Rechtsformen
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04.9.0 <strong>Rechtsformen</strong> und Steuerrecht<br />
• 1. Kleinunternehmer: Steuersatz bis 30 %<br />
– Steuerliche Dominanz Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaft.<br />
• 2. Mittlere Unternehmen: 30 % < Steuersatz < Spitzensteuersatz<br />
– Abhängig von individuellen Verhältnissen, z. B. persönliche Steuersätze und<br />
Thesaurierungsdauer, aber tendenziell Vorzug der Personengesellschaft.<br />
• 3. Großunternehmen: Spitzensteuersatz 45* %<br />
– Deutliche Angleichung der Belastung ausgeschütteter und thesaurierter Gewinne<br />
von Personen- und Kapitalgesellschaften, wobei andere Rechtsformunterschiede<br />
zusätzliche Bedeutung erhalten.<br />
* Ab dem Veranlagungszeitraum 2007 beträgt der Grenzsteuersatz ab einem zu versteuernden Einkommen von € 250.001 (€ 500.002<br />
für zusammenveranlagte Ehegatten) 45 % - sog. Reichensteuer.<br />
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