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Gemeinde Speinshart im Landkreis Neustadt adWaldnaab 3 ...

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INGENIEURBÜRO FÜR TIEFBAUTECHNIK GMBH - 92676 ESCHENBACH - TEL. (09645) 8489<br />

1<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Neustadt</strong> a.d.Waldnaab<br />

3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong><br />

Stand: 9.4.2010<br />

zum<br />

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Solarpark Großer Fluracker“<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong><br />

Stand: 9.4.2010


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2<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Neustadt</strong> a.d.Waldnaab<br />

3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong><br />

BEGRÜNDUNG<br />

Stand: 9.4.2010


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3<br />

1. Einleitung / Planungsrechtliche Voraussetzungen.....................................................5<br />

2. Planungserfordernis......................................................................................................6<br />

Inhalt<br />

3. Lage und Umfang des Änderungsbereiches ..............................................................3-11<br />

4. Vorgaben / Planungsgrundlagen ..............................................................................11-12<br />

4.1 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung<br />

4.2 Flächennutzungsplan<br />

4.3 Schutzgebiete<br />

5. Ziele und Inhalte der Flächennutzungsplanänderung.............................................12<br />

5.1 Erschließung<br />

6. Standortalternativprüfung<br />

6.1 Ausgangssituation und besondere Rahmenbedingungen ..................................13<br />

6.2 Standortalternativen innerhalb der <strong>Gemeinde</strong>...................................................14<br />

6.2.1 Standortalternative GT Zettlitz..........................................................................14<br />

6.2.2 Standortalternativen GT Münchsreuth ..............................................................15<br />

6.2.3 Standortalternative GT Seitenthal .....................................................................16<br />

6.2.4 Standortalternative GT Dobertshof ...................................................................16<br />

6.3 Standortentscheidung .......................................................................................17-19<br />

7. Umweltbericht .............................................................................................................20<br />

7.1 Inhalte des Umweltberichtes .................................................................................<br />

7.2 Darstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der Planung ..........................<br />

7.3 Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile .......................<br />

7.3.1 Mensch ..................................................................................................................<br />

7.3.2 Boden.....................................................................................................................<br />

7.3.3 Wasser ...................................................................................................................<br />

7.3.4 Kl<strong>im</strong>a und Luft ......................................................................................................<br />

7.3.5 Tiere und Pflanzen.................................................................................................<br />

7.3.6 Landschaftsbild und Erholung...............................................................................<br />

7.3.7 Kultur und sonstige Sachgüter ..............................................................................<br />

7.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ..................................................22<br />

7.5 Auswirkungen der Planung sowie Beschreibung von Maßnahmen zu<br />

Vermeidung, Minderung und Ausgleich erheblicher nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen............................................................................................<br />

7.6 Alternative Planungsmöglichkeiten ......................................................................<br />

7.7 Verwendete technische Verfahren, Hinweise auf Schwierigkeiten ......................<br />

bei Zusammenstellung der Angaben .....................................................................<br />

7.8 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der<br />

Durchführung des Bauleitplanes auf die Umwelt .................................................<br />

7.9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung......................................................23


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4<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 1 Lage des Planungsgebietes..................................................................................7<br />

Abb. 2 Flächennutzungsplan 1993 ..................................................................................8<br />

Abb. 3 Legende zum Flächennutzungsplan 1993 ...........................................................9<br />

Abb. 4 Darstellung des Änderungsbereiches der 3. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes ...............................................................................10<br />

Abb. 5 Standortalternativen innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong><br />

Abb. 5.1 <strong>Gemeinde</strong>teil Zettlitz.........................................................................................24<br />

Abb. 5.2 <strong>Gemeinde</strong>teil Münchsreuth ...............................................................................25<br />

Abb. 5.3 <strong>Gemeinde</strong>teil Seitenthal ....................................................................................26<br />

Abb. 5.4 <strong>Gemeinde</strong>teil Dobertshof ..................................................................................27<br />

Abb. 6 Biotopkarte zu „Großer Fluracker“ ...................................................................28<br />

Abb. 7 LSG Oberpfälzer Hügelland <strong>im</strong> westlichen <strong>Landkreis</strong> <strong>Neustadt</strong>/WN ..............29<br />

Abb. 8 Wasserschutzgebiete .........................................................................................30<br />

Abb. 9 Naturschutzgebiete ............................................................................................31<br />

Abb. 10 FFH-Gebiet Haidenaab, Creußenaue und Weihergebiet...................................32<br />

Abb. 11 Bodendenkmäler................................................................................................33<br />

Abb. 12 Landschaftliches Vorbehaltsgebiet (Reg.plan, 6. Verordnung) ........................34<br />

Abb. 13 Luftbild..............................................................................................................35<br />

Verfahrensvermerke .........................................................................................................36-37


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5<br />

1. Einleitung / Planungsrechtliche Voraussetzungen<br />

Die Entwicklung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong> basiert auf dem Flächennutzungsplan, welcher<br />

am 11. Dezember 1993 bekannt gemacht worden ist.<br />

Der FNP wurde danach wie folgt geändert:<br />

1. Änderung <strong>im</strong> Ortsbereich <strong>Speinshart</strong> mit der Ausweisung des Baugebietes Krummacker<br />

(Entwurf vom 1. März 1995)<br />

2. Änderung <strong>im</strong> Ortsbereich Münchsreuth mit der Ausweisung des Baugebietes Lohweg<br />

(Entwurf vom 15. Oktober 1998)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 26. November 2009 den Aufstellungsbeschluss<br />

zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.<br />

Rechtsgrundlagen für diese 3. Planänderung sind:<br />

Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.9.2004 (Bundesgesetzblatt - BGBl I S. 2414), in der<br />

derzeit geltenden Fassung.<br />

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -<br />

BauNVO vom 23.1.1990 (BGBl. I S. 132), in der derzeit geltenden Fassung<br />

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitplanung sowie über die Darstellung des<br />

Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl I S. 58),<br />

in der derzeit geltenden Fassung<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 25.3.2002 (BGBl I S. 1193), in der derzeit<br />

geltenden Fassung<br />

Bundes<strong>im</strong>missionsschutzgesetz (BImSchG) vom 26.9.2002 (BGBl I S. 3830), in der<br />

derzeit geltenden Fassung<br />

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) vom 23.12.2005 (GVBl. 2006 S. 2)<br />

Gl.Nr.: 791-1-UG in der derzeit geltenden Fassung<br />

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes <strong>im</strong> Stand vom 17.12.2009 wurde zur Anhörung<br />

der Träger öffentlicher Belange <strong>im</strong> Zeitraum vom 25.1.2010 bis zum 2.3.2010 öffentlich<br />

ausgelegt.<br />

Die Anregungen aus der ersten Anhörung wurden in die jetzt vorliegende Fassung vom<br />

9.4.2010 eingearbeitet.


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6<br />

2. Planungserfordernis<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong> beabsichtigt in Kooperation mit der WIRSOL Deutschland GmbH,<br />

Schwetzinger Straße 22-26, 68753 Waghäusel in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong>, Gemarkung<br />

Seitenthal, Großer Fluracker eine Freiland-Photovoltaik Anlage mit einer Leistung von<br />

(voraussichtlich) ca. 4,5 Megawatt Peak (MWp) bei einem Flächenbedarf von voraussichtlich<br />

ca. 8,76 Hektar zu errichten. Die Fläche unter und zwischen den Solarmodulen soll künftig<br />

aus der (bisher gegebenen) Grünlandnutzung genommen werden. Der Geltungsbereich für die<br />

Änderung des FNP umfasst insgesamt ca. 11,52 ha.<br />

Die Vorhabensfläche ist <strong>im</strong> rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die<br />

Landwirtschaft bzw. als Vorbehaltsfläche für einen Tonabbau dargestellt. Zur Standortsicherung<br />

soll hier eine Sonderbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 bzw. nach § 1 Abs. 2 Nr. 10<br />

Bau NVO mit der Zweckbest<strong>im</strong>mung „Anlagen zur Solarenergiegewinnung“ ausgewiesen<br />

werden.<br />

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung dieses Vorhabens zu<br />

schaffen ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong> zu ändern<br />

(3. Änderung) und den vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Großer Fluracker“<br />

aufzustellen. Die Bauleitplanungen werden <strong>im</strong> Parallelverfahren durchgeführt.


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7<br />

3. Lage und Umfang des Änderungsbereiches<br />

Abb. 1 - M = 1:20000


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8<br />

Abb. 2 - Flächennutzungsplan 1993 M = 1:10000


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9<br />

Abb. 3 - Legende zum Flächennutzungsplan von 1993


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10<br />

Abb. 4 - Flächennutzungsplan M= 1:5000


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11<br />

Die Fläche für den geplanten Solarpark liegt zwischen dem nördlichen Oberpfälzer Wald (<strong>im</strong><br />

Osten) und dem <strong>Speinshart</strong>er Forst (<strong>im</strong> Westen) auf einer Höhe von ca. 470 m bis 485 m<br />

üNN. Sie gehört zur Gemarkung Seitenthal.<br />

Die Fläche wird <strong>im</strong> Südosten eingegrenzt von der Kreisstraße NEW 5 <strong>Speinshart</strong>-Preißach.<br />

An der Westseite verläuft die <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße Barbaraberg-Scheckenhof<br />

(<strong>Gemeinde</strong>gebiet der Stadt <strong>Neustadt</strong> am Kulm).<br />

Nordseitig wird der „Große Fluracker“ begrenzt von der Gemarkungsgrenze zur Stadt<br />

<strong>Neustadt</strong> am Kulm - ostseitig von der Gemarkungsgrenze zum Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> Trabitz.<br />

Der „Große Fluracker“ wurde bisher als Grünland genutzt.<br />

Das Vorhaben beansprucht Teile des Grundstücks Fl.Nr. 312 und das Grundstück Fl.Nr. 313<br />

in der Gemarkung Seitenthal. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von<br />

ca. 11,52 Hektar.<br />

Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes kann dem<br />

Planteil entnommen werden.<br />

4. Vorgaben / Planungsgrundlagen<br />

4.1 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung<br />

Im Regionalplan der Region 6 (Oberpfalz-Nord, 21. Änderung, Stand 14.8.2009) wird die<br />

Vorhabensfläche zur Zeit als Vorbehaltsfläche für Tonabbau geführt.<br />

4.2 Flächennutzungsplan<br />

Im Flächennutzungsplan (Bekanntmachung 11. Dezember 1993) ist das Gelände noch als<br />

„Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen, überlagert als „Vorbehaltsfläche für den<br />

Tonabbau“ mit der Bezeichnung t 48.<br />

Mit Schreiben des Landratsamtes <strong>Neustadt</strong> a.d.Waldnaab vom 29. September 2009 (SG 43<br />

Bodenschutzrecht und Wasserrecht) wurden die Wiesenflächen auf den Fl.Nrn. 312 und 313<br />

als Altlastenstandorte (ehemalige Wurftaubenschießanlage) eingeordnet. Eine landwirtschaftliche<br />

Nutzung der Flächen muss zum Jahresende 2009 eingestellt werden!<br />

Aus dem Gutachten zu dieser Stellungnahme (vom 29.9.2009) geht weiter hervor, dass<br />

weitere, aktive Maßnahmen zur Dekontaminierung nicht erforderlich sind, wenn die landwirtschaftliche<br />

Nutzung eingestellt wird. Begründet wird diese Einordnung, mit den <strong>im</strong><br />

Untergrund vorhandenen Tonschichten (in einer Mächtigkeit von > 20 m), die eine natürliche<br />

Barriere gegen Abspülungen von Schadstoffen in das Grundwasser bilden.<br />

Nach eingehender Abwägung hat sich der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Speinshart</strong> deshalb darauf<br />

festgelegt, die Flächen für eine Nutzung als Solarpark umzuwidmen.


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12<br />

4.3 Schutzgebiete<br />

Auf der Vorhabensfläche sind keine Schutzgebiete oder geschützte Objekte nach Naturschutzrecht<br />

vorhanden.<br />

Die Grenzen des Naturparks „Nördlicher Oberpfälzer Wald“ verlaufen östlich vom Planungsgebiet.<br />

Die nächsten Biotopflächen liegen <strong>im</strong> Abstand von > 500 m südlich der Planungsflächen.<br />

Südlich der Kreisstraße liegt das Bodendenkmal D-3-6137-0074 „Eingeebneter Abschnitt der<br />

Kurbayerischen Landesdefensionslinien (1702)“.<br />

Die Wasserschutzgebiete der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong> (Ortsbereich Zettlitz) und des Wasserzweckverbandes<br />

Seitenthaler Gruppe befinden sich weitab vom Planungsgebiet südöstlich der<br />

Ortschaft Barbaraberg.<br />

Das „Landschaftliche Vorbehaltsgebiet“ nach dem Regionalplan Oberpfalz-Nord<br />

(6. Verordnung zur Änderung vom 5.5.2009 - Teilfortschreibung zur Anpassung an das LEP<br />

2006) liegt südlich der Kreisstraße NEW 5.<br />

Alle genannten Schutzgebiete werden von der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

nicht beeinflusst.<br />

In Nord-Süd-Richtung quert eine Wasserversorgungsleitung des Wasser-Zweckverbandes<br />

„Seitenthaler Gruppe“ das Gebiet des Großen Flurackers“.<br />

An der Nordseite berührt und tangiert eine Stromversorgungs-Freileitung der E.ON Bayern<br />

das Planungsgebiet.<br />

5. Ziele und Inhalte der Flächennutzungsplanänderung<br />

Durch die Flächennutzungsplanänderung soll die bisherige Fläche für die Landwirtschaft in<br />

ein Sondergebiet nach § 1 Abs. 2 Nr. 10 BauNVO mit der Zweckbest<strong>im</strong>mung „Anlagen<br />

zur Solarenergiegewinnung“ umgewidmet werden.<br />

Die bisher gültige (überlagernde) Einordnung als Vorbehaltsfläche für den Tonabbau bleibt<br />

unverändert bestehen.<br />

Die Ausweisung als Altlastenfläche Kat.Nr. 374 00 774 nach Art. 3 Bayr.Bod SchG wird <strong>im</strong><br />

neuen Flächennutzungsplan nachgetragen.<br />

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eine Solarparks<br />

geschaffen werden.


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13<br />

5.1 Erschließung<br />

Der geplante Solarpark ist über die <strong>Gemeinde</strong>straße Barbaraberg-NEW 5-Scheckenhof an das<br />

Verkehrsnetz angeschlossen. Die Erschließung des Gebietes ist somit gesichert.<br />

6. Standortalternativenprüfung<br />

6.1 Ausgangssituation und besondere Rahmenbedingungen<br />

Gewerbe<br />

Das Planungsgebiet liegt in unmittelbarer Nähe (nordöstlich) zum ausgewiesenen Gewerbegebiet<br />

„Tongrube Barbaraberg“ und ist somit an die Gewerbegebietsfläche angebunden. Im<br />

Gewerbegebiet wird (zur Zeit extensiv) Ton abgebaut und Metallverarbeitung vorgenommen.<br />

Eine Erweiterung der Gewerbeflächen (mit dem Ziel von Tonabbau auf der definierten<br />

Vorbehaltsfläche der Fl.Nrn. 311, 312, 313, 314, 315, 316, 317, 323 usw.) hängt von der<br />

künftigen Bedarfsentwicklung ab; sie soll jedoch in jedem Fall planungsrechtlich auch<br />

weiterhin möglich bleiben.<br />

Wohnen<br />

In unmittelbarer Nähe zum Planungsgebiet sind keine Wohnbauflächen vorhanden oder<br />

ausgewiesen. Es sind solche Ausweisungen auch nicht geplant.<br />

Die nächstgelegene Bebauung befindet sich ca. 200 m südlich der Außengrenze des „Großen<br />

Flurackers“ „Be<strong>im</strong> Ziegler“. Wie der Flurname es bereits andeutet, handelt es sich hier<br />

historisch um eine Ziegelei (Tonverarbeitung). Auf dem Anwesen befindet sich heute eine<br />

Pferdezucht / Landwirtschaft.<br />

Ca. 500 m südlich des Planungsgebietes liegt die Ortschaft Barbaraberg, ein ehemals landwirtschaftlich<br />

geprägter <strong>Gemeinde</strong>teil von Seitenthal / <strong>Speinshart</strong>, der zunehmend allein in<br />

eine Wohn-nutzung übergeht.<br />

Erholung, Freizeit und Tourismus<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong> verfügt mit seinem barocken Klosterdorf, dem Prämonstratenser-<br />

Kloster sowie den dazugehörigen Gebäuden in und um <strong>Speinshart</strong> über Baudenkmäler von<br />

überregionaler Bedeutung. Einrichtungen für den Tourismus sind bisher allerdings deutlich<br />

unterentwickelt. Bemühungen zur Verbesserung dieser Verhältnisse laufen derzeit von<br />

privater und öffentlicher Seite.<br />

Zur Naherholung ist <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>gebiet ein weit verzweigtes Wander- und Radwanderwegnetz<br />

vorhanden, welches stetig weiter ausgebaut wird. Im oder am Planungsgebiet Großer<br />

Fluracker befinden sich jedoch keine solchen Wanderwege.<br />

EEG - Gesetz für den Vorrang Erneuerbare Energien<br />

Bei der Standortwahl zu einer Photovoltaikanlage sind die Best<strong>im</strong>mungen aus dem<br />

Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) zu beachten, welches die Vorgaben zur Vergütung von<br />

Strom aus solarer Energie regelt.<br />

Allgemein soll mit dem EEG eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglicht<br />

werden, um sich den Zielen der EU sowie der BRD (Verdopplung des Anteils Erneuerbarer<br />

Energien am gesamten Energieverbrauch) anzunähern.


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14<br />

Nach § 8 (4) EEG ist der Netzbetreiber nur dann zur Vergütung für Strom aus einer Anlage<br />

verpflichtet, wenn diese Anlage <strong>im</strong> Geltungsbereich eines Bebauungsplanes errichtet wurde,<br />

der zumindest auch zu diesem Zweck nach dem 1. September 2003 aufgestellt oder geändert<br />

worden ist und die Anlage<br />

1. auf Flächen geplant wird, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder<br />

Änderung des Bebauungsplanes bereits versiegelt waren,<br />

2. auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung errichtet<br />

werden soll<br />

oder<br />

3. sich auf Grünflächen befindet, die zur Errichtung dieser Anlagen <strong>im</strong> Bebauungsplan<br />

ausgewiesen sind, und zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder<br />

Änderung des Bebauungsplanes in den drei vorausgegangenen Jahren als Ackerland<br />

genutzt wurden.<br />

Vorgaben des Bayer. Staatsministeriums des Innern (vom 19.11.2009)<br />

Aus Sicht des Bayer. Staatsministeriums des Innern sollen Standorte für eine Photovoltaikanlage<br />

so gewählt werden, dass ein Vorhaben dieser Art zu möglichst geringen Beeinträchtigungen<br />

für Mensch und Natur führt. Es kommen daher nur Standorte in Frage,<br />

a) die an eine „geeignete Siedlungseinheit“ angebunden werden<br />

b) bei denen Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen (z.B. Konversionsflächen)<br />

c) wenn den Belangen der Baukultur, sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege Rechnung getragen wird<br />

d) die nicht als landschaftliche Vorrangfläche einzuordnen sind.<br />

Im günstigsten Fall sollen demnach die Vorhabensflächen an vorbelasteteste Standorte<br />

unmittelbar angegliedert bzw. auf solchen errichtet werden, um weitere Beeinträchtigungen<br />

z.B. des Landschaftsbildes weitgehend vermeiden zu können. Weiterhin ist die Exposition<br />

eines Solarparks so zu wählen, dass keine Minderung der Wohnqualität für Anwohner durch<br />

Sichtbeziehungen zur Anlage entstehen kann.<br />

6.2 Standortalternativen innerhalb der <strong>Gemeinde</strong><br />

Vor dem Hintergrund der oben aufgezeigten Situation der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong>, den<br />

Vorgaben aus dem EEG und der vom Bayer. Staatsministerium des Innern formulierten<br />

Präferenzen für die Standortwahl eines Solarparks, stellen sich <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>gebiet folgende<br />

Gebiete als „denkbare“ Alternativstandorte dar:<br />

6.2.1 Standortalternativen <strong>im</strong> Bereich des <strong>Gemeinde</strong>teils Zettlitz<br />

An den Ortsrändern von Zettlitz wäre es denkbar, auf insgesamt vier Teilflächen eine Sonnenkraftnutzung<br />

zu verwirklichen. Sie grenzen an die vorhandene Bebauung an.<br />

Die Flächen liegen außerhalb jeder Blickbeziehung zu den wichtigen Sichtzielen der engeren<br />

Region:<br />

Kloster / Klosterdorf <strong>Speinshart</strong><br />

Wallfahrtskirche Barbaraberg<br />

Rauher Kulm


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15<br />

Andererseits handelt es sich um Flächen, die<br />

a) zur Zeit teilweise als Grünland genutzt werden<br />

b) für die Landwirtschaft als ausgesprochen günstige, hofnahe Flächen einzuordnen sind<br />

c) bei einer Nutzung als Solarpark eine mögliche bauliche Weiterentwicklung des Dorfes<br />

hemmen<br />

d) aus mehreren Einzelflächen bestehen und auch bei einer Addition aller Flächen nur<br />

insgesamt 5,8 ha aufweisen, somit zur Solarenergiegewinnung also kaum<br />

wirtschaftlich zu betreiben wären<br />

e) <strong>im</strong> Regionalplan der Region Oberpfalz-Nord (Stand 5.5.2009) als „Landschaftliches<br />

Vorbehaltsgebiet“ ausgewiesen sind. Eine Veränderung des Landschaftsbildes, wie sie<br />

durch die Anlage eines Solarparks entstünde, muss also ausgeschlossen werden.<br />

6.2.2 Standortalternativen <strong>im</strong> Bereich des <strong>Gemeinde</strong>teils Münchsreuth<br />

Der Ort Münchsreuth liegt außerhalb von Blickbeziehungen nach <strong>Speinshart</strong> oder<br />

Barbaraberg.<br />

Jedoch erscheint die gegebene Blickbeziehung zum Rauhen Kulm von Bedeutung.<br />

Möglich ist die Sonnenkraftnutzung vorrangig südlich von Münchsreuth Fl.Nrn. 582,<br />

587 (Teilfläche), 588 (Teilfläche), 601, 602 und 603 (in Teilflächen), an die Bebauung<br />

angrenzend, auf einer Gesamtfläche von ca. 9,5 ha.<br />

Einschränkungen sind aber gegeben durch<br />

a) die vorhandenen und weiterhin notwendigen Flurwege <strong>im</strong> Gebiet<br />

b) eine hier ins Auge gefasste Errichtung eines Aussiedlerbetriebes der örtlichen<br />

Landwirtschaft - eine sinnvolle, wirtschaftliche Entfaltung des landwirtschaft-<br />

lichen Betriebes ist nur in diesem Flächenbereich möglich<br />

c) höchste Bonität der Böden bei Münchsreuth auf diesen Flächen und<br />

d) die Möglichkeit einer ausgesprochen günstigen, ortsnahen Bewirtschaftung und<br />

e) die Ausweisung als „Landschaftliches Vorbehaltsgebiet“ <strong>im</strong> Regionalplan<br />

(vgl. 6.2.1 e).<br />

Auf Anregung der Fachstellen hin wurde ein weiteres Teilgebiet südwestlich von<br />

Münchsreuth (Fl.Nrn. 915, 916, 917, 919 und 920) untersucht, weil sich auch hier<br />

Flächen befinden, die nicht unter „Vorbehalten aus dem Landschaftsschutz“ stehen.<br />

Rein theoretisch stehen die westlichen Teilflächen <strong>im</strong> Umfang von ca. 4,9 ha aus den<br />

benannten Flurstücken als mögliche Standorte zur Verfügung, weil die östlichen (zum<br />

Ort hin gewandten) Teilflächen seit vielen Jahren nur als Grasland (zur kurzwegigen<br />

Futterversorgung in den anliegenden Rinderstallungen) bewirtschaftet werden. Die<br />

kürzeste Entfernung vom Rand der Bebauung zum Untersuchungsgebiet beträgt ca.<br />

230 m.<br />

Eine Nutzung der Sonnenkraft aus diesen Flächen muss jedoch aus folgenden Gründen<br />

ausscheiden:<br />

a) wie <strong>im</strong> Süden von Münchsreuth sind die anstehenden Böden von höchster Bonität<br />

und für die Landwirtschaft von überragender Bedeutung<br />

b) liegen die Wirtschaftsflächen ausgesprochen ortsnah und somit sehr günstig zu<br />

den großen landwirtschaftlichen Betrieben, die sich hauptsächlich am westlichen<br />

Ortsrand von Münchsreuth befinden; sie werden deshalb auch weiterhin unbedingt<br />

für die landwirtschaftliche Nutzung benötigt, zumal die zugehörigen


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16<br />

landwirtschaftlichen Betriebe maßgeblich mit staatlichen Mitteln zur Erweiterung<br />

ihrer wirtschaftlichen Einheiten gefördert worden sind.<br />

c) sie liegen (wie die o.g. Flächen Fl.Nr. 582 bis 603) direkt am überörtlich bedeutsamen<br />

Creußenradweg (CR), einer Radfernverbindung von Oberfranken zur<br />

nördlichen Oberpfalz, also an einer Strecke, welche die besonderen Natur- und<br />

Landschaftsschönheiten an der Strecke ungetrübt hervorheben soll.<br />

6.2.3 Standortalternativen <strong>im</strong> Bereich des <strong>Gemeinde</strong>teils Seitenthal<br />

Am nordwestlichen Ortsrand von Seitenthal liegt eine Fläche, die zur Sonnenkraftnutzung<br />

günstig erscheint. Eine direkte Blickbeziehung von hier aus in Richtung<br />

Barbaraberg oder den Rauhen Kulm ist nicht gegeben.<br />

a) Andererseits ist vom möglichen Standort die Klosterkirche von <strong>Speinshart</strong><br />

deutlich erkennbar.<br />

b) Auch liegt die Fläche <strong>im</strong> gemeinsamen Blickwinkel mit der Wallfahrtskirche<br />

Barbaraberg für den Betrachter, welcher sich auf dem bedeutsamen Pilgerweg von<br />

<strong>Speinshart</strong> zum Barbaraberg bewegt.<br />

c) Die zur Verfügung stehende Fläche von ca. 1 ha ist relativ klein.<br />

d) Im Regionalplan ist die Fläche als „Landschaftliches Vorbehaltsgebiet“ definiert<br />

(vgl. 6.2.1 e).<br />

6.2.4 Stadtortalternativen <strong>im</strong> Bereich des <strong>Gemeinde</strong>teiles Dobertshof<br />

Östlich von Dobertshof und der Staatsstraße 2168 (<strong>Speinshart</strong>-<strong>Neustadt</strong> am Kulm)<br />

liegt eine weitere Fläche, die zur Sonnenkraftnutzung geeignet erscheint. Eine direkte<br />

Blickbeziehung von hier aus zum Barbaraberg oder nach <strong>Speinshart</strong> ist nicht gegeben.<br />

Vom westlichen Rand der Fläche aus tritt aber der Rauhe Kulm ins Blickfeld.<br />

Die Ausdehnung der Untersuchungsfläche beträgt ca. 12 ha. Einschränkungen für eine<br />

Solarflächennutzung sind aber gegeben durch<br />

a) die vorhandenen und weiterhin notwendigen Flurwege <strong>im</strong> Gebiet<br />

b) hervorragende Bonität der Böden auf diesen Flächen, die sich ausgezeichnet als<br />

Ackerland für die Landwirtschaft anbieten<br />

c) die Möglichkeit einer ausgesprochen günstigen, ortsnahen Bewirtschaftung<br />

d) eine relativ lange Beschattung von Teilen der Fläche in den Wintermonaten durch<br />

den südlich und ostseitig liegenden Höhenrücken (mit Altholzbestand) des<br />

„Scheckenberges“ und „Zeidelholzes“ und<br />

e) die Ausweisung als „Landschaftliches Vorbehaltsgebiet“ <strong>im</strong> Regionalplan<br />

(vgl. 6.2.1 e).


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17<br />

6.3 Standortentscheidung für das Gelände „Großer Fluracker“, Gemarkung Seitenthal<br />

Für die Standortentscheidung gilt es abzuwägen, welche Flächenauswahl den geringsten,<br />

nachteiligen Einfluss auf die vorhandenen Verhältnisse und die künftige Entwicklung <strong>im</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Speinshart</strong> n<strong>im</strong>mt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong> will mit der Bereitstellung von Flächen für eine ökologisch und<br />

wirtschaftlich zukunftsweisende Energieerzeugung ihre Vorreiterrolle beweisen, indem sie die<br />

baulichen und landschaftlichen Besonderheiten der Kommune bestmöglich sichert,<br />

miteinander zu verknüpft und darstellt.<br />

Fernziel der <strong>Gemeinde</strong> ist es, den gesamten, jährlich <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>gebiet anfallenden<br />

Stromverbrauch über eine Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen abzudecken.<br />

Vorrang bei allen Überlegungen hat der Bestandsschutz und die Herausstellung der<br />

überragenden Baudenkmäler in der Klosterdorfgemeinde, eingebunden in das<br />

unvergleichliche Landschaftsbild.<br />

Deshalb sind von vornherein alle Standorte in südlich von <strong>Speinshart</strong> gelegenen Flächen für<br />

einen Solarpark ausgeschlossen, weil von hier aus Solarflächen <strong>im</strong>mer <strong>im</strong> gemeinsamen<br />

Blickfeld mit der dominanten Klosteranlage, der Wallfahrtskirche Barbaraberg und dem (<strong>im</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Neustadt</strong> am Kulm gelegenen) Basaltkegel des Rauhen Kulmes stehen.<br />

Von den Nordgrenzen des <strong>Gemeinde</strong>gebietes bis zu einer Linie des Verlaufes der Creußen<br />

(durch Tremmersdorf in West-Ost-Richtung) und einer Linie am Westrand von Tremmersdorf<br />

(in Nord-Süd-Richtung) ist eine „Vorbelastung als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet“<br />

gegeben, dokumentiert <strong>im</strong> Fortschreibungsplan zur Anpassung an das LEP 2006 be<strong>im</strong><br />

Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord.<br />

Nicht nachvollziehbar sind jedoch in diesem Plan die nicht als solche Vorbehaltsflächen<br />

dargestellten Bereiche südlich und südöstlich von Tremmersdorf. Gerade aus diesen Flächen<br />

sind die Blickbeziehungen der vorher bereits benannten Baudenkmäler <strong>im</strong> Landschaftsbild<br />

unvergleichbar! Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong> erkennt in diesen Gegebenheiten ein überaus<br />

wichtiges Alleinstellungsmerkmal für die <strong>Gemeinde</strong>. Sie kann deshalb eine grundlegende<br />

Veränderung des Landschaftsbildes auf diesen Flächen nicht hinnehmen.<br />

Das Hauptargument für den Solarparkstandort „Großer Fluracker“ liegt in der Belastung der<br />

Fläche durch den früher hier vorhandenen Tontauben-Schießplatz (Konversionsfläche <strong>im</strong><br />

Altlastenkataster Nr. 374 00 774 nach Art. 3 Bay Bod SchG). Bei solchermaßen vorbelasteten<br />

Grundstücken ist bereits ohne die gegebene Anbindung an eine vorhandene Siedlungseinheit<br />

das ausschlaggebende Kriterium für die Genehmigung des Solarparks erfüllt.<br />

Ferner ist der „Große Fluracker“ (wie auch die beizuordnenden südlich und westlich<br />

gelegenen Flächen) durch die Ausweisung als Vorbehaltsfläche für den Tonabbau (t 48) als<br />

planerisch vorbelastet einzustufen. Diese Einstufung erfolgte bereits bei der Erstaufstellung<br />

des Flächennutzungsplanes durch eine wohl abgewogene regionalpolitische Wertung. Sie<br />

stellt eine zukunftsgerichtete, räumlich Belastung für die Nutzung der Fläche dar!<br />

Die bisherige landwirtschaftliche Nutzung darf nicht fortgeführt werden.


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18<br />

Andere Flächen <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>gebiet (hochwertige landwirtschaftliche Nutzflächen) werden<br />

mit der geplanten Ausweisung geschont.<br />

Eine langfristig vorgesehene Dekontaminierung der Fläche sprengt derzeit die finanziellen<br />

Möglichkeiten der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Die Nutzung als Solarpark soll nur über einen beschränkten Zeitraum (von ca. 25 Jahren)<br />

festgeschrieben bleiben. Danach soll (verpflichtend) eine Beseitigung der Anlagenteile<br />

vorgenommen werden.<br />

Die vorgesehene, spätere Altlasten-Sanierung auf dem „Großen Fluracker“ kann nur über die<br />

Erträge aus der Energie-Einspeisung finanziert werden.<br />

Mit der Durchführung des Vorhabens wird der einzig wirtschaftliche und verantwortbare Weg<br />

beschritten, die öffentlichen Haushalte<br />

- der <strong>Gemeinde</strong><br />

- oder übergeordneter kommunaler bzw. staatlicher Stellen<br />

bei der später vorgesehenen Altlasten-Sanierung zu entlasten.<br />

Gleichzeitig wird das (von allen Beteiligten angestrebte) Ziel erreicht, langfristig auf dem<br />

„Großen Fluracker“ eine gesunde landwirtschaftliche Funktionsfläche wieder herzustellen,<br />

sofern in diesem Zeitraum noch kein Tonabbau durchgeführt wird.<br />

Dem Gesichtspunkt der erwünschten „Angliederung an eine geeignete Siedlungseinheit“ wird<br />

in so weit Rechnung getragen, als der Solarpark neben dem ausgewiesenen Gewerbegebiet<br />

Barbaraberg und innerhalb der Tonabbaufläche (Vorbehaltsfläche) entstehen soll - <strong>im</strong><br />

Vergleich zur Ausdehnung der Vorbehaltsflächen für den Tonabbau ist festzustellen, dass sich<br />

die Solarparkfläche dieser deutlich unterordnen wird. Be<strong>im</strong> Begriff der „Anbindung an eine<br />

Siedlungseinheit“ dürfen dennoch die baurechtlichen und privatrechtlichen Anforderungen an<br />

die benachbarten Grundstücke nicht außer Acht bleiben. Zur Vermeidung von Belästigungen<br />

aus dem Betrieb von Solaranlagen zeigt sich ein Mindestabstand von ca. 100 m zur<br />

nächstgelegenen Bebauung als empfehlenswert.<br />

Die Ausweisung einer Solarparkfläche be<strong>im</strong> Gewerbegebiet Barbaraberg wird von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong> eindeutig bevorzugt gegenüber allen anderen Optionen, bei denen sich<br />

ein Solarfeld an ausgewiesene Dorfgebiete oder Wohnbauflächen (i.S. der Bau NVO)<br />

angliedert oder in / an Bereichen entsteht, welche dem besonderen ‚“Schutz des Landschaftsbildes“<br />

vorbehalten sind.<br />

Zum Gesichtspunkt der „optischen Fernwirkung“ des Solarparks sind folgende Argumente<br />

ausschlaggebend:<br />

Die Module der Photovoltaik sollen bodennah, flach (mit einer Neigung von 25° nach Süden<br />

ausgerichtet) ausgelegt werden. Die größte Höhe der Module bleibt auf < 3,0 m über dem<br />

bestehenden Gelände beschränkt; <strong>im</strong> Mittel werden sie mit dem First ca. 2,5 m über dem<br />

bestehenden Gelände eingerichtet.<br />

Aus der Flurkarte ist zu erkennen, dass eine Blickachse (sehr genau in Süd-Nord-<br />

Ausrichtung) besteht zwischen der Westfassade der Teilruine „Wallfahrtskirche Barbaraberg“<br />

und dem Rauhen Kulm. In dieser Blickachse liegt in der Senke des so genannten<br />

Weihergrabens (nach Preißach) die Planungsfläche „Großer Fluracker“. Eine eingeschränkte<br />

Sichtbeziehung von Barbaraberg zum Großen Fluracker besteht jedoch nur <strong>im</strong> Zeitraum von


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19<br />

Ende November bis Ende Februar. In der restlichen Jahreszeit verhindern standortgesicherte<br />

Großbäume und Böschungshecken (vgl. Biotopkarte) auf den Fl.Nrn. 277, 279, 281, 297 und<br />

297/3 jeden direkten Einblick von der Wallfahrtskirche Barbaraberg zur Planungsfläche.<br />

Aus dem Blickwinkel des eigentlichen Dorfkernes von Barbaraberg ist die Fläche des<br />

„Großen Flurackers“ nicht oder nur teilweise einsehbar, weil sich dazwischen die kleine<br />

Anhöhe der Flur „Am Langen Stein“ als Sichthindernis erstreckt.<br />

Selbst vom Aussichtsturm auf dem Rauhen Kulm aus ist die Fläche des Großen Flurackers<br />

nicht einsehbar, auch nicht von Scheckenhof aus oder von Preißach (<strong>Gemeinde</strong> Trabitz) her!<br />

Die Erschließung des Planungsgebietes ist von der <strong>Gemeinde</strong>straße Barbaraberg-NEW 5-<br />

Scheckenhof-<strong>Neustadt</strong> am Kulm aus uneingeschränkt möglich. Zusätzliche Flächenversiegelungen<br />

(durch neue Zuwegungen) sind somit entbehrlich.<br />

Entlang der Kreisstraße NEW 5 (<strong>Speinshart</strong>-Preißach) soll aus Gründen des Sicht- und<br />

Blendschutzes eine Heckenanpflanzung aus he<strong>im</strong>ischen Niederwuchsgehölzen angelegt<br />

werden. Alle evtl. notwendigen (in jedem Fall aber geringfügigen) Bodenbewegungen werden<br />

beschränkt auf Flächen, die mindestens 25 m vom nördlichen Fahrbahnrand der NEW 5<br />

entfernt sind. Eine Blendgefahr für den Verkehr auf der NEW 5 ist ohnehin ausgeschlossen,<br />

weil die Solarfelder (exakt nach Süden ausgerichtet) voraussichtlich nur in einem Winkel von<br />

25° gegen die Horizontale aufgestellt werden sollen.<br />

Die vorhandene Wasserleitung des Zweckverbandes „Seitenthaler Gruppe“ wird vor der<br />

Baudurchführung exakt geortet und <strong>im</strong> Aufstellungsplan der Solarflächen berücksichtigt.<br />

Dienstbarkeiten zum Zwecke des gesicherten Bestandes und Unterhalts werden vom Nutzer<br />

mit dem Grundstückseigentümer und dem Leitungsbetreiber vor Beginn der Arbeiten<br />

vereinbart.<br />

Die Schutzzone einer vorhandenen 20-kV-Freileitung der E.ON Bayern am Nordrand des<br />

Planungsgebietes bleibt unangetastet.


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20<br />

7. Umweltbericht<br />

7.1 Inhalte des Umweltberichtes<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und<br />

§ 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet<br />

werden.<br />

Entsprechend der Art des Verfahrens (vorbereitender oder verbindlicher Bauleitplan) sind<br />

1. die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und<br />

2. in dem Umweltbericht die auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten<br />

Belange des Umweltschutzes<br />

darzulegen.<br />

Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung (§2a BauGB).<br />

Es wird daher ein auf die Flächennutzungsplanebene abgest<strong>im</strong>mter Umweltbericht erstellt, der<br />

<strong>im</strong> Folgenden die Auswirkungen der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Speinshart</strong> nach Maßgabe der Anlage 2 zum BauGB beurteilt.<br />

7.2 Darstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Planung<br />

Im Flächennutzungsplan wird die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft und<br />

als Vorbehaltsfläche für den Tonabbau aufgehoben. Der Bereich wird als Sonderbaufläche (§<br />

1 Abs. 1 Nr. 4 bzw. § 1 Abs. 2 Nr. 10 bzw. § 11 Abs. 2 Zeile 8 der BauNVO) mit der<br />

Zweckbest<strong>im</strong>mung „Anlagen zur Solarenergiegewinnung“ dargestellt und gewidmet.<br />

7.3 Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile<br />

7.3.1 Mensch<br />

Der geplante Solarpark wird fast unmittelbar an das Gewerbegebiet Barbaraberg angebunden.<br />

Dorfgebiete oder Wohnbauflächen befinden sich in ausreichendem Abstand. Die umliegenden<br />

Flächen werden land- und forstwirtschaftlich genutzt. Das Gebiet ist durch die angrenzende<br />

Kreisstraße NEW 5 <strong>Speinshart</strong>-Preißach sowie durch die ehemalige Nutzung als Tontauben-<br />

Schießplatz (Konversionsfläche) vorbelastet. Trotz der nahegelegenen spirituell und<br />

touristisch attraktiven Wallfahrtskirche St. Barbaraberg ist die erholungsrelevante<br />

Infrastruktur <strong>im</strong> Umfeld der geplanten Solaranlage schlecht ausgeprägt. Das Gebiet ist in<br />

dieser Hinsicht und unter Berücksichtung der bestehenden Vorbelastungen für das Schutzgut<br />

Mensch von geringer Bedeutung.<br />

7.3.2 Boden<br />

Der Boden ist durch die ehemalige Nutzung als Wurftaubenschießanlage anthropogen<br />

überformt und wurde durch das Landratsamt <strong>Neustadt</strong> a.d. Waldnaab als Altlastenstandort<br />

festgesetzt. Die Weiterführung der bisherigen Grünlandnutzung ist erst nach Durchführung<br />

einer Altlastensanierung möglich. Aufgrund der Vorbelastungen hat der Boden für die<br />

Landwirtschaft derzeit nur eine untergeordnete Bedeutung.


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21<br />

7.3.3 Wasser<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine Oberflächengewässer vorhanden und keine<br />

Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Nördlich grenzt ein wassersensibler Bereich eines Bachs<br />

mit Tümpel an den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung. Die <strong>im</strong> Untergrund<br />

vorhandenen Tonschichten bilden jedoch eine natürliche Barriere gegen Abspülungen von<br />

Schadstoffen in das Grundwasser.<br />

Den Flächen ist für die Grundwasserneubildung eine mittlere Bedeutung zuzuordnen. Um<br />

durch die geplante Bebauung und Versiegelung (maßgeblich für die geplanten Trafo-<br />

Stationen) keinen wesentlichen Flächen- und Funktionsverlust von Grundwasserneubildungsflächen<br />

zu verursachen, ist <strong>im</strong> Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung das Maß<br />

der Nutzung entsprechend zu beschränken.<br />

7.3.4 Kl<strong>im</strong>a und Luft<br />

Die bis Ende 2009 landwirtschaftlich als Grünland genutzte Freifläche stellt bezüglich des<br />

lokalen Kl<strong>im</strong>as ein Kaltluftentstehungsgebiet dar. Die Fläche liegt abgesehen von dem<br />

landwirtschaftlichen Betrieb „Be<strong>im</strong> Ziegler“ und dem Gewerbegebiet für den Tonabbau in der<br />

land- und forstwirtschaftlich geprägten freien Landschaft. Die Flächen haben daher eine<br />

untergeordnete Bedeutung für einen kl<strong>im</strong>atischen und lufthygienischen Ausgleich.<br />

7.3.5 Tiere und Pflanzen<br />

Es befinden sich weder amtlich kartierte Biotope noch Fundpunkte aus der<br />

Artenschutzkartierung <strong>im</strong> Geltungsbereich. Das Gebiet besteht aus landwirtschaftlich<br />

genutzten Grünlandflächen und einzelnen Gehölzen entlang der Kreisstraße NEW 5. Es ist<br />

daher naturschutzfachlich und faunistisch von geringer Bedeutung.<br />

Um negative Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen auszuschließen, wird <strong>im</strong><br />

Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung über entsprechende Festsetzungen sichergestellt,<br />

dass die Gehölzbestände erhalten bleiben und die Durchgängigkeit des Geländes für<br />

bodenwandernde Arten gewährleistet ist.<br />

7.3.6 Landschaftsbild und Erholung<br />

Das Relief <strong>im</strong> Geltungsbereich ist leicht nach Süden zum Barbaraberg hin ansteigend. Der<br />

Landschaftsraum ist durch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung geprägt. Als<br />

landschaftsbildprägende Strukturen liegen <strong>im</strong> Geltungsbereich nur die Straßenbegleitgehölze<br />

entlang der Kreisstraße NEW 5. Die Fläche ist von den umliegenden Anhöhen Barbaraberg<br />

nur bedingt und vom Rauhen Kulm aus gar nicht einsehbar und hat daher für die Erholungsnutzung<br />

und das Landschaftsbild nur eine geringe Bedeutung.<br />

7.3.7 Kultur und sonstige Sachgüter<br />

Das Bodendenkmal D-3-6137-0074 <strong>im</strong> Bereich der Kreisstraße kommt liegt südlich vom<br />

Geltungsbereich. 850 m südlich befindet sich das Baudenkmal D-3-74-157-14<br />

„Wallfahrtskirche St. Barbaraberg“, das kulturhistorisch von besonderer Bedeutung ist.<br />

Da der Vorhabensstandort aufgrund der bekannten Altlasten ohne Durchführung von<br />

Maßnahmen der Dekontaminierung bis auf weiteres aus der land- oder forstwirtschaftlichen<br />

Bewirtschaftung ausgenommen ist, kommt ihm auch keine Bedeutung für die Sachgüter Forst<br />

und Landwirtschaft zu.


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22<br />

7.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Fläche langfristig der Landwirtschaft entzogen,<br />

da eine Dekontaminierung der Fläche für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong> finanziell nicht möglich<br />

ist. Die Fläche könnte entsprechend des Vorbehalts für die Gewinnung von Bodenschätzen<br />

zukünftig für den Tonabbau genutzt werden. Dies würde jedoch ebenfalls eine vorherige<br />

Altlastensanierung mit Entsorgung von vorbelastetem Boden erfordern.<br />

Sehr wahrscheinlich würde die geplante Solaranlage jedoch an anderer Stelle <strong>im</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet eingerichtet werden und dort <strong>im</strong> ungünstigen Fall sogar hochwertige<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen für mehrere Jahrzehnte beanspruchen.<br />

7.5 Auswirkungen der Planung sowie Beschreibung von Maßnahmen zur<br />

Vermeidung, Minderung und Ausgleich erheblicher nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen<br />

Die Planänderung hat zur Folge, dass für die festgelegte Nutzungsdauer des Solarparks die<br />

Fläche nicht für den Tonabbau zur Verfügung steht. Eine Erweiterung der Gewerbeflächen<br />

mit dem Ziel von Tonabbau soll jedoch planungsrechtlich weiterhin möglich bleiben.<br />

Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt oder den Menschen sind durch die<br />

Umwidmung der Fläche nicht zu erwarten.<br />

Bei der Umsetzung der Planung kommt es durch die Anlage von Trafo-Stationen und einer<br />

Zufahrt zu einer vernachlässigbar geringen Versiegelung von Boden. Im Rahmen der<br />

verbindlichen Bauleitplanung ist eine kompakte flächensparende Lösung zu entwickeln. Bei<br />

Bodenarbeiten sind Festsetzungen zum Umgang mit vorbelastetem Boden zu treffen.<br />

Der verursachte ausgleichspflichtige Eingriff in Natur und Landschaft ist auf geeigneten<br />

Flächen zu kompensieren. Bei der Umsetzung des Vorhabens sind Details zu Vermeidungs-,<br />

Min<strong>im</strong>ierungs-, und Ausgleichsmaßnahmen auf Bebauungsplanebene festzusetzen.<br />

7.6 Alternative Planungsmöglichkeiten<br />

Die Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten kommt zu dem Ergebnis, dass es aufgrund<br />

der bereits bestehenden Vorbelastungen durch die frühere Nutzung und durch die Lage des für<br />

den Solarpark gewählten Standortes auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, zu den<br />

geringsten nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt kommt.<br />

7.7 Verwendete technische Verfahren, Hinweise auf Schwierigkeiten bei der<br />

Zusammenstellung der Angaben<br />

Hinsichtlich der laut BauGB geforderten „Beschreibung der wichtigsten Merkmale der<br />

verwendeten technischen Verfahren“ wird auf die <strong>im</strong> Zuge der Umweltprüfung durchgeführten<br />

Fachgutachten verwiesen.<br />

7.8 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der<br />

Durchführung des Bauleitplanes auf die Umwelt<br />

Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird in einem Parallelverfahren mit<br />

der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Großer Fluracker“ durchgeführt. Bezüglich<br />

der durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen wird daher auf die <strong>im</strong> Umweltbericht zum<br />

Bebauungsplan genannten Maßnahmen verwiesen.


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23<br />

7.9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong> wird ein bisher als<br />

Fläche für die Landwirtschaft dargestellter, ca. 11,5 Hektar großer Bereich nördlich des<br />

Gewerbegebietes Barbaraberg (Gemarkung Seitenthal) in eine Sonderbaufläche nach § 1<br />

Abs. 2 Nr. 10 Bau NVO umgewidmet. Dadurch werden die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks geschaffen.<br />

Als Ergebnis des vorliegenden Umweltberichtes ist festzustellen, dass bei der Umsetzung der<br />

Flächennutzungsplanänderung keine unzumutbaren oder verbleibenden erheblichen und<br />

nachhaltigen Umweltauswirkungen <strong>im</strong> Sinne der einzelnen Umweltfachgesetzgebungen zu<br />

erwarten sind, sofern auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Festsetzungen zur<br />

Einbindung in das Landschaftsbild, zum Umgang mit vorbelastetem Boden sowie zu<br />

Vermeidungs- und Min<strong>im</strong>ierungsmaßnahmen getroffen werden.<br />

Unvermeidbare Eingriffe v.a. bzgl. der Schutzgüter Boden, Tiere und Pflanzen sind über<br />

entsprechende Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.<br />

Das Vorhaben stellt aus umweltfachlicher Sicht eine städtebauliche Maßnahme dar, die dem<br />

Prinzip der geordneten städtebaulichen Entwicklung bei gleichzeitiger Beachtung der Umwelt<br />

schützenden Belange Rechnung trägt.<br />

Zusammenfassend ist für das Planungsgebiet „Großer Fluracker“ Gemarkung Seitenthal<br />

festzustellen, dass die Einwirkungen der Photovoltaikanlage auf Mensch und Umwelt von<br />

geringer Intensität sind.<br />

Lediglich <strong>im</strong> Zeitraum der Aufstellung von Modulen (Bauzeit) ist für die betroffenen<br />

Schutzgüter mit einer mittleren Intensität an Einschränkung zu rechnen. Die Intensität der<br />

dauerhaft und betriebsbedingten Einwirkung einer Photovoltaikanlage stellen sich als gering<br />

dar.<br />

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Konversionsfläche Nr. 374 00 774 steht <strong>im</strong><br />

Einklang mit den Best<strong>im</strong>mungen des EEG.<br />

Aufgestellt:<br />

Eschenbach, den 17.12.2009 <strong>Speinshart</strong>, den<br />

geändert: geändert:<br />

Eschenbach, den 9.4.2010 <strong>Speinshart</strong>, den<br />

Ingenieurbüro für Tiefbautechnik <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong><br />

J. Wolf - H. Oberndorfer<br />

in Zusammenarbeit mit den<br />

Landschaftsarchitekten Narr, Rist, Türk<br />

Hans J. Oberndorfer A. Nickl, 1. Bürgermeister


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24<br />

Abbildung 5.1: Alternative Standorte <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>teil Zettlitz (zu 6.2.1)


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25<br />

Abbildung 5.2: Alternative Standorte <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>teil Münchsreuth (zu 6.2.2)


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26<br />

Abbildung 5.3: Alternative Standorte <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>teil Seitenthal (zu 6.2.3)


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27<br />

Abbildung 5.4: Alternative Standorte <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>teil Dobertshof (zu 6.2.4)


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28<br />

Abbildung 6: Biotopkarte zu „Großer Fluracker“


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29<br />

Abbildung 7: Landschaftsschutzgebiet Oberpfälzer Hügelland <strong>im</strong> westlichen <strong>Landkreis</strong> NEW


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30<br />

Abbildung 8: Wasserschutzgebiete


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31<br />

Abbildung 9: Naturschutzgebiete


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32<br />

Abbildung 10: FFH-Gebiet Haidenaab, Creußenaue und Weihergebiet


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33<br />

Abbildung 11: Bodendenkmäler


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34<br />

Abbildung 12: Regionalplan Oberpfalz-Nord vom 5.5.2009<br />

Teilfortschreibung zur Anpassung an das LEP 2006 -<br />

Tekturkarte Landschaftliche Vorbehaltsgebiete


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35<br />

Abbildung 13: Luftbild<br />

M= 1:20000


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36<br />

VERFAHRENSVERMERKE zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der GEMEINDE SPEINSHART<br />

Änderungsbeschluss<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Speinshart</strong> hat in seiner Sitzung vom ......................... die Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes nach § 2 BauGB beschlossen.<br />

Der Änderungsbeschluss wurde vom .................... bis .................... ortsüblich bekanntgemacht.<br />

<strong>Speinshart</strong>, den .................... .............................................................................<br />

(Unterschrift, Siegel)<br />

A. Nickl, 1. Bürgermeister<br />

Frühzeitige Behördenbeteiligung<br />

Den beteiligten Trägern öffentlicher Belange wurde gem. § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

auch <strong>im</strong> Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung<br />

vom .................... bis ....................gegeben.<br />

<strong>Speinshart</strong>, den .................... .............................................................................<br />

(Unterschrift, Siegel)<br />

A. Nickl, 1. Bürgermeister<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

Den beteiligten Trägern öffentlicher Belange wurde gem. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

zum Entwurf in der Fassung vom .................... innerhalb angemessener Frist vom .................... bis ....................<br />

gegeben.<br />

<strong>Speinshart</strong>, den .................... .............................................................................<br />

(Unterschrift, Siegel)<br />

A. Nickl, 1. Bürgermeister<br />

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Die Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für das Deckblatt des Flächennutzungsplanes in der Fassung<br />

vom .................... hat in der Zeit vom .................... bis .................... stattgefunden.<br />

<strong>Speinshart</strong>, den .................... .............................................................................<br />

(Unterschrift, Siegel)<br />

A. Nickl, 1. Bürgermeister


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37<br />

Öffentliche Auslegung<br />

Der Entwurf der Änderung Nr. .... des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom .................... wurde mit<br />

Erläuterungsbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom .................... bis .................... öffentlich ausgelegt.<br />

<strong>Speinshart</strong>, den .................... .............................................................................<br />

(Unterschrift, Siegel)<br />

A. Nickl, 1. Bürgermeister<br />

Feststellung<br />

Die aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Einwände wurden vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Speinshart</strong> am .................... abgewogen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat mit Beschluss vom .................... die<br />

Änderung Nr. ..... des Flächennutzungsplanes festgestellt.<br />

<strong>Speinshart</strong>, den .................... .............................................................................<br />

(Unterschrift, Siegel)<br />

A. Nickl, 1. Bürgermeister<br />

Genehmigung<br />

Das Landratsamt <strong>Neustadt</strong>/WN hat die Änderung Nr. ..... des Flächennutzungsplanes in der Fassung<br />

vom .................... mit Bescheid vom .................... Nr. .......... gem. § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.<br />

<strong>Speinshart</strong>, den .................... .............................................................................<br />

(Unterschrift, Siegel)<br />

A. Nickl, 1. Bürgermeister<br />

Wirksamwerden<br />

Die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt wurde gem. § 6 Abs. 5 BauGH am<br />

.................... ortsüblich bekanntgegeben. Das Deckblatt mit Erläuterungsbericht wird seit diesem Tag zu den<br />

üblichen Dienststunden bei der Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach zu jedermanns Einsicht bereitgehalten<br />

und über dessen Inhalt auf Verlagen Auskunft gegeben. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit<br />

wirksam.<br />

<strong>Speinshart</strong>, den .................... .............................................................................<br />

(Unterschrift, Siegel)<br />

A. Nickl, 1. Bürgermeister

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