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Stadt Burg - Beschlussvorlage

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Fachbereich/Geschäftszeichen<br />

S t a d t B u r g - B e s c h l u s s v o r l a g e<br />

Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung /<br />

Sachgebiet <strong>Stadt</strong>planung-Städtebauförderung<br />

Beratungsfolge<br />

Bau- u. Umweltausschuss 11.09.2012<br />

Hauptausschuss 20.09.2012<br />

<strong>Stadt</strong>rat 27.09.2012<br />

X öffentlich nicht öffentlich<br />

Beschluss-Nr.<br />

(ggf. Nachtragsvermerk)<br />

2012/087<br />

Befürwortung/Beschlussfassung<br />

Sitzungstermin ja nein Enthaltung<br />

Betreff :<br />

Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong>/Aufstellungsverfahren/Bebauungsplan Nr. 94 für das<br />

Wochenendhausgebiet „Zum Kurzen Busch“<br />

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB<br />

Beschlussvorschlag<br />

1. Für die sich südlich der Niegripper Chaussee befindliche Bebauung mit Wochenendhäusern mit der<br />

postalischen Anschrift „Zum Kurzen Busch 1- 13 und 15- 20 und 22- 44“ (Geltungsbereich siehe<br />

Anlage 1) wird ein Bebauungsplan nach § 1 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) m.W.v.<br />

30.07.2011, aufgestellt.<br />

2. Folgende Ziele und Zwecke werden angestrebt:<br />

Es soll ein Sondergebiet, das der Erholung dient –Wochenendhausgebiet- mit folgenden Festsetzungen<br />

ausgewiesen werden.<br />

• Regelung der Art der baulichen Nutzung und<br />

• Regelung des Maßes der baulichen Nutzung.<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> stellt für den geplanten räumlichen Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes bereits eine Sonderbaufläche dar.<br />

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach<br />

§ 3 Abs. 1 BauGB soll nach ortsüblicher Bekanntmachung (gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) durch die<br />

öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes für die Dauer von 2 Wochen erfolgen.<br />

Beratungsergebnis<br />

Gremium : Sitzung am: TOP :<br />

Einstimmig<br />

Mit<br />

Stimmen<br />

mehrheit<br />

Ja Nein Enthaltung Befangen Laut<br />

Beschlussvorschlag<br />

Abweichender<br />

Beschluss (Rückseite)


Seite 2<br />

Problembeschreibung/Begründung<br />

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens.<br />

Das Ziel der Bebauungsplanung besteht in der Ausweisung eines Sondergebietes, das der Erholung dient-<br />

Wochenendhausgebiet - gemäß § 10 Abs. 2 BauNVO. Damit soll dauerhaft Planungssicherheit für die<br />

Anlieger hinsichtlich des Bestandes an Wochenendhäusern und für künftige Investitionen geschaffen<br />

werden. Eine unkontrollierte Bebauung soll gleichzeitig vermieden werden.<br />

Die Erforderlichkeit des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Tatsache, dass die vorhandenen baulichen<br />

Anlagen unterschiedliche Nutzungen und Größen aufweisen. Bei den baulichen Anlagen handelt es sich<br />

um Wochenendhäuser. Diese sind durch Baugenehmigungen überwiegend in der Zeit vor 1990 entstanden.<br />

Zwischenzeitlich sind durch An- und Umbauten Veränderungen an den Wochenendhäusern vorgenommen<br />

worden. Dabei musste festgestellt werden, dass einige Anbauten das allgemeine Maß für<br />

Wochenendhäuser maßgeblich überschreitet. Eine Legalisierung der vorhandenen Bebauung und Nutzung<br />

wird für einige Wochenendhäuser problematisch und kann durch den Bebauungsplan nicht geleistet<br />

werden.<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplanes für diesen Bereich ist vergleichbar mit der Bebauungsplanung der<br />

Wochenendhausgebiete in der Ortschaft Parchau.<br />

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung<br />

Mit dem vorliegenden Beschluss wird das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes eröffnet. Nach<br />

Vorlage des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und Information im Bau- und Umweltausschuss des<br />

<strong>Stadt</strong>rates über die Planinhalte sowie die Auswirkungen der Planung wird die Öffentlichkeit an der<br />

Aufstellung des Planes beteiligt. Hierzu wird die Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von zwei<br />

Wochen zu jedermanns Einsicht i.S. von § 3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. des § 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend der<br />

Verfahrensvorschriften durchgeführt.<br />

Es ist beabsichtigt, einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB zu erarbeiten.<br />

3. Weitere Verfahrensweise<br />

Der zu erarbeitende Planentwurf und der Umweltbericht wird nach Vorstellung in den Gremien des<br />

<strong>Stadt</strong>rates zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im<br />

frühzeitigen Verfahren verwendet. Im Anschluss werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und<br />

sofern notwendig Änderungen oder Anpassungen vorgenommen. Danach wird der Bebauungsplan im<br />

Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.<br />

4. Anlagen<br />

Die Anlage 1 besteht aus dem unmaßstäblich abgebildeten geplanten räumlichen Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes Nr. 94 einschl. eines Übersichtsplanes.<br />

Die Anlage 2 besteht aus der Übersicht über den Umfang und den Detaillierungsgrad der Ermittlung der<br />

Belange für die Abwägung (Anwendung des § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB).<br />

gez.<br />

i. V. Vogler<br />

Vertreter des Bürgermeister<br />

<strong>Burg</strong>, 31.07.2012<br />

Bestätigung nach Beschlussfassung<br />

Kurze<br />

Vorsitzender des <strong>Stadt</strong>rates<br />

<strong>Burg</strong>,


Finanzielle Auswirkungen ?<br />

ja nein<br />

1<br />

Gesamtkosten der Maßnahmen<br />

(Beschaffungs- Herstellkosten)<br />

Veranschlagung im<br />

Haushaltsjahr<br />

Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt<br />

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht<br />

2 davon Zuschüsse: 3 jährliche Folgekosten/-lasten<br />

Land: EUR EUR<br />

Sonstige: EUR<br />

HH-Jahr: EUR Haushaltsstelle<br />

Folgejahr: EUR<br />

Genehmigung Anzeige nicht erforderlich<br />

Seite 3

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