Stadt Burg - Beschlussvorlage
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Amt/Geschäftszeichen<br />
Rechts- und Ordnungsamt<br />
Beratungsfolge<br />
S t a d t B u r g - B e s c h l u s s v o r l a g e<br />
öffentlich nicht öffentlich<br />
30 10<br />
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss 02.12.2010<br />
Hauptausschuss 09.12.2010<br />
<strong>Stadt</strong>rat 16.12.2010<br />
Beschluss-Nr.<br />
(ggf. Nachtragsvermerk)<br />
2010/146<br />
Befürwortung/Beschlussfassung<br />
Sitzungstermin ja nein Enthaltung<br />
Betreff :<br />
Kooperationsvereinbarung über interkommunale Zusammenarbeit mit der<br />
Gemeinde Möser<br />
Beschlussvorschlag<br />
1. Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> beschließt die in der Anlage beigefügte<br />
Kooperationsvereinbarung über interkommunale Zusammenarbeit mit der<br />
Gemeinde Möser.<br />
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Kooperationsvereinbarung über<br />
interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Möser zu unterzeichnen.<br />
Beratungsergebnis<br />
Gremium : Sitzung am: TOP :<br />
Einstimmig<br />
Mit<br />
Stimmen<br />
mehrheit<br />
Ja Nein Enthaltung Befangen Laut<br />
Beschluss -<br />
vorschlag<br />
Abweichender<br />
Beschluss (Rückseite)
Problembeschreibung/Begründung<br />
Rechtliche Grundlagen:<br />
§ 44 Abs. 3 Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt (GO LSA),<br />
§ 1 ff. Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA)<br />
Seite 2 von<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> und die Gemeinde Möser wollen Aufgaben gemeinschaftlich oder füreinander<br />
wahrnehmen, um ihre Verwaltungskraft besser auszuschöpfen und Aufgaben durchführen, die über<br />
das eigene Gebiet hinaus wirken. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> und die Gemeinde Möser streben durch den<br />
optimalen Einsatz von Personal und finanziellen Mitteln die effektivere Erledigung gemeinsamer<br />
Aufgaben an. Dies soll die Einsparung von Haushaltsmitteln durch Senkung der Verwaltungskosten<br />
bewirken. Hierbei sollen neben den bereits fixierten, jeweils weitere Handlungsfelder ermittelt<br />
werden, bei denen durch eine Interkommunale Zusammenarbeit Synergien und damit<br />
Einsparpotenziale erzielt werden können. Dergleichen soll durch die koordinierte<br />
Verwaltungstätigkeit die Bürgerfreundlichkeit erhöht werden.<br />
Die in der Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung wurde mit der Gemeinde Möser im Vorfeld<br />
abgestimmt und wird dort zeitgleich der Beschlussfassung des Gemeinderates zugeführt. Die<br />
Kooperationsvereinbarung bildet eine Grundsatzvereinbarung. Die Einzelheiten der<br />
Zusammenarbeit bezüglich bestimmter Tätigkeitsfelder werden in separaten Verträgen zu regeln<br />
sein.<br />
gez.<br />
Rehbaum<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Burg</strong>, 16.11.2010 Anlage: Kooperationsvereinbarung (Entwurf)<br />
Bestätigung nach Beschlussfassung<br />
Kurze<br />
Vorsitzender des<br />
<strong>Stadt</strong>rates<br />
<strong>Burg</strong>,<br />
Finanzielle Auswirkungen ?<br />
X ja nein<br />
1<br />
Gesamtkosten der Maßnahmen<br />
(Beschaffungs- Herstellkosten)<br />
Veranschlagung im<br />
Haushaltsjahr 20<br />
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt<br />
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht<br />
2 davon Zuschüsse: 3 jährliche Folgekosten/-lasten<br />
EUR Land: EUR EUR<br />
Sonstige: EUR<br />
HH-Jahr: EUR Haushaltsstelle<br />
Folgejahr: EUR<br />
Genehmigung Anzeige nicht erforderlich
Anlage zur <strong>Beschlussvorlage</strong> 2010/146<br />
Kooperationsvereinbarung<br />
zur interkommunalen Zusammenarbeit<br />
zwischen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong>, vertreten durch den Bürgermeister Jörg Rehbaum, In der Alten Kaserne 2,<br />
39288 <strong>Burg</strong>,<br />
und<br />
- nachfolgend <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> -<br />
der Gemeinde Möser, vertreten durch den Bürgermeister Bernd Köppen, Brunnenbreite 7/8,<br />
39291 Möser<br />
§ 1<br />
Ziele der Kooperationsvereinbarung<br />
- nachfolgend Gemeinde Möser –<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> und die Gemeinde Möser wollen Aufgaben gemeinschaftlich oder füreinander<br />
wahrnehmen, um ihre Verwaltungskraft besser auszuschöpfen und Aufgaben durchführen, die<br />
über das eigene Gebiet hinaus wirken. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> und die Gemeinde Möser streben durch<br />
den optimalen Einsatz von Personal und finanziellen Mitteln die effektivere Erledigung<br />
gemeinsamer Aufgaben an. Dies soll die Einsparung von Haushaltsmitteln durch Senkung der
<strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> Gemeinde Möser<br />
Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit<br />
Verwaltungskosten bewirken. Hierbei sollen neben den bereits fixierten, jeweils weitere<br />
Handlungsfelder ermittelt werden, bei denen durch eine Interkommunale Zusammenarbeit<br />
Synergien und damit Einsparpotenziale erzielt werden können. Dergleichen soll durch die<br />
koordinierte Verwaltungstätigkeit die Bürgerfreundlichkeit erhöht werden.<br />
§ 2<br />
Gebiete der Zusammenarbeit<br />
Folgende Aufgabengebiete sollen einer Zusammenarbeit unterfallen:<br />
- gemeinsame Lohnabrechnung<br />
- gemeinsame Beschaffung von Technik und Material für die Freiwilligen Feuerwehren der<br />
Gemeinden<br />
- Vernetzung der Meldestellen<br />
- gemeinsamer Energieeinkauf<br />
- gemeinsame Vermarktung der Gewerbegebiete<br />
- gemeinsame Beschaffung von ADV Hard- und/oder Software sowie ADV-Systembetreuung<br />
- Zusammenarbeit der Bauhöfe (z.B. Technikauslastung)<br />
- gemeinsame Vollstreckung als Vollstreckungsbehörde im Sinne von<br />
§ 6 Vollstreckungsgesetz<br />
- Zusammenarbeit in der Bauleitplanung<br />
- Zusammenarbeit im Kulturbereich (Kulturmanagement)<br />
- gemeinsame Bußgeldstelle<br />
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Eine Erweiterung der Aufgabengebiete ist jederzeit<br />
möglich.<br />
§ 3<br />
Grundsätze der Zusammenarbeit<br />
(1) Die Vertragsparteien vereinbaren, bei Beschaffungen für die Verwaltung<br />
zusammenzuarbeiten und – wenn möglich – diese Beschaffungen koordiniert vorzunehmen, um<br />
über größere Einkaufskontingente Rabattierungen und Kostenersparnisse zu erzielen, welche<br />
die Beschaffungen kostengünstiger machen. Hierbei sollen – wenn zweckdienlich - gemeinsame<br />
Ausschreibungen erfolgen. Im Weiteren vereinbaren die Vertragsparteien, vor der notwendigen<br />
Beschaffung von technischem Spezialgerät jeweils eine Abstimmung vorzunehmen um eine<br />
2
<strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> Gemeinde Möser<br />
Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit<br />
unnötige Mehrfachbeschaffung zu verhindern, wenn durch einen gemeinsam genutzten Geräte-<br />
und Werkzeugpool Unterhaltungs- und Beschaffungskosten gespart werden können.<br />
(2) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> auf Grund der höheren<br />
Personaldichte und des höheren Grades der Spezialisierung der vorhandenen<br />
Personalkapazitäten für die Erledigung von Aufgaben der in § 2 genannten Gebiete der internen<br />
und hoheitlichen Verwaltung sowie des Vollzugs der Gemeinde Möser tätig wird. Der Umfang<br />
des Tätigwerdens, die Gegenstände desselben und die Kostenerstattungsregelungen bleiben<br />
gesonderten vertraglichen Regelungen vorbehalten.<br />
(3) Die Vertragsparteien benennen jeweils einen Ansprechpartner und einen Vertreter<br />
desselben. Diese Ansprechpartner kommunizieren auf direktem Wege bezüglich aller Belange<br />
die die Zusammenarbeit der Vertragspartner beim Vollzug der Kooperationsvereinbarung<br />
betreffen.<br />
(4) Die Bürgermeister der Vertragsparteien tauschen sich mindestens einmal im Jahr zu den<br />
aktuellen Aspekten der interkommunalen Zusammenarbeit aus. Die hierfür zu organisierenden<br />
Arbeitstreffen finden abwechselnd am jeweiligen Verwaltungssitz der Vertragsparteien statt.<br />
Etwaige Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien beim Vollzug oder der Auslegung der<br />
Kooperationsvereinbarung, welche nicht auf Arbeitsebene durch die Ansprechpartner gelöst<br />
werden können, werden durch die Bürgermeister der Vertragsparteien geklärt.<br />
§ 4<br />
Übertragung hoheitlicher Aufgaben<br />
Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben von der Gemeinde Möser auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> zur<br />
Erfüllung erfolgt durch Abschluss gesonderter öffentlich-rechtlicher Zweckvereinbarungen,<br />
welche unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Gemeinderäte der Vertragsparteien<br />
stehen und der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde bedürfen.<br />
§ 5 Haftung<br />
Die Vertragspartner haften für die Aufgabenerledigung durch ihre Bediensteten beim Vollzug<br />
dieser Kooperationsvereinbarung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hierbei ist die<br />
Haftung auf den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherungen der Vertragsparteien beim<br />
Kommunalen Schadensausgleich beschränkt.<br />
3
<strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> Gemeinde Möser<br />
Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit<br />
§ 6<br />
Vertragslaufzeit / Kündigung<br />
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie ist mit einer Kündigungsfrist<br />
von sechs Monaten zum jeweiligen Kalenderhalbjahr kündbar. Im Falle der Kündigung setzen<br />
sich die Vertragspartner einvernehmlich über eine etwaige Kostenfolge auseinander.<br />
§ 7<br />
Salvatorische Klausel<br />
Sollte sich eine der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen als unwirksam erweisen, wird<br />
dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt. Eine ungültige oder unklare<br />
Vereinbarung ist so zu deuten, zu ergänzen oder erforderlichenfalls zu berichtigen, dass der mit<br />
ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Das gleiche gilt hinsichtlich etwa<br />
hervortretender Vertragslücken.<br />
<strong>Burg</strong>, 2010 Möser, 2010<br />
Dienstsiegel Dienstsiegel<br />
………………………………….. …………………………………….<br />
Rehbaum Köppen<br />
Bürgermeister Bürgermeister<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> Gemeinde Möser<br />
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