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Praxisübernahmevertrag

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F O E D E R A T I O M E D I C O R U M H E L V E T I C O R U M<br />

<strong>Praxisübernahmevertrag</strong><br />

Erläuterungen<br />

Musterverträge sind nie pfannenfertige Lösungen, die unbesehen übernommen<br />

werden können. Bitte betrachten Sie auch den vorliegenden <strong>Praxisübernahmevertrag</strong><br />

als eine (ausformulierte) Checkliste derjenigen Punkte, auf die Sie bei einer<br />

Praxisübernahme achten und auf die Sie im Rahmen der Vertragsverhandlungen<br />

eingehen sollten. Das heisst auch, dass da und dort Varianten gewählt oder einzelne<br />

Vertragsbestimmungen den unterschiedlichen Verhältnissen und Interessen der<br />

Vertragsparteien angepasst werden müssen.<br />

Nehmen Sie sich genügend Zeit, um die empfohlenen Verzeichnisse (Inventar und<br />

Verträge) sorgfältig und vollständig zu erstellen. Sprechen Sie frühzeitig - im Minimum<br />

Fristen für allfällige Kündigungen beachten - mit dem Praxispersonal, dem<br />

Vermieter und anderen wichtigen Vertragspartnern, um die Modalitäten einer allfälligen<br />

weiteren Zusammenarbeit bzw. den Abschluss neuer Verträge mit dem Praxisübernehmer<br />

in die Wege zu leiten.<br />

April 2003 Rechtsdienst FMH<br />

Bitte beachten Sie<br />

Aus Kapazitätsgründen können wir leider keine umfassenden individuellen<br />

Vertragsberatungen übernehmen. Am besten wenden Sie sich als erste Anlaufstelle<br />

an Ihren Treuhänder, der im Idealfall über ein Netz von spezialisierten<br />

Beratern aus den Bereichen Finanzierung, Versicherung und evtl. Vertragsrecht<br />

verfügt. Andernfalls kann Ihnen auch die standeseigene FMH Consulting<br />

Services weiterhelfen.


PRAXISÜBERNAHMEVERTRAG<br />

zwischen ................................................................................................................Verkäufer<br />

und .............................................................................................................................. Käufer<br />

1. VERTRAGSGEGENSTAND<br />

1.1. Der Käufer übernimmt die bisher vom Verkäufer geführte Arztpraxis in<br />

..................................<br />

Die Praxis wird am ................... übergeben.<br />

1.2. Der Käufer bestätigt, eine Bewilligung zur selbständigen ärztlichen Tätigkeit zu haben und<br />

die Bedingungen für die Zulassung als Leistungserbringer der Sozialversicherungen zu erfüllen.<br />

Er führt die Praxis im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiter.<br />

2. INVENTAR, MÄNGELHAFTUNG<br />

2.1. Die Parteien erstellen ein Inventar der zu übergebenden Einrichtung und Gegenstände<br />

(Verzeichnis in Anhang Nr. 1 zu diesem Vertrag). Diese gehen mit der Praxisübernahme<br />

und der vollständigen Zahlung des Übernahmepreises in das Eigentum des Käufers über.<br />

Der Käufer erwirbt ebenfalls die im Zeitpunkt der Übergabe bzw. einem anderen, von den<br />

Parteien vereinbarten Stichtag vorhandenen Medikamenten- und Verbrauchsmaterialvorräte<br />

zum Einstandspreis. Die Parteien erstellen auf diesen Zeitpunkt ein entsprechendes<br />

Verzeichnis (Anhang Nr. 2 zu diesem Vertrag).<br />

2.2. Der Verkäufer versichert, dass das zu übergebende Inventar sowie die Medikamenten- und<br />

Verbrauchsmaterialvorräte in seinem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten Dritter<br />

sind.<br />

[Variante:]<br />

2.2. An den nachstehend aufgeführten Gegenständen bestehen folgende Rechte Dritter:<br />

................................. . Der Verkäufer verpflichtet sich, diese Gegenstände an den Käufer<br />

frei von diesen Rechten zu übertragen. Hierzu wird er die Drittrechte unter Verwendung<br />

des vom Käufer gezahlten Kaufpreises ablösen.<br />

2.3. Das Inventar wird wie besichtigt übergeben. Eine Haftung des Verkäufers für Sachmängel<br />

ist, vorbehältlich Ziffer 3.2, ausgeschlossen. Sofern dem Verkäufer noch Garantieansprüche<br />

gegen Dritte zustehen, tritt er diese per Übergabedatum an den Käufer ab. Der Verkäufer<br />

versichert im übrigen, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind.<br />

Der Verkäufer bestätigt, dass Apparate und Instrumente einwandfrei gewartet wurden, und<br />

den gesetzlichen Anforderungen (namentlich Strahlenschutzverordnung, Medizinprodukteverordnung)<br />

genügen. Er legt dem Käufer die entsprechenden Belege vor, insbesondere<br />

das vollständig nachgeführte Anlagebuch der Röntgenanlage.<br />

3. NUTZEN UND GEFAHR<br />

3.1. Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt der Praxisübergabe an den Käufer über.<br />

3.2. Im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Praxisübernahme obliegt der übliche Unterhalt<br />

sowie Reparaturen weiterhin dem Verkäufer. Reparaturen und Ersatzanschaffungen,<br />

welche im Einzelfall weniger als 1000 Franken kosten, sind von ihm zu tragen; er kann da-


für keine Erhöhung des Kaufpreises verlangen. Fallen teurere Reparaturen oder Ersatzanschaffungen<br />

an, teilt der Verkäufer dies dem Käufer unverzüglich mit, damit eine Lösung<br />

im gegenseitigen Einvernehmen (Auswahl, evtl. Verzicht auf Ersatzanschaffung, Anpassung<br />

des Übernahmepreises, etc.) getroffen werden kann. Finden die Parteien keine einvernehmliche<br />

Lösung, wird der betreffende Gegenstand aus dem Inventar gestrichen, und<br />

der Käufer kann eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen; wurde eine<br />

detaillierte Praxiswertschätzung vorgenommen, ist für die Kaufpreisminderung der für den<br />

betreffenden Gegenstand festgelegte Schätzpreis verbindlich.<br />

3.3 Der Verkäufer setzt im übrigen alles in seiner Möglichkeit stehende daran, die Praxis bis<br />

zur Übergabe im bisherigen Umfang (Öffnungszeiten, Patienteneinschreibungen etc.) weiterzuführen.<br />

4. PATIENTENKARTEI<br />

4.1. Der Verkäufer übergibt dem Käufer die Patientenkartei samt den vollständigen Krankengeschichten.<br />

Dieser verpflichtet sich, diese Unterlagen entsprechend den gesetzlichen und<br />

standesrechtlichen Bestimmungen aufzubewahren, jedoch mindestens 10 Jahre seit der<br />

letzten Behandlung. Er wird dafür vom Verkäufer nicht entschädigt.<br />

Der Käufer darf die Krankengeschichten in jedem Fall nur mit Einverständnis des<br />

Patienten einsehen. Das Einverständnis gilt als erteilt, wenn der Patient sich beim Käufer<br />

in Behandlung begibt.<br />

4.2. Der Käufer ist sich bewusst, dass er Patienten oder von Patienten ermächtigten Ärzten,<br />

welche die Behandlung weiterführen, die gesetzlich vorgeschriebenen Auskünfte erteilen<br />

muss.<br />

4.3. Der Verkäufer kann nach vorheriger Anmeldung die Unterlagen einsehen und sich davon<br />

auf eigene Kosten Kopien erstellen, soweit dies zur Wahrung seiner Rechte erforderlich ist.<br />

5. ÜBERNAHMEPREIS<br />

5.1. Der Übernahmepreis für die Praxis beträgt Fr. ......................, zuzüglich den Kosten für<br />

Medikamenten- und Verbrauchsmaterialvorräte gemäss Verzeichnis in Anhang Nr. 2. Der<br />

Verkäufer übernimmt keine Garantie für die zukünftige Umsatz- und Gewinnentwicklung.<br />

5.2. Der Übernahmepreis ist am Tag der Praxisübernahme fällig und auf das Konto Nr. ...........<br />

bei der ................................. Bank einzuzahlen.<br />

[Variante:]<br />

5.2. Vom Übernahmepreis in der Höhe von Fr. ..... zahlt der Käufer am Tag der Praxisübernahme<br />

einen Teilbetrag von Fr. ............... Der Rest ist zahlbar in ...... monatlichen/jährlichen<br />

Raten von jeweils Fr. ................, erstmals am ........... Die jeweilige Restschuld<br />

wird mit ..... % verzinst.<br />

6. PRAXISRÄUME<br />

Es wird festgestellt, dass zwischen dem Käufer und dem Vermieter der Praxisräume ein<br />

....jähriger, im Grundbuch vormerkbarer Mietvertrag zustande gekommen ist.<br />

[Variante:]<br />

Die Verbindlichkeit des vorliegenden <strong>Praxisübernahmevertrag</strong>es hängt davon ab, dass zwischen<br />

dem Käufer und dem Vermieter der Praxisräume ein .... jähriger, im Grundbuch vormerkbarer<br />

Mietvertrag zu den bisherigen Bedingungen zustande kommt.<br />

[Variante:]<br />

Der Kauf der Liegenschaft, in welcher sich die Praxisräume befinden, wird in einem besonderen<br />

Vertrag geregelt. Die Verbindlichkeit des vorliegenden <strong>Praxisübernahmevertrag</strong>es ist<br />

abhängig von der Übertragung des Eigentums an der Liegenschaft an den Käufer.


7. PERSONAL<br />

Der Käufer tritt anstelle des Verkäufers in die mit dem Personal bestehenden Rechtsverhältnisse<br />

ein (Arbeitsvertrag, 2. Säule, Lohnausfallversicherung etc.).<br />

Käufer und Verkäufer übernehmen allfällige Lohnzulagen wie 13. Monatslohn oder Gratifikation<br />

sowie den Ferienlohn anteilsmässig nach Massgabe des Zeitpunktes der Praxisübernahme.<br />

8. EINTRITT IN SONSTIGE LAUFENDE VERTRÄGE<br />

8.1. Die Parteien erstellen ein Verzeichnis der übrigen laufenden Verträge, in die der Käufer<br />

eintritt (Anhang Nr. 3). Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vertragspartnern die Übernahme<br />

der Verträge anzuzeigen. Er ist für die rechtzeitige Kündigung der anderen Verträge<br />

besorgt.<br />

8.2. Der Verkäufer überlässt dem Käufer, soweit dies gemäss den einschlägigen Vorschriften<br />

möglich ist, die Telefonnummer(n) ............... und Telefax-Nummer(n) ............... der Praxis<br />

und gibt gegenüber den zuständigen Telekommunikations-Betrieben die dazu erforderlichen<br />

Erklärungen ab.<br />

9. BESTEHENDE VERBINDLICHKEITEN UND HONORARFORDERUNGEN<br />

Sämtliche Verpflichtungen, die im Zeitpunkt der Praxisübernahme bestehen, bleiben beim<br />

Verkäufer.<br />

Die Honorare für ärztliche Leistungen, die bis zum Übergabedatum erbracht worden sind,<br />

stehen dem Verkäufer zu. Er rechnet auf diesen Zeitpunkt hin ab und zieht die entsprechenden<br />

Forderungen selbst ein. Gehen beim Käufer Zahlungen ein, die noch dem Verkäufer<br />

zustehen, überweist er sie unverzüglich dem Verkäufer.<br />

10. VERBOT DES WEITERVERKAUFS<br />

Bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung aus diesem Vertrag ist der Käufer nur mit Zustimmung<br />

des Verkäufers berechtigt, die Praxis oder Teile davon einem Dritten zu veräussern.<br />

Der Dritte hat in sämtliche Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer<br />

einzutreten.<br />

11. NACHFOLGEVERHÄLTNIS, KONKURRENZVERBOT<br />

11.1. Der Käufer ist berechtigt, sich als Nachfolger des Verkäufers zu bezeichnen. Der Verkäufer<br />

ist verpflichtet, dieses Nachfolgeverhältnis auf Anfrage hin zu bestätigen.<br />

11.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, nach der Übergabe im gleichen Notfallkreis keine Praxis<br />

mehr zu führen oder eine sonstige ärztliche Tätigkeit in freiberuflicher oder abhängiger<br />

Stellung aufzunehmen. Davon ausgenommen sind gelegentliche Stellvertretungen im Umfang<br />

von maximal sechs Wochen im Jahr.<br />

12. SCHRIFTFORM, TEILNICHTIGKEIT<br />

12.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden<br />

sind ungültig.<br />

Sämtliche Beilagen, auf die Bezug genommen wird, sind Bestandteil dieses Vertrages.


12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so<br />

wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

13. GERICHTSSTAND, VERMITTLUNGSVERFAHREN<br />

Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist der Praxisstandort. Vor Anrufen des Gerichts unterziehen<br />

sich die Parteien einem aussergerichtlichen Vermittlungsverfahren unter dem<br />

Vorsitz des Präsidenten der Ärztegesellschaft des Praxiskantons oder einer von ihm bezeichneten<br />

Person und übernehmen die allfälligen Kosten dieses Vermittlungsverfahrens.<br />

Sie verpflichten sich zur speditiven Zusammenarbeit mit dem Vermittler, so dass sich im<br />

Falle des Scheiterns der Vermittlung die Einreichung der Klage beim Gericht nicht ungebührlich<br />

verzögert.<br />

14. VERTRAGSKOSTEN<br />

Allfällige mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages entstehende Kosten<br />

(Praxiswertschätzung, Beratungs- und Vermittlungshonorare etc.) trägt diejenige Vertragspartei,<br />

welche die entsprechende Dienstleistung in Auftrag gegeben hat.<br />

[Ort und Datum]<br />

[Unterschriften]<br />

Herausgegeben vom Generalsekretariat der FMH / Version April 200

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