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Stadt Burg - Beschlussvorlage

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Fachbereich/Geschäftszeichen<br />

S t a d t B u r g - B e s c h l u s s v o r l a g e<br />

Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung/<br />

Sachgebiet <strong>Stadt</strong>planung - Städtebauförderung<br />

Beratungsfolge<br />

Ortschaftsrat Reesen 05.09.2012<br />

Bau- und Umweltausschuss 11.09.2012<br />

Wirtschafts- und Vergabeausschuss 12.09.2012<br />

Hauptausschuss 20.09.2012<br />

<strong>Stadt</strong>rat 27.09.2012<br />

X öffentlich nicht öffentlich<br />

Seite 1<br />

Beschluss-Nr.<br />

(ggf. Nachtragsvermerk)<br />

14.08.2012 2012/082<br />

Befürwortung/Beschlussfassung<br />

Sitzungstermin ja nein Enthaltung<br />

Betreff :<br />

Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong>/Aufstellungsverfahren/vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

Nr. 86 „Ablagerungen und Bauschuttrecycling an der Deponie Reesen“<br />

hier: Satzungsbeschluss<br />

Beschlussvorschlag<br />

1. Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom<br />

23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S.<br />

1509) m.W.v. 30. Juli 2011 und § 6 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO<br />

LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), in der zuletzt geänderten geltenden Fassung, beschließt<br />

der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Ablagerungen und<br />

Bauschuttrecycling an der Deponie Reesen“ bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem<br />

Text (Planteil B) sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand vom Juni 2012 als Satzung.<br />

2. Die Begründung wird gebilligt.<br />

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB<br />

ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit<br />

Begründung einschließlich Umweltbericht sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan während der<br />

Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen<br />

Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.<br />

Beratungsergebnis<br />

Gremium : Sitzung am: TOP :<br />

Einstimmig<br />

Mit<br />

Stimmen<br />

mehrheit<br />

Ja Nein Enthaltung Befangen Laut<br />

Beschlussvorschlag<br />

Abweichender<br />

Beschluss (Rückseite)


Seite 2<br />

Problembeschreibung/Begründung<br />

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens<br />

Der Bereich an der Sandgrube in Reesen ist in den zurückliegenden Jahren auch als Standort für die<br />

betrieblichen Aktivitäten einer Bauschuttrecyclinganlage genutzt worden. Diese Nutzung gilt als<br />

eigenständiger Gewerbebetrieb, liegt außerhalb der Deponiegenehmigung und ist bisher mit<br />

Genehmigungen nach dem Immissionsschutzrecht (BImSchG) als Anlagengenehmigung und dem<br />

Naturschutzrecht (Abgrabung) für den Sandtagebau genehmigt worden. Maßgebend für diese<br />

Verfahrensweise ist die Zuständigkeit der einzelnen Rechtsgebiete für die Vorhaben. Bezüglich der<br />

Bauschuttrecyclinganlage wurde das BImSchG herangezogen, weil die Anlage nach diesem Recht<br />

zugelassen werden muss, die Nachnutzung des Bereiches des Sandtagebaues (Grube) berücksichtigt<br />

werden muss und die Ortsgebundenheit der Anlage (ein fester Aufstellort) gegeben ist.<br />

Mit der Einrichtung der Deponie und der damit verbundenen abschnittsweisen Vorbereitung und Aufnahme<br />

der Deponietätigkeit muss die Bauschuttrecyclinganlage jedoch jeweils versetzt werden. Damit wird der<br />

Abschnitt frei für die Einrichtung und den Betrieb der Deponie. Diese Ortsveränderlichkeit der<br />

Bauschuttrecyclinganlage ist der Grund für den Landkreis Jerichower Land, die bisherige<br />

Genehmigungspraxis nach dem BImSchG aufzugeben und die Aufstellung eines B-Planes zu verlangen.<br />

Als Begründung wird die Einzelfallbezogenheit einer Entscheidung nach dem BImSchG angeführt,<br />

bewegliche Anlagen sind daher im Genehmigungsverfahren problematisch. Im Ergebnis wurde die<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Fortführung der Nutzung der Baustoffrecyclinganlage insofern<br />

erforderlich. Als Rechtsgrundlage für die Anlagengenehmigung ist weiterhin das BImSchG zuständig.<br />

Aufgrund des bereits schon langjährig stattfindenden Betriebes der Anlage innerhalb der Grube des<br />

Sandtagebaus sind Lärmemissionen im weiteren Umfeld nicht zu erwarten.<br />

Die Betreibung der Deponie erfolgt abschnittsweise, das bedeutet, dass die Längsachse des<br />

Deponiekörpers in drei Abschnitte gegliedert wird, die jeweils nach Abschluss der Einlagerungen<br />

abgeschlossen und mit geeigneten Materialien (Erdstoffen) abgedeckt werden. Bei der beabsichtigten<br />

Fortführung des Sandtagebaues werden mengenmäßig und qualitativ ausreichend Erdstoffe (Oberboden)<br />

bewegt, die genau für diese Verwendung geeignet sind. Somit liegt nahe, diese Erdstoffe zu lösen und zu<br />

einem Oberbodenlager westlich der zukünftigen Deponie aufzubauen. Ein bereits jetzt schon vorhandener<br />

Erdwall, der dem Sicht- und Lärmschutz dient, soll diesen Bereich zwischen Deponie und zukünftigem<br />

Erdstofflager abgrenzen. Für diese beiden Nutzungen wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />

erforderlich, weil diese Nutzungen durch die vorhandene Deponiegenehmigung zwar kausal<br />

zusammenhängend genehmigt, jedoch örtlich nicht definiert und zugewiesen wurden. Der Variante der<br />

Nutzung der vor Ort vorhandenen geeigneten Materialen für die Deponieabdeckung sollte der Vorzug vor<br />

der Zuführung und dem Antransport ortsfremder Materialen gegeben werden.<br />

Insofern soll der zu erarbeitende Bebauungsplan die derzeitige gewerbsmäßige Nutzung für die sich<br />

innerhalb der Sandgrube neu ergebenden Standorte der Bauschuttrecyclinganlage sichern sowie die<br />

Voraussetzungen für die Nutzung von im Zuge des Sandabbaus gewonnenen Oberböden für die zukünftige<br />

Deponieabdeckung schaffen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> hat in seiner Sitzung am 18. November 2010 die Einleitung des<br />

Aufstellungsverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Ablagerungen und<br />

Bauschuttrecycling an der Deponie Reesen“ beschlossen. Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes einschl. der Begründung<br />

in der Zeit vom 26. September 2011 bis zum 11. Oktober 2011 zu jedermanns Einsicht öffentlich<br />

ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom<br />

16. September 2011, 15. Jahrgang, Nr. 43 ortsüblich bekanntgemacht.<br />

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 wurde am<br />

15. Dezember 2011 vom <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> gefasst. Der Entwurf, die dazugehörige Begründung<br />

einschließlich Umweltbericht sowie umweltrelevante Stellungnahmen des Bebauungsplanes Nr. 86 lagen in<br />

der Zeit vom 25. Januar 2012 bis zum 27. Februar 2012 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Es<br />

wurde ein Hinweis seitens der Öffentlichkeit eingebracht. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> vom 26. Januar 2012<br />

zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der<br />

Verwaltung geprüft und dem <strong>Stadt</strong>rat mit Beschluss-Nr. 2012/081 zur Entscheidung vorgelegt.


Seite 3<br />

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung<br />

Der Satzungsbeschluss schließt das Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ab.<br />

Eine Genehmigung des Bebauungsplanes vom Landesverwaltungsamt ist nicht erforderlich.<br />

3. Weitere Verfahrensweise<br />

Die Verwaltung wird die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorbereiten und ortsüblich im<br />

Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> bekannt machen. Damit tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 86<br />

„Ablagerungen und Bauschuttrecycling an der Deponie Reesen“ sowie der Vorhaben- und<br />

Erschließungsplan in Kraft.<br />

4. Anlagen<br />

Die Anlagen bestehen aus der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86<br />

„Ablagerungen und Bauschuttrecycling an der Deponie Reesen“ (Anlage 1.1) sowie des Vorhaben- und<br />

Erschließungsplanes (Anlage 1.2) und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 1.3) in der<br />

Fassung vom Juni 2012.<br />

gez.<br />

Rehbaum<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Burg</strong>, 24.08.2012<br />

Bestätigung nach Beschlussfassung<br />

Kurze<br />

Vorsitzender des<br />

<strong>Stadt</strong>rates<br />

<strong>Burg</strong>,<br />

Finanzielle Auswirkungen ?<br />

ja nein<br />

1<br />

Gesamtkosten der Maßnahmen<br />

(Beschaffungs- Herstellkosten)<br />

Veranschlagung im<br />

Haushaltsjahr 20<br />

Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt<br />

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht<br />

2 davon Zuschüsse: 3 jährliche Folgekosten/-lasten<br />

EUR Land: EUR EUR<br />

Sonstige: EUR<br />

HH-Jahr: EUR Haushaltsstelle<br />

Folgejahr: EUR<br />

Genehmigung Anzeige nicht erforderlich

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