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Praxisübernahmevertrag

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7. PERSONAL<br />

Der Käufer tritt anstelle des Verkäufers in die mit dem Personal bestehenden Rechtsverhältnisse<br />

ein (Arbeitsvertrag, 2. Säule, Lohnausfallversicherung etc.).<br />

Käufer und Verkäufer übernehmen allfällige Lohnzulagen wie 13. Monatslohn oder Gratifikation<br />

sowie den Ferienlohn anteilsmässig nach Massgabe des Zeitpunktes der Praxisübernahme.<br />

8. EINTRITT IN SONSTIGE LAUFENDE VERTRÄGE<br />

8.1. Die Parteien erstellen ein Verzeichnis der übrigen laufenden Verträge, in die der Käufer<br />

eintritt (Anhang Nr. 3). Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vertragspartnern die Übernahme<br />

der Verträge anzuzeigen. Er ist für die rechtzeitige Kündigung der anderen Verträge<br />

besorgt.<br />

8.2. Der Verkäufer überlässt dem Käufer, soweit dies gemäss den einschlägigen Vorschriften<br />

möglich ist, die Telefonnummer(n) ............... und Telefax-Nummer(n) ............... der Praxis<br />

und gibt gegenüber den zuständigen Telekommunikations-Betrieben die dazu erforderlichen<br />

Erklärungen ab.<br />

9. BESTEHENDE VERBINDLICHKEITEN UND HONORARFORDERUNGEN<br />

Sämtliche Verpflichtungen, die im Zeitpunkt der Praxisübernahme bestehen, bleiben beim<br />

Verkäufer.<br />

Die Honorare für ärztliche Leistungen, die bis zum Übergabedatum erbracht worden sind,<br />

stehen dem Verkäufer zu. Er rechnet auf diesen Zeitpunkt hin ab und zieht die entsprechenden<br />

Forderungen selbst ein. Gehen beim Käufer Zahlungen ein, die noch dem Verkäufer<br />

zustehen, überweist er sie unverzüglich dem Verkäufer.<br />

10. VERBOT DES WEITERVERKAUFS<br />

Bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung aus diesem Vertrag ist der Käufer nur mit Zustimmung<br />

des Verkäufers berechtigt, die Praxis oder Teile davon einem Dritten zu veräussern.<br />

Der Dritte hat in sämtliche Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer<br />

einzutreten.<br />

11. NACHFOLGEVERHÄLTNIS, KONKURRENZVERBOT<br />

11.1. Der Käufer ist berechtigt, sich als Nachfolger des Verkäufers zu bezeichnen. Der Verkäufer<br />

ist verpflichtet, dieses Nachfolgeverhältnis auf Anfrage hin zu bestätigen.<br />

11.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, nach der Übergabe im gleichen Notfallkreis keine Praxis<br />

mehr zu führen oder eine sonstige ärztliche Tätigkeit in freiberuflicher oder abhängiger<br />

Stellung aufzunehmen. Davon ausgenommen sind gelegentliche Stellvertretungen im Umfang<br />

von maximal sechs Wochen im Jahr.<br />

12. SCHRIFTFORM, TEILNICHTIGKEIT<br />

12.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden<br />

sind ungültig.<br />

Sämtliche Beilagen, auf die Bezug genommen wird, sind Bestandteil dieses Vertrages.

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