Praxisübernahmevertrag
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F O E D E R A T I O M E D I C O R U M H E L V E T I C O R U M<br />
<strong>Praxisübernahmevertrag</strong><br />
Erläuterungen<br />
Musterverträge sind nie pfannenfertige Lösungen, die unbesehen übernommen<br />
werden können. Bitte betrachten Sie auch den vorliegenden <strong>Praxisübernahmevertrag</strong><br />
als eine (ausformulierte) Checkliste derjenigen Punkte, auf die Sie bei einer<br />
Praxisübernahme achten und auf die Sie im Rahmen der Vertragsverhandlungen<br />
eingehen sollten. Das heisst auch, dass da und dort Varianten gewählt oder einzelne<br />
Vertragsbestimmungen den unterschiedlichen Verhältnissen und Interessen der<br />
Vertragsparteien angepasst werden müssen.<br />
Nehmen Sie sich genügend Zeit, um die empfohlenen Verzeichnisse (Inventar und<br />
Verträge) sorgfältig und vollständig zu erstellen. Sprechen Sie frühzeitig - im Minimum<br />
Fristen für allfällige Kündigungen beachten - mit dem Praxispersonal, dem<br />
Vermieter und anderen wichtigen Vertragspartnern, um die Modalitäten einer allfälligen<br />
weiteren Zusammenarbeit bzw. den Abschluss neuer Verträge mit dem Praxisübernehmer<br />
in die Wege zu leiten.<br />
April 2003 Rechtsdienst FMH<br />
Bitte beachten Sie<br />
Aus Kapazitätsgründen können wir leider keine umfassenden individuellen<br />
Vertragsberatungen übernehmen. Am besten wenden Sie sich als erste Anlaufstelle<br />
an Ihren Treuhänder, der im Idealfall über ein Netz von spezialisierten<br />
Beratern aus den Bereichen Finanzierung, Versicherung und evtl. Vertragsrecht<br />
verfügt. Andernfalls kann Ihnen auch die standeseigene FMH Consulting<br />
Services weiterhelfen.
PRAXISÜBERNAHMEVERTRAG<br />
zwischen ................................................................................................................Verkäufer<br />
und .............................................................................................................................. Käufer<br />
1. VERTRAGSGEGENSTAND<br />
1.1. Der Käufer übernimmt die bisher vom Verkäufer geführte Arztpraxis in<br />
..................................<br />
Die Praxis wird am ................... übergeben.<br />
1.2. Der Käufer bestätigt, eine Bewilligung zur selbständigen ärztlichen Tätigkeit zu haben und<br />
die Bedingungen für die Zulassung als Leistungserbringer der Sozialversicherungen zu erfüllen.<br />
Er führt die Praxis im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiter.<br />
2. INVENTAR, MÄNGELHAFTUNG<br />
2.1. Die Parteien erstellen ein Inventar der zu übergebenden Einrichtung und Gegenstände<br />
(Verzeichnis in Anhang Nr. 1 zu diesem Vertrag). Diese gehen mit der Praxisübernahme<br />
und der vollständigen Zahlung des Übernahmepreises in das Eigentum des Käufers über.<br />
Der Käufer erwirbt ebenfalls die im Zeitpunkt der Übergabe bzw. einem anderen, von den<br />
Parteien vereinbarten Stichtag vorhandenen Medikamenten- und Verbrauchsmaterialvorräte<br />
zum Einstandspreis. Die Parteien erstellen auf diesen Zeitpunkt ein entsprechendes<br />
Verzeichnis (Anhang Nr. 2 zu diesem Vertrag).<br />
2.2. Der Verkäufer versichert, dass das zu übergebende Inventar sowie die Medikamenten- und<br />
Verbrauchsmaterialvorräte in seinem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten Dritter<br />
sind.<br />
[Variante:]<br />
2.2. An den nachstehend aufgeführten Gegenständen bestehen folgende Rechte Dritter:<br />
................................. . Der Verkäufer verpflichtet sich, diese Gegenstände an den Käufer<br />
frei von diesen Rechten zu übertragen. Hierzu wird er die Drittrechte unter Verwendung<br />
des vom Käufer gezahlten Kaufpreises ablösen.<br />
2.3. Das Inventar wird wie besichtigt übergeben. Eine Haftung des Verkäufers für Sachmängel<br />
ist, vorbehältlich Ziffer 3.2, ausgeschlossen. Sofern dem Verkäufer noch Garantieansprüche<br />
gegen Dritte zustehen, tritt er diese per Übergabedatum an den Käufer ab. Der Verkäufer<br />
versichert im übrigen, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind.<br />
Der Verkäufer bestätigt, dass Apparate und Instrumente einwandfrei gewartet wurden, und<br />
den gesetzlichen Anforderungen (namentlich Strahlenschutzverordnung, Medizinprodukteverordnung)<br />
genügen. Er legt dem Käufer die entsprechenden Belege vor, insbesondere<br />
das vollständig nachgeführte Anlagebuch der Röntgenanlage.<br />
3. NUTZEN UND GEFAHR<br />
3.1. Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt der Praxisübergabe an den Käufer über.<br />
3.2. Im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Praxisübernahme obliegt der übliche Unterhalt<br />
sowie Reparaturen weiterhin dem Verkäufer. Reparaturen und Ersatzanschaffungen,<br />
welche im Einzelfall weniger als 1000 Franken kosten, sind von ihm zu tragen; er kann da-
für keine Erhöhung des Kaufpreises verlangen. Fallen teurere Reparaturen oder Ersatzanschaffungen<br />
an, teilt der Verkäufer dies dem Käufer unverzüglich mit, damit eine Lösung<br />
im gegenseitigen Einvernehmen (Auswahl, evtl. Verzicht auf Ersatzanschaffung, Anpassung<br />
des Übernahmepreises, etc.) getroffen werden kann. Finden die Parteien keine einvernehmliche<br />
Lösung, wird der betreffende Gegenstand aus dem Inventar gestrichen, und<br />
der Käufer kann eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen; wurde eine<br />
detaillierte Praxiswertschätzung vorgenommen, ist für die Kaufpreisminderung der für den<br />
betreffenden Gegenstand festgelegte Schätzpreis verbindlich.<br />
3.3 Der Verkäufer setzt im übrigen alles in seiner Möglichkeit stehende daran, die Praxis bis<br />
zur Übergabe im bisherigen Umfang (Öffnungszeiten, Patienteneinschreibungen etc.) weiterzuführen.<br />
4. PATIENTENKARTEI<br />
4.1. Der Verkäufer übergibt dem Käufer die Patientenkartei samt den vollständigen Krankengeschichten.<br />
Dieser verpflichtet sich, diese Unterlagen entsprechend den gesetzlichen und<br />
standesrechtlichen Bestimmungen aufzubewahren, jedoch mindestens 10 Jahre seit der<br />
letzten Behandlung. Er wird dafür vom Verkäufer nicht entschädigt.<br />
Der Käufer darf die Krankengeschichten in jedem Fall nur mit Einverständnis des<br />
Patienten einsehen. Das Einverständnis gilt als erteilt, wenn der Patient sich beim Käufer<br />
in Behandlung begibt.<br />
4.2. Der Käufer ist sich bewusst, dass er Patienten oder von Patienten ermächtigten Ärzten,<br />
welche die Behandlung weiterführen, die gesetzlich vorgeschriebenen Auskünfte erteilen<br />
muss.<br />
4.3. Der Verkäufer kann nach vorheriger Anmeldung die Unterlagen einsehen und sich davon<br />
auf eigene Kosten Kopien erstellen, soweit dies zur Wahrung seiner Rechte erforderlich ist.<br />
5. ÜBERNAHMEPREIS<br />
5.1. Der Übernahmepreis für die Praxis beträgt Fr. ......................, zuzüglich den Kosten für<br />
Medikamenten- und Verbrauchsmaterialvorräte gemäss Verzeichnis in Anhang Nr. 2. Der<br />
Verkäufer übernimmt keine Garantie für die zukünftige Umsatz- und Gewinnentwicklung.<br />
5.2. Der Übernahmepreis ist am Tag der Praxisübernahme fällig und auf das Konto Nr. ...........<br />
bei der ................................. Bank einzuzahlen.<br />
[Variante:]<br />
5.2. Vom Übernahmepreis in der Höhe von Fr. ..... zahlt der Käufer am Tag der Praxisübernahme<br />
einen Teilbetrag von Fr. ............... Der Rest ist zahlbar in ...... monatlichen/jährlichen<br />
Raten von jeweils Fr. ................, erstmals am ........... Die jeweilige Restschuld<br />
wird mit ..... % verzinst.<br />
6. PRAXISRÄUME<br />
Es wird festgestellt, dass zwischen dem Käufer und dem Vermieter der Praxisräume ein<br />
....jähriger, im Grundbuch vormerkbarer Mietvertrag zustande gekommen ist.<br />
[Variante:]<br />
Die Verbindlichkeit des vorliegenden <strong>Praxisübernahmevertrag</strong>es hängt davon ab, dass zwischen<br />
dem Käufer und dem Vermieter der Praxisräume ein .... jähriger, im Grundbuch vormerkbarer<br />
Mietvertrag zu den bisherigen Bedingungen zustande kommt.<br />
[Variante:]<br />
Der Kauf der Liegenschaft, in welcher sich die Praxisräume befinden, wird in einem besonderen<br />
Vertrag geregelt. Die Verbindlichkeit des vorliegenden <strong>Praxisübernahmevertrag</strong>es ist<br />
abhängig von der Übertragung des Eigentums an der Liegenschaft an den Käufer.
7. PERSONAL<br />
Der Käufer tritt anstelle des Verkäufers in die mit dem Personal bestehenden Rechtsverhältnisse<br />
ein (Arbeitsvertrag, 2. Säule, Lohnausfallversicherung etc.).<br />
Käufer und Verkäufer übernehmen allfällige Lohnzulagen wie 13. Monatslohn oder Gratifikation<br />
sowie den Ferienlohn anteilsmässig nach Massgabe des Zeitpunktes der Praxisübernahme.<br />
8. EINTRITT IN SONSTIGE LAUFENDE VERTRÄGE<br />
8.1. Die Parteien erstellen ein Verzeichnis der übrigen laufenden Verträge, in die der Käufer<br />
eintritt (Anhang Nr. 3). Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vertragspartnern die Übernahme<br />
der Verträge anzuzeigen. Er ist für die rechtzeitige Kündigung der anderen Verträge<br />
besorgt.<br />
8.2. Der Verkäufer überlässt dem Käufer, soweit dies gemäss den einschlägigen Vorschriften<br />
möglich ist, die Telefonnummer(n) ............... und Telefax-Nummer(n) ............... der Praxis<br />
und gibt gegenüber den zuständigen Telekommunikations-Betrieben die dazu erforderlichen<br />
Erklärungen ab.<br />
9. BESTEHENDE VERBINDLICHKEITEN UND HONORARFORDERUNGEN<br />
Sämtliche Verpflichtungen, die im Zeitpunkt der Praxisübernahme bestehen, bleiben beim<br />
Verkäufer.<br />
Die Honorare für ärztliche Leistungen, die bis zum Übergabedatum erbracht worden sind,<br />
stehen dem Verkäufer zu. Er rechnet auf diesen Zeitpunkt hin ab und zieht die entsprechenden<br />
Forderungen selbst ein. Gehen beim Käufer Zahlungen ein, die noch dem Verkäufer<br />
zustehen, überweist er sie unverzüglich dem Verkäufer.<br />
10. VERBOT DES WEITERVERKAUFS<br />
Bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung aus diesem Vertrag ist der Käufer nur mit Zustimmung<br />
des Verkäufers berechtigt, die Praxis oder Teile davon einem Dritten zu veräussern.<br />
Der Dritte hat in sämtliche Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer<br />
einzutreten.<br />
11. NACHFOLGEVERHÄLTNIS, KONKURRENZVERBOT<br />
11.1. Der Käufer ist berechtigt, sich als Nachfolger des Verkäufers zu bezeichnen. Der Verkäufer<br />
ist verpflichtet, dieses Nachfolgeverhältnis auf Anfrage hin zu bestätigen.<br />
11.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, nach der Übergabe im gleichen Notfallkreis keine Praxis<br />
mehr zu führen oder eine sonstige ärztliche Tätigkeit in freiberuflicher oder abhängiger<br />
Stellung aufzunehmen. Davon ausgenommen sind gelegentliche Stellvertretungen im Umfang<br />
von maximal sechs Wochen im Jahr.<br />
12. SCHRIFTFORM, TEILNICHTIGKEIT<br />
12.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden<br />
sind ungültig.<br />
Sämtliche Beilagen, auf die Bezug genommen wird, sind Bestandteil dieses Vertrages.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so<br />
wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />
13. GERICHTSSTAND, VERMITTLUNGSVERFAHREN<br />
Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist der Praxisstandort. Vor Anrufen des Gerichts unterziehen<br />
sich die Parteien einem aussergerichtlichen Vermittlungsverfahren unter dem<br />
Vorsitz des Präsidenten der Ärztegesellschaft des Praxiskantons oder einer von ihm bezeichneten<br />
Person und übernehmen die allfälligen Kosten dieses Vermittlungsverfahrens.<br />
Sie verpflichten sich zur speditiven Zusammenarbeit mit dem Vermittler, so dass sich im<br />
Falle des Scheiterns der Vermittlung die Einreichung der Klage beim Gericht nicht ungebührlich<br />
verzögert.<br />
14. VERTRAGSKOSTEN<br />
Allfällige mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages entstehende Kosten<br />
(Praxiswertschätzung, Beratungs- und Vermittlungshonorare etc.) trägt diejenige Vertragspartei,<br />
welche die entsprechende Dienstleistung in Auftrag gegeben hat.<br />
[Ort und Datum]<br />
[Unterschriften]<br />
Herausgegeben vom Generalsekretariat der FMH / Version April 200