29.09.2012 Aufrufe

Universität Bern / Dr. Bernhard Berger, Rechtsanwalt, LL.M ...

Universität Bern / Dr. Bernhard Berger, Rechtsanwalt, LL.M ...

Universität Bern / Dr. Bernhard Berger, Rechtsanwalt, LL.M ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Kapitel: Vertragsabschluss und Stellvertretung<br />

§ 6 Der Abschluss von Verträgen [N 633–690]<br />

I. Am Vertragsabschluss beteiligte Personen<br />

II. Einigung über den wesentlichen Vertragsinhalt<br />

1. Die wesentlichen Vertragspunkte<br />

a) Die objektiv wesentlichen Vertragspunkte (essentialia negotii)<br />

b) Die subjektiv wesentlichen Vertragspunkte<br />

Alle weiteren Regelungen, die für den Abschlusswillen beider Parteien<br />

eine condicio sine qua non darstellen.<br />

2. Vorbehaltene Nebenpunkte<br />

III. Der Ablauf des Vertragsabschlusses<br />

1. Gegenseitigkeit der Willensäusserungen<br />

2. Der Antrag (Offerte)<br />

a) Bindung an den Antrag mit Annahmefrist<br />

b) Bindung an den Antrag ohne Annahmefrist<br />

– Antrag unter Anwesenden<br />

– Antrag unter Abwesenden<br />

c) Der unverbindliche Antrag<br />

d) Zusendung unbestellter Sachen<br />

3. Die Annahme (Akzept)<br />

a) Grundsatz: Keine Annahme durch Schweigen<br />

18 | 87

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!