Universität Bern / Dr. Bernhard Berger, Rechtsanwalt, LL.M ...
Universität Bern / Dr. Bernhard Berger, Rechtsanwalt, LL.M ...
Universität Bern / Dr. Bernhard Berger, Rechtsanwalt, LL.M ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
5. Obliegenheiten<br />
Beispiel: Mängelrüge (Art. 201 OR)<br />
6. Leistung<br />
II. Schuldverhältnis<br />
Die Leistung, auf die der aus der Forderung berechtigte Gläubiger Anspruch<br />
hat und die der aus der entsprechenden Schuld verpflichtete Schuldner zu<br />
erbringen verpflichtet ist, kann bestehen in<br />
– einem Tun, einem Unterlassen oder Dulden;<br />
– einer tatsächlichen Leistung (z.B. im Verrichten einer Arbeit);<br />
– einer rechtlichen Leistung (z.B. im Abtreten einer Forderung oder in der<br />
Übertragung einer Sache zu Eigentum);<br />
– einer einmaligen oder einer wiederkehrenden Leistung; oder<br />
– einer auf Dauer angelegten Leistung (z.B. im Überlassen einer Sache<br />
zum Gebrauch).<br />
Inbegriff für die Gesamtheit aller sich aus einer bestimmten Rechtsbeziehung (einem<br />
Rechtsverhältnis) ergebenden Rechte und Pflichten.<br />
Beispiel für den Unterschied zwischen Obligation und Schuldverhältnis: Abtretung<br />
(Zession) – Art. 164 ff. OR.<br />
III. Rechtsgeschäft<br />
1. Begriff und Zweck<br />
Eine Willenserklärung, die darauf gerichtet ist, einen rechtlich relevanten Erfolg<br />
(eine Rechtsfolge) zu bewirken.<br />
2. Willenserklärung<br />
Grundtatbestand jedes Rechtsgeschäfts. Mitteilung des Willens zur Begründung,<br />
Änderung oder Beendigung eines subjektiven Rechts oder eines<br />
Rechtsverhältnisses.<br />
Elemente:<br />
– Wille des Erklärenden (Geschäftswille und Erklärungswille)<br />
8 | 87