13.03.2013 Aufrufe

Übersicht Übersicht - Schleswig-Holsteinischer Fussballverband eV

Übersicht Übersicht - Schleswig-Holsteinischer Fussballverband eV

Übersicht Übersicht - Schleswig-Holsteinischer Fussballverband eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Satzung 01.07.2009<br />

3. Hat das bestrafte Mitglied inzwischen seinen Verein gewechselt, so haftet für die Geldstrafe<br />

der neue Verein anstelle des alten.<br />

§§ 68 bis 73 (aufgehoben)<br />

§ 73a ()<br />

1. Diese Satzung bzw. etwaige Satzungsänderungen treten mit der Eintragung in das<br />

Vereinsregister in Kraft.<br />

2. Sämtliche Ordnungen des SHFV e.V. treten, wenn nicht ausdrücklich anders bestimmt, mit<br />

der Beschlussfassung durch den Verbandstag ab sofort in Kraft.<br />

32

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!