Stadt Burg - Beschlussvorlage
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Fachbereich/Geschäftszeichen<br />
S t a d t B u r g - B e s c h l u s s v o r l a g e<br />
Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung/<br />
Sachgebiet <strong>Stadt</strong>planung - Städtebauförderung<br />
Beratungsfolge<br />
Ortschaftsrat Reesen 05.09.2012<br />
Bau- und Umweltausschuss 11.09.2012<br />
Wirtschafts- und Vergabeausschuss 12.09.2012<br />
Hauptausschuss 20.09.2012<br />
<strong>Stadt</strong>rat 27.09.2012<br />
X öffentlich nicht öffentlich<br />
Seite 1<br />
Beschluss-Nr.<br />
(ggf. Nachtragsvermerk)<br />
14.08.2012 2012/082<br />
Befürwortung/Beschlussfassung<br />
Sitzungstermin ja nein Enthaltung<br />
Betreff :<br />
Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong>/Aufstellungsverfahren/vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
Nr. 86 „Ablagerungen und Bauschuttrecycling an der Deponie Reesen“<br />
hier: Satzungsbeschluss<br />
Beschlussvorschlag<br />
1. Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom<br />
23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S.<br />
1509) m.W.v. 30. Juli 2011 und § 6 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO<br />
LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), in der zuletzt geänderten geltenden Fassung, beschließt<br />
der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Ablagerungen und<br />
Bauschuttrecycling an der Deponie Reesen“ bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem<br />
Text (Planteil B) sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand vom Juni 2012 als Satzung.<br />
2. Die Begründung wird gebilligt.<br />
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB<br />
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit<br />
Begründung einschließlich Umweltbericht sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan während der<br />
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen<br />
Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.<br />
Beratungsergebnis<br />
Gremium : Sitzung am: TOP :<br />
Einstimmig<br />
Mit<br />
Stimmen<br />
mehrheit<br />
Ja Nein Enthaltung Befangen Laut<br />
Beschlussvorschlag<br />
Abweichender<br />
Beschluss (Rückseite)
Seite 2<br />
Problembeschreibung/Begründung<br />
1. Derzeitiger Stand des Verfahrens<br />
Der Bereich an der Sandgrube in Reesen ist in den zurückliegenden Jahren auch als Standort für die<br />
betrieblichen Aktivitäten einer Bauschuttrecyclinganlage genutzt worden. Diese Nutzung gilt als<br />
eigenständiger Gewerbebetrieb, liegt außerhalb der Deponiegenehmigung und ist bisher mit<br />
Genehmigungen nach dem Immissionsschutzrecht (BImSchG) als Anlagengenehmigung und dem<br />
Naturschutzrecht (Abgrabung) für den Sandtagebau genehmigt worden. Maßgebend für diese<br />
Verfahrensweise ist die Zuständigkeit der einzelnen Rechtsgebiete für die Vorhaben. Bezüglich der<br />
Bauschuttrecyclinganlage wurde das BImSchG herangezogen, weil die Anlage nach diesem Recht<br />
zugelassen werden muss, die Nachnutzung des Bereiches des Sandtagebaues (Grube) berücksichtigt<br />
werden muss und die Ortsgebundenheit der Anlage (ein fester Aufstellort) gegeben ist.<br />
Mit der Einrichtung der Deponie und der damit verbundenen abschnittsweisen Vorbereitung und Aufnahme<br />
der Deponietätigkeit muss die Bauschuttrecyclinganlage jedoch jeweils versetzt werden. Damit wird der<br />
Abschnitt frei für die Einrichtung und den Betrieb der Deponie. Diese Ortsveränderlichkeit der<br />
Bauschuttrecyclinganlage ist der Grund für den Landkreis Jerichower Land, die bisherige<br />
Genehmigungspraxis nach dem BImSchG aufzugeben und die Aufstellung eines B-Planes zu verlangen.<br />
Als Begründung wird die Einzelfallbezogenheit einer Entscheidung nach dem BImSchG angeführt,<br />
bewegliche Anlagen sind daher im Genehmigungsverfahren problematisch. Im Ergebnis wurde die<br />
Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Fortführung der Nutzung der Baustoffrecyclinganlage insofern<br />
erforderlich. Als Rechtsgrundlage für die Anlagengenehmigung ist weiterhin das BImSchG zuständig.<br />
Aufgrund des bereits schon langjährig stattfindenden Betriebes der Anlage innerhalb der Grube des<br />
Sandtagebaus sind Lärmemissionen im weiteren Umfeld nicht zu erwarten.<br />
Die Betreibung der Deponie erfolgt abschnittsweise, das bedeutet, dass die Längsachse des<br />
Deponiekörpers in drei Abschnitte gegliedert wird, die jeweils nach Abschluss der Einlagerungen<br />
abgeschlossen und mit geeigneten Materialien (Erdstoffen) abgedeckt werden. Bei der beabsichtigten<br />
Fortführung des Sandtagebaues werden mengenmäßig und qualitativ ausreichend Erdstoffe (Oberboden)<br />
bewegt, die genau für diese Verwendung geeignet sind. Somit liegt nahe, diese Erdstoffe zu lösen und zu<br />
einem Oberbodenlager westlich der zukünftigen Deponie aufzubauen. Ein bereits jetzt schon vorhandener<br />
Erdwall, der dem Sicht- und Lärmschutz dient, soll diesen Bereich zwischen Deponie und zukünftigem<br />
Erdstofflager abgrenzen. Für diese beiden Nutzungen wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />
erforderlich, weil diese Nutzungen durch die vorhandene Deponiegenehmigung zwar kausal<br />
zusammenhängend genehmigt, jedoch örtlich nicht definiert und zugewiesen wurden. Der Variante der<br />
Nutzung der vor Ort vorhandenen geeigneten Materialen für die Deponieabdeckung sollte der Vorzug vor<br />
der Zuführung und dem Antransport ortsfremder Materialen gegeben werden.<br />
Insofern soll der zu erarbeitende Bebauungsplan die derzeitige gewerbsmäßige Nutzung für die sich<br />
innerhalb der Sandgrube neu ergebenden Standorte der Bauschuttrecyclinganlage sichern sowie die<br />
Voraussetzungen für die Nutzung von im Zuge des Sandabbaus gewonnenen Oberböden für die zukünftige<br />
Deponieabdeckung schaffen.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> hat in seiner Sitzung am 18. November 2010 die Einleitung des<br />
Aufstellungsverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Ablagerungen und<br />
Bauschuttrecycling an der Deponie Reesen“ beschlossen. Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes einschl. der Begründung<br />
in der Zeit vom 26. September 2011 bis zum 11. Oktober 2011 zu jedermanns Einsicht öffentlich<br />
ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom<br />
16. September 2011, 15. Jahrgang, Nr. 43 ortsüblich bekanntgemacht.<br />
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 wurde am<br />
15. Dezember 2011 vom <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> gefasst. Der Entwurf, die dazugehörige Begründung<br />
einschließlich Umweltbericht sowie umweltrelevante Stellungnahmen des Bebauungsplanes Nr. 86 lagen in<br />
der Zeit vom 25. Januar 2012 bis zum 27. Februar 2012 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Es<br />
wurde ein Hinweis seitens der Öffentlichkeit eingebracht. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> vom 26. Januar 2012<br />
zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der<br />
Verwaltung geprüft und dem <strong>Stadt</strong>rat mit Beschluss-Nr. 2012/081 zur Entscheidung vorgelegt.
Seite 3<br />
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung<br />
Der Satzungsbeschluss schließt das Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ab.<br />
Eine Genehmigung des Bebauungsplanes vom Landesverwaltungsamt ist nicht erforderlich.<br />
3. Weitere Verfahrensweise<br />
Die Verwaltung wird die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorbereiten und ortsüblich im<br />
Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> bekannt machen. Damit tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 86<br />
„Ablagerungen und Bauschuttrecycling an der Deponie Reesen“ sowie der Vorhaben- und<br />
Erschließungsplan in Kraft.<br />
4. Anlagen<br />
Die Anlagen bestehen aus der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86<br />
„Ablagerungen und Bauschuttrecycling an der Deponie Reesen“ (Anlage 1.1) sowie des Vorhaben- und<br />
Erschließungsplanes (Anlage 1.2) und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 1.3) in der<br />
Fassung vom Juni 2012.<br />
gez.<br />
Rehbaum<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Burg</strong>, 24.08.2012<br />
Bestätigung nach Beschlussfassung<br />
Kurze<br />
Vorsitzender des<br />
<strong>Stadt</strong>rates<br />
<strong>Burg</strong>,<br />
Finanzielle Auswirkungen ?<br />
ja nein<br />
1<br />
Gesamtkosten der Maßnahmen<br />
(Beschaffungs- Herstellkosten)<br />
Veranschlagung im<br />
Haushaltsjahr 20<br />
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt<br />
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht<br />
2 davon Zuschüsse: 3 jährliche Folgekosten/-lasten<br />
EUR Land: EUR EUR<br />
Sonstige: EUR<br />
HH-Jahr: EUR Haushaltsstelle<br />
Folgejahr: EUR<br />
Genehmigung Anzeige nicht erforderlich