Entwurf der Begründung - Soest
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Stadt <strong>Soest</strong>, Bebauungsplan Nr. 35, 4. Än<strong>der</strong>ung, <strong>Begründung</strong> - Vorentwurf 12 / 2012<br />
11 Ver- und Entsorgung<br />
Mit <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Wesentlichen eine Nutzungsän<strong>der</strong>ung<br />
und ggf. eine geringfügig erhöhte Nutzungsintensität vorbereitet. Dies hat keine<br />
erheblichen Auswirkungen auf die Ver- und Entsorgung des Plangebietes. Sie kann wie<br />
bisher auch durch das vorhandene Leitungsnetz sicher gestellt werden. Da das Grundstück<br />
bereits vor dem 01.01.1996 erstmals bebaut und an die öffentliche Kanalisation<br />
angeschlossen war, greift die Vorschrift des § 51a Landeswassergesetz zur Beseitigung<br />
von Nie<strong>der</strong>schlagswasser nicht.<br />
12 Denkmal- und Bodendenkmalpflege<br />
Das ehemalige Finanzbauamt ist kein in die Denkmalliste eingetragenes Denkmal. Es<br />
wird in <strong>der</strong> Denkmalbereichssatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Soest</strong> als "erhaltenswerte Bausubstanz"<br />
eingestuft. Im Glie<strong>der</strong>ungspunkt 4 dieser <strong>Begründung</strong> ist ausführlich dargelegt, dass <strong>der</strong><br />
geplante Umbau mit den Zielen <strong>der</strong> Denkmalbereichssatzung vereinbar ist.<br />
Das benachbarte Gebäude "Wiesenstraße 13" ist ein gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz<br />
unter Schutz gestelltes Einzeldenkmal. Dabei handelt es sich um die um 1880 erbaute<br />
ehemalige Reichsbank. Wie die Skizze auf Seite 13 zeigt, können die beiden Gebäude, die<br />
ehemalige Reichsbank und das Bauvorhaben, nebeneinan<strong>der</strong> in Erscheinung treten, ohne<br />
sich gegenseitig in ihrer Wirkung zu beeinträchtigen. Die Proportionen und <strong>der</strong> Abstand<br />
<strong>der</strong> Gebäude zueinan<strong>der</strong> sind stimmig.<br />
Das Verhältnis des Vorhabens zur "Wiesenkirche" wurde bereits in den Glie<strong>der</strong>ungspunkten<br />
3 bis 5 dieser <strong>Begründung</strong> erörtert. Die Nähe zu diesem außergewöhnlichen gotischen<br />
Kirchenbau hat maßgeblich die Form und äußere Gestalt des architektonischen<br />
Konzeptes beeinflusst. Das neue Gebäude soll zukünftig das Umfeld <strong>der</strong> Kirche aufwerten,<br />
den Ort beleben und die "Wiesenkirche" als bedeutendes Bauwerk in einen angemessenen<br />
Kontext stellen. Von <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung werden positive Auswirkungen<br />
auch auf den Sakralbau erwartet.<br />
Durch die Beteiligung <strong>der</strong> Stadtarchäologie sind die Belange <strong>der</strong> Bodendenkmalpflege<br />
gesichert. Ein Hinweis zur Vorgehensweise beim Auffinden von Bodendenkmälern wird in<br />
die Planzeichnung aufgenommen.<br />
13 Altlasten<br />
Altlasten sind im Geltungsbereich <strong>der</strong> Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung nicht bekannt.<br />
14 Immissionen<br />
Negative Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf die im Umfeld vorhandene Wohnnutzung sind<br />
aufgrund <strong>der</strong> im Plangebiet festgesetzten Nutzungsart "Allgemeines Wohngebiet" und den<br />
zulässigen Nutzungen nicht zu erwarten. In die Gemeinschaftsgarage einfahrende und<br />
auch ausfahrende Fahrzeuge werden Schallemissionen verursachen. Diese sind aber<br />
wegen <strong>der</strong> begrenzten Zahl von maximal 15, voraussichtlich nur 13 Stellplätzen in <strong>der</strong><br />
Regel als innenstadttypisch und hinnehmbar einzustufen.<br />
Da die Ein- und Ausfahrt <strong>der</strong> Garage unmittelbar entlang <strong>der</strong> Grundstücksgrenze zum<br />
Nachbargebäude "Wiesenstraße 13" verläuft, können mit Blick auf die dortigen Nutzungen<br />
störende Geräuschentwicklungen aber nicht ausgeschlossen werden. Gegebenenfalls<br />
muss im Baugenehmigungsverfahren <strong>der</strong> Nachweis erbracht werden, dass durch den Bau<br />
<strong>der</strong> Garagenanlage keine unzumutbaren Immissionen verursacht werden.<br />
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