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Stadt Burg - Beschlussvorlage

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Amt/Geschäftszeichen<br />

Rechts- und Ordnungsamt<br />

Beratungsfolge<br />

S t a d t B u r g - B e s c h l u s s v o r l a g e<br />

öffentlich nicht öffentlich<br />

30 10<br />

Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss 02.12.2010<br />

Hauptausschuss 09.12.2010<br />

<strong>Stadt</strong>rat 16.12.2010<br />

Beschluss-Nr.<br />

(ggf. Nachtragsvermerk)<br />

2010/146<br />

Befürwortung/Beschlussfassung<br />

Sitzungstermin ja nein Enthaltung<br />

Betreff :<br />

Kooperationsvereinbarung über interkommunale Zusammenarbeit mit der<br />

Gemeinde Möser<br />

Beschlussvorschlag<br />

1. Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> beschließt die in der Anlage beigefügte<br />

Kooperationsvereinbarung über interkommunale Zusammenarbeit mit der<br />

Gemeinde Möser.<br />

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Kooperationsvereinbarung über<br />

interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Möser zu unterzeichnen.<br />

Beratungsergebnis<br />

Gremium : Sitzung am: TOP :<br />

Einstimmig<br />

Mit<br />

Stimmen<br />

mehrheit<br />

Ja Nein Enthaltung Befangen Laut<br />

Beschluss -<br />

vorschlag<br />

Abweichender<br />

Beschluss (Rückseite)


Problembeschreibung/Begründung<br />

Rechtliche Grundlagen:<br />

§ 44 Abs. 3 Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt (GO LSA),<br />

§ 1 ff. Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA)<br />

Seite 2 von<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> und die Gemeinde Möser wollen Aufgaben gemeinschaftlich oder füreinander<br />

wahrnehmen, um ihre Verwaltungskraft besser auszuschöpfen und Aufgaben durchführen, die über<br />

das eigene Gebiet hinaus wirken. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> und die Gemeinde Möser streben durch den<br />

optimalen Einsatz von Personal und finanziellen Mitteln die effektivere Erledigung gemeinsamer<br />

Aufgaben an. Dies soll die Einsparung von Haushaltsmitteln durch Senkung der Verwaltungskosten<br />

bewirken. Hierbei sollen neben den bereits fixierten, jeweils weitere Handlungsfelder ermittelt<br />

werden, bei denen durch eine Interkommunale Zusammenarbeit Synergien und damit<br />

Einsparpotenziale erzielt werden können. Dergleichen soll durch die koordinierte<br />

Verwaltungstätigkeit die Bürgerfreundlichkeit erhöht werden.<br />

Die in der Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung wurde mit der Gemeinde Möser im Vorfeld<br />

abgestimmt und wird dort zeitgleich der Beschlussfassung des Gemeinderates zugeführt. Die<br />

Kooperationsvereinbarung bildet eine Grundsatzvereinbarung. Die Einzelheiten der<br />

Zusammenarbeit bezüglich bestimmter Tätigkeitsfelder werden in separaten Verträgen zu regeln<br />

sein.<br />

gez.<br />

Rehbaum<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Burg</strong>, 16.11.2010 Anlage: Kooperationsvereinbarung (Entwurf)<br />

Bestätigung nach Beschlussfassung<br />

Kurze<br />

Vorsitzender des<br />

<strong>Stadt</strong>rates<br />

<strong>Burg</strong>,<br />

Finanzielle Auswirkungen ?<br />

X ja nein<br />

1<br />

Gesamtkosten der Maßnahmen<br />

(Beschaffungs- Herstellkosten)<br />

Veranschlagung im<br />

Haushaltsjahr 20<br />

Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt<br />

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht<br />

2 davon Zuschüsse: 3 jährliche Folgekosten/-lasten<br />

EUR Land: EUR EUR<br />

Sonstige: EUR<br />

HH-Jahr: EUR Haushaltsstelle<br />

Folgejahr: EUR<br />

Genehmigung Anzeige nicht erforderlich


Anlage zur <strong>Beschlussvorlage</strong> 2010/146<br />

Kooperationsvereinbarung<br />

zur interkommunalen Zusammenarbeit<br />

zwischen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong>, vertreten durch den Bürgermeister Jörg Rehbaum, In der Alten Kaserne 2,<br />

39288 <strong>Burg</strong>,<br />

und<br />

- nachfolgend <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> -<br />

der Gemeinde Möser, vertreten durch den Bürgermeister Bernd Köppen, Brunnenbreite 7/8,<br />

39291 Möser<br />

§ 1<br />

Ziele der Kooperationsvereinbarung<br />

- nachfolgend Gemeinde Möser –<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> und die Gemeinde Möser wollen Aufgaben gemeinschaftlich oder füreinander<br />

wahrnehmen, um ihre Verwaltungskraft besser auszuschöpfen und Aufgaben durchführen, die<br />

über das eigene Gebiet hinaus wirken. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> und die Gemeinde Möser streben durch<br />

den optimalen Einsatz von Personal und finanziellen Mitteln die effektivere Erledigung<br />

gemeinsamer Aufgaben an. Dies soll die Einsparung von Haushaltsmitteln durch Senkung der


<strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> Gemeinde Möser<br />

Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit<br />

Verwaltungskosten bewirken. Hierbei sollen neben den bereits fixierten, jeweils weitere<br />

Handlungsfelder ermittelt werden, bei denen durch eine Interkommunale Zusammenarbeit<br />

Synergien und damit Einsparpotenziale erzielt werden können. Dergleichen soll durch die<br />

koordinierte Verwaltungstätigkeit die Bürgerfreundlichkeit erhöht werden.<br />

§ 2<br />

Gebiete der Zusammenarbeit<br />

Folgende Aufgabengebiete sollen einer Zusammenarbeit unterfallen:<br />

- gemeinsame Lohnabrechnung<br />

- gemeinsame Beschaffung von Technik und Material für die Freiwilligen Feuerwehren der<br />

Gemeinden<br />

- Vernetzung der Meldestellen<br />

- gemeinsamer Energieeinkauf<br />

- gemeinsame Vermarktung der Gewerbegebiete<br />

- gemeinsame Beschaffung von ADV Hard- und/oder Software sowie ADV-Systembetreuung<br />

- Zusammenarbeit der Bauhöfe (z.B. Technikauslastung)<br />

- gemeinsame Vollstreckung als Vollstreckungsbehörde im Sinne von<br />

§ 6 Vollstreckungsgesetz<br />

- Zusammenarbeit in der Bauleitplanung<br />

- Zusammenarbeit im Kulturbereich (Kulturmanagement)<br />

- gemeinsame Bußgeldstelle<br />

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Eine Erweiterung der Aufgabengebiete ist jederzeit<br />

möglich.<br />

§ 3<br />

Grundsätze der Zusammenarbeit<br />

(1) Die Vertragsparteien vereinbaren, bei Beschaffungen für die Verwaltung<br />

zusammenzuarbeiten und – wenn möglich – diese Beschaffungen koordiniert vorzunehmen, um<br />

über größere Einkaufskontingente Rabattierungen und Kostenersparnisse zu erzielen, welche<br />

die Beschaffungen kostengünstiger machen. Hierbei sollen – wenn zweckdienlich - gemeinsame<br />

Ausschreibungen erfolgen. Im Weiteren vereinbaren die Vertragsparteien, vor der notwendigen<br />

Beschaffung von technischem Spezialgerät jeweils eine Abstimmung vorzunehmen um eine<br />

2


<strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> Gemeinde Möser<br />

Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit<br />

unnötige Mehrfachbeschaffung zu verhindern, wenn durch einen gemeinsam genutzten Geräte-<br />

und Werkzeugpool Unterhaltungs- und Beschaffungskosten gespart werden können.<br />

(2) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> auf Grund der höheren<br />

Personaldichte und des höheren Grades der Spezialisierung der vorhandenen<br />

Personalkapazitäten für die Erledigung von Aufgaben der in § 2 genannten Gebiete der internen<br />

und hoheitlichen Verwaltung sowie des Vollzugs der Gemeinde Möser tätig wird. Der Umfang<br />

des Tätigwerdens, die Gegenstände desselben und die Kostenerstattungsregelungen bleiben<br />

gesonderten vertraglichen Regelungen vorbehalten.<br />

(3) Die Vertragsparteien benennen jeweils einen Ansprechpartner und einen Vertreter<br />

desselben. Diese Ansprechpartner kommunizieren auf direktem Wege bezüglich aller Belange<br />

die die Zusammenarbeit der Vertragspartner beim Vollzug der Kooperationsvereinbarung<br />

betreffen.<br />

(4) Die Bürgermeister der Vertragsparteien tauschen sich mindestens einmal im Jahr zu den<br />

aktuellen Aspekten der interkommunalen Zusammenarbeit aus. Die hierfür zu organisierenden<br />

Arbeitstreffen finden abwechselnd am jeweiligen Verwaltungssitz der Vertragsparteien statt.<br />

Etwaige Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien beim Vollzug oder der Auslegung der<br />

Kooperationsvereinbarung, welche nicht auf Arbeitsebene durch die Ansprechpartner gelöst<br />

werden können, werden durch die Bürgermeister der Vertragsparteien geklärt.<br />

§ 4<br />

Übertragung hoheitlicher Aufgaben<br />

Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben von der Gemeinde Möser auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> zur<br />

Erfüllung erfolgt durch Abschluss gesonderter öffentlich-rechtlicher Zweckvereinbarungen,<br />

welche unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Gemeinderäte der Vertragsparteien<br />

stehen und der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde bedürfen.<br />

§ 5 Haftung<br />

Die Vertragspartner haften für die Aufgabenerledigung durch ihre Bediensteten beim Vollzug<br />

dieser Kooperationsvereinbarung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hierbei ist die<br />

Haftung auf den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherungen der Vertragsparteien beim<br />

Kommunalen Schadensausgleich beschränkt.<br />

3


<strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> Gemeinde Möser<br />

Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit<br />

§ 6<br />

Vertragslaufzeit / Kündigung<br />

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie ist mit einer Kündigungsfrist<br />

von sechs Monaten zum jeweiligen Kalenderhalbjahr kündbar. Im Falle der Kündigung setzen<br />

sich die Vertragspartner einvernehmlich über eine etwaige Kostenfolge auseinander.<br />

§ 7<br />

Salvatorische Klausel<br />

Sollte sich eine der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen als unwirksam erweisen, wird<br />

dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt. Eine ungültige oder unklare<br />

Vereinbarung ist so zu deuten, zu ergänzen oder erforderlichenfalls zu berichtigen, dass der mit<br />

ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Das gleiche gilt hinsichtlich etwa<br />

hervortretender Vertragslücken.<br />

<strong>Burg</strong>, 2010 Möser, 2010<br />

Dienstsiegel Dienstsiegel<br />

………………………………….. …………………………………….<br />

Rehbaum Köppen<br />

Bürgermeister Bürgermeister<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> Gemeinde Möser<br />

4

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