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Gemeinde Speinshart im Landkreis Neustadt adWaldnaab 3 ...

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INGENIEURBÜRO FÜR TIEFBAUTECHNIK GMBH - 92676 ESCHENBACH - TEL. (09645) 8489<br />

20<br />

7. Umweltbericht<br />

7.1 Inhalte des Umweltberichtes<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und<br />

§ 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet<br />

werden.<br />

Entsprechend der Art des Verfahrens (vorbereitender oder verbindlicher Bauleitplan) sind<br />

1. die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und<br />

2. in dem Umweltbericht die auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten<br />

Belange des Umweltschutzes<br />

darzulegen.<br />

Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung (§2a BauGB).<br />

Es wird daher ein auf die Flächennutzungsplanebene abgest<strong>im</strong>mter Umweltbericht erstellt, der<br />

<strong>im</strong> Folgenden die Auswirkungen der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Speinshart</strong> nach Maßgabe der Anlage 2 zum BauGB beurteilt.<br />

7.2 Darstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Planung<br />

Im Flächennutzungsplan wird die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft und<br />

als Vorbehaltsfläche für den Tonabbau aufgehoben. Der Bereich wird als Sonderbaufläche (§<br />

1 Abs. 1 Nr. 4 bzw. § 1 Abs. 2 Nr. 10 bzw. § 11 Abs. 2 Zeile 8 der BauNVO) mit der<br />

Zweckbest<strong>im</strong>mung „Anlagen zur Solarenergiegewinnung“ dargestellt und gewidmet.<br />

7.3 Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile<br />

7.3.1 Mensch<br />

Der geplante Solarpark wird fast unmittelbar an das Gewerbegebiet Barbaraberg angebunden.<br />

Dorfgebiete oder Wohnbauflächen befinden sich in ausreichendem Abstand. Die umliegenden<br />

Flächen werden land- und forstwirtschaftlich genutzt. Das Gebiet ist durch die angrenzende<br />

Kreisstraße NEW 5 <strong>Speinshart</strong>-Preißach sowie durch die ehemalige Nutzung als Tontauben-<br />

Schießplatz (Konversionsfläche) vorbelastet. Trotz der nahegelegenen spirituell und<br />

touristisch attraktiven Wallfahrtskirche St. Barbaraberg ist die erholungsrelevante<br />

Infrastruktur <strong>im</strong> Umfeld der geplanten Solaranlage schlecht ausgeprägt. Das Gebiet ist in<br />

dieser Hinsicht und unter Berücksichtung der bestehenden Vorbelastungen für das Schutzgut<br />

Mensch von geringer Bedeutung.<br />

7.3.2 Boden<br />

Der Boden ist durch die ehemalige Nutzung als Wurftaubenschießanlage anthropogen<br />

überformt und wurde durch das Landratsamt <strong>Neustadt</strong> a.d. Waldnaab als Altlastenstandort<br />

festgesetzt. Die Weiterführung der bisherigen Grünlandnutzung ist erst nach Durchführung<br />

einer Altlastensanierung möglich. Aufgrund der Vorbelastungen hat der Boden für die<br />

Landwirtschaft derzeit nur eine untergeordnete Bedeutung.

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