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Universität Bern / Dr. Bernhard Berger, Rechtsanwalt, LL.M ...

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5. Obliegenheiten<br />

Beispiel: Mängelrüge (Art. 201 OR)<br />

6. Leistung<br />

II. Schuldverhältnis<br />

Die Leistung, auf die der aus der Forderung berechtigte Gläubiger Anspruch<br />

hat und die der aus der entsprechenden Schuld verpflichtete Schuldner zu<br />

erbringen verpflichtet ist, kann bestehen in<br />

– einem Tun, einem Unterlassen oder Dulden;<br />

– einer tatsächlichen Leistung (z.B. im Verrichten einer Arbeit);<br />

– einer rechtlichen Leistung (z.B. im Abtreten einer Forderung oder in der<br />

Übertragung einer Sache zu Eigentum);<br />

– einer einmaligen oder einer wiederkehrenden Leistung; oder<br />

– einer auf Dauer angelegten Leistung (z.B. im Überlassen einer Sache<br />

zum Gebrauch).<br />

Inbegriff für die Gesamtheit aller sich aus einer bestimmten Rechtsbeziehung (einem<br />

Rechtsverhältnis) ergebenden Rechte und Pflichten.<br />

Beispiel für den Unterschied zwischen Obligation und Schuldverhältnis: Abtretung<br />

(Zession) – Art. 164 ff. OR.<br />

III. Rechtsgeschäft<br />

1. Begriff und Zweck<br />

Eine Willenserklärung, die darauf gerichtet ist, einen rechtlich relevanten Erfolg<br />

(eine Rechtsfolge) zu bewirken.<br />

2. Willenserklärung<br />

Grundtatbestand jedes Rechtsgeschäfts. Mitteilung des Willens zur Begründung,<br />

Änderung oder Beendigung eines subjektiven Rechts oder eines<br />

Rechtsverhältnisses.<br />

Elemente:<br />

– Wille des Erklärenden (Geschäftswille und Erklärungswille)<br />

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