Gemeinde Speinshart im Landkreis Neustadt adWaldnaab 3 ...
Gemeinde Speinshart im Landkreis Neustadt adWaldnaab 3 ...
Gemeinde Speinshart im Landkreis Neustadt adWaldnaab 3 ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
INGENIEURBÜRO FÜR TIEFBAUTECHNIK GMBH - 92676 ESCHENBACH - TEL. (09645) 8489<br />
18<br />
Andere Flächen <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>gebiet (hochwertige landwirtschaftliche Nutzflächen) werden<br />
mit der geplanten Ausweisung geschont.<br />
Eine langfristig vorgesehene Dekontaminierung der Fläche sprengt derzeit die finanziellen<br />
Möglichkeiten der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Die Nutzung als Solarpark soll nur über einen beschränkten Zeitraum (von ca. 25 Jahren)<br />
festgeschrieben bleiben. Danach soll (verpflichtend) eine Beseitigung der Anlagenteile<br />
vorgenommen werden.<br />
Die vorgesehene, spätere Altlasten-Sanierung auf dem „Großen Fluracker“ kann nur über die<br />
Erträge aus der Energie-Einspeisung finanziert werden.<br />
Mit der Durchführung des Vorhabens wird der einzig wirtschaftliche und verantwortbare Weg<br />
beschritten, die öffentlichen Haushalte<br />
- der <strong>Gemeinde</strong><br />
- oder übergeordneter kommunaler bzw. staatlicher Stellen<br />
bei der später vorgesehenen Altlasten-Sanierung zu entlasten.<br />
Gleichzeitig wird das (von allen Beteiligten angestrebte) Ziel erreicht, langfristig auf dem<br />
„Großen Fluracker“ eine gesunde landwirtschaftliche Funktionsfläche wieder herzustellen,<br />
sofern in diesem Zeitraum noch kein Tonabbau durchgeführt wird.<br />
Dem Gesichtspunkt der erwünschten „Angliederung an eine geeignete Siedlungseinheit“ wird<br />
in so weit Rechnung getragen, als der Solarpark neben dem ausgewiesenen Gewerbegebiet<br />
Barbaraberg und innerhalb der Tonabbaufläche (Vorbehaltsfläche) entstehen soll - <strong>im</strong><br />
Vergleich zur Ausdehnung der Vorbehaltsflächen für den Tonabbau ist festzustellen, dass sich<br />
die Solarparkfläche dieser deutlich unterordnen wird. Be<strong>im</strong> Begriff der „Anbindung an eine<br />
Siedlungseinheit“ dürfen dennoch die baurechtlichen und privatrechtlichen Anforderungen an<br />
die benachbarten Grundstücke nicht außer Acht bleiben. Zur Vermeidung von Belästigungen<br />
aus dem Betrieb von Solaranlagen zeigt sich ein Mindestabstand von ca. 100 m zur<br />
nächstgelegenen Bebauung als empfehlenswert.<br />
Die Ausweisung einer Solarparkfläche be<strong>im</strong> Gewerbegebiet Barbaraberg wird von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong> eindeutig bevorzugt gegenüber allen anderen Optionen, bei denen sich<br />
ein Solarfeld an ausgewiesene Dorfgebiete oder Wohnbauflächen (i.S. der Bau NVO)<br />
angliedert oder in / an Bereichen entsteht, welche dem besonderen ‚“Schutz des Landschaftsbildes“<br />
vorbehalten sind.<br />
Zum Gesichtspunkt der „optischen Fernwirkung“ des Solarparks sind folgende Argumente<br />
ausschlaggebend:<br />
Die Module der Photovoltaik sollen bodennah, flach (mit einer Neigung von 25° nach Süden<br />
ausgerichtet) ausgelegt werden. Die größte Höhe der Module bleibt auf < 3,0 m über dem<br />
bestehenden Gelände beschränkt; <strong>im</strong> Mittel werden sie mit dem First ca. 2,5 m über dem<br />
bestehenden Gelände eingerichtet.<br />
Aus der Flurkarte ist zu erkennen, dass eine Blickachse (sehr genau in Süd-Nord-<br />
Ausrichtung) besteht zwischen der Westfassade der Teilruine „Wallfahrtskirche Barbaraberg“<br />
und dem Rauhen Kulm. In dieser Blickachse liegt in der Senke des so genannten<br />
Weihergrabens (nach Preißach) die Planungsfläche „Großer Fluracker“. Eine eingeschränkte<br />
Sichtbeziehung von Barbaraberg zum Großen Fluracker besteht jedoch nur <strong>im</strong> Zeitraum von