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Gemeinde Speinshart im Landkreis Neustadt adWaldnaab 3 ...

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INGENIEURBÜRO FÜR TIEFBAUTECHNIK GMBH - 92676 ESCHENBACH - TEL. (09645) 8489<br />

18<br />

Andere Flächen <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>gebiet (hochwertige landwirtschaftliche Nutzflächen) werden<br />

mit der geplanten Ausweisung geschont.<br />

Eine langfristig vorgesehene Dekontaminierung der Fläche sprengt derzeit die finanziellen<br />

Möglichkeiten der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Die Nutzung als Solarpark soll nur über einen beschränkten Zeitraum (von ca. 25 Jahren)<br />

festgeschrieben bleiben. Danach soll (verpflichtend) eine Beseitigung der Anlagenteile<br />

vorgenommen werden.<br />

Die vorgesehene, spätere Altlasten-Sanierung auf dem „Großen Fluracker“ kann nur über die<br />

Erträge aus der Energie-Einspeisung finanziert werden.<br />

Mit der Durchführung des Vorhabens wird der einzig wirtschaftliche und verantwortbare Weg<br />

beschritten, die öffentlichen Haushalte<br />

- der <strong>Gemeinde</strong><br />

- oder übergeordneter kommunaler bzw. staatlicher Stellen<br />

bei der später vorgesehenen Altlasten-Sanierung zu entlasten.<br />

Gleichzeitig wird das (von allen Beteiligten angestrebte) Ziel erreicht, langfristig auf dem<br />

„Großen Fluracker“ eine gesunde landwirtschaftliche Funktionsfläche wieder herzustellen,<br />

sofern in diesem Zeitraum noch kein Tonabbau durchgeführt wird.<br />

Dem Gesichtspunkt der erwünschten „Angliederung an eine geeignete Siedlungseinheit“ wird<br />

in so weit Rechnung getragen, als der Solarpark neben dem ausgewiesenen Gewerbegebiet<br />

Barbaraberg und innerhalb der Tonabbaufläche (Vorbehaltsfläche) entstehen soll - <strong>im</strong><br />

Vergleich zur Ausdehnung der Vorbehaltsflächen für den Tonabbau ist festzustellen, dass sich<br />

die Solarparkfläche dieser deutlich unterordnen wird. Be<strong>im</strong> Begriff der „Anbindung an eine<br />

Siedlungseinheit“ dürfen dennoch die baurechtlichen und privatrechtlichen Anforderungen an<br />

die benachbarten Grundstücke nicht außer Acht bleiben. Zur Vermeidung von Belästigungen<br />

aus dem Betrieb von Solaranlagen zeigt sich ein Mindestabstand von ca. 100 m zur<br />

nächstgelegenen Bebauung als empfehlenswert.<br />

Die Ausweisung einer Solarparkfläche be<strong>im</strong> Gewerbegebiet Barbaraberg wird von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong> eindeutig bevorzugt gegenüber allen anderen Optionen, bei denen sich<br />

ein Solarfeld an ausgewiesene Dorfgebiete oder Wohnbauflächen (i.S. der Bau NVO)<br />

angliedert oder in / an Bereichen entsteht, welche dem besonderen ‚“Schutz des Landschaftsbildes“<br />

vorbehalten sind.<br />

Zum Gesichtspunkt der „optischen Fernwirkung“ des Solarparks sind folgende Argumente<br />

ausschlaggebend:<br />

Die Module der Photovoltaik sollen bodennah, flach (mit einer Neigung von 25° nach Süden<br />

ausgerichtet) ausgelegt werden. Die größte Höhe der Module bleibt auf < 3,0 m über dem<br />

bestehenden Gelände beschränkt; <strong>im</strong> Mittel werden sie mit dem First ca. 2,5 m über dem<br />

bestehenden Gelände eingerichtet.<br />

Aus der Flurkarte ist zu erkennen, dass eine Blickachse (sehr genau in Süd-Nord-<br />

Ausrichtung) besteht zwischen der Westfassade der Teilruine „Wallfahrtskirche Barbaraberg“<br />

und dem Rauhen Kulm. In dieser Blickachse liegt in der Senke des so genannten<br />

Weihergrabens (nach Preißach) die Planungsfläche „Großer Fluracker“. Eine eingeschränkte<br />

Sichtbeziehung von Barbaraberg zum Großen Fluracker besteht jedoch nur <strong>im</strong> Zeitraum von

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