Praxisübernahmevertrag
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7. PERSONAL<br />
Der Käufer tritt anstelle des Verkäufers in die mit dem Personal bestehenden Rechtsverhältnisse<br />
ein (Arbeitsvertrag, 2. Säule, Lohnausfallversicherung etc.).<br />
Käufer und Verkäufer übernehmen allfällige Lohnzulagen wie 13. Monatslohn oder Gratifikation<br />
sowie den Ferienlohn anteilsmässig nach Massgabe des Zeitpunktes der Praxisübernahme.<br />
8. EINTRITT IN SONSTIGE LAUFENDE VERTRÄGE<br />
8.1. Die Parteien erstellen ein Verzeichnis der übrigen laufenden Verträge, in die der Käufer<br />
eintritt (Anhang Nr. 3). Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vertragspartnern die Übernahme<br />
der Verträge anzuzeigen. Er ist für die rechtzeitige Kündigung der anderen Verträge<br />
besorgt.<br />
8.2. Der Verkäufer überlässt dem Käufer, soweit dies gemäss den einschlägigen Vorschriften<br />
möglich ist, die Telefonnummer(n) ............... und Telefax-Nummer(n) ............... der Praxis<br />
und gibt gegenüber den zuständigen Telekommunikations-Betrieben die dazu erforderlichen<br />
Erklärungen ab.<br />
9. BESTEHENDE VERBINDLICHKEITEN UND HONORARFORDERUNGEN<br />
Sämtliche Verpflichtungen, die im Zeitpunkt der Praxisübernahme bestehen, bleiben beim<br />
Verkäufer.<br />
Die Honorare für ärztliche Leistungen, die bis zum Übergabedatum erbracht worden sind,<br />
stehen dem Verkäufer zu. Er rechnet auf diesen Zeitpunkt hin ab und zieht die entsprechenden<br />
Forderungen selbst ein. Gehen beim Käufer Zahlungen ein, die noch dem Verkäufer<br />
zustehen, überweist er sie unverzüglich dem Verkäufer.<br />
10. VERBOT DES WEITERVERKAUFS<br />
Bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung aus diesem Vertrag ist der Käufer nur mit Zustimmung<br />
des Verkäufers berechtigt, die Praxis oder Teile davon einem Dritten zu veräussern.<br />
Der Dritte hat in sämtliche Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer<br />
einzutreten.<br />
11. NACHFOLGEVERHÄLTNIS, KONKURRENZVERBOT<br />
11.1. Der Käufer ist berechtigt, sich als Nachfolger des Verkäufers zu bezeichnen. Der Verkäufer<br />
ist verpflichtet, dieses Nachfolgeverhältnis auf Anfrage hin zu bestätigen.<br />
11.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, nach der Übergabe im gleichen Notfallkreis keine Praxis<br />
mehr zu führen oder eine sonstige ärztliche Tätigkeit in freiberuflicher oder abhängiger<br />
Stellung aufzunehmen. Davon ausgenommen sind gelegentliche Stellvertretungen im Umfang<br />
von maximal sechs Wochen im Jahr.<br />
12. SCHRIFTFORM, TEILNICHTIGKEIT<br />
12.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden<br />
sind ungültig.<br />
Sämtliche Beilagen, auf die Bezug genommen wird, sind Bestandteil dieses Vertrages.