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Praxisübernahmevertrag

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PRAXISÜBERNAHMEVERTRAG<br />

zwischen ................................................................................................................Verkäufer<br />

und .............................................................................................................................. Käufer<br />

1. VERTRAGSGEGENSTAND<br />

1.1. Der Käufer übernimmt die bisher vom Verkäufer geführte Arztpraxis in<br />

..................................<br />

Die Praxis wird am ................... übergeben.<br />

1.2. Der Käufer bestätigt, eine Bewilligung zur selbständigen ärztlichen Tätigkeit zu haben und<br />

die Bedingungen für die Zulassung als Leistungserbringer der Sozialversicherungen zu erfüllen.<br />

Er führt die Praxis im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiter.<br />

2. INVENTAR, MÄNGELHAFTUNG<br />

2.1. Die Parteien erstellen ein Inventar der zu übergebenden Einrichtung und Gegenstände<br />

(Verzeichnis in Anhang Nr. 1 zu diesem Vertrag). Diese gehen mit der Praxisübernahme<br />

und der vollständigen Zahlung des Übernahmepreises in das Eigentum des Käufers über.<br />

Der Käufer erwirbt ebenfalls die im Zeitpunkt der Übergabe bzw. einem anderen, von den<br />

Parteien vereinbarten Stichtag vorhandenen Medikamenten- und Verbrauchsmaterialvorräte<br />

zum Einstandspreis. Die Parteien erstellen auf diesen Zeitpunkt ein entsprechendes<br />

Verzeichnis (Anhang Nr. 2 zu diesem Vertrag).<br />

2.2. Der Verkäufer versichert, dass das zu übergebende Inventar sowie die Medikamenten- und<br />

Verbrauchsmaterialvorräte in seinem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten Dritter<br />

sind.<br />

[Variante:]<br />

2.2. An den nachstehend aufgeführten Gegenständen bestehen folgende Rechte Dritter:<br />

................................. . Der Verkäufer verpflichtet sich, diese Gegenstände an den Käufer<br />

frei von diesen Rechten zu übertragen. Hierzu wird er die Drittrechte unter Verwendung<br />

des vom Käufer gezahlten Kaufpreises ablösen.<br />

2.3. Das Inventar wird wie besichtigt übergeben. Eine Haftung des Verkäufers für Sachmängel<br />

ist, vorbehältlich Ziffer 3.2, ausgeschlossen. Sofern dem Verkäufer noch Garantieansprüche<br />

gegen Dritte zustehen, tritt er diese per Übergabedatum an den Käufer ab. Der Verkäufer<br />

versichert im übrigen, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind.<br />

Der Verkäufer bestätigt, dass Apparate und Instrumente einwandfrei gewartet wurden, und<br />

den gesetzlichen Anforderungen (namentlich Strahlenschutzverordnung, Medizinprodukteverordnung)<br />

genügen. Er legt dem Käufer die entsprechenden Belege vor, insbesondere<br />

das vollständig nachgeführte Anlagebuch der Röntgenanlage.<br />

3. NUTZEN UND GEFAHR<br />

3.1. Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt der Praxisübergabe an den Käufer über.<br />

3.2. Im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Praxisübernahme obliegt der übliche Unterhalt<br />

sowie Reparaturen weiterhin dem Verkäufer. Reparaturen und Ersatzanschaffungen,<br />

welche im Einzelfall weniger als 1000 Franken kosten, sind von ihm zu tragen; er kann da-

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