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Entwurf der Begründung - Soest

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Stadt <strong>Soest</strong>, Bebauungsplan Nr. 35, 4. Än<strong>der</strong>ung, <strong>Begründung</strong> - Vorentwurf 12 / 2012<br />

1 Geltungsbereich <strong>der</strong> 4. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr. 35<br />

Der Geltungsbereich <strong>der</strong> Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung befindet sich im nordöstlichen Teil <strong>der</strong><br />

<strong>Soest</strong>er Altstadt gegenüber <strong>der</strong> "Wiesenkirche". Die Fläche umfasst das Grundstück des<br />

ehemaligen Finanzbauamtes "Wiesenstraße 15" und belegt damit in <strong>der</strong> Gemarkung<br />

<strong>Soest</strong>, Flur 45, das Flurstück 204, welches eine Größe von 1.117 m² aufweist.<br />

Lage des Plangebietes im Stadtgefüge<br />

2 Vorhandene Bebauung<br />

Das im Plangebiet aufstehende Gebäude des ehemaligen Finanzbauamtes "Wiesenstraße<br />

15" wurde in den Jahren 1924/25 erbaut. Es ist ein zweigeschossiger, winkelförmiger<br />

Baukörper mit verhältnismäßig steilem Walmdach. Mit dem nachträglich ausgebauten<br />

Dachgeschoss wird faktisch eine Dreigeschossigkeit erreicht. Der Baukörper fasst stadträumlich<br />

die Ecksituation, die die "Wiesenstraße" mit dem angrenzenden Platzbereich<br />

bildet. Im südlichen Teil des Grundstücks wurde ergänzend zum Hauptgebäude ein lang<br />

gestreckter, eingeschossiger Anbau errichtet. Seit dem Auszug des Finanzbauamtes vor<br />

einigen Jahren steht das Gebäude leer.<br />

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