23.03.2013 Aufrufe

Entwurf der Begründung - Soest

Entwurf der Begründung - Soest

Entwurf der Begründung - Soest

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stadt <strong>Soest</strong>, Bebauungsplan Nr. 35, 4. Än<strong>der</strong>ung, <strong>Begründung</strong> - Vorentwurf 12 / 2012<br />

11 Ver- und Entsorgung<br />

Mit <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Wesentlichen eine Nutzungsän<strong>der</strong>ung<br />

und ggf. eine geringfügig erhöhte Nutzungsintensität vorbereitet. Dies hat keine<br />

erheblichen Auswirkungen auf die Ver- und Entsorgung des Plangebietes. Sie kann wie<br />

bisher auch durch das vorhandene Leitungsnetz sicher gestellt werden. Da das Grundstück<br />

bereits vor dem 01.01.1996 erstmals bebaut und an die öffentliche Kanalisation<br />

angeschlossen war, greift die Vorschrift des § 51a Landeswassergesetz zur Beseitigung<br />

von Nie<strong>der</strong>schlagswasser nicht.<br />

12 Denkmal- und Bodendenkmalpflege<br />

Das ehemalige Finanzbauamt ist kein in die Denkmalliste eingetragenes Denkmal. Es<br />

wird in <strong>der</strong> Denkmalbereichssatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Soest</strong> als "erhaltenswerte Bausubstanz"<br />

eingestuft. Im Glie<strong>der</strong>ungspunkt 4 dieser <strong>Begründung</strong> ist ausführlich dargelegt, dass <strong>der</strong><br />

geplante Umbau mit den Zielen <strong>der</strong> Denkmalbereichssatzung vereinbar ist.<br />

Das benachbarte Gebäude "Wiesenstraße 13" ist ein gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz<br />

unter Schutz gestelltes Einzeldenkmal. Dabei handelt es sich um die um 1880 erbaute<br />

ehemalige Reichsbank. Wie die Skizze auf Seite 13 zeigt, können die beiden Gebäude, die<br />

ehemalige Reichsbank und das Bauvorhaben, nebeneinan<strong>der</strong> in Erscheinung treten, ohne<br />

sich gegenseitig in ihrer Wirkung zu beeinträchtigen. Die Proportionen und <strong>der</strong> Abstand<br />

<strong>der</strong> Gebäude zueinan<strong>der</strong> sind stimmig.<br />

Das Verhältnis des Vorhabens zur "Wiesenkirche" wurde bereits in den Glie<strong>der</strong>ungspunkten<br />

3 bis 5 dieser <strong>Begründung</strong> erörtert. Die Nähe zu diesem außergewöhnlichen gotischen<br />

Kirchenbau hat maßgeblich die Form und äußere Gestalt des architektonischen<br />

Konzeptes beeinflusst. Das neue Gebäude soll zukünftig das Umfeld <strong>der</strong> Kirche aufwerten,<br />

den Ort beleben und die "Wiesenkirche" als bedeutendes Bauwerk in einen angemessenen<br />

Kontext stellen. Von <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung werden positive Auswirkungen<br />

auch auf den Sakralbau erwartet.<br />

Durch die Beteiligung <strong>der</strong> Stadtarchäologie sind die Belange <strong>der</strong> Bodendenkmalpflege<br />

gesichert. Ein Hinweis zur Vorgehensweise beim Auffinden von Bodendenkmälern wird in<br />

die Planzeichnung aufgenommen.<br />

13 Altlasten<br />

Altlasten sind im Geltungsbereich <strong>der</strong> Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung nicht bekannt.<br />

14 Immissionen<br />

Negative Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf die im Umfeld vorhandene Wohnnutzung sind<br />

aufgrund <strong>der</strong> im Plangebiet festgesetzten Nutzungsart "Allgemeines Wohngebiet" und den<br />

zulässigen Nutzungen nicht zu erwarten. In die Gemeinschaftsgarage einfahrende und<br />

auch ausfahrende Fahrzeuge werden Schallemissionen verursachen. Diese sind aber<br />

wegen <strong>der</strong> begrenzten Zahl von maximal 15, voraussichtlich nur 13 Stellplätzen in <strong>der</strong><br />

Regel als innenstadttypisch und hinnehmbar einzustufen.<br />

Da die Ein- und Ausfahrt <strong>der</strong> Garage unmittelbar entlang <strong>der</strong> Grundstücksgrenze zum<br />

Nachbargebäude "Wiesenstraße 13" verläuft, können mit Blick auf die dortigen Nutzungen<br />

störende Geräuschentwicklungen aber nicht ausgeschlossen werden. Gegebenenfalls<br />

muss im Baugenehmigungsverfahren <strong>der</strong> Nachweis erbracht werden, dass durch den Bau<br />

<strong>der</strong> Garagenanlage keine unzumutbaren Immissionen verursacht werden.<br />

- 16 von 17 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!