Niederschrift der Stadtratssitzung - Sinzig
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39. SITZUNG DES STADTRATES DER STADT SINZIG vom 28.08.2008<br />
- ÖFFENTLICHE SITZUNG - DRUCKSACHE NR. 08/39/7<br />
TOP 7: Neue Friedhofssatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Sinzig</strong><br />
Der Entwurf <strong>der</strong> Friedhofssatzung war den Mitglie<strong>der</strong>n des Rates mit <strong>der</strong> Einladung zugesandt<br />
worden. Nach dem Hinweis des Vorsitzenden, dass die aktuelle Friedhofssatzung aus dem Jahre<br />
1978 datiert als veraltet gilt, wurde <strong>der</strong> vorliegende Satzungsentwurf auf den aktuellen Sach- und<br />
Rechtsstand und an die Gegebenheiten <strong>der</strong> Verfahrensweise auf den <strong>Sinzig</strong>er Friedhöfen angepasst.<br />
In <strong>der</strong> folgenden Diskussion stellt für die SPD-Fraktion Ingo Terschanski den Antrag § 7<br />
Abs. 3 Satz 2 <strong>der</strong>art zu än<strong>der</strong>n, dass auch an Samstagen Bestattungen möglich sind. Nach <strong>der</strong><br />
Darstellung <strong>der</strong> Verwaltung, dass dies bezogen auf die Personalstärke erhebliche Probleme mit<br />
sich bringe, wurde von Ratsmitglied Michael Küpper vorgeschlagen in § 7 Abs. 3 folgendes einzufügen<br />
„Samstagsbestattungen sollen in begründeten Ausnahmen möglich sein. Sie bedürfen<br />
jedoch <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong> Verwaltung.“ Dieser Vorschlag wurde mit 24 Ja-Stimmen,<br />
4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.<br />
Des weiteren wird auf Antrag von Friedhelm Münch § 6 <strong>der</strong>art geän<strong>der</strong>t, dass in Abs. 4 das Wort<br />
„Abräum“ gestrichen wird. Diese Än<strong>der</strong>ung ergeht bei 27 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 1<br />
Nein-Stimme.<br />
Gesamtbeschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt die Neufassung <strong>der</strong> Friedhofssatzung gemäß dem von <strong>der</strong> Verwaltung<br />
als Anlage 2 vorgelegten Entwurf mit den beschlossenen Än<strong>der</strong>ungen in § 7 Abs. 3<br />
Satz 2 sowie <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung in § 6 Abs. 4. Die Satzung wird öffentlich bekannt gemacht und<br />
tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die<br />
Friedhofssatzungen vom 05.04.1971 nebst allen Än<strong>der</strong>ungssatzungen sowie alles übrigen<br />
entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.<br />
Der Beschluss ergeht mit 26 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 3 Nein-Stimmen.<br />
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