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Rechtsformen

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04.3.4.1 Unternehmensgesellschaft (UG haftungsbeschränkt)<br />

nach MoMiG<br />

• Rechtsgrundlage: MoMiG-GmbH (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung<br />

von Missbräuchen) – Inkrafttreten Ende 2008<br />

• Mindestens ein Gesellschafter<br />

• Stammkapital: € 1,00 zuzüglich Rücklagenbildung in Höhe von ¼ des Jahresgewinns bis < € 25.000<br />

(§ 5a GmbHG)<br />

• Organe: Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, ggf. Aufsichtsrat/Beirat<br />

• Haftung: Beschränkt auf die Kapitaleinlage. Nachschusspflicht kann im Gesellschaftsvertrag<br />

vereinbart werden.<br />

• Mobilität des Verwaltungssitzes: Wegzug in das EU-Ausland möglich<br />

• Finanzierungsquellen<br />

– Eigenfinanzierung (beschränkt durch fehlenden Börsenzugang)<br />

• Beteiligungsfinanzierung<br />

• Gewinnthesaurierung<br />

– Fremdfinanzierung (stark eingeschränkte Kreditwürdigkeit wg. zweifelhafter Seriosität)<br />

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