom 08.10.2001, dass am 08.10.2004 in<br />

Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurde.<br />

– Gesetz zur Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SEEG) vom 22.12.2004.<br />

• Gesellschaftsform stellt eine Option für grenzüberschreitend tätige Gesellschaften dar.<br />

• Gründung nur durch juristische Personen.<br />

• Geeignet für Aktiengesellschaften und GmbH, letztere allerdings nur für Fälle der<br />

Gründung einer Holdinggesellschaft oder einer gemeinsamen Tochtergesellschaft in<br />

Forme einer Europa AG. Ferner müssen die GmbH in verschiedenen Mitgliedstaaten<br />

ansässig sein bzw. Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in einem anderen<br />

Mitgliedsstaat als dem ihres Sitzes haben.<br />

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